Eigentlich ist der Fall sonnenklar. Wenn ein Inhalt bei der Andere-Arbeiten-Lassen-Plattform Qype.com zu beanstanden ist, ist dafür erstmal deren Gründer Stephan Uhrenbacher verantwortlich. Uhrenbacher zahlt seinen Autoren zwar keinen Cent, aber dennoch ist er für all das zuständig, was auf seiner Site Qype.com erscheint. Das sagt er auch selbst im Impressum:

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MD StV: Stephan Uhrenbacher

Inhaltlich Verantwortlich. Sonnenklar, oder? Das ergibt sich folgerichtig aus den AGB, vulgo Kleingedruckten von Qype, in denen Uhrenbacher die Haftung für die Inhalte – wie in diesem anrüchigen AAL-Geschäft leider üblich – gleich auf die Nutzer weiterschiebt:

Die Verantwortung für fremde Inhalte liegt ausschließlich bei dem entsprechenden Anbieter bzw. dem Mitglied, welches diese Inhalte in den Qype-Dienst gestellt hat, nicht bei Qype.

Aber ganz so einfach ist das nicht, denn eine simple Weiterleitung gemäss der “fremden Inhalte” gemäss §7-9 MDStV betreibt Uhrenbacher nicht – schliesslich lässt er sich von den Nutzern ziemlich umfassende [Edit: Nutzungsrechte der] Urheberrechte einräumen, die er bei Qype nutzt:

a) Mit dem Einstellen von Inhalten (Bewertungen) und/oder mit der Übertragung Ihres Fotos räumen Sie Qype an diesen Inhalten sowie an dem übertragenen Foto das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, die Inhalte und das Foto zusammen mit dem von Ihnen gewählten Benutzernamen zu nutzen.

b) Qype ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und Ihres Persönlichkeitsrechts insbesondere berechtigt, Ihre Bewertungen und das Foto im Rahmen des Qype-Dienstes zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht) sowie zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen.

Was dann zusammen mit der erst mal bei Stefan Uhrenbacher als Inhaltlich Verantwortlichen folgenden Passus mit dem Titel “Haftung, Freihalteerklärung” zur Folge hat:

Verletzen Sie schuldhaft diese Nutzungsbedingungen, halten Sie Qype von allen daraus entstehenden Schäden frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren.

Kurzfassung: Qype ist als Anbieter und Vermarkter der durch die Veröffentlichung erworbenen Rechte erst mal für die Inhalte verantwortlich, aber wer Scheisse baut, muss damit leben, dass sich Qype die Kosten beim Nutzer zurückholt. Angesichts des Umstandes, dass es erst mal Qype überlassen bleibt, wie diese Rechtsverteidigung aussieht, müsste man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, sich auf dieses schmutzige Spiel einzulassen. Der User ist, wenn etwas passiert, der Gearschte, und kann eigentlich nur darauf hoffen, dass sich Qype im Zweifelsfalle auf seine Seite schlägt.

Womit wir zum aktuellen Fall einer Abmahnung wegen Qype kommen. Jan Schmidt hat leider eine solchige wegen einem seiner Einträge bei Qype bekommen. Was genau passiert ist, sagt er nicht, aber er steht ganz schön allein im Regen:

Allzuviel will ich jetzt nicht schreiben, nur soviel: Die Rechtsanwälte haben mir eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die ich bis zum 5.4. abgeben soll. Der eigentliche Gegenstand ist mir nicht so wichtig (es ist also nichts in dem Qpye-Eintrag, was ich jetzt auf Teufel komm raus aufrechterhalten will), aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Erklärung direkt unterschreiben soll, oder ob ich mich dadurch auf irgendetwas festlege, was ich später bereuen sollte.

Eigentlich müsste sich jetzt Stephan Uhrenbacher melden und sagen, dass er es, siehe Impressum und gemäss § 6 MD StV und weil § 7-9 “Durchleitung von Informationen” nicht zieht, auf seine Kappe nimmt. Wie jeder andere Chefredakteur eines Onlinedienstes oder eines Mediums auch, und das ist noch nicht mal eine nette Geste, sondern eigentlich seine Pflicht als Betreiber von Qype. Und dann kommt Uhrenbacher himself und sagt folgendes:

Grundsätzlich keinesfalls unterschreiben, sondern an uns (QYPE) schicken. Wir helfen grundsätzlich jedem Qyper, der direkt angegangen wird. Mehr dazu demnächst in unserem Blog.

Helfen? Den Qypern? Nanu? Müsste da nicht eigentlich stehen, dass er das erst mal auf seine Kappe nimmt – ist ja auch sein Onlineangebot. Aber es kommt noch schöner – im offiziellen Statement im Qype-Blog:

Uns sind in diesem Fall auch die Hände gebunden, da wir keinerlei Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Wir befinden uns in der selben Situation wie jede andere Plattform auch und sind strengen Richtlinien unterlegen.

Wir stellen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung und agieren sozusagen als “Neutrale Stelle”.

HALLO?

Hände gebunden? Neutrale Stelle? Sowas gibt es weder in den eigenen AGB noch im Medienstaatsvertrag, nachdem Qype Rechte an den Beiträgen hat und sein Geschäftsmodell darauf aufbaut. Wer immer die Abmahnung geschickt hat, hätte sie eigentlich an Qype schicken müssen, denn Qype ist der Anbieter. Und wenn Qype irgendwas nicht ist, dann ist es ein Angebot mit gebundenen Händen. Sie müssten eigentlich “Hier” rufen, und nicht gequirrlte Scheisse von “Neutrale Stelle” ablassen. Denn auch ohne Rechtsberatung ist offensichtlich, dass sich hier eine AAL-Klitsche aus der Verantwortung stiehlt. Inzwischen macht eine Qypemitarbeiterin die Runde und telefoniert “aufklärend” mit The Exit, dem das natürlich schräg vorkommt.

Ist natürlich prima im Web2.0, wenn sich der Verantwortliche zur Neutralen Stelle erklären kann: Dann kommt zu “AAL” auch noch das AHL und das AZL Prinzip dazu: Andere Hängen Lassen und Andere Zahlen Lassen. Nochmal andere würden einfach sagen: Verantwortungslos und Feige. Und ich weiss nicht, was ich widerlicher finden sollen: Gestalten, die andere wegen Pipifax abmahnen oder Getalten, die sich aus der Verantwortung stehlen.

Disclosure: Ich hatte mit Uhrenbacher virtuell schon ein paar mal das Vergnügen, und nach diesen Erfahrungen würde ich sagen: Überrascht mich nicht wirklich. Mit besten Grüssen an die dafür agierenden “Kommunikationsprofis” von SinnerSchrader – man trifft sich immer zweimal. Ein beschissen trauriger Anlass, aber hey, schliesslich ist es euer Kunde.