Blogger vs. Medium vs. Bloghoster
Hinweis: Wer Rechtliches nicht erträgt, sollte die nächsten Tage die Blogbar meiden. Wir werden nämlich über Dinge wie Urheberrecht, Abmahnungen, Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Anstiftung zu Rechtsverletzungen reden müssen. Tut ja sonst keiner. Also machen wir es.
Es ist auf den ersten Blick immer das gleiche: Medium klaut Blogtext. Das ganze kennen wir nun schon seit 3 Jahren. Der aktuelle Fall betrifft Titania Carthaga, die beim Bloghoster Twoday.net schreibt und erkennbare literarische Ambitionen hat. Das sieht man auch bei der österreichischen Illustrierten “DATUM” so, und hat einen Text von ihr übermommen. Einfach so, ohne zu fragen. Titania hat zwar eine Creative-Commons-Lizenz auf ihrem Blog (Debatte hier), aber erlaubt nur nichtkommerzielle Verwertung:
Mit deren Redaktion werd ich eh noch einen Igel bürsten. Nicht nur, dass sie einfach meine Geschichte – ungefragt und daher unerlaubt – veröffentlichen, nein, sie weigern sich auch bis jetzt, auf meine Mails zu reagieren. Das ist eine Verletzung des Urheberrechts.
Nun ist es aber so, dass die Kolumne “Best of Blogging”, unter der Titania “Sie nannten sie Igelbürster” Carthagas Text erscheint, “in Kooperation mit Twoday.net”, und das schon etwas länger. Überhaupt sind das Magazin Datum und der Bloghoster, bei dem Titania ist, mehr als nur ein wenig miteinander in Geschäftsbeziehung, denn neben dem relaunch heisst es beim Chef von Knallgrau, der Agentur hinter Twoday.net auch:
und noch schöner – es gibt ein Kooperationsprojekt zwischen twoday.net und DATUM. Jedes Monat werden eine Reihe von Weblogbeiträgen von twoday.net ausgewählt – die Redaktion sichtet und trifft die endgültige Entscheidung – und in Absprache mit den Autoren finden diese Beiträge so wie sie sind Ihren Weg ins Heft, auf eine eigene Seite.
Das hält man jetzt offensichtlich nicht mehr so, weshalb Titanie nicht mehr nur die Igel bürstet, sondern Warnhinweise aussendet. Und da tritt nun ein Problem auf, das wir schon von unserem Buch kennen und das in den letzten drei Jahren immer noch klein, aber unschön in den Twoday-AGB steht:
14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.
Hübsch schwammig, besonders der zweite Satz. Ohne hier juristisch beraten zu wollen, aber das ganze sieht nach einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Abtretung von Rechten aus. Womit Twoday ganz gute Chancen hat, legal Texte im Rahmen der obigen Kooperation weiterzugeben. Und in der Folge Titania dann das fragwürdige Vergnügen hätte, sich auch noch mit dem Bloghoster auseinandersetzen zu müssen, denn dem hat sie schliesslich die Rechte eingeräumt, auf denen sich die Verwertung bei Datum stützen kann.
Und ich frage mich, wieso Journalisten nicht endlich lernen, nachzufragen, und warum Bloghoster wie andere Web2.0-Firmen, von denen wir in den nächsten Tagen mehr lesen werden, auch so oft so erbärmliche AGB haben. Da ist mittelfristig der juristische Konflikt vorprogrammiert.
Sorry, the comment form is closed at this time.
“Ohne hier juristisch beraten zu wollen,”
dito
“aber das ganze sieht nach einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Abtretung von Rechten aus.”
Da habe ich gewisse Zweifel, vor allem, was eine Weiterlizensierung unter einer beliebigen Lizenz angeht. Was twoday sich dort eingeräumt haben dürfte, ist eine einfache, und damit nicht ausschlissliche, Lizenz (die sich zumal auch noch auf die erforderlichen Rechte beschränken. Eine Klausel, dass Knallgrau die Texte durch Dritte veröffentlichen darf vermag ich in der Klausel nicht zu erblicken).
Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt aber schon nicht zur weiteren Einräumung von (Folge-)Nutzungsrechten und mE scheitert die wirksame Lizensierung etwaiger Rechte an einen Dritten bereits daran.
Aber Unabhängig davon: Es dürfte im Ergebnis auch noch egal sein, ob es sich um eine einfache oder aussschliessliche Lizenz handelt, denn der Einräumende bedarf immer der Einwilligung des Rechteinhabers zur Weiterlizensierung, vgl. §§ 34 Abs. 1 S. 1 und 35 Abs. 1 S. 1 UrhG.
UrhG? Ist das nicht alles in Österreich?
Ich bin sicher kein Rechtsexperte, aber sind derartige Klauseln gerade im Sinne eines Urheber- (nicht Copy-)-rechts nicht obsolet und ungültig?
“Keine Ahnung, wie ich hierher gekommen bin und wie lange ich schon hier stehe”
Lustig.
Das war in der Tat auf DE-UrhG bezogen (weil der Urheber in DE sitzt und ich gewisse Zweifel an der Ausschliessbarkeit des IPR per AGB hege, denn ohne Kollisionsnormen bekommt man schon keinen vernünftigen Anknüpfungspunkt).
Aber selbst wenn man unterstellt, das at-UrhG einschlägig sein sollte, kommt man in die Abgrenzung Wernutzungsbewilligung und -nutzungsrecht (24) hinein und dort sind die Regeln zum Einräumen der Nutzungsrechte ähnlich ausgestaltet.
Die Sache wird aber durch diverse Vertragswerke (mit bestimmten Mindeststandards und diskriminierungsverboten) ziemlich unübersichtlich. Ich bin gepannt, wie Don das aussortiert. :-)
Dieser Artikel ist denke ich von Grund auf her nicht falsch gedacht nur:
Denke ich persönlich das das:
1. ein unüberschaubares themengebiet wird.
2. sich manche damit beschäftigen sollten die wirklich etwas davon verstehen. Denn nicht umsonst studiert man Jura bis man 40 ist.
3. Finde ich es irgendwie schade, dass die Blogbar solche wie ich finde ausgelutschten Themen immer 5 mal umdreht.
Trotzdem:
Es ist nicht fein etwas zu nehmen was nicht aus seiner eigenen feder stammt das ist klar.
Aber sagt mir, was ist denn daran so schlimm?
Mal abgesehen von der Urheberrechstverletzung?
Natürlich würde ich mich auch ein wenig ändern, wenn jemand von mir einen Text nimmt und dann irgendwo anders postet, auf der anderen Seite würde ich mich aber auch freuen, denn anscheinend sind meine Texte dann irgendwie von Bedeutung.
Ich persönlich würde drüberhinwegsehen…was bringt es einem wenn man denjenigen der den Contentklau gemacht hat erwischt??
Nicht viel..außer das man sein eigenes EGO mal wieder gestärkt hat.
Dem aufrichtigen, ehrlichen und Selbstzufriedenen Blogger wäre das warscheinlich egal.
Er weiß das der Artikel von Ihm ist, ist das nicht in Ordnung? Langt das etwa noch nicht??
Was soll dramatisch daran sein?
Ich kann es nicht verstehen…außer es sind irgendwelche Betriebsgeheimnisse.
Aber wer über Betriebsgeheimnisse ein Weblog führt ist selber………!!
Und noch etwas:
Wer Texte ins Internet setzt, muss damit rechnen das dies jemand ausnutzt!!
