StudiVZ verschickt Abmahnung an Studi mit ErstiVZ
Die Blogbar ist sicher kein Medium, das StudiVZ unkritisch bejubelt, aber hier und heute muss ich offen gestehen: Die Leute haben ein grandioses Talent, sich in die Medien zu bringen. Und auch ohne Völkischen Beobachter und Stalkergruppen.
Der Münsteraner Student Peter Grosskopf betreibt zusammen mit einem Freund für die Studienanfänger in Münster eine Plattform namens “ErstiVZ”. Kein grosses Geschäft, sondern einfach nur eine lokale Orientierungsseite, die Neulingen helfen soll. Ausser ein wenig Google-Ads ist von einer Gewinnerzielungsabsicht nichts, null, nada zu sehen. Im Vergleich mit StudiVZ und seinen mehreren Millionen Mehroderweniger Mitgliedern ist ErstiVZ winzigst.
Und inzwischen abgeschaltet. Weil Peter Grosskopf wegen des Namens ErstiVZ von StudiVZ abgemahnt wurde. StudiVZ hat den Markennamen StudiVZ eintragen lassen und beruft sich nun offensichtlich auf die Möglichkeit der Täuschung der Nutzer. Die könnten glauben, ErstiVZ hätte was mit StudiVZ zu tun. Dass sowas ausgerechnet von StudiVZ kommt, die sich sehr detailgetreu von Facebook haben “inspirieren” lassen, entbehrt nicht einer tieferen Ironie.
Grosskopf und seinem Freund drohen durch die Abmahnung nach eigenen Aussagen jetzt Kosten von ca. 2000 Euro. Was ziemlich viel ist, für Studenten und ein kleines Projekt. Und zwei Buchstaben. Weniger vermutlich für einen Mediengiganten wie Holtzbrinck, bei dem ich davon ausgehe, dass seine mutigen Journalisten auch diesmal zu-fäl-lig über etwas anderes zu berichten haben werden als über die Leistungen der Konzerntochter StudiVZ, nicht wahr, die Herrschaften von der ZEIT und vom Tagesspiegel? Aber die anderen könnten ja mal überlegen, ob das nicht eine nette Story wäre.
Sorry, the comment form is closed at this time.
Jaja. Ein paar Studis abmahnen. Aber bewerber*z.de nicht. Vielleicht haben die sich auch vertraglich geeinigt…
Vielleicht kommt ja jetzt auch PennerVZ an seine Abmahnung…
[Edit: Schleichwerbung bewerbervz.net will ich hier nicht lesen. Peinlicher Laden. Don]
hmm, soll man ErstiVZ hinterher weinen? Ich habe nie herausgefunden, wie man sich berwerben können soll. Als ich das letzt mal (Herbst 07) drauf geschaut habe, hatte sich seit Wintersemester 06/07 nichts mehr getan.
Das sie das Dingen abmahnen, ist ärgerlich, aber es ist meiner Ansicht nach auch nur ein weiteres totes Projekt.
guten morgen don,
sicherlich hast du recht, wenn du sagst, dass dir diese art des gerichtlichen vorgehens spanisch vorkommt. da stimme ich dir zu.
allerdings wundert mich schon, dass plötzlich google adsense kein echtes problem mehr ist und “erstiVZ” auch nicht so schlimm ist, weil es ja nur ein kleines studentenprojekt ist.
misst du in diesem fall vielleicht doch mit zweierlei maß? nur weil es gegen studiVZ geht?
gruß aus berlin …
Ich habe noch nie irgendwas gegen Adsense und andere, vergleichbare Werbedinger gesagt. Vielleicht wäre es ganz gut, sich ein wenig schlau zu machen, bevor man einen nicht existierenden Meinungswandel unterstellt. Dass ErstiVZ eine ganz andere Zielsetzung als StudiVZ und mit letzterem nur zwei Buchstaben gemein hatte, ist offensichtlich. Also, wo ist das Problem?
“Mit zweierlei Maß messen” trifft wohl insbesondere für StudiVZ zu: Einerseits selbst bis ins kleinste Detail das (damalige) Design sowie das Konzept von Facebook klauen, und nun selbst wie die Axt im Walde gerichtlich gegen eine Mini-Webseite vorgehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeinwieauchgearteter Schaden entstanden wäre. Aber das ist wohl juristisch nicht relevant, oder?
[…] 15. Februar 2008 um 10:59 vormittags · Gespeichert unter Münster, PR, studivz and Getagged: Abmahnung, erstiVZ Die Blogosphäre hat einen neuen Aufreger: Die Nachricht von der Abmahnung von ErstiVZ durch StudiVZ hat schnell die Runde gemacht. Bei Twitter ist dicke Luft, das Netzwerk bezieht dort zur Zeit nur noch Prügel. Die Meldung, dass es seinerseits durch den Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt wurde, ruft hämische Freude hervor. […]
Ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch. Und das “ErstiVZ” eine Markenrechtverletzung von “StudiVZ” darstellt, da braucht man glaub ich nicht groß zu diskutieren.
Und der Argumentation, das ErstiVZ mit StudiVZ verwechselt werden kann ist doch wohl auch sehr leicht nachvollziehbar.
Das Abmahnungen sehr viel Geld kosten können ist zwar nach wie vor ärgerlich, liegt aber am deutschen Rechtssystem.
Und da ist das eine der Abmahnungen die ich absolut nachvollziehen kann und die man sich bei der Eröffnung von ErstiVZ auch hätte denken können.
Das soll keine Lobbrudelei für das StudiVZ sein, dem ich auch nicht unkritisch gegenüberstehe, so hätte ich auch bei jeder anderen Marke bei gleicher Konstellation empfunden.
In dem Fall würde ich es vielleicht sogar auf einen Prozess ankommen lassen. StudiVZ kann sich vor allem auf das VZ berufen, aber nach meiner Recherche wurde “VZ” auch bei anderen Marken verwendet, die älter als StudiVZ sind.
