Rechtsverdrehtreter
Ich habe keinen Anwalt. Brauch ich nicht. Anwälte gibtŽs in meiner Familie mehr als genug. Unter anderem eine Anwältin, bei der in der Regel ein Schreiben reicht, dass die andere Seite Angst bekommt. Das Schreiben kommt in der Regel mit einer hohen Rechnung und ein paar formalen Dingen begleitet, die klarstellen würden, wer das ist – wenn der Briefkopf das nicht sagen würde.
Trotzdem gibt es immer wieder welche, die es probieren. Die Woche sind es zwei, unter anderem ein von einem wütenden Kunden vorgeschickter Anwalt, der wahrscheinlich weiss, dass er mit seinem Schrieb kaum durchkommen wird, und es deshalb extra-bedrohlich gemacht hat: Einschreiben mit Rückschein, und innen drin die Behauptung, man dürfe etwas Negatives über seine Mandantin nicht schreiben, auch wenn es wahr wäre, weil damit in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingegriffen werde. Na toll. Das wäre dann das Ende jeder Kritik an jedem Unternehmen. Ein tolles Rechtsverständnis, das da mir – dem in seinem Augen angstschlotternden Deppen – unterbreitet wird. Auch nach über drei Jahren Dotcomtod gibt es immer noch Leute, die mich überraschen. Zumal uns und ihm klar ist, dass seine Seite es kaum wagen wird, eidesstattliche Erklärungen abzugeben, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
However, wer sowas nicht kennt, kriegt wahrscheinlich erst mal Angst. Und man kann sich schon fragen, ob man das Ganze nicht besser dadurch beendet, dass man ins Nicht-EU-Ausland zieht. Was allen Begehrlichkeiten ein Ende bereiten würde. Erinnert sei hier nur an http://blogmuell.blogspot.com, der, wenn seine Identität nicht auffliegt, weit weg von jeder Verfolgung agieren kann. Wenn ich nicht meinen Clan hätte, dessen Core Asset es ist, noch eine Runde fieser mit den Gesetzen umzugehen als die anderen, ich würde es wahrscheinlich genauso machen.
Trotzdem: Vielleicht sollte man mal einen Online-Pool zum Thema Bloggen und Recht machen. Nicht hier in Deutschland natürlich, wo das gleich wieder unerlaubte Rechtsberatung wäre. Ins Buch mussten extra 2 Disclaimer rein, um das Recht-Kapitel unangreifbar zu machen. So weit sind wir hier inzwischen – Literatur wird wegen sowas versaut.
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Was bitte soll denn “Unternehmenspersoenlichkeitsrecht” sein? Schwurbel.
Ein Unternehmen (GmbH, AG, KG,…) stellt eine eigene juristische Person dar. Abgesehen von den nur einer natürlichen Personperson zustehenden Rechten und möglichen Rechtsgeschäften (z.B. Staatsangehörigkei, Eheschliessung, Testamentserrichtung) kann die jusitsiche Person im Rechtsleben wie jeder Mensch auftreten; sie hat auch ein Namensrecht. Die Rechtsprechung hat sogar anerkannt, dass – im eingeschränkten Umfang – das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch wirtschaftlichen Unternehmen zustehen kann.
Danke, das Konzept der Firma als juristischen Person ist mir durchaus bekannt. Aber wie du selbst richtig schreibst: “dass – im eingeschränkten Umfang – das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch wirtschaftlichen Unternehmen zustehen kann”
D.h. ein Rundumschlag wie in oben genanntem Schreiben ist erstmal zu belaecheln.
Ja, meine Anwaltskamarilla hat auch erst mal laut gelacht, und das Schreiben geht jetzt als Witz-PDF durch die Kanzleien.
Das Schlimme ist: Der Typ arbeitet manchmal für eine Organisation, für die ich auch was mache. Diese Organisation fliegt juristisch ziemlich oft auf die Fresse; Ermittlungen auf Anzeigen werden eingestellt etc – und ich muss sagen, wenn die immer so argumentieren, dann wundert mich gar nichts mehr. Ich bin die nächste Zeit mal bei einem der Bosse und werde mal darauf hinweisen, was für Zeug da rausgeht.
ich würde gerne was zu unerlaubte Rechtsberatung sagen…
Hab’ ich da nicht was gehört, das ein Gericht — in Karlsruhe, glaube ich — unentgeltliche Beratung als rechtens eingestuft hat? Z.B. für Kirchen o.ä. soziale Einrichtungen …