Manche dinge können ja so einfach gelöst werden…
Alexander Stritt
Im Grunde müsste man in diesem Fall sowohl gegen die österreichische Illustrierte “DATUM”, als auch gegen den ebenfalls in Österreich ansässigen Webloganbieter “Twoday.net” juristisch klagen, was bei zunächst unbestimmten Ausgang jedoch ziemlich teuer werden könnte. Den Nutzungsbedingungen in der AGB bei Twoday.net wurde offensichtlich zugestimmt, allerdings bleibt fraglich, ob es auch zulässig ist, das Copyright-Recht des Autor/in auf diese Weise auszuhebeln. Ich bin zwar kein Jurist, doch ich denke, wenn es einmal zu einem Präzedenzfall vor Gericht käme, was vermutlich bisher noch nicht der Fall war, sähe ich relativ gute Chancen für die Autorin Recht zu bekommen, da ich die Klausel in der AGB von Twoday.net für null und nichtig halte. Vielleicht wäre noch die Frage zu klären, ob Twoday.net vielleicht mit der Illustrierten “Datum” Firmenrechtlich verflochten ist, und was bei dieser Konstellation wer und was auf den Rücken des entrechteten Autor/in verdient. Da sich das Österreichische vom Deutschen Urheberrecht kaum unterscheiden dürfte, spielt es zudem keine Rolle, wo letztendlich der mögliche Prozess zur Klärung dieser schwammigen Angelegenheit vor Gericht ausgetragen würde. Vorher würde ich allerdings alles versuchen, um mich mit den beiden gegnerischen Parteien außergerichtlich zu einigen; für eine riesen Sauerei halte ich dies jedoch schon, es ist halt nur die Frage, wann sich jemand traut, dagegen vorzugegehen, um sein Recht einzuklagen. Besonders bedenklich finde ich jedenfalls, dass Twoday.net dem Autor/in offensichtlich nicht nur die Rechte an den eigenen Texten abspricht, sondern diese sogar noch an Dritte (?) weitergibt, oder evt. verscherbelt.
@6./ Alexander: Weil ich DATUM gegenüber nur eingewilligt hätte, dass sie es veröffentlichen dürfen unter der Bedingung, dass sie ein Autorenhonorar zahlen. Sonst hätte ich ihnen die Erlaubnis nicht erteilt. Das ist nicht einfach nur ein Blogtext, sondern sollte in einer angemessenen Form publiziert werden und als Autorin kann ich dafür ein Honorar verlangen. Punkt.
Ich finde es natürlich schön, wenn andere meine Texte gut finden, aber ich lege keinen Wert darauf, unbedingt irgendwo aufzutauchen – ich verzichte darauf gern, wenn die Gegenleistung nicht stimmt. Das hat etwas mit WERT und Achtung vor dem schöpferischen Akt zu tun. Siehe außerdem das Thema Erstpublikation – das ist im Verlagsbusiness entscheidend. D. h. es geht nicht nur ums schnöde Geld, sondern darum, genau abzuwägen, wo wann zu welchen Bedingungen man publiziert. Ich lasse mich eben nicht verheizen, schon gar nicht, wenn es um Literatur geht.
@7./Hugo: Natürlich habe ich versucht, mir mit DATUM einig zu werden. Das klappte aber leider nicht. Also trau ich mir das.
NIEDER mit dem Urheberrecht !
Dat Volk gehört die Eier !
Hallo Don,
das stimmt so nicht, was Du über Titania schreibst.
1. Ich hab sie von Anfang an über eine mögliche Veröffentlichung bei “Datum” aufmerksam gemacht. Das steht schon in der ersten Mail.
2. Sie hat einen zusätzlichen CC Vertrag unterschrieben und meines Wissens auch zu Knallgrau geschickt.
3. Datum entscheidet selber, welcher Text bei denen erscheint. Ich stelle dem Chefredakteur eine Auswahl zur Verfügung. Dies habe ich ihr
auch in einer Mail so mitgeteilt.
4. Titania hatte mich in einer Mail gebeten, das sie bei einer evtl. VÖ den Text in Datum unter ihrem Klarnamen veröffentlichen kann. Die Bitte habe ich nebst Ihrer Adresse weitergeleitet.
