macht ihn zum Liebling einer Anwalts**.

Das da oben darf man denken und schreiben. Man darf überhaupt sehr viel schreiben in Deutschland. Schliesslich gibt es hierzulande Meinungsfreiheit, auch wenn viele Unternehmen und auf Geldforderungen geile Anwälte das oft anders sehen. Bei Dotcomtod flattern alle paar Wochen mal entsprechende Schreiben rein, die wir aber bislang alle gut bewältigt haben – dank einer Rechtsabteilung in meinem Rücken, die übrigens auch mein Buch wasserdicht gegen Begehrlichkeiten von bayerischen Politikern und Pleitiers gemacht hat.

Die gesammelten Erfahrungen aus dieser Zeit sind in einem ziemlich umfangreichen Kapitel im Buch – natürlich nur als Literatur zu verstehen, nicht als Rechtsberatung – denn das wäre in Deutschland nicht erlaubt. Insofern stehen da auch keine Paragraphen drin, sondern eher Strategien, wie man auweicht, Finten schlägt und verzögert, was überhaupt von diesem Beruf und seinen Kompetenzen zu halten ist und wie man sie, brutal gesagt, ins offene Messer laufen lässt. Ein Erfahrungsbericht also nur, aus dem Clinch mit einigen der besten Law Firms dieses Landes, die nicht ahnten, dass Don Alphonso nichts ist im Vergleich zu dem Schrecken, den seine kleine Schwester verbreiten kann.

Natürlich gibt es ein paar Dinge, bei denen es nur einen Tipp geben kann: Lasst die Finger davon. Wer, wie bei Bloggern üblich, Bilder oder Texte jenseits des Zitatrechts übernimmt, ist am drannsten, wie leider im Moment die von mir gern gelesene currymafia. Hier verstand eine Bildagentur weder Spass noch Blogger. Solche Geschichten sind enorm ekelhalt, meines Erachtens auch überzogen – und trotzdem ist da rechtlich nur wenig drin.

Was in solchen Fällen helfen kann: Pressephotos der betreffenden Personen sind meist royalityfrei – müssen also nicht bezahlt werden, wenn es ordentliche Credits für den Urheber und/oder Rechteinhaber gibt. Ja, es bdeutet Arbeit. Ja, es geht dann eben nicht so schnell. Aber es erspart viel Ärgern. Ausserdem gibt es im Internet eine Reihe von grossartigen Clip-Sammlungen – die rote Pille auf dem Cover von Liquide stammt zum Beispiel von der Website freeimages.co.uk.

Andererseits ist man ziemlich auf der sicheren Seite, wenn man Screenshots erstellt und aus dem Kontext klar wird, dass es nicht primär um irgendwelche Bilder geht, die sich auf dieser Seite befinden. Und bei der eigenen Glotze ist es nicht verboten, sie abzuknipsen, egal, wie teuer der Mensch auf der Mattscheibe sonst sein Gesicht an die Medien verkauft. Natürlich sind das auch schon mal Graubereiche, soweit ich das mitbekommen habe – wiegesagt, ich bin kein Anwalt und berate hier niemanden.

However: Bevor ein Anwalt den Laden dicht macht, sollte man lieber selbst zur Kamera greifen. Und wenn wir ehrlich sind: Dem Geist des Bloggens, das ja auch weitgehend von der Eigenkreation der Texte lebt, entsprechen eigene Photos mehr als die banale Ãœbernahme des gesteuerte Pixel-Ausflusses der Mediencamarilla. Finde ich.

Äh – wobei: Ich wäre vielleicht nie auf Kai Pahl gestossen, hätte der nicht mal einen meiner Texte auf sein Blog gepackt. Mit Quellenangabe, versteht sich. Der Rest ist die Geschichte, die Sie hier lesen.