Die Küchengötter, die Kulturdiebe, ihre Kakerlaken und ihr Sozialsystem
Mal eine komplexe Frage: Wem gehört dieses Rezept? Der Donna, in deren Hotel es bereitet wurde? Meiner Frau Mama, der es die Donna erzählt hat, weil meine Mutter freundlich danach fragte? Oder mir, weil ich der erste bin, der es im Internet veröffentlicht?
Die Antwort halte ich für einfach. Das Bild ist fraglos meines. Aber das Rezept ist Allgemeinkultur, das gehört niemandem und allen gleichermassen. Es ist ein Rezept, eine Empfehlung, jeder kann es abschreiben, variieren, ausprobieren, ergänzen, weitergeben. So und nur so entsteht unsere Esskultur, vom Kochtopfgucken, Abschauen, lernen, weitergeben. Es ist eine Kultur des Gebens und Nehmens, und hier draussen im Netz nennt man es partizipatives Internet. Weil das ganze mehr sein kann als die Summe der einzelnen Teile, weil alle besser dran sind, wenn alle geben, grosszügig sind und andere teilhaben lassen.
Bisher war der Inbegriff der Negation dieser tollen Einrichtung in meinen Augen das Abmahnverhalten der Websitebetreiber “Marions Kochbuch”. Aber jetzt gibt es nochwas. Küchengötter.de, eine Kochcommunity des Verlages Gräfe und Unzer, die ich hier mitsamt ihren nicht wirklich nutzerfreundlichen AGB schon mal erwähnt habe. Denn Kuechengoetter.de will nicht nur Rezepte vorstellen, sondern auch von den Nutzern bekommen, und dafür die Nutzungsrechte unbefristet abgetreten bekommen.
das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Sendung (jeweils zur Selbstnutzung und Lizenzvergabe an Dritte); die Rechtseinräumung gilt über das Nutzungsverhältnis hinaus
Nochmal: Das ist hart. Und wofür soll man das tun? Was bieten die Küchengötter im Gegenzug? Rike von Genial Lecker hat nachgefragt, ob sie vielleicht eines der Rezepte für ihr Blog verwenden dürfte:
Allerdings war ich von den AGBs etwas verwirrt. Also schickte ich eine Mail mit der Anfrage, ob ich denn dortige Inhalte auch auf meiner Seite – mit entsprechenden Link auf die Quelle – verwenden dürfte. Nach einer Woche kam eine leicht verworrrene, dennoch deutliche Mail: NEIN, das darf man/ frau nicht.
Das muss man sich mal verdeutlichen: Die bei den Küchengöttern eingestellten Rezepte sind von der textlichen Ausgestaltung her ganz sicher nicht mit der schöpferischen Fallhöhe ausgestattet, wegen der man gleich das Urheberrecht zur Hand nehme, und eine grosse Menge der Beschreibungen sind banal wie Gammelfleisch im Berliner Döner. Aber genau darüber wacht man bei Küchengötter und lässt nichts raus; auch nicht mit Quellenangabe. Und wenn ich obiges Rezept für Zuppa con Zucca freigebe, und es jemand nimmt und bei der Community einstellt – ist es bei mir frei, aber bei der Community reklamieren sie dafür ein Nutzungsrecht – und weshalb? Weil sie dann in diesem Fall meine Kultur schamlos ausbeuten, nehmen, was sie kriegen können, und behalten. Schon etwas pervers, das Ganze.