Selbst wenn StudiVZ im Recht ist (ich glaube, es gab ähnliche Streitigkeiten ja auch schon um die zwei Buchstaben “MC” und eine große amerikanische Fast-Food-Kette), ist es zumindest ein kommunikativ ungeschicktes Vorgehen. Kommt in der Zielgruppe nicht gut an, wenn man ein paar Studenten, die vielleicht nur naiv waren, mit solch einem juristischen Knüppel kommt…
Die einzige Frage, die mir in diesem Zusammenhang einfällt: Was wäre denn gewesen, wenn StudiVZ nichts unternommen hätte und ErstiVZ Jahre später doch noch zu einem Kommerz-Projekt ausgebaut worden wäre? Hätte StudiVZ dann vor Gericht schlechtere Chancen gehabt, weil es so eine Art “Vertrauensschutz” für ErstiVZ gegeben hätte? Das wäre vielleicht ein Motiv für deren jetziges Vorgehen.
@DonAlphonso:
Relevant für eine Markenrechtsverletzung ist ja nicht nur eine Markengleichheit bzw. in dem Fall Ähnlichkeit sondern auch ein Agieren in gleicher Sparte.
Je näher die Sparte, desto weiter muss die Namensabgrenzung sein, um nicht gegen das Markenrecht zu verstossen. Und hier ist die Sparte ja offensichtlich identisch.
@Amelia:
Eine solche Duldung gibt es beim Markenrecht tatsächlich, ist allerdings im Zweifelsfall auch Auslegungssache.
Beim PennerVZ, die laut eigenen Aussagen vom damals noch bestehenden StudiVZ-Blog verlinkt wurden könnte man eine solche stillschweigende Duldung z.B. annehmen.
Studi VZ lebt einfach frei nach dem Motto “Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz…”.
Und wir alle springenwieder auf den PR Zug auf, indem wir drüber schreiben und uns aufregen. Am Ende wird Studi VZ die Abmahnung wahrscheinlich zurückziehen und sich mit Peter einigen. Word.
@Philip: Richtig, dass mit dem Agieren in gleicher Sparte. Aber trotzdem wäre ich mir da überhaupt nicht so sicher, dass eindeutig eine Markenrechtsverletzung bei VZ-Verwendung vorliegt. Mir ist das Problem durchaus nicht unbekannt. Man kann aber auch die Taktik fahren, mit der Drohung der Klage weniger liquide “Konkurrenten” aus dem Weg zu räumen und zu hoffen, dass diese auch wirklich beiseite springen.
Ob die dann auch bald fickenVZ abmahnen?
Denn in meinen Augen ist studiVZ ja eher damit vergleichbar von der realen Nutzung durch die Nutzer her… (So vermisse ich bei studiVZ schon jeher die tiefergehende Nutzung der “Kurse”, die man bei sich einträgt, Script-Austausch, Tratsch, etc.; dieser Tip ist kostenlos)
@Weltenweiser:
Das ist aber wie ich auch schon erwähnt hatte, eine Sache des Rechtssystems, und führt zu einer Diskussion des Für und Wieder- von Abmahnungen bzw. der momentanen Regeleungen zu Abmahnungen, die auch schon oft geführt wurde, aber müssig ist solange der Gesetzgeber da nichts ändert.
An der grundsätzlichen Abmahnung von StudiVZ gibt es in meinen Augen da nichts zu deuteln. Ein Markeninhaber hat nunmal das Recht sein Produkt von anderen abgrenzen zu wollen und diesen Effekt auch zu schützen. Dazu ist eine Marke nunmal da.
Inwiefern StudiVZ hier tatsächlich Recht hat entzieht sich meiner Kenntnis. Sie haben aber wahrscheinlich die besseren Karten, angesichts des national und zumindest teilweise auch internatiolen Bekanntheitsgrad und der wohl etwas früheren Eintragung.
@Philip: Ich kenne das Problem aus der Praxis, und deshalb meine Zweifel. Hätten die sich jetzt Studivauzet genannt, würde ich Dir zustimmen.
Huch, Qype gibt’s noch?
@16, 17
Ich würde auch meinen, dass das rechtlich ein Grenzfall ist – allerdings für das VZ ein ganz entscheidender. Möglicherweise haben sie daher auch überhaupt dieses Exempel an einer mehr oder weniger toten Website statuiert. Viel gefährlicher wäre ja jemand, der tatsächlich die Mittel hat, das gegen das VZ durchzuprozessieren und wobei dann am Ende (wahrscheinlicherweise) ein Urteil rauskommt, das sagt: Nein, die Bezeichnung einer Website als “Verzeichnis” bzw. – was davon zu trennen ist – abgekürzt als “VZ” in der URL ist markenrechtlich nicht geschützt. Ab dann würden nämlich tatsächlich auch etwas ernsthaftere Bastler ihre social networks VZ nennen – wovor im Moment noch viele Schiss haben, weil die Rechtslage unklar ist.
Lustig, wie viele Markenrechts-Experten sich hier tummeln. Ich dachte immer, dass das ein sehr kompliziertes und komplexes Feld ist. Aber ich bin wahrscheinlich einfach nur zu jung, um da mitreden zu können.
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Alle beschränken sich in den Diskussionen immer so auf das “VZ”. Da sich StudiVZ das nicht hat schützen lassen ist das auch nicht der Streitpunkt. Wie ich Peter gestern verstanden habe geht es mehr um die “Verwechselungsgefahr”, da ErstiVZ auch vom Layout stark an StudiVZ erinnert.
Allerdings ist es in meinen Augen trotzdem dreist, dass ein Plagiat ein Plagiat abmahnt.
@Philip: Bullshit. Hör mal auf hier eine Faktenlage zu konstruieren die so klar gar nicht ist. Man kann gut argumentieren daß StudiVZ als Marke eben nicht so eindeutig abgrenzbar ist.
Insbesondere die letzten beiden Buchstaben von “StudiVZ” sind ja nichts anderes als eine allgemein gebräuchliche Abkürzung für “Verzeichnis”.
