Auch falls das Thema langweilt: Ich habe mir mal den Spass gemacht und auf meiner aktuellen Reise nachgefragt, wie das eigentlich mit den Bildrechten an Gegenständen ist, die in Museen aufbewahrt werden. Im Kloster Eberbach und im Domschatz zu Aachen war recht kundiges Personal anwesend, die 1.) wussten, was ein Blog ist und 2.) hausinterne Regeln zum Verwenden von Bildern kannten.

Beide Institutionen erlauben das Photographieren, wobei man in Aachen keinen Blitz verwenden darf. Dieser Umstand hat früher das Problem von selbst gelöst, denn es ist so dunkel, dass ohne Blitz nichts ging, und der Blitz an den Glaskästen reflektiert wurde. Heute ist das dank Digitalkameras etwas anders. Es geht. Und auf die Frage, ob ich die Bilder aus den Kulturdenkmälern auf meine privaten Seiten stellen dürfte, gab es in beiden Fällen ein klares Ja.

Wie es in beiden Fällen ein klares Nein zu hören gab, als ich nach der Veröffentlichung auf einer kommerziellen Website nachfragte. Auch Journalisten müssten erst mal eine Erlaubnis einholen, andere gewerbliche Zwecke stehe man grundsätzlich eher ablehnend gegenüber, und Werbung gehe gar nicht, dafür sei man absolut nicht einfach so zu haben. Auf die Frage, was eine kommerzielle Website sei, hiess es: Alles, womit irgendwie Geld verdient werde.

So richtig neu und ungewöhnlich ist das nicht, wenn man schon mal publizistisch gearbeitet hat. Aber möglicherweise neu für gewisse “Professionalisierte”, die auch schon mal Bilder von mutmasslich Ungefragten als Werbung verwenden. ich wage an dieser Stelle zu behaupten, dass wir gerade an der tieferen Problematik der Bildrechte, die nicht unkomplex sind, noch ein paar unschöne Dinge erleben werden. Banaler Bilderklau ist bei weitem nicht alles, sobald es nicht mehr ums Bloggen aus Spass an der Freude geht. Mal abgesehen davon, dass die Begrenzung der Bloggerei durch kommerzielle Ansätze auch ein Problem ist. Denn was tut man, wenn man ein Bild nicht erlaubt bekommt? Knicken? Riskieren? Meine Prognose: Desto berühmter das Abgebildete, desto eher wird es eng. Was auch für Mashups bisweilen je nach Verwendung üble Folgen haben kann. Die Veröffentlichung solcher Bilder beim GTBlog ist in Ordnung, bei anderen hingegen kann die bloginterne Bildausleiherei problematisch sein. Niemand kann in so einem Fall sagen, was nun der Rechtebesitzer als “kommerziell” ansieht, ob Google-Ads schon reichen oder das Blog voller Werbung sein muss.

Eine Spaltung in kommerziell und nichtkommerziell machen in diesem Fall nicht die Blogger, sondern die Rechteinhaber. Man kann jetzt natürlich eine Revision der Bildrechte fordern – wichtiger düfte es aber meines Erachtens sein, sich seiner jeweiligen Ausrichtung bewusst zu sein. Und einen Prozess, um solche wackligen Fragen zu klären, wird kaum ein Blogger führen wollen.