Sprich, was die wollen, ist Web2.0: Viele Profilhinterleger schreiben ohne Vergütung ihre Rezepte in der Community, die der Verlag dann mittels Werbung verwertet. Und zwar allein. Und diese Alleinstellung ist ihnen so wichtig, dass sie darauf verzichten, wenn andere Blogger bereit wären, ihre Rezepte, die Werbung für sie sein könnten, mit Link und Vermerk weiterzutragen. Irgendwo drüber bloggen zwar welche, und in Berlin sitzt ein Werber als Ideengeber, aber das ist alles: Eine inhaltliche Sackgasse mit Vermarktungsziel, das im Kern nichts als banalstes Allgemeingut anbietet. Das ist Web2.0. Und damit das Gegenteil eines partizipativen Netzes, und obendrein eine Absage an die grundlegende kulturelle Fähigkeiten. Hätte man derartige begrenzende Communities in Vorderasien vor der Ausbreitung des Ackerbaus in Europa gehabt, würde man bei den Machern des Portals heute noch auf den bayerischen und preussischen Schotterebenen die Kakerlaken rösten. Und in etwa auf dem kulturellen Niveau verharren, von dem man sich dank Internet technisch, aber nur bedingt vom Verständnis eines Sozialsystems entfernt hat: Ich alles. Web nix. (via kulinaria katastrophalia)
Sorry, the comment form is closed at this time.
@Don: Schläfst du eigentlich auch? Oder bist du in deiner Mission wider die ätzenden Aasgeier buchstäblich unermüdlich?
@Sache: Mei, was soll man den althergebrachten Medien denn überhaupt noch zutrauen?
Es gehören aber immmer Zweie dazu. Einer, der die AGB’s festlegt und Einer, der sie akzeptiert. Ohne den Zweiten wäre die Problematik de facto gar keine.
Ich denke nicht, dass die Schöpfungshöhe ausreicht, dass der Verlag seine Ansprüche vor Gericht für Rezepte geltend machen kann, die von Dritten auf seinem Portal eingestellt werden. Ich kann ja viel in meine AGBs schreiben … weder muss das richtig sein, noch muss es in Einklang mit geltender Rechtsssprechung sein.
Das Ansinnen der “Kuechengoetter” mag verdammenswert sein, keine Frage. Aber gerade bei Kochrezepten werden es diese Herren eben NICHT schaffen, ihre Geschäftsmodell vor Gericht einzuklagen. Hey, wenn sich selbst die bundesdeutschen Plattenverbände schwer tun, ihr Ansinnen vor Gericht klipp und klar durchsetzen, wo die Rechtslage sehr viel klarer ist, wie soll das dann einem Popelverlag gelingen, wenn es um Rezepte geht, auf die er einfach per AGB Anspruch erhebt?
Man darf sich von diesen Spacken nur keine Angst einjagen lassen. Aufauf zum fröhlichen Rezepte-Raubkopieren!
@ KS, doch, sie ist eine:
Durch diese unverschämte und unakzeptale Verfahrensweise kann es nämlich passieren, daß derjenige mit einem Abmahnanwalt zu tun bekommt, der ein Rezept aus dem allgemeinen Erfahrungsschatz seiner Großmutter ins Netz stellt, weil dieses, da es grundsätzlich Allgemeingut ‘war’, jetzt durch die AGBs von Gräfe und Unzer geschützt ist. Zumindest solange, bis einer einen Prozess gegen derartige Machenschaften gewinnt, was nun wieder nach den Erfahrungen mit einer gewissen Hamburger Kammer unwarscheinlich ist.
@ Kajetan,
so einfach ist es leider nicht. Es gibt einen alten Joke unter Anwälten: “Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Dinge!”
Es geht ja nicht darum, ob jemand wirklich im Recht ist, sondern es geht darum, daß sich die meisten Nutzer aus Kostengründen gar nicht auf einen Prozeß mit einem Abmahnanwalt einlassen können (es wird also keinen Prozess geben, in dem die Rechtslage verbindlich geklärt würde).
Denn es gibt eben das Risiko “Hamburg”, da zahlen die meisten lieber den Abmahnanwalt (oder gehen in die private Insolvenz und schließen ihre Site) oder setzen schon im voraus kein Rezept mehr ins Netz, weil sie die Folgen fürchten.
Das ist der Skandal! Wer Recht hat, ist dabei vollkommen unerheblich.
Das ist eben KEIN Web 2.0!
Don A. schrieb: ‘Sprich, was die wollen, ist Web2.0’.
Partizipatives Netz: Freie Liebe
Web2.0: Zwangsprostitution
So würde ich den Unterschied erklären.