Vergleiche:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterscheidungskraft_%28Markenrecht%29
Gerade die Copycat StudiVZ mit ihrem verstärkten Wachstumsinteresse hatte bei der Namensgebung ja wohl auch intendiert einen möglichst allgemeinen Begriff zu nehmen der alle Studenten anspricht. Als ich das erste Mal von StudiVZ hörte ging ich beispielsweise auch davon aus, daß das “Studentenverzeichnis” irgendwas Universitäts-Offizielles sei.
Sich jetzt im Nachhinein, wo sich der ganze Mist etabliert hat, auf irgendeine Markenschutzaspekte dabei zu berufen wäre meines Erachtens pervers. Und gerade die eigene Kundschaft dann noch mit derartigen Abmahnungen zu überziehen ist in meinen Augen doppelt pervers. StudiVZ müßte auch wissen, wie schutzlos Studenten derartigen Aktionen ausgeliefert sind.
Und: Nur weil die rechtliche Möglichkeit besteht Abmahnungen durchzuführen heißt das ja nicht, daß jedermann auf diese rechtliche Möglichkeit gleich zurückgreifen muß. Zumal gegenüber den eigenen Kunden.
Die Abmahnung von StudiVZ sollte öffentlich ins Netz gestellt werden. Damit jedermann sehen kann welches Arsenal die sympathische StudiVZ-Truppe mit ihrer sonst so konsequent durchgezogenen Kumpel-Rhetorik abseits ihres Portals so auffährt.
@Olli: Ich bin kein Markenrechtsexperte. Ich habe lediglich gesagt, dass ich mir bei der Eindeutigkeit der Rechtsverletzung nicht so sicher wäre. Das ist ein Problemfeld, welches so ziemlich jedes unternehmen im Netz betrifft. Je größer, desto mehr. Ich arbeite bei einem Unternehmen, welches in seinem Segment Marktführer ist. Das bedeutet, dass es ständig Plagiatsversuche gibt. auf die stoße ich häufiger bei meiner täglichen Arbeit. Es hilft enorm, wenn man eine grobe Einschätzung geben kann, womit man die Rechtsabteilung belästigt und womit nicht.
Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass eine Wortmarke umso weniger schutzfähig ist, je mehr sie sich der Bezeichnung der unter ihr vertriebenen Ware oder Dienstleistung annähert.
Auf Deutsch: Das Wort “Küchenmesser” kriegst Du nie im Leben als Wortmarke geschützt, selbst wenn Du als Hersteller der absolute Marktführer bist.
Das dürfte auch das Problem beim “Verzeichnis” sein. “StudiVZ” als komplette Wortmarke – kein Thema. Aber wenn jemand z. B. ein “auszubildendenverzeichnis” (“ärzteverzeichnis”, “klettererverzeichnis” etc.) aufmacht, dann dürfte er mit Sicherheit KEIN markenrechtliches Problem haben.
Bißchen kritischer ist es mit der Abkürzung “VZ”. Die hat vor dem Erscheinen des StudiVZ im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich nicht für Verzeichnis gestanden – auch nicht im Internet. Der BGH hat in einem ähnlich gelagerten Fall (bank24/immobilien24) einmal die Schutzfähigkeit bejaht, im konkreten Fall allerdings unter Hinzuziehung des weiteren Kriteriums der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Dienstleistungen.
Gerade im Hinblick auf letzteres dürfte das ErstiVZ also vielleicht tatsächlich schlechte Karten haben.
willmanmachen?
Die Domain “rentnervz.de” ist bereits registriert.
Die Domain “internetvz.de” ist bereits registriert.
Die Domain “auslaendervz.de” ist bereits registriert.
aber
Die Domain “idiotenvz.de” ist noch nicht registriert.
@URS SCHÄUBLE: Das kann ja alles sein.
Ich sag ja auch nicht, daß es total unvertretbar ist, den Buchstaben “vz” Markenschutz zuzugestehen. Das könnte ich auch nicht. Dafür kenne ich die Rechtsprechung zum Markenrecht ganz einfach viel zu wenig.
(Mir würden allerdings spontan diverse Gegenargumente einfallen, warum man den Buchstaben “vz” eben gerade keinen Markenschutz zugestehen sollte.)
Was ich sagen wollte war, daß eine Aussage wie sie Philip zum Beispiel in Kommentar #9 trifft in seiner Eindeutigkeit so falsch ist: Und zwar sowohl in Bezug darauf, als daß hier eindeutig eine Markenrechtsverletzung vorliegen solle, als auch in Bezug darauf, als daß eine Abmahnung in diesem Fall die einzig sinnvolle Vorgehensweise zum Schutz der Marke “StudiVZ” gewesen sein solle, als auch in Bezug darauf, als daß StudiVZ an dieser Stelle in irgendeiner Weise legitim gegenüber den Studenten vorgehen würde.
Abgesehen davon kann ich mir aber im Übrigen durchaus vorstellen, daß das StudiVZ-Management selbst beizeiten feststellt, daß die sich da kurzzeitig verrant haben und daß eine derartige Vorgehensweise ja nur bedingt derem hippen Web2.0- Community-Gedanken entspricht.
@ Weltenweiser
Ich arbeite auch für ein Unternehmen, dass in seinem Segment (mit ca. 5000 Angestellten) Marktführer ist (was für eine Scheiß-Aussage).
Ich wollte aber nur anmerken, dass hier viele Leute (inkl. Don) gefährliches Halbwissen verbreiten, die gelinde gesagt, keine Ahnung haben. Ich auch nicht, weil ich kein promovierter Jurist mit diesem Schwerpunkt bin, und Du sicher auch nicht.
Also ich kann nur sagen, dass ich die ganze Lage überhaupt nicht einschätzen kann, und jeder, der hier behauptet, er kann es, soll erst mal seine Referenzen offenlegen, oder einfach mal schön still sein.
