Abgemahnt? Andere Hängen und Zahlen Lassen mit Qype
Eigentlich ist der Fall sonnenklar. Wenn ein Inhalt bei der Andere-Arbeiten-Lassen-Plattform Qype.com zu beanstanden ist, ist dafür erstmal deren Gründer Stephan Uhrenbacher verantwortlich. Uhrenbacher zahlt seinen Autoren zwar keinen Cent, aber dennoch ist er für all das zuständig, was auf seiner Site Qype.com erscheint. Das sagt er auch selbst im Impressum:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MD StV: Stephan Uhrenbacher
Inhaltlich Verantwortlich. Sonnenklar, oder? Das ergibt sich folgerichtig aus den AGB, vulgo Kleingedruckten von Qype, in denen Uhrenbacher die Haftung für die Inhalte – wie in diesem anrüchigen AAL-Geschäft leider üblich – gleich auf die Nutzer weiterschiebt:
Die Verantwortung für fremde Inhalte liegt ausschließlich bei dem entsprechenden Anbieter bzw. dem Mitglied, welches diese Inhalte in den Qype-Dienst gestellt hat, nicht bei Qype.
Aber ganz so einfach ist das nicht, denn eine simple Weiterleitung gemäss der “fremden Inhalte” gemäss §7-9 MDStV betreibt Uhrenbacher nicht – schliesslich lässt er sich von den Nutzern ziemlich umfassende [Edit: Nutzungsrechte der] Urheberrechte einräumen, die er bei Qype nutzt:
a) Mit dem Einstellen von Inhalten (Bewertungen) und/oder mit der Übertragung Ihres Fotos räumen Sie Qype an diesen Inhalten sowie an dem übertragenen Foto das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, die Inhalte und das Foto zusammen mit dem von Ihnen gewählten Benutzernamen zu nutzen.
b) Qype ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und Ihres Persönlichkeitsrechts insbesondere berechtigt, Ihre Bewertungen und das Foto im Rahmen des Qype-Dienstes zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht) sowie zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen.
Was dann zusammen mit der erst mal bei Stefan Uhrenbacher als Inhaltlich Verantwortlichen folgenden Passus mit dem Titel “Haftung, Freihalteerklärung” zur Folge hat:
Verletzen Sie schuldhaft diese Nutzungsbedingungen, halten Sie Qype von allen daraus entstehenden Schäden frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren.
Kurzfassung: Qype ist als Anbieter und Vermarkter der durch die Veröffentlichung erworbenen Rechte erst mal für die Inhalte verantwortlich, aber wer Scheisse baut, muss damit leben, dass sich Qype die Kosten beim Nutzer zurückholt. Angesichts des Umstandes, dass es erst mal Qype überlassen bleibt, wie diese Rechtsverteidigung aussieht, müsste man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, sich auf dieses schmutzige Spiel einzulassen. Der User ist, wenn etwas passiert, der Gearschte, und kann eigentlich nur darauf hoffen, dass sich Qype im Zweifelsfalle auf seine Seite schlägt.
Womit wir zum aktuellen Fall einer Abmahnung wegen Qype kommen. Jan Schmidt hat leider eine solchige wegen einem seiner Einträge bei Qype bekommen. Was genau passiert ist, sagt er nicht, aber er steht ganz schön allein im Regen:
Allzuviel will ich jetzt nicht schreiben, nur soviel: Die Rechtsanwälte haben mir eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die ich bis zum 5.4. abgeben soll. Der eigentliche Gegenstand ist mir nicht so wichtig (es ist also nichts in dem Qpye-Eintrag, was ich jetzt auf Teufel komm raus aufrechterhalten will), aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Erklärung direkt unterschreiben soll, oder ob ich mich dadurch auf irgendetwas festlege, was ich später bereuen sollte.
