Die Meldung der Woche
Uuuuuund der Blogockel 2007 geht an
“Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden.”
Meinprof.de hat in zweiter Instanz einen Sieg in Sachen Forenhaftung - genauer Haftung für die Kommentare Dritter - errungen und muss nicht wegen unsicherer Kommentare um die Existenz fürchten. Wie alle Blogger, die von einem anderslautenden Urteil mit massiven rechtlichen Problemen hätten konfrontiert werden können.
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Die Betreiber behalten es sich vor Kommentare ohne Begründung zu löschen. Das ist unser Wohnzimmer.
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Das ist doch mal ein positives Urteil. War aber ja auch nicht aus Hamburg…
Wobei es natürlich “nur” ein Landgerichtsurteil ist. Jeder Richter kann ja anders entscheiden, wenn er anderer Ansicht ist. Aber dennoch ist das zumindest ein Urteil, auf das man sich berufen kann.
Urteil zur Forenhaftung: Betreiber muß Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Das Internet ist bekanntlich kein rechtsfreier Raum. Schwierig wird es, wenn Internet-Seiten Aktivitäten der Besucher zulassen - sei es durch Forenbeiträge, Kommentare zu Blogbeiträgen oder ähnliches.
Die Frage ist nämlich dann…
Nachdem ich die Begründung gelesen habe, neige ich allerdings zur Vorsicht. Ich denke nicht, daß dieses Urteil nun eine grundsätzliche Befreiung von der Prüfungspflicht darstellt.
Laut Gericht geht es daraum, daß sich “ein Dozent der Kritik stellen muß” usw. - was sicher noch nicht heißt, daß jeder andere in einem anderen Forum keine Chance hat, “pauschal” gegen Beleidigungen (oder wie immer ein Betroffener Kritik auffaßt) vorzugehen, auch gebührenpflichtig.
Für mich ist dieses Urteil zwar für den Beklagten erfreulich, aber Aufatmen würde ich deswegen noch lange nicht.
Nun, es ist ein Etappensieg, ein gut ausgegangenes Scharmützel, das aber das Gewicht zu unseren Gunsten verschiebt.
Erfreulich, das hier mal ein reeles Urteil gesprochen wurde und keines, das den Blogger/Boardbetreiber quasi von vorneherein ins rechtliche Abseits stellt. Vielleicht darf man ja doch noch ein wenig Hoffnung haben, das sich im Online-Recht so langsam eine zeitgemäßere Sichtweise durchsetzt, es gab ja unlängst auch schon einen Silberstreif am Horizont gegen Serienabmahner.