Nunja, dass es zwar kleinlich ist, so ne Abmahnung zu schreiben steht außer Frage.
Allerdings weiß man doch inzwischen, dass (bekannte) Firmen bei diesem Thema kaum mit sich spaßen lassen.
Ich erinnere mich dabei an einen CS-Clan der “Die Allianz” hieß und dann von ebendieser abgemahnt wurde. Oder es gab auch ab und an Versuche von der Telekom, Firmen, die ebenfalls ein T als Logo hatten dementsprechend abzumahnen. So sieht es heute wohl leider aus und da reiht sich Holtzbrinck (StudiVZ) nunmal in nahtlos ein. Kann man nichts machen außer sich selber nen Namen zu überlegen.
Im heutigen Kölner Stadt-Anzeiger steht ein wirklich umfangreicher Artikel zu und über StudiVZ. Der Tenor ist ein redaktionelles Kopfschütteln… so empfand ich den Artikel, als ich ihn las.
http://www.ksta.de/html/artikel/1202761017351.shtml
Vielleicht hätte Don noch erwähnen sollen, dass sich die Ähnlichkeit nicht nur in zwei Buchstaben erschöpfte. Details gibt es bis web.archive.org. StudiVZbook diesmal halt grün, zumindest die Startseite.
Nein, das macht es nicht besser, schöner oder erträglicher, aus markenrechtlicher Sicht aber nachvollziehbar (Ich spar’ mir das “selbst schuld”).
Hat StudiVZ versucht, das Problem vor der Abmahnung zu (er)klären? Hat da mal jemand gefragt?
@Jo: Ich denke aus markenrechtlicher Sicht ist das egal wie die Webseite selbst aussieht. Die Abmahnung erfolgte aufgrund der WebAdresse.
@Alle: Ich bin nicht so gut darin die Nachrichten in den von Don verlinkten Twitter-Dingern in lesbare Texte zu übersetzen, aber ich glaube die Angelegenheit hat sich neuerdings in Wohlgefallen aufgelöst.
@Logotoki (32): Twitter-Müll ist nicht verlinkbar, wenn man als unbedarfter Web-User erwartet, hinter den 2-Zeilern würde Gehalt stecken. Das ist ja grad Twitter, wenn SMS-Junkies meinen, ihren Hirn-Kurzschluss ins Netz einspeisen zu müssen.
Davon mal ab: Es ist ein Spiegelgefecht, was Bertelsmann da betreibt.
Man hat eine Bude übernommen, von der schon Ende 2006 der immer noch zuständige mediaways-Hoster Telefonica gesagt hat: “Wir würden ja gern grad im Sicherheitsbereich (damals aktuell waren Deep-Links zu kompromitierenden Fotos die Lücke) professionell arbeiten, wenn es der Kunde StudiVZ zulassen bzw. bestellen würde. Hat er aber nicht und hat er trotz unserer Warnhinweise nicht getan. Standard-Sicherheit in unserer DMZ und ansonsten – who cares? Wir sind sauber, da wir seine Anforderungen dokumentiert haben.”
Glaube ich ihm, dem unbenannt bleibenden Telefonica-Mitarbeiter folgend, unbesehen als Szenen-Kenner? Journalismus? Nö, Zufall… Aber dann: Recherche, Nach-Telefonieren, Abgrenzen der Interessen, Kalkulation des Aufwands vs. des Ertrags, Einspeisen ins Selbstständigkeits-Steuersystem, Ärgern über zuviel Aufwand vs. Ertrag; Nachdenken über “Hab ich gezz Tolles geleistet?” versus “Ist das jetzt so’ne Art Durchbruch?”…
Gut, dass ich nicht blogge!
“Davon mal ab: Es ist ein Spiegelgefecht, was Bertelsmann da betreibt.”
Ähm, ok, for the beginners, aber ich würde Bertelsmann und Holtzbrinck durchaus durcheinanderwürfeln wollen. Beide Verlagshäuser nehmen für sich in Anspruch, Teutschlands No. 1 zu sein. Jedes mit Siegerpose im Anzeigengeschäft, Regionalvertrieb und Meinungsführerschaft im populistischen Bereich. Es macht hier keinen Sinn, sich über Unterschiede dieser Häuser zu streiten.
Die Münstersche Zeitung (Discl.: Mein Arbeitgeber) berichtet heute über den Fall.
hier über den Fall. Ich hoffe das ist jetzt keine ungefragte Werbung…
Und der Spiegel hat es auch:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,535671,00.html
Sorry für die Fehler in meinem vorherigen Eintrag…
Während man bei StudiVZ mit der popeligen MZ wohl nicht sprechen wollte, hatte der Sprecher für SpOn Zeit. Dafür kann man sich dort nicht einigen ob der Gründer nun Großkopf oder Großhoff heißt.
Das Ganze (nicht nur der Name, auch das Layout) wirkte auf mich doch eher wie ein plumpes Plagiat. Naiv auch die Ausreden der Münsteraner: “Wir wollten doch nichts Böses!” Nur ein bißchen abkupfern? Tja, es ist halt so, wie bei der Kochbuch-Klamotte: Man sollte vorher wissen, auf was man sich einlässt.
@38 Oliver: Auch du Scheiße! Du hast Recht!! Ein dreistes Plagiat bei Social-Networking-Sites!!!
Da haben die vom ErstiVZ sich einfach an einer fremden Webseite orientiert nur weil die erfolgreich war!! Sowas kann sich StudiVZ natürlich nicht bieten lassen!!
Da hat sich StudiVZ so viel Mühe gegeben und dann kommen ein paar kleine Schmarotzer daher die sich einfach an ihren Erfolg anhängen wollen!!
Abartig!
Wo soll denn das bloß noch enden? Wenn da jeder daher käme und StudiVZ die guten Ideen klaut??
@logotoki (38)
Man muss das meiner Meinung nach schon differenziert sehen.