Die Ausgestaltung von Rezepten ist m.W. nach eigentlich immer urheberrechtlich geschützt. Rezepte selbst hingegen sind es nie.
Wenn man ein Rezept also ins eigene Blog stellen möchte, sollte man es einfach umformulieren.
Flusskiesel war schneller als ich, denn genau das wollte ich auch schreiben. GU nimmt mit der Absage sicherlich nur das Urheberrecht des / der Verfasser / in wahr. 1:1 Kopien sind immer pfui, auch mit Quellenangabe (s. die diversen Contentdiebstähle der vergangenen Wochen / Monate).
Bei einer Umformulierung des Rezeptes aber gäbe es keine Probleme. Es sei denn, es handelt sich um eine neuartige und einmalige kochliche Erfindung, die es so noch nie gegeben hatte, wie z.B. kandierter Marssand usw.
Ich halte das ganze für eine heiße “Bubble”, die sofort zerplatzt, wenn man sich mit dem obigen Passus etwas näher befasst. Kritischer werde ich aber, wenn ich mir in dem besagten Absatz derer NUB einen kleinen Klammereinschub ansehe, der wohl kaum einen ins Auge gefallen ist: “und Lizenzvergabe an Dritte”
Ach ja, im übrigen gibt der Verlag dem Nutzer nachwievor das Recht, seine Rechte wahrzunehmen, besonders, was die spätere Verwertung in Buchform anbelangt: “Sollte sich GU entscheiden, die Rezepte des Nutzers in Buchform zu veröffentlichen, wird eine gesonderte Vereinbarung mit dem Nutzer geschlossen.”
stand zu befuerchten. ok, wer sich mit der industrie ins bett legt, muss sich nicht wundern wenn er beim aufwachen den tripper hat, aber das ist schon frech.
kuchengitter.de also gleich wieder vergessen.
@XiongShui:
Eine Abmahnung ist keine Zahlungsverpflichtung. Sie dient oft genug nur zur Abschreckung oder Abzocke von uninformierten, armen Schweinen, die man auf Grund ihrer Unwissenheit über den Tisch ziehen kann.
Und GERADE im Falle eines Rezeptes (nicht die Aufmachung oder begleitende Bilder), welches nachweislich nicht originär vom Portalbetreiber kreiert wurde, kann man derartige Abmahnungen lachend in die Tonne treten.
Wenn ich als ambitionierter Amateurkoch mit eigenen Worten beschreibe, wie ich für meine Gäste eine Suppe koche, dann kann mich dafür überhaupt niemand verklagen. Auch nicht in Hamburg.
Mir selbst wäre es auch ganz egal, ob andere Leute dieses Rezept nachkochen, nachdrucken oder im Web veröffentlichen. Trotzdem bleibt meine Suppe einzigartig ;-)
Wenn ich natürlich so doof wäre, ein Rezept 1:1 zu kopieren und als meine eigene Idee auszugeben, könnte das eventuell anders aussehen. Aber ich sage ja sowieso immer, wenn man mich nach Kochbüchern fragt: es heißt Kochkunst und nicht Kochkopie … Im Grunde braucht man Kochblogs, Kochüberlieferungen oder Kochliteratur nur, um sich Ideen zu holen (abgesehen von einem Standardkochbuch, das wirklich jeder haben sollte).
In diesem Herbst habe ich Kürbis und Rote Beete erst richtig kennengelernt — natürlich durch Anregungen anderer Leute. Aber indem ich die Anregungen aufnehme und weitergebe, leiste ich vielleicht einen kleinen Beitrag dazu, dass wieder weniger Essen in irgendwelchen Mikrowellen erhitzt wird.
Beim Kochen in meiner Küche entsteht aus einem Rezept immer ein ganz eigenes Werk. Und wenn ich darüber berichte, schließt sich der Kreis wieder. Ich glaube nicht, dass das jemals jemand unterbinden kann.