5. Ich habe keine Ahnung, warum Sie sich gegenüber Datum so aufregt. Der richtige Ansprechpartner wäre ich diesem Fall ich gewesen.
6. Es kann also keine Rede davon sein, das “Datum” den Text “geklaut” hat und/oder ohne ihr Einverständnis abdruckt. Die Texte, die das Magazin erhält, kommen ausschließlich über mich.
7. In keiner einzigen Mail hat Titania erwähnt, dass sie NICHT im Magazin veröffentlicht werden will. Sie hat, außer der Erwähnung, dass sie evtl. ihren Klarnamen unter der Geschichte haben möchte, auch
keine Bedingungen gestellt.
8. Ich habe in der ersten Mail klargestellt, dass es keine Vergütung für die Veröffentlichung bei “mindestenshaltbar” oder bei “Datum” geben wird.
9. Sie hat meine sämtlichen Kontaktdaten inkl. Handynumnmer. Es wäre also leicht gewesen, mich anzurufen und den Sachverhalt zu klären.
Nochmal um es klar zu machen: Datum klaut keine Texte, sondern bekommt die von mir persönlich zugesandt, nachdem die Autoren über eine mögliche VÖ informiert wurden und eine extra CC Lizenz unterschrieben haben. Ich werd mich mit Titania in Verbindung setzen, um das zu klären.
@D.DAhlmann: Bevor Du hier hyperventilierst, bitte schau in Dein Postfach. Lies Dir unseren Mailverkehr nochmal genau durch. Da ging es nicht nur um den Namen. Alles weitere im Postfach.
Ihr sorgt für den Content, wir machen die Kohle. Super Deal!
Hmm,
“Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals”
Sieht für mich nach der Überlassung für eben solche “Plattformen” / Benutzerportalen aus.
Ist DATUM so ein Portal?
Auf die Frage: Warum sind AGB immer so schwammig? Damit die RA (also auch die werte Schwester) etwas zu tun haben :-)
Sorry, eigentlich ist die ganze Angelegenheit nicht lustig…
Don & Titania: Mir sind die konkreten Fragen, wer was wann gesagt hat, vergleichsweise egal, ich verstehe aber nicht ganz, wieso Datum die Wünsche der Autorin nicht akzepiert und den Text zurückzieht, wenn sie es will. Es ist also weniger das interne Procedre, sondern der doch etwas seltsame Umgang mit Texten. Datum zahlt nicht, also sollten sie doch wenigstens den Wünschen der Autorin nachkommen. Wenn ich das richtig erkennen kann, nervt vor allem die Indolenz des Vereins.
Und nachdem ich selbst auch schon mal in den Tagen vor des Dons Amtsantritt von Twoday im Zusammenhang mit Mindestenshaltbar geleimt wurde – man hat da ohne mein Einverständnis idiotische Links für Volldeppen in den Text gesetzt – war ich jetzt von diesem, na, unschönen Ereigmis auch nicht überrascht. Es hat nichts mit Don Dahlmann zu tun, den ich sehr schätze, sondern eher mit einer gewissen Twoday-Laxheit, die ihren Fortgang im immer noch schwammigen Impressum hat. Das alles ist so unsagbar überflüssig, und das ist es, weshalb hier der Beitrag steht.
je nachdem wie eng “datum” und “knallgrau” verbandelt sind könnte ich mir schon vorstellen, dass die sich das veröffentlichen in den agbs haben abnicken lassen…
dass sie aber nicht auf die CC hingewiesen haben und dann gegen praktisch jeden einzelnen punkt verstoßen ist extra anrüchig… imho.
und nicht auf die wünsche der autorin einzugehen und anfangs nicht zu reagieren wirft auch ein bezeichnendes licht.
Die wenigsten User lesen sich die AGB durch, ist meist eh missverständliches Geschwafel und mal ehrlich, darauf setzen die Firmen doch.
Ich weiß schon, wieso ich lieber meinen Blog bei mir behalte.