Das StudiVZ ist nunmal, so wie es ist, ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen. Das z. B. auch Arbeitsplätze schafft. Es ist tatsächlich das gute Recht eines solchen Unternehmens, seine Marke vor Plagiaten zu schützen. Und das ist auch gut so.
Was einen beim StudiVZ halt leicht so ein bißchen aufregt, ist dieser Spagat, dass sie sich nach außen als “locker flockige Studentenbude” verkaufen, aber nach innen halt ein knallhart kalkulierendes Wirtschaftsunternehmen sind, das mit den Daten der Studierenden Geld machen will. Aber, so bitter das klingt: Im Rahmen des geltenden Rechts (das sie allerdings wie ja auch hier an der blogbar zu lesen häufiger zu verletzen pflegen) – dürfen die das!
Das ist nunmal einfach Sache der Kundschaft, d. h. der Studierenden, das zu durchschauen. Und ich habe den Eindruck, so langsam durchschauen sie es auch. Wie anders ist es zu erklären, dass inzwischen ein Drittel der Leute im VZ nicht mehr ihren Klarnamen angeben?
Dauert halt nur einfach seine Zeit…
[…] StudiVZ klagt gegen ErstiVZ – Klonen soll sich nicht lohnen Selber hat man schamlos bei Facebook geklaut und geht nun mit aller Härte gegen andere vor – so lassen wir uns das Gefallen. Irgendwie kommt StudiVZ nicht aus den Negativ-Schlagzeilen – bei den Bloggern wie z. B. hier ist man eh schon lange in Ungnade gefallen – nicht so ganz zu unrecht wie wir meinen: […]
blöd ist, dass es sich um einen Studi-David handelt, der gegen Goliath finanziell einfach schlecht da steht. Die Frage ist wirklich berechtigt, ob VZ tatsächlich schützenbar ist wie z. B. (sorry für die fehlende political correctness) KZ, SBZ, KfZ….
@andy (42)
Ich würde das was Du da schreibst (“David gegen Goliath”) sogar als die “Grundstruktur des deutschen Abmahnwesens” bezeichnen.
Es kommt häufig vor, dass Unternehmen vermeintliche “Rechte” auf der Basis von Abmahnungen sichern, diese “Rechte” aber keinesfalls so sicher sind, wie es sich in den entsprechenden Anwaltsschriftsätzen liest.
Es gilt aber, dass – solange sich niemand findet, der gegen die vermeintlichen “Rechte” durchprozessiert – allein diese Taktik in den betroffenen Konkurrenz-Kreisen abschreckend genug wirkt, es gar nicht erst zu versuchen.
So sind durchaus auch Positionen sehr effektiv schützbar, bei denen die Rechtslage eigentlich unklar ist, wie z. B. beim Kürzel “VZ”.
Urs, vielleicht kannst du mir die Reaktionen hier erklären, du scheinst ja noch eine etwas moderatere Stimme beim VZ Bashing einzunehmen.
Also 2006 kopiert StudiVZ (damals Studentenprojekt ohne Werbung) von Facebook (USA) das Design und die Funktionen und startet in Deutschland. Die deuztsche Bloogerszene ist empört.
Nun startet ErstiVZ(Studentenprojekt,mit Werbung) im selben Land wie VZ und kopiert StudiVZ sowohl beim Namen als auch in den Funktionen als auch beim Design als auch bei der Zielgruppe.
Nun finden das aber alle das Copy-Cat Dasein toll und kritisieren StudiVZ das sie dagegen vorgehen.
Wie kann ich mir diese unterschiedlichen Reaktionen nur erklären?
@ 44,
das ErstiVZ war eine lokale, örtlich und zeitlich begrenzte Aktion zur Erstsemestereinführung ohne irgendwelche kommerziellen interessen.
Das Vorgehen von StudiVZ dagegen war unverhältnismäßig und riecht nach Abzocke. Wenn es ihnen nur in der Sache (wehret den Anfängen) gegangen wäre, hätte es bei einem Brief und einer Unterlassungserklärung bleiben können.
Die Bloggerszene war nicht wegen StudiVZ an sich empört, sondern wegen der ganzen Art wie das abgelaufen ist siehe unter den Stichwörtern Völkischer Beobachter, Stalking, Rassismus, Datenschutzverletzungen usw.
sich locker gegebende Studis mit hammerharten wirtschaftlichen Interessen, die sich menschlich gesehen als miese Pisser und exzentrische Egos geoutet haben.
Ganz einfach, “Desktophülle”: Du bist ein Freund von Unwahrheiten. StudiVZ war nie, zu keinem Zeitpunkt ein “Studentenprojekt”. Es war die kommerzielle Gründung von zwei Jungunternehmern und mehreren Business Angeln im Hintergrund, die sofort nicht nur die Marke StudiVZ, sondern auch noch einen Haufen anderer Domains angemeldet haben, die nahe an anderen Projekten dran waren. Es gab nie ein Studentenprojekt StudiVZ. Es gab immer nir die Ltd., und die mahnt leute ab für etwas, das sie selbst gemacht haben:
http://www.basicthinking.de/blog/2006/11/01/studivz-studylounge-uk/
Und nun geh und komm nie wieder, lügende Hilfs-PR für StudiVZ hat hier nichts verloren.
@andy reeg: ich glaube ja eher, daß der kommentator “desktophülle” hier sonderbare nebenkriegsschauplätze eröffnen will. Ich würde das nicht so ernst nehmen.
@URS: Ich sehe das grundsätzlich anders als Du: StudiVZ, als Webdienst ein offensichtliches Plagiat, mit einem Namen, der absichtlich allgemein und unverbindlich gehalten ist, der auch noch direkt eine direkte Abkürzung eines typischen Begriffs aus der Studentensprache ist, ist meines Erachtens eben kein normales Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere auch wenn es um das Thema gewerblicher Rechtsschutz geht.
@Desktophülle
“Urs, vielleicht kannst du mir die Reaktionen hier erklären, du scheinst ja noch eine etwas moderatere Stimme beim VZ Bashing einzunehmen.”