[…] Und Rezepte gibbet da auch, über 500 mttlerweile. Wer braucht da schon son Kram wie << Küchengötter >>, die der Don vonner blogbar sich nun mal vorgenommen hat mit deren AGBs, die mal wieder ein wunderbares Beispiel dafür sind, datt Marketing nen Synonym für Gier Gier Gier iss. […]
Was Du vergessen hast ist, das GU sich nicht nur das unbegrenzte Verwertungsrecht krallt, die Haftung jedoch netterweise dem – nicht entlohnten – Einsteller überlässt.
Im Klartext: Sie können dein Rezept weiterverkaufen, und wenn dann einer kotzt, ist der Verfasser haftbar, der keinen Cent dafür gesehen hat.
Immer wieder nett
Immerhin räumen sie ein:
Der Spruch mit dem gar nicht so viel essen können, wie man kotzen möchte, ist hier sehr treffend.
Von StudiVZ lernen heisst verwerten lernen.
Was soll die Aufregung, ist auf allen Kochportalen das gleiche, siehe chefkoch:
1. URHEBERRECHT BEI EINGEGEBENEN INHALTEN
Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Rezepte, Bilder, Texte usw.) von chefkoch.de selbst oder durch chefkoch.de benannte Dritte vervielfältigt und in beliebiger Weise genutzt werden können.
Selbiges bei ESSEN&TRINKEN. Im Gegensatz zu Marions Kochbuch kenne ich keinen deutschen Verlag, der einen Blogger abgemahnt hat, wenn sie aus deren Bücher gekocht haben und drüber geschrieben haben.
Es geht ja weniger darum, dass das Eingestellte genutzt werden kann.
Sondern dass man die Nutzung anderen verweigert, obwohl man selbst keinen Cent dafür bezahlt hat, ein Rezept offenbar für urheberrechtlich geschützt hält und im zweifelsfall dem Einsteller die juristischen Probleme überlässt.
Die Aufregung mag für Communitygeschädigte unverständlich sein, aber wir befinden uns hier im freien Blogistan. In Blogistan geht man mit Zitaten und Übernahmen in aller Regel sehr nett und frei um, keiner versucht meines Wissens, dem anderen gezielt mit AGB etwas zu stehlen und dann zu verkaufen. Küchengötter nun versucht es besonders Bloggy und iat an der Grenze zwischen Communitanien, dem Heim der Deppen und dem Freistaat Blogistan angesiedelt. Und nachdem sie das Wappen Blogistans an ihre Tür gepinselt haben, darf man einen bloggistischen Blick darauf werfen. Und das alles nicht schön finden, zumal man ja auch nichts rausrücken will.
Was mich persönlich noch mehr ärgert als die AGB, ist diese Leckmich-Haltung gegenüber Blogger, die bereit sind, das weiterzutragen. Wenn einer meine Sachen toll findet und darüber schreibt, ist das prima, da habe ich zu danken und mich zu freuen, und nicht mit dem Urheberrecht jede Verbindung sofort und für immer zu killen. Es gibt Fälle, da würde man sowas nicht wollen, weil manche Blogs nicht zueinander passen, aber gerade wenn es ums Kochen geht, und Rezepte, ist das alles mehr als lächerlich: Es ist dumm. Unfassbar dumm.
Pflanzt eine, tausend, viele freie Koch-Communities!
Manchmal glaube ich, dass diese Verlagsfuzzis, die sich in den Web-2.0-Dschungel wagen wollen, einfach zu blöd sind, ihre üblichen juristischen Knechtereien (Lies mal einen Autorenvertrag solcher Verlage…) an die spezifischen Gegebenheiten anzupassen, was auch daran liegt, dass das Gros der Advokaten überhaupt viel zu blöd ist, die Spezifika des Web zu reflektieren.
