Gesetzlich vorgeschriebener Premium-Content
Ein Kommentar bei Anke Gröner macht auf eine Info der Kanzlei Dr. Bahr aufmerksam, über einen vorliegenden Entwurf eines neuen Telemediengesetzes (PDF).
In den letzten Tagen entbrannte die Kritik vorallem an Lockerungen im Bereich des Datenschutzes.
Die Kanzlei Dr. Bahr weist aber darauf hin, dass es von Seiten der Länder einen Entwurf für Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages gibt, die auch auf Weblogs und Geistesverwandte zielen. Im §54 Abs. 2 lautet der Entwurf:
Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Wenn dies in meinem naiven Verständnis wortwörtlich zu verstehen ist, werden hier höhere Maßstäbe angelegt als ? beliebter Prügelknabe ? bei der BILD-Zeitung.
Noch sind das “nur” interne Diskussionspapiere, aber man hat so in den letzten Jahren ja seine Erfahrungen mit Politikern gemacht.
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Dann ist eben alles Kommentar. Und ob ein Blog den üblichen “Telemedien” vergleichbar ist, ist nochmal eine ganz andere Frage.
“… in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden …”
Ist doch bei Weblogs eh nicht der Fall.
… nur dass das Zitat mit “und vergleichbare Telemedien” weitergeht.
Ich weise daraufhin, dass die obige Formulierung ßhnlichkeiten zum Medienstaatsvertrag §10 Abs.3 besitzt, der die Pflicht für ein Web Impressum regelt. Der Unterschied ist derzeit (noch?) der fehlende Einschub “Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden,“.
Wenn darauf reagiert werden kann, dass da ein schlechter Gesetzestext entsteht, dann jetzt, in der Diskussionsphase und nicht wenn Frau Zypries oder die Bundesländer dabei sind, das Ding durchzuwinken.
Es wäre langsam Zeit für eine Art offenen Brief…
Schnippschnapp aus dem bisherigen Mediendienstestaatsvertrag:
…blogosphäre sollte politisch handeln.
go the Don!
– Anfeueregierung.
Der Anwalt Bahr soll erst mal selbst vor der Türe kehren. Auf der hier besprochenen http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050511010017.html fehlt das Impressum ganz.
@Don: Im Grunde genommen kannst du jede auf einem Blog veröffentlichte Meinungsäußerung als redaktionellen Inhalt rechtsverdrehen. Die Anwälte schauen gar nicht auf das “Welche-genaue-Meinungsäußerung-wird-inhaltlich-veröffentlicht”, sondern “Wie-wurde-die-Meinungsäußerung-zugänglich-gemacht”.