Wenn jemand wissen will, warum so wenig Künstler, Schriftsteller und Autoren ein literarisches Blog betreiben:
Solche Geschichten vom Stamme Nimm sind es, die Idealisten so wenig Bock drauf machen, ein Superding aufzuziehen und sich wirklich Mühe zu geben.
Das ist doch mal ein schönes Beispiel, das zeigt, wohin man kommt, wenn man meint, die journalistischen Grundregeln außer Acht lassen zu können, nur weil man ein ach-ja-so-cooler Blogger ist! Die erste Grundregel ist nämlich: Immer auch die Gegenseite hören, oder “et altera pars”, wie don alphonso im Lateinunterricht gelernt hat. Vor der Veröffentlichung.
Dann wäre nämlich nicht die Peinlichkeit passiert, dass man hier einen Beispielfall heranzieht, der für das (zweifellos diskutierenswerte) Thema gar nicht geeignet ist. Nämlich die AGBs von Bloghoster-Firmen. Um die nämlich geht es hier gar nicht, da offenbar weitergehende Vereinbarungen getroffen wurden (“CC-Vertrag”), die über die AGBs hinausgehen.
Disclaimer: Ich kenne die Knallgrau-Jungs zwar von Ferne, bin aber weder befreundet noch verschwägert.
Hab‘ ich das richtig verstanden:
Auf dem Blog steht der Text unter einer nicht-kommerziellen CC-Lizenz.
Laut DonDahlmann (11) wurde der Text ihm gegenüber von der Autorin noch einmal lizenziert („Sie hat einen zusätzlichen CC Vertrag unterschrieben“).
Kann ein Autor einen Text unter zwei (verschiedene) CC-Lizenzen stellen?
und gibt es eine CC-lizenz bei der man verschweigen darf dass der text unter einer cc steht? ich hab das beim “datum” nicht gefunden…
Stefan, mit Verlaub: Die Gegenseite ist laut Impressum einzig und allein Datum, und die haben auf meine Anfrage nicht reagiert. Und dazu schreiben “datum did bot return mails” ist mir jetzt auch zu doof. Dass sich Don Dahlmann für die Auswahl zuständig fühlt, kann ich nicht riechen, und an der Darstellung dessen, was geschrieben steht, ist nichts auszusetzen.
Und was Du offensichtlich überlesen hast: Die AGB sind natürlich das Thema. Ich habe zufällig ein Buch gemacht, das von diesen AGB betroffen war, ich kenne auch ein paar andere Fälle, wo es enorme Unklarheiten wegen dieser Rechteeinräumung gab.
Am Rande: Das Impressum und das About könnten auch mal renoviert werden.
@steda: Bei CC-Linzenzen muss *immer* angegeben werden, unter welcher Lizenz das Werk steht, welches man übernommen hat… Namensnennung ebenso – diese geht aber aus dem Urheberrecht hervor, das kann in Deutschland wie in anderen Ländern nicht augeschlossen werden.
Das Mindeste, was man also angeben muss, wenn man ein Werk übernimmt, welches unter CC-Lizenz steht, ist der Name und eben die Form der Lizenz. Aber genau das sollte man schon ohne rechtliche Grundlage tun, Stichwort Respekt.
Nur – sobald Unternehmen Werke übernehmen ist es nicht weit her mit Respekt, dann geht’s ausschließlich ums Geldverdienen… Und genauso muss man sie dann behandeln…
OK, wenn die die nicht antworten, ist es natürlich nicht Deine Schuld.
Vielleicht eine Sache als Disclosure: ich bin nach der sog. Killerbrause-WG nicht besonders gut auf Knallgrau zu sprechen, weil ich mich nicht gerne öffentlich anlügen lasse. Damals habe ich die Löschung meines Beitrags bei Mindestenshaltbar erwirkt. Ich finde aber, dass Datum einen sehr guten Job, nicht nur für Ösiverhältnisse macht. Und deshalb steige ich bei der Geschichte nicht durch, eben weil sie so überflüssig ist.