Da scheinst Du entweder hier noch nicht lang dabei zu sein oder meine Beiträge nicht richtig gelesen zu haben.
Ich betone: Wenn es ums VZ-Bashing geht, bin ich hier ganz vorne dabei und lass mir von niemand den Schneid abkaufen. Und zwar deswegen, weil ich deren Geschäftsmodell nach wie vor für eine ganz verwerfliche Kiste halte.
Mir ging es mit meinem Beitrag nur darum aufzuzeigen, dass jedenfalls allgemein gegen Markenschutz als solchen nichts zu sagen ist.
[…] StudiVZ verschickt Abmahnung an ErstiVZ. ErstiVZ richtet sich an Erstsemester und ist das Projekt des Münsteraner Studenten Peter Grosskopf. Wie war das noch mal mit Facebook? […]
Andy: Für eine zeitlich begrenzte Aktion zum Semesterstart sind 1 1/2 Jahre eine lange Zeit. Und dann noch die Google-Ads, die Don erwähnte. Hhmja.
PS: Ansonsten, man muss es ja immer dranschreiben, bin ich bei Urs. Nicht erfreulich, auch die offenbar ausbleibende Reaktion der StVz-Gründer, aber so isses nunmal.
Aha, hier wird das ganze mal einfach und klar rechtlich dargestellt:
http://stattaller.blogspot.com/2008/02/lcherlich-facebook-klon-studivz-mahnt.html
@Olli: Ich bin erstaunt, wie Du messerscharf gefolgert hast, dass ich kein promovierter Jurist im Bereich Markenrecht bin, nachdem ich geschrieben habe, dass ich kein Markenrechtsexperte bin.
Das mit dem Marktführer in dem Segment habe ich lediglich geschrieben, da der letzte selten nachgemacht werden dürfte und ich in meiner täglichen Arbeit, wie schon geschrieben, des häufigeren auf Plagiate stoße. Du anscheinend nicht, freu Dich, wenn Du nichts mit Markenrecht zu tun haben musst.
Warum sollte der Jurist eigentlich bitteschön promoviert haben? Egal.
Da Du allerdings so genau weist, das Don gefährliches Halbwissen verbreitet, was ja vollwissen voraussetzt, um dies einzuschätzen, schwingst Du Dich ja doch wieder zum experten auf, der Du laut eigener Aussage nicht bist.
Aber irgendwie bin ich das hier gewohnt von Leuten, die ihren Namen nicht verlinken.
Tja, wohin sollte ich denn verlinken?
Auf meine StudiVZ-Seite, damit Du mich mal so richtig durchleuchten kannst? (muhaha)
Ne, Spaß bei Seite. Darf man hier nur kommentieren, wenn man einen eigenen Blog hat, auf den man dann verlinkt? Dann lass ich das in Zukunft bleiben, das wäre mir dann doch zu viel Arbeit.
Aber lustig finde ich, dass du hier die Reihenfolge der Kommentare anscheinend durcheinander bringst. Ich schreibe:
“Komisch. viele Markenrechtsexperten hier”
Daraufhin schreibst Du:
“Ich bin kein Markenrechtsexperte”
Und ich soll jetzt also schon bevor Du es selbst geschrieben hast, wissen, was Du jetzt gleich schreiben wirst. Das wäre nun wirklich messerscharf kombiniert, scheint mir aber die Gesetzmäßigkeiten von Ursache und Wirkung etwas auf den Kopf zu stellen.
Sagen wir mal so, Olli: Wirklich zielführend waren die Einwürfe nicht. ich bin kein Jurist, musste mich aber ein paar Mal mit sehr ähnlich gelagerten Fällen rumschlagen, und aus der Erfahrung heraus kann ich durchaus sagen, dass der Fall keinesfalls offensichtlich gewesen wäre. Schon gar nicht, wenn man belegen kann, dass StudiVZ sich selbst weitaus gravierender nicht an die Regeln gehalten hat. Letztlich hängt es dann immer vom Gericht ab, aber chancenlos ist es sicher nicht.
Sagen wir mal so, Don:
Es war auch nicht meine Absicht, hier eine zielführende Einschätzung abzugeben, eben weil ich das nicht kann.
Ich komme selber aus einer Juristen-Familie, und hatte auch selber schon Markenrechts-Streitereien, und mein Eindruck war, dass selbst ausgewisene Experten auf diesem Feld nur sehr schwer, wenn Überhaupt eine Einschätzung abgeben können, wie so ein Rechts-Streit dann vor Gericht ausgeht.
Was mich halt gewundert hat ist, dass hier so viele Leute dann in einem 20-zeiligem Kommentar eine Einschätzung abgeben, die eigentlich gar nicht möglich ist. Es hat schon einen Grund, warum keine einzige Rechtsschutzversicherung den Bereich Markenrecht abdeckt. Das ist einfach zu kompliziert.
In diesem Fall spielt das alles aber auch keine Rolle, da StudiVZ das ErstiVZ in Grund und Boden klagen wird, und den erstis da ganz schnell die Puste ausgehen dürfte.
Und das Argument, dass StudiVZ ja selber abgekupfert hat, hat zwar eine moralische, aber sicher keine juristische Bedeutung.
Abgesehen davon kann ich halt für ErstiVZ auch wirklich gar kein Mitleid aufbringen. Also der Name StudiVZ ist ja schon so scheiße, aber “ErstiVZ”? Da bekomm ich echt Gänsehaut. Wer sich so einen Namen “ausdenkt”, hat es meineserachtens auch nicht anders verdient.
@Olli Schulz: das mit der Juristenfamilie ist aber ein echtes Sahnehäubchen.
Wer hier kommentieren darf, entscheidet natürlich Don und ich verstehe auch gut, dass Viele nicht die Zeit für ein Blog oder eine gepflegte eigene Homepage haben. Nur schlagen hier und auch anderswo halt regelmäßig mehr Leute mit Sprüchen wie “ihr habt alle keine Ahnung auf” die nie einen eigene Webseite verlinkt haben. Gern bei Themen wie StudiVZ.