Eigentlich müsste sich jetzt Stephan Uhrenbacher melden und sagen, dass er es, siehe Impressum und gemäss § 6 MD StV und weil § 7-9 “Durchleitung von Informationen” nicht zieht, auf seine Kappe nimmt. Wie jeder andere Chefredakteur eines Onlinedienstes oder eines Mediums auch, und das ist noch nicht mal eine nette Geste, sondern eigentlich seine Pflicht als Betreiber von Qype. Und dann kommt Uhrenbacher himself und sagt folgendes:
Grundsätzlich keinesfalls unterschreiben, sondern an uns (QYPE) schicken. Wir helfen grundsätzlich jedem Qyper, der direkt angegangen wird. Mehr dazu demnächst in unserem Blog.
Helfen? Den Qypern? Nanu? Müsste da nicht eigentlich stehen, dass er das erst mal auf seine Kappe nimmt – ist ja auch sein Onlineangebot. Aber es kommt noch schöner – im offiziellen Statement im Qype-Blog:
Uns sind in diesem Fall auch die Hände gebunden, da wir keinerlei Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Wir befinden uns in der selben Situation wie jede andere Plattform auch und sind strengen Richtlinien unterlegen.
Wir stellen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung und agieren sozusagen als “Neutrale Stelle”.
HALLO?
Hände gebunden? Neutrale Stelle? Sowas gibt es weder in den eigenen AGB noch im Medienstaatsvertrag, nachdem Qype Rechte an den Beiträgen hat und sein Geschäftsmodell darauf aufbaut. Wer immer die Abmahnung geschickt hat, hätte sie eigentlich an Qype schicken müssen, denn Qype ist der Anbieter. Und wenn Qype irgendwas nicht ist, dann ist es ein Angebot mit gebundenen Händen. Sie müssten eigentlich “Hier” rufen, und nicht gequirrlte Scheisse von “Neutrale Stelle” ablassen. Denn auch ohne Rechtsberatung ist offensichtlich, dass sich hier eine AAL-Klitsche aus der Verantwortung stiehlt. Inzwischen macht eine Qypemitarbeiterin die Runde und telefoniert “aufklärend” mit The Exit, dem das natürlich schräg vorkommt.
Ist natürlich prima im Web2.0, wenn sich der Verantwortliche zur Neutralen Stelle erklären kann: Dann kommt zu “AAL” auch noch das AHL und das AZL Prinzip dazu: Andere Hängen Lassen und Andere Zahlen Lassen. Nochmal andere würden einfach sagen: Verantwortungslos und Feige. Und ich weiss nicht, was ich widerlicher finden sollen: Gestalten, die andere wegen Pipifax abmahnen oder Getalten, die sich aus der Verantwortung stehlen.
Disclosure: Ich hatte mit Uhrenbacher virtuell schon ein paar mal das Vergnügen, und nach diesen Erfahrungen würde ich sagen: Überrascht mich nicht wirklich. Mit besten Grüssen an die dafür agierenden “Kommunikationsprofis” von SinnerSchrader – man trifft sich immer zweimal. Ein beschissen trauriger Anlass, aber hey, schliesslich ist es euer Kunde.
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Endlich kommt es mal zu so einem Fall, darauf warte ich schon lange. Blogger/Forenbetreiber müssen auf jeden Kommentar aufpassen und diese Web-2.0-Dinger wollen sich freistellen? Damit dürfte die Bewertung dieser Unternehmen (wir erinnern uns an die derzeit kursierenden Listen der Top-Start-Ups) nochmal ordentlich nach unten rauschen.
Der Knackpunkt sind die Urheberrechte: Sobald jemand mit anderer Leuten Inhalte Geld verdient, braucht er die Rechte. Von dem Moment, egal was die AGB sagen, sind es keine “fremden Inhalte” mehr. Das ist nichts anderes als bei der Zeitung. Bei Bloghostern ist das was anderes. Aber AAL-Plattformen stehen schon länger mit diesem Bein im Grab, und gerade merken sie es.