@DieterK (20)
Wer sollte dem Autor – sofern er denn der Urheber ist – verbieten, mit seinen Inhalten zu tun und lassen, was ihm beliebt? Dass die weitere Verwendung der Inhalte einfacher würde, wenn zwei unterschiedliche Lizensierungen vorliegen, hat ja niemand behauptet oder verlangt. Genau das ist ja die Freiheit, die du als Urheber hast. Du kannst z.B. ein Buch nach CC by-nc-nd (Namensnennung, nicht kommerziell, keine abgeleiteten Werke) lizensieren und es trotzdem für viel Geld verkaufen.
Natürlich geht das, was Robert schreibt – das sehen die CC-Lizenzen doch auch vor wenn ich das richtig überschaue:
“Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden.”
Lesssigs Buch kann ich mir im Internet herunterladen oder als Paperback kaufen, ist bei Cory Doctorow ja auch nicht anders. (Wobei ich nochmal bei Heyne nachhaken müsste wegen Fanübersetzungen von “Down and out in the magic kingdom” das in deutscher Übersetzung erscheinen wird, allerdings nicht unter CC, aber das Original steht ja unter CC und man dürfte es rein theoretisch… Ist halt kompliziert. Aber stimmt, ich sollte da nochmal nachhaken, Oktober ist ja auch bald.)
Ob ich allerdings mein Werk tatsächlich unter zwei verschiedene CC-Lizenzen stellen kann – interessante Frage. Theoretisch sollte das ohne Weiteres möglich sein. Da müsste man mal die Offiziellen befragen. Was natürlich möglich ist ein Werk unter eine CC und dann unter eine GNU-Lizenz zu stellen – und unter alle weiteren möglichen Lizenzen die es gibt vermute ich stark, wenn ich es als Urheber möchte wobei sich manche dann aber extremst beißen werden.
Hmm, jemand von der CC-Stiftung anwesend? IANAL. ;-)
Ad Astra
[…] Sehen wir mal ganz davon ab wer da hyperventiliert oder nicht – die Frage nach den AGBs bei Twoday.net bzw. den Knallgrauen die Don aufwirft ist nicht uninteressant – vor allem weil es auch am Rande um die CC-Lizenz geht. var addthis_pub = ‘Prospero’; […]
@20./Dieter: habe ich nicht.
Die Sache ist doch so, ich knallgäu dir einen Host für deinen Weblog, dafür host aber keine Rechte mehr …
Verstehe ich das richtig: Die Hälfte Deines Textes da oben beschäftigt sich mit twoday/Knallgrau, aber Du hast Dich nicht vorher mit denen in Verbindung gesetzt und nachgefragt? Du hast also nur mit Titania gesprochen, aber nicht mit der “Gegenseite”? Tja: “Und ich frage mich, wieso Journalisten nicht endlich lernen, nachzufragen”
Bist Du nicht der gleiche Don Alphonso, der erst kürzlich bei Stefan Niggemeier den Larry gemacht hat, weil er auch nur eine Seite angehört habe und nicht bei Dir nachgefragt habe?
@DonA/15: Ich gebe Dir recht. DonD trifft in diesem Zusammenhang keine Schuld. Er hat lediglich meinen Text ZUR AUSWAHL an die Redaktion weitergeleitet, ebenso meine Bitte, sie sollen sich VOR einer Veröffentlichung bei mir melden.
Ein altes Sprichwort lautet: Kriegste von Knallgäu einen Host, host keine Rechte mehr.