Hast Du den Link da oben gesehen? StudiVZ hat es genauso gemacht. Insofern ist Gerede von “verdient” ein wenig, hm, unangemessen in meinen Augen. Ansonsten gibt es in Deutschland Meinungsfreiheit, sprich, man darf sagen, was man denkt, und muss sich nicht immer den Mund verbieten oder mit “Du weisst eh nix”-Argumenten kommen lassen. Wenn Du den Spiegelbeitrag zum Thema liest, wirst Du feststellen, dass meine Sicht der Dinge jetzt nicht ganz im luftleeren Raum steht. Insofern – bring einen Anwalt bei, der das alles fundiert erklären kann, oder komm runter und trage Deine Argumente vor. Aber von gefährlichem Halbwissen zu reden und es untersagen wollen, wenn Du auch nicht mehr verbreitest, ist a wengal doppelmoralisch.
@ Weltenweiser:
Da geh ich jetzt nicht drauf ein, nachdem Du es ja auch nicht für nötig befindest, auf meine Argumente einzugehen, du Sahnehäubchen. Aber dass Du mich in die StudiVZ-Spammer-Ecke einordnest hat schon was von Nazi-Vergleich.
@ Don:
Ich habe niemanden, irgendwann, irgendwie den Mund verboten. Wie denn auch? Das ist Dein Blog, Du hast Hausrecht und und Kommentare, die Dir nicht gefallen löscht Du.
Aber für mich ist ErstiVZ (ich bitte dich – der Name!) genauso ein Scheiß, wie StudiVZ. Und irgendwie ist es schon klar, dass Du für die Kleinen Partei ergreifst, aber ich frage mich in dem Fall dann doch: Warum?
Bloß weils mal wieder exemplarisch für die Spacken aus Berlin ist?
Meinen Anwalt würde ich natürlich gerne eine kleine 20-Seitige Expertise zu dem Thema abfassen lassen, bloß:
Ich kanns mir nicht leisten, und hab auch keine Zeit dafür. Das wäre jetzt auch für einen Kommentar in einem Blog etwas übertrieben, oder?
Aber dass Du Dich, um Deine Thesen zu untermauern, ernsthaft auf einen Spiegel-Beitrag berufst, finde ich ehrlichgesagt: lustig :)
@Olli Schulz
Aus Deiner 28: “Also ich kann nur sagen, dass ich die ganze Lage überhaupt nicht einschätzen kann, und jeder, der hier behauptet, er kann es, soll erst mal seine Referenzen offenlegen, oder einfach mal schön still sein.”
Wenn man keine Ahnung hat, Fresse halten. Insoweit d’accord. Nur: Wenn *Du* nachweisbar (selbst-referenzierend) keine Peilung hast, wieso bürstet *Du* Andere ab? Was bringen Dir “Referenzen”, wenn Du selbst ein NoBrainer in diesem Thema bist?
Um es klar zu sagen: Du willst hier Krawall machen, um Deinen unliebsamen Zeitgenossen eine bad reputation zukommen zu lassen.
MachMa Fakten: “Rock’n’Roll verzeiht Dir nichts“ versucht, das Musikbusiness aus der Sicht eines Fans zu beschreiben. Teilweise ist das sehr komisch, manchmal aber auch sehr tragisch” BlaBla-3000. Wenn Dun wirklich dieser “Olli Schulz” bist, dann gewinnst Du grade den Dummvogel-Bambi 2008.
Wer Fans zu Abhängigen eigener Eitelkeiten erklärt, ist kein Musiker, sondern Schausteller erster Kajüte mit besonderem Geltungswahn in Richtung Narzißmus.
Mittlerweile gibt es das nächste Opfer:
http://www.denquer.de/unbequem/abmahnvz-opfer-nr2-abitur-vz.html
Hast du dir mal das Impressum vom abitur-vz durchgelesen? Da ist auf einmal die Rede von „Schulen und Hochschulen“, mit anderen Worten: Die Wildern in Holtzbrincks Revier. Aber Recht hast du, Sympathien dürfte es für dieses Rambogehabe kaum geben. So verspielt man den Ruf, den man eh nie hatte.
@Olli: Ic stelle niemanden in eine Ecke. Jeder diskreditiert sich selbst, so gut er kann.
Da wird noch viel mehr derartige Seiten erwischen! Ich denke, fast täglich dürfte den Anwälten eine Seite in die Falle gehen!
Vielleicht habt Ihr es einfach nicht bemerkt,
aber die ganze Geschichte ist ein PR GAG
Auf der einen Seite Studivz,
auf der anderen Seite der ach so arme Student der ja keine 2.000 Euro hat,
aber ein wesentlich höheres Kaufangebot für die Domain ausschlagen kann.
Was sagt uns das?
Kaufangebot? StudiVZ wollte die Domain »ErstiVZ« oder »AbiturVZ« kaufen?
Hi,
pokervz.com wurde sogar eine Einstweilige Verfügung geschickt. Das ist nen kleiner Schritt weiter. Da geht es um Strafzahlungen von 250.000 Euro wenn der Begriff benutzt wird. Die Seite hat nichtmal nen ähnliches Design oder nen ähnlichen Aufbau! Haben sich mitlerweile in pokerfreunde.net umbenannt. Bin mal gespannt, was mit der Einstweiligen Verfügung passiert! Deutsche Gerichte scheinen schnell und unbedacht zu entscheiden…
Ciao
Udo
Jetzt wird wohl zurückgemahnt: BewerberVZ, die auch unsere schönen Campus (u-Deklination, oder?) mit l…ustigen Schildern vollstellen, wurden vom StudiVZ abgemahnt und gehen in die Gegenoffensive: Deren Meinung nach sei ${Interessengruppe}VZ nicht als Marke schützenswert. Ich wusste doch immer, dass die im Bonker größenwahnsinnig sind.