Vermutlich meinen die’s noch nicht mal böse…
Vielleicht solle man in der Tat eine eigenen freie Koch-Blog-Community aufmachen, der Kochtopf ist da ja schon ein Anfang… aber eben an typepad gebunden…
“The German Food Pornographic Society”
Nun, wenn GU es für ihre Geschäftspolitik förderlich hält, so zu handeln, dann ist es ihr gutes Recht. Dann dürfen sie sich aber nicht wundern, wenn sie im WeltWeitenWeblog verpönt sind und das im echten Leben sich auf ihren Verkaufszahlen auswirkt.
Ich halte es für eine Frechheit, in einer Art Web2.0-Sinn von Nutzerdaten profitieren zu wollen, davon aber nichts weiterzugeben.
Besonders frech finde ich, dass nicht mal eine Quellangabe angegeben wird. Danke für den Hinweis. Ich kannte Küchengötter bisher nicht, jetzt will ich es auch nicht mehr kennenlernen.
Das wäre für mich ja fast ein Grund, ein CC bzw. Open-Source-Kochbuchverlag zu gründen.
Also wenn ich es recht entsinne, dann sind Kochrezepte selber (also z.B., wieviel Butter ich nehmen soll) nicht urheberrechtlich geschützt, da sie kein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind.*
Die Formulierungen usw. des Rezeptes sind es ja schon, da es m.E. nach durchaus eine schöpferische Leistung ist, Leuten in Wort und Bild zu erklären, wie man denn ein bestimmtes Gericht gut zubereiten kann.
* Kochrezepte wären ja eher patentierbar, wären sie nicht explizit vom Patentschutz ausgenommen. Man wusste da auch, was man tat, denn sonst würden sich die Hausfrauen ganzer Dörfer wegen Schichtsalat mit Patentschutzklagen überhäufen. ;-)
@Flusskiesel: Urheberrechtlich geschützt ist zunächst einmal jedes Werk, unter das Du Deinen Namen setzt. Eine andere Frage ist, ob man daraus Ansprüche ableiten und durchsetzen kann. Dann kommt die Schöpfungshöhe ins Spiel. Wer z.B. ein individuelles Rezept in eine Geschichte einbaut, schafft ein urheberrechtlich geschütztes Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Bei einem individuellen Rezept eines Starkochs mit einer einfachen Handlungsanweisung wäre es eventuell strittig. Bei einem allgemein bekannten Rezept dürfte niemals eine Schöpfungshöhe gegeben sein.
@Nasebaer: OpenSource und CC sollte man genau voneinander abgrenzen, weil es im ersten Fall um urheberrechtlich geschützte Programmquelltexte und im zweiten Fall um urheberrechtlich geschützte Texte geht. OpenSource könnten in diesem Zusammenhang eventuell Programme sein, die einen Herd so steuern, dass ein perfektes Essen entsteht. Alles andere wird aber immer zur Literatur gehören.
Vor allem – wem gehört das, was mit Hilfe dieses Rezeptes gekocht wurde?
Das wird den Küchengöttern geopfert ;-)
@Chat: Wenn du es kochst, gehörts dir – wenn du es isst, gehörst du G & U.
Na wenn ihr da mal nicht einer ordentlichen Ente aufgesessen seid! Entweder diese Bloggerin Rike ist unglaublich naiv oder Schlimmeres. Hätte sich mal wer die Mühe gemacht, ihren Blog etwas genauer anzusehen, dann wäre ihm zwangsläufig aufgefallen, dass Rike vor ihrer angeblichen Email-Anfrage an GU bereits sage und schreibe 132 Rezepte des Verlags gepostet hat. Nicht eins, nicht zwei, 132! Und da fällt ihr plötzlich ein den Verlag um Erlaubnis zu fragen? Ich lach’ mich schlapp.
@ladis: Aber das ändert doch prinzipiell nichts an den AGB der »Küchengötter«.
Ladis ist schon so ne Nummer… sag doch mal, wer und was du bist…
Und die Rezepte, die sie nachkocht und mit eigenen Bildern versieht, sind alles andere als brandneue, von GU erfundene Kreationen.
Don, sorry, aber GU erfindet nicht (s.o.)
Richtig. GU erfindet diese Rezepte nicht. Worauf begründet sich dann ihr Anspruch, das Zitieren solcher Rezepte untersagen zu dürfen?
