ReingeFAZt
hat jetzt die netzeitung im Streit um diesen Sachverhalt: Die FASZ hatte offensichtlich unter Ausschaltung sämtlicher journalistischer Gepflogenheiten ein ziemlich rufschädigendes Stück über die netzeitung veröffentlich. Jetzt hat die Netzeitung offline zurückgeballert: In einer einstweiligen Verfügung werden der FAZ vier Tatsachenbehauptungen untersagt. Das Gericht hat den Steitwert mit einer viertel Million Euro festgesetzt – das ist erheblich, und dürfte die FAS nicht ganz billig zu stehen kommen, allein schon wegen der Anwaltskosten.
Was aber noch spannender ist: Laut Netzeitung haben der Autor und die FAZ GmbH bereits in drei Punkten Unterlassungsverpflichtungserklärungen unterschrieben. Nachdem die Netzeitung insgesamt 8 Gegendarstellungen haben wollte, hat der Urtext den insgesamt 7 Punkten erheblich Federn in lassen müssen. Das ist angesichts des nicht eben langen Ur-Textes schon beinahe Bild-Niveau.
Ich schätze mal, dass sich die Netzeitung damit für die nächsten 5 Jahre jede unseriöse Kritik von Hals geklagt hat – und nein, weinen kann ich um die FAZ nicht. Das war einfach kein guter Journalismus.
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Gerne würde man konkret wissen, in welchen Punkten die NZ recht bekommen hat, bzw. Niggemeier/FAZ eine Unterlassungerklärung abgegeben haben. Nur bei Fabian Mohr ist von einer Unterlassungserklärung zu lesen, bzgl. die Behauptung die NZ beziehe nur ddp und AP als agenturen.
Man sollte meinen, die NZ wäre bei einem “7:1”-Sieg stolz genug, mit den nun abgesägten Behauptungen an die ßffentlichkeit zu gehen.
Oder macht die NZ es nicht, weil sie sich nur in kleinen “Pipifax”-Punkten durchgesetzt hat, aber Behauptungen bzgl. der Finanzen, Belegschaft oder abgeschriebenen DPA-Ticker nicht darin enthalten sind?
Still smells fishy, Netzeitung.
Nach meiner Erfahrung mit solchen Fällen: Wenn die FAZ in drei Punkten stante pede eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreibt und ein Gericht den Streitwert auf eine Viertel Million für 4 Behauptungen festsetzt, dann ist das wirklich ein heftiger Vorgang.
Sowas hatten wir nach 3,5 Jahren Dotcomtod noch nicht.
Und was das Vorgehen angeht: Die üblichen gepflogenheiten in so einem Fall sehen so aus, dass man wartet, bis die andere Seite den Widerruf oder die Entschuldigung gebracht hat. Ich habe nur FAZischgeruch in der Nase, sorry.
Ich bleibe dabei: die Umstände riechen “fischig” zu ungunsten der Netzeitung.
Laut Fabian Mohr hat die Netzeitung ursprünglich 13 Punkte angezweifelt. Zwischenstand nach der letzten Jubelmeldung: 3 Unterlassungsverpflichtungen und in 4 Punkten eine Einstweilige Verfügung.
Macht nach meiner Rechnung: 7:8 zu ungunsten der Netzeitung.
Die drei Unterlassungsverpflichtungen ergingen bereits vor 17 Tagen gegen den Artikel vom 4.Juli. Das Google-Cache ist längst identisch mit der FAZ-Seite, daher ist nicht zu ersehen ob und was verändert wurde.
Wenn was verändert wurde, dann können es nur Marginalien gewesen sein, denn Vorwürfe wie das Abschreiben von öffentlichen DPA-Artikeln und die Rechenkunstücke um ein Monat lang den “Break even” zu schaffen befinden sich immer noch im Artikel. Auch die von Maier in seiner Replik angefeindeten Ausdrücke wie “Tagelöhner” sind noch drin.
So wie im übrigen auch der Vorwurf der Einstellung der Altpapier-Kolumne, die seitdem aber weiterhin fröhlich vor sich hin erscheint (warum Maier hier nicht klar und deutlich eine “ßberlebensgarantie” ausgesprochen hat, ist mir ein Rätsel)
In einem vergleichsweise kurzen Artikel sieben Tatsachen-Fehler bescheinigt zu bekommen, ist schon mal keine Visitenkarte für genau das, was der Autor angemahnt hatte: guten Journalismus.
Zur Rechtslage: Wenn die Netzeitung auf Unterlassung klagt (was wir erfolgreich getan haben), DÃœRFEN wir die Punkte gar nicht öffentlich wiederholen, weil die FAZ dann – rechtlich logisch – argumentieren würde: Man kann anderen nicht verbieten etwas zu sagen, was man selbst sagt.
Im Grunde geht es natürlich auch um die Frage: Was ist eine Wertung des Autors, was ist eine falsche Tatsachendarstellung? Hier tendieren die Gerichte seit einiger Zeit deutlich stärker zugunsten der freien Meinungsäußerung – was im Grunde uns Journalisten recht sein kann. Auch vor diesem Hintergrund sind sieben Verbote mit dieser Strafbedrohung außergewöhnlich.
Und schließlich haben wir noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, uns gegen Verunglimpfungen zu wehren.
Michael Maier
Chefredakteur
Netzeitung
Zur Information Außenstehender: der obige Kommentar von “Michael Maier/Netzeitung” stammt von einer IP-Adresse die von der Netzeitung registriert ist.
@Michael Maier:
Ich weiß zuwenig von den juristischen Preliminarien. Lassen Sie mich daher “naiv” und abtrakt nachfragen:
Ist es der geschickteste Weg zu versuchen, falsche Informationen nachträglich aus den Medien entfernen zu lassen? Nach dem jetzigen Stand der Dinge, bekommt doch kein Leser der beiden Artikel mit, welche Behauptungen von der Netzeitung erfolgreich angefeindet wurden, da diese “geräuschlos” entfernt wurden.
Man sollte meinen, dass man mittels Argumentation versucht, Punkt für Punkt “seine” Ansicht gegen “deren” Ansicht zu stellen und damit dem Leser die Chance zum Vergleichen gibt. ßberzeugung kraft Ihrer Argumentation.
Nach der jetzigen Methode scheint mir am Ende nur ein Punktsieg in Form einer abtrakten Zahl zu stehen, der vielleicht zukünftige “Attacken” verhindert, aber die im Raum stehenden Behauptungen nicht wirklich wiederlegt. Ergo werden die Vorwürfe hängenbleiben.
Wie gesagt, das sind Bemerkungen bar jeder Kenntnis über die Juristerei, anhängige Verfahren und normalem journalistischen Gebahren.
Ich hab dem Niggemeier ja geschrieben, er soll beim maier anrufen und die Sache wie ein mann regeln: Mit 2 Flaschen Weuin und einem Mea Culpa, und die Gschicht ist aus der Welt. Aber für solche bayerische Stammtischmethoden ist er wohl zu sehr “Qualitätsjournalist”.
Da konst nix mocha, de san aso – würde meine Grossmutter sagen.