Falls die Verwendung der Buchstabenkombination “VZ” wirklich eine Markenrechtsverletzung darstellen sollte, bin ich mal gespannt, ob Holzbrinck sich demnächst auch mit der Verbraucherzentrale NRW anlegen wird – die erreicht man nämlich unter vz-nrw.de
*SCNR
Das sich studivz an erstivz reibt, kann man ja fast noch nachvollziehen (quasi Copy). Eine Auflehnung gegen vz-nrw.de kann ich mir nicht vorstellen, soviel Größenwahn traue ich auch studivz nicht zu. Im eigenen Interesse hoffe ich, dass bewerbervz.de als mutiger Vorreiter Recht und Ordnung wiederherstellt.
@68: Bissel OT, aber “campus” ist o-Deklination, also hat man zu schreiben “unsere schönen campos”. :-)
Stimmt, mein Stowasser sagt das gleiche ;-)
Hi,
dem gibt es eigentlich nur noch hinzuzufügen das StudiVZ in seinen Abmahnungen ja nicht das „VZ“ an sich ankreidet. In den Schreiben beruft man sich auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen, die nach dem Prinzip „Interesse(ngruppe) +VZ“ gebildet werden.
Sie haben nicht das Recht auf das Kürzel “VZ” aber es kann Verwechslungen hervorrufen und genau das ist der Punkt.
Habe jetzt gesehen, dass es auch noch MatheVZ.net gibt. Die haben haben ein (R) hintern dem Namen, ist wohl auch eine eingetragene Marke. Da bin ich mal gespannt.
Gruß
Das MatheVZ ist tatsächlich als eingetragene Marke geschützt und dürfte daher vom StudiVZ nicht abgemahnt werden können. Dieses kann jeder unter https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html selber überprüfen. Es handelt sich hierbei um eine einfache Abfragemaske des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dabei ist auch ersichtlich das die Marke StudiVZ sich noch in der Widerspruchsfrist befindet und daher noch gar nicht gesichert ist. Die Veröffentlichung der Eintragung ist zudem erst für den 4.4.08 angesetzt, da die Marke erst am 4.3.08 eingetragen wurde. Der Anmeldetag der Marke ist jedoch auf 2006 zurückdatiert. Das MatheVZ hat seine Marke aber schon im September 2007 eingetragen rückwirkend mit Anmeldetag Mai 2007. Nun dürfte es für StudiVZ schwieriger sein die Verbindung “Interessengruppe+VZ” zu sichern, wären mehrere VZ Kopierer auf die Idee gekommen ihre jeweilige Wortmarke schützen zu lassen. Könnte es aber bereits evtl. schon so ausreichen dass ein Schutz für eine solche Kennzeichenfamilie nicht mehr geht, da bereits ein anderer Begriff der in diese Familie fallen würde geschützt ist?!?
Gruß
“VZ” ist im übrigen als Wortmarke auch beantragt worden, steht das im Zusammenhang? Kann man das isoliert betrachten?
Ergänzung:
Die Wortmarke “VZ” wurde am 13.3.2008 von einem Johannes Poppig angemeldet.
Leitklasse ist die 45 (Persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, Anbahnung und Vermittlung von privaten Kontakten, insbesondere Bekanntschaften)
hmmmm? Was sagt uns das jetzt?
anmelden bedeutet noch nicht, dass es auch bewilligt wird. Da braucht nur jemand einen Widerspruch einzulegen… ;)
Hi Leute,
wie oben schon schön beschrieben wurde, ist unsere Marke MatheVZ geschützt und wurde sogar vor StudiVZ eingetragen. Unsere Widerspruchszeit ist abgelaufen und somit steht die Marke MatheVZ fest verankert im DPMA.
Heute musste ich schmunzeln, als uns eine Abmahnung via E-Mail in den Posteingang geflattert ist.
Natürlich von StudiVZ. Sie wollen doch tatsächlich, dass wir unsere Domains offline nehmen und berufen sich auf ihre Marke und die erfolgreichen Abmahnungen von z.B. PokerVZ. Bei einer Massenabmahnung wird wohl nicht im DPMA geprüft ob die Marke angemeldet ist. Ich denke wir werden auch die Einzigen sein damit.
Wir freuen uns schon ihnen zu antworten.
Ist eigentlich schon fast peinlich. Das sollte man echt verbreiten!!!
Gruß
Loooool
Das ist ja geil! Ich würd mal gern die Leute kennenlernen, die bei StudiVZ in den Büros sitzen! Die mahnen MatheVZ ab obwohl das eigtragen ist.
Sehr schon weiter so StudiVZ. Schaufelt euch eurer eigenes Grab!
Manch einer tut alles um seine Position zu verteidigen
[…] Was andere für einen entwickeln, man aber nicht bezahlen braucht ist gut. AAL-Prinzipien werden jetzt social genannt und open noch dazu, solange es der Industrie nützt. Sonst wird abgemahnt und draufgehauen. Hätte man ErstiVZ nicht auch als tolle Erweiterung ansehen können? […]
Der Spiegel berichtet heute über die aktuellen Ereignisse zwischenStudiVZ und MatheVZ!
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,553032,00.html
Scheiß egal wie, die Konkurrenz muß weg….
Dann schauen wir mal wieviel Ahnung die haben und drohen mal gewaltig. Hochmut kommt vor dem Fall. Manchmal Frage ich mich was in deren Köpfen los ist….
So affig
[…] Mehr dazu hier… […]
[…] Besonders erschreckend war es, dass StudiVZ für den Namenszusatz VZ bei diversen Studentendomains Abmahnungen mit einer hohen Abmahngebühr erwirkte. […]
[…] Blogger zum Thema: Studi VZ mahnt Ersti VZ ab! StudiVZ mahnt ab StudiVZ mahnt Webseite ab StudiVZ: PR-Desaster wegen Abmahnung StudiVZ: größter Bullshit seit Erfindung des Social Networks StudiVZ verschickt Abmahnung an Studi mit ErstiVZ […]