Nur, weil sie in ihre AGBs schreiben, dass diese dort eingestellten Rezepte jetzt ihnen gehören? Ich kann in AGBs schreiben, dass jeder Käufer/Nutzer meiner Dienstleistung mir sein Erstgeborenes opfern muss. Muss sich niemand daran halten, weil es eben Unfug ist. Ebenso, wie diese AAL-AGBs Unfug sind, weil sie keiner urheberrrechtlichen Prüfung Stand halten werden.
@Kajetan
Die mittels AGB und klärender Beantwortung mitgeteilte Verwertungshoheit hat ja nicht nur den Effekt, dass “Hoheitsrechte” abgesteckt werden, die eventuell bei veränderter Rechtslage geltend gemacht werden könnten (was jetzt nicht sehr wahrscheinlich ist, versucht wird es trotzdem), sondern wie schon angemerkt zu den Hamburger Entscheidungen des dortigen LG die Abschreckung als Resulat und dies ist je nach Standpunkt das un/erwünschte Nebenprodukt.
Deshalb dürfte die Diskussion, die dem Verlag schon ein bißchen das Werbekonzept durcheinanderbringt, noch den postiven Nebenbeieffekt haben, dass nun bekannter wird, dass die Verwendung rezeptlicher Zutatenvermengung durchaus statthaft ist und das wiederum ist durchaus postiv zu vermerken, was für juristische Klärungen leider nicht immer das Ergebnis ist.
Ja, Aufklärung war schon früher der Todestoß so manchen Geschäftsmodelles ;)
Abschreckung funktioniert nur dann, wenn die Gegenseite sich Angst einjagen lässt. Keine Angst muss man haben, wenn man informiert ist. Was vor allem hierzulande dazu führt, dass man sich als Publizierender (privat oder geschäftlich) ein gewisses juristisches Basiswissen aneignen sollte, will man nicht aus allen Wolken fallen, wenn eines Tages ein netter Brief vom Anwalt eintrudelt. Dann weiß man auch was geht und was definitiv nicht geht, kann mitunter so manche Abmahnung laut lachend in den Mülleimer entsorgen, weil die dort aufgelisteten Forderungen keine Substanz haben.
Dies nur ganz grundsätzlich gesagt …
@stefanolix:
Nö, Rezepte sind nicht deswegen urheberrechtliche geschützt, nur weil man seinen Namen drunter setzt.
Rezepte sind im UrhG nicht genannt:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000301377
Deswegen können sie nicht urheberrechtlich geschützt sein.
Deswegen kann jeder das Rezept (also die Information wie man das bestimmte Gericht kocht) verbreiten wie er will.
Die konkrete Formulierung usw. des Rezeptes kann geschützt sein, wenn sie – genau wie Du schreibst – die nötige Schöpfungshöhe hat.
Allerdings wird – soweit ich weiss (kann ich jetzt nicht belegen) – die Schöpfungshöhe in der Regel relativ niedrig angesetzt.
Meine Wenigkeit – als Nichtjurist! – setzt immer folgende Daumenprobe an:
Wenn es Arbeit gemacht hat, dann ist es auch schützenswert. Wenn es viel Arbeit gemacht hat, dann erst recht.
[…] Die Finger verbrannt hatte sich ja neulich so ein kommerzielles Portal, welches nun motivlich Schadensbegrenzung zu betreiben versucht nachdem über merkwürdige Zustände berichtetet wurde. Aber so richtig die Realitäten anerkennen dazu reicht das Durchringvermögen dann leider doch nicht. […]
[…] Geschmacklos präsentiert sich hingegen Rettet das Mitagessen, der sonst eilfertig auf Werbung für ein kommerzielles Kochportal bedachte Bloginhaber scheint es witzig zu finden von “Negerpech” zu faseln. Diskriminierende Wortwahl bietet sich ersichtlich auch nicht an, um Hinweise auf lustige Filmchen zu geben. Einfach nur peinlich. […]