Hinweis: Wer Rechtliches nicht erträgt, sollte die nächsten Tage die Blogbar meiden. Wir werden nämlich über Dinge wie Urheberrecht, Abmahnungen, Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Anstiftung zu Rechtsverletzungen reden müssen. Tut ja sonst keiner. Also machen wir es.

Es ist auf den ersten Blick immer das gleiche: Medium klaut Blogtext. Das ganze kennen wir nun schon seit 3 Jahren. Der aktuelle Fall betrifft Titania Carthaga, die beim Bloghoster Twoday.net schreibt und erkennbare literarische Ambitionen hat. Das sieht man auch bei der österreichischen Illustrierten “DATUM” so, und hat einen Text von ihr übermommen. Einfach so, ohne zu fragen. Titania hat zwar eine Creative-Commons-Lizenz auf ihrem Blog (Debatte hier), aber erlaubt nur nichtkommerzielle Verwertung:

Mit deren Redaktion werd ich eh noch einen Igel bürsten. Nicht nur, dass sie einfach meine Geschichte – ungefragt und daher unerlaubt – veröffentlichen, nein, sie weigern sich auch bis jetzt, auf meine Mails zu reagieren. Das ist eine Verletzung des Urheberrechts.

Nun ist es aber so, dass die Kolumne “Best of Blogging”, unter der Titania “Sie nannten sie Igelbürster” Carthagas Text erscheint, “in Kooperation mit Twoday.net”, und das schon etwas länger. Überhaupt sind das Magazin Datum und der Bloghoster, bei dem Titania ist, mehr als nur ein wenig miteinander in Geschäftsbeziehung, denn neben dem relaunch heisst es beim Chef von Knallgrau, der Agentur hinter Twoday.net auch:

und noch schöner – es gibt ein Kooperationsprojekt zwischen twoday.net und DATUM. Jedes Monat werden eine Reihe von Weblogbeiträgen von twoday.net ausgewählt – die Redaktion sichtet und trifft die endgültige Entscheidung – und in Absprache mit den Autoren finden diese Beiträge so wie sie sind Ihren Weg ins Heft, auf eine eigene Seite.

Das hält man jetzt offensichtlich nicht mehr so, weshalb Titanie nicht mehr nur die Igel bürstet, sondern Warnhinweise aussendet. Und da tritt nun ein Problem auf, das wir schon von unserem Buch kennen und das in den letzten drei Jahren immer noch klein, aber unschön in den Twoday-AGB steht:

14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.

Hübsch schwammig, besonders der zweite Satz. Ohne hier juristisch beraten zu wollen, aber das ganze sieht nach einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Abtretung von Rechten aus. Womit Twoday ganz gute Chancen hat, legal Texte im Rahmen der obigen Kooperation weiterzugeben. Und in der Folge Titania dann das fragwürdige Vergnügen hätte, sich auch noch mit dem Bloghoster auseinandersetzen zu müssen, denn dem hat sie schliesslich die Rechte eingeräumt, auf denen sich die Verwertung bei Datum stützen kann.

Und ich frage mich, wieso Journalisten nicht endlich lernen, nachzufragen, und warum Bloghoster wie andere Web2.0-Firmen, von denen wir in den nächsten Tagen mehr lesen werden, auch so oft so erbärmliche AGB haben. Da ist mittelfristig der juristische Konflikt vorprogrammiert.