Schreibvieh, Du verstehst es falsch. Oder Du willst es nicht verstehen. Ich habe ganz normal bei Datum angefragt, denn die übernehmen den Text, und es ist deren Verantwortung. Und gewartet. Und keine Antwort bekommen. Nachdem das mit der Kooperation zwischen Knallgrau und Datum hinlänglich von Knallgrau selbst – siehe den Blogeintrag des Knallgrau-Chefs Dieter Rappold – erklärt wird, ich zudem zum Thema Urheberrechte bei Knallgrau aufgrund meines eigenen Textes bei Mindestenshaltbar mehr als nur ein klein wenig einschlägige Erfahrung habe und die AGB sind, wie sie nun mal sind, habe ich mich darauf beschränkt, zu zitieren. Und zwar ohne vorher bei Titania Statements abzuholen. Weil es hier um eine Problematik geht, die man zur vertiefenden Betrachtung mit beiden Seiten besprehen müsste, aber wenn eine Seite nichts sagen will, bleibt mir nur das Zitieren öffentlich zugänglicher Quellen, die allein aber ausreichen, um die eigentliche Fragestellung aufzuzeigen.
Und was den Stefan Niggemeier angeht: Aus dem Kontext gerissene Zitate, Verfälschung, falsche Tatsachenbehauptungen trotz Dementi des Veranstalters und Beleidigung ist etwas anderes als das Zitieren von Texten im Kontext. Offensichtlich begreifen das manche nicht, solange man jemandem nicht mit dem Anwalt kommt und dadurch den Stecker zieht. Bis dahin herrscht leider die devise, wenn es nicht stimmen würde, würde der andere schon was dagegen unternehmen. Und diese beschissene “so sue me”-Haltung, dieses Spekulieren auf Nachsicht, auch bekannt als “Der traut sich ja doch nicht” ist es, die mittelfristig dazu führen wird, dass der ein oder andere Vorzeigeehrenmann dann eben mit der einzigen Medizin kuriert wird, die bei ihm noch wirkt. Traurig, sinnlos, idiotisch. Aber das wird kommen. Weil es eben genug Leute gibt, die so ticken.
DonDahlmann schreibt oben, dass sich die Geschichte nicht so abgespielt habe, wie Du behauptest. Er sagt, es gäbe Verträge mit Titania und die Textübernahme sei OK, Du sagst, “Medium klaut Blogtext”. Keine Ahnung, wer da recht hat – aber offensichtlich hast Du eine Seite der Story nicht angehört, weil Du nicht vor Veröffentlichung bei twoday/Knallgrau nachgefragt hast.
@Schreibvieh: Nochmal. Es gibt keine explizite CC-Lizenz für diesen Text. Und dass DonD hier natürlich (verständlich) versucht, sich von Schuld zu befreien und gleichwohl auch Schaden von twoday abzuwenden, die ihn höchstwahrscheinlich bezahlen, ist wohl nur logisch.
@Titania: Ich habe keine Ahnung, wer von Euch recht hat. Aber Don Alphonso hat sich offensichtlich nicht vorab mit DonDahlmann in Verbindung gesetzt und seine Seite abgefragt. Und da dies vor ein paar Tagen erst hier Thema war, meine Nachfrage. Mehr nicht.
@Schreibvieh: OK. Aber nochnochmal: DonD spielt hier erst einmal keine Rolle. Der AP ist DATUM, die laut Impressum mit twoday, knallgrau oder whatever nix zu tun haben, außer, dass sie deren Software benutzen – also nichts anderes tun als ich auch. Warum also sollte DonA darauf kommen, DonD diesbezüglich zu interviewen? Ob ich recht oder unrecht habe, werden die Unterlagen zeigen. Das hier auszudiskutieren ist Quatsch – da es hier eh nur Behauptungen sind.
Schreibvieh, lies die Kommentare und den Text und die Links, ok? Lesen hilft. Es gibt eine klare Ansage von Dieter Rappold, Boss von Knallgrau, wie es läuft. In seinem Blog. Klar, oder? Und es gibt eine Frage von mir an die Verantwortlichen bei Datum, wie es gelaufen ist. Keine Antwort. Also stelle ich dar, was zu finden ist, und weise auf den Widerspruch zwischen Rappolds Einlassung zum Procedere von Datum und Titanias Text hin. Das ist absolut legitim. Und woher ich wissen soll, welche Rolle da ein bis dato nicht explizit genannter Mittelsmann spielt, der am Ende WEDER die Knallgrau-AGB gemacht hat NOCH Datum verantortet, ist mir nicht ersichtlich. Dass die Knallgrau-AGB alles andere als komkret formuliert sind, ist evident.
Du kannst jetzt gerne weitermaulen wie schon damals bei StudiVZ, aber dein Genöle macht hier das Kraut auch nicht mehr fett. Und nur, weil Datum aus welchem Grund auch immer nichts sagen will, auch nicht auf ihrer eigenen Seite, bedeutet nicht, dass ich nicht auf ein Problem hinweise.
mit verlaub, es geht mich nicht ganz was an, aber datum hat eine doppelnummer draussen und hat quasi sommerpause. ein rund um die uhr arbeitender herausgeber stimeder scheint auf verdientem urlaub zu sein – sonst hätte er auf meine mails gestern geantwortet.
geduld bitte.
ich habe übrigens die twoday agbs gelesen und daher logischerweise dort kein blog. aber das kleingedruckte liest sich halt keiner durch.
und bei der kombination datum-honorar muss ich als gründungsmitglied kurz schallend lachen. Sie verzeihen. injoke.
Was sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestag zu Blogs?
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Weblogs_in_der_Politik.pdf
@godany: Das hätte er mir ja sagen können – vorher. Aber dann hätte er von mir keine Erlaubnis für meinen Text bekommen, den verwenden zu dürfen. Sein Fehler, nicht meiner.
@Bernhard Goodwin (41):
Ist der wissenschaftliche Dienst des Bundestages so etwas wie eine Informationsstelle für Politiker? Dann sollten die vielleicht auch einmal erklären, was ein Browser ist >:->
[…] 28 Blackbox WWW 11:43 | Jul 13’07 Twoday erkunden Während auf der Blogbar scharf gegen den Hoster Twoday.net geschossen wird, weil dieser angeblich ohne das Wissen der Autoren Texte an das österreichische Magazin DATUM weiter reicht, hat sich ein anderer Blogger ebenfalls auf den Hoster gestürzt. Allerdings nicht aus Unzufriedenheit, sondern als Erforschungsobjekt: Jeden Tag unternimmt der Autor eine Expedition in ein zufällig ausgewähltes Weblog, welches bei Twoday.net gehostet wird und stellt dieses bei ModToolbarZap vor. Ich mache das, um Praschls geheimes Weblog zu finden, und um die geheimen Weblogs anderer Leute zu finden, oder einfach gute Sachen, oder immerhin interessante Sachen, um einen Überblick zu bekommen und überhaupt herauszufinden, was Ihr für Menschen seid. […]
ABGB § 864a.
Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, die ein Vertragsteil verwendet hat, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem anderen Teil nachteilig sind und er mit ihnen auch nach den Umständen, vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde, nicht zu rechnen brauchte; es sei denn, der eine Vertragsteil hat den anderen besonders darauf hingewiesen.
Ist in den AGB eines Bloghosters damit zu rechnen, daß der Dienstleister über die Darstellung auf dem jeweiligen Blog und der Startseite hinausgehende Nutzungsrechte beansprucht? IMHO nein. Wurde darauf hingewiesen? Nein. Also würde ich nicht davon ausgehen, daß sich Datum oder Knallgrau erfolgreich auf die Twoday-AGB berufen können.
"There sleeps Titania sometime of the night,
Lull’d in these flowers with dances and delight;
And there the snake throws her enamell’d skin,
Weed wide enough to wrap a fairy in."
Es ist ein Zeichen von Würde und Größe, das Maß nicht aus den Augen zu verlieren. Auftritt Oberon bitte, der dem Schabernack ein Ende bereitet, bevor sich Titania völlig in Eseleinen verzettelt.