Aufgrund der Reaktion von QYPE habe ich eben mal die “Mitgliedschaft beenden”-Mail abgefeuert (obwohl ich das Portal als solches gut finde). Es wird mich (dank der relativ geringen Aktivität) zwar keiner vermissen, aber irgendwas muss man ja tun, um sein Missfallen zu äussern ;-)
grundsaetzlich muss man richtigstellen, das es hier um nutzungsrechte geht. urheberrecht kann man nicht weitergeben. und ob der qype eintrag, was auch immer es war, urheberrechtlich geschuetzt war muss man auch differenziert sehen. nur eigene geistige schoepfungen sind urheberrechtlich geschuetzt. wobei eine gewisse schoepfungshoehe ereicht sein muss.
ich glaub so pauschal kann man den fall nicht beurteilen, wenn man nicht genau weiss was der “klaeger” dem user vorwirft.
[…] Via Blogbar bin ich gerade darüber gestolpert, dass Jan vom Bamblog abgemahnt wurde – nein, nicht wegen eines Artikels auf seinem Blog, wegen einem Beitrag, den er für Qype geschrieben hat. Qype, das ist so eine typische Web 2.0-Geschichte – andere arbeiten lassen, das AAL-Prinzip, man macht mit den Beiträgen, der Arbeit anderer Geld. Qype selbst hat natürlich auch von der Abmahnung erfahren – man sollte nun meinen, Hilfe wäre für Jan unterwegs. Weit gefehlt. Im Unternehmensblog schreibt Qype davon, dass sie selbst eine neutrale Stelle seien. Bitte was? […]
Klingt für mich so, als versuche Qype die Nummer durchzuziehen, die nicht wenige Zeitungsverlage mit freien Journalisten und Fotografen abgezogen haben: Totalbuy-out-Verträge, so dass sie mit den Texten und Bildern machen können, was sie wollen (zweitverwerten, in Datenbanken packen, syndizieren, also etwa online für fremde Homepages “vermieten”), aber haften soll dann der Urheber doch noch, falls sich einmal jemand wegen des Artikels oder Fotos beschwert.
Der Unterschied ist nur, dass die Verlage einmal gezahlt haben, meist aber nur ziemlich kleines Geld. Die FAZ hat es m.W. gemacht, Springer versucht es gerade, und irgendwie ist mir Holtzbrinck in dem Zusammenhang auch negativ im Gedächtnis geblieben, um nur einige zu nennen.
Das ist nur sekundär wichtig – entscheidend ist das Verhalten eines Web 2.0-Unternehmens gegenüber seinen Usern, immerhin die, die da monatlich für Sorgen, dass Kohle aufs Konto kommt.
Da hat man als Unternehmen (nicht nur) sowas wie eine Verantwortung.
1. ich stimme der allgemeinen meinung zu, das qype datenhandling ist unter aller sau. wer hier zustimmt, ist in gewisser weise selbst schuld.
2. aber bei der frage wer hier schuld traegt… wenn du in den aldi gehst was kaufst und danach in die ecke kackst, die wand anmahlst muss aldi zahlen oder du?
Es ist mir (erstmal) schnurz, ob und inwieweit die Abmahnung berechtigt war – mir gehts hier im vorliegenden Fall um die Reaktion des Unternehmens. Und das, das ist beschämend.
Seit gestern ist die Abmahnung bekannt, auf mehreren Blogs angekommen, hier auf der Blogbar – und man hat nichts weiteres, als eine “neutrale Stelle”. Das geht gar nicht.
im falle wir sind uns darueber einig, sollte man einen kurzen gedanken daran verschwenden was auf den betreiber einer solchen seite zu kommt, wenn er einmal damit anfaengt fuer alle die mist bauen auch noch die kosten fuer deren mist zu zahlen. ich wette mein halbleeres glas wein darauf, das es danach ratzfatz abgeht mit der unterlassungswelle.
[…] Don Alphonso hat jedenfalls diesen Fall aufgegriffen und seit den StudiVZ-Vorkommnissen kann man ja die Blogbar als Trutzburg gegen die Gaus (und Daus) der Web 2.0-Entrepreneure ansehen. Don Alphonso nimmt erstmal die Nutzungsbedingungen und das Impressum von Qype auseinander und leitet daraus die Verantwortlichkeiten bei solchen Portalen ab. Sehr lesenswert. […]
Nö, sollte man nicht. Qype hat im September 2006 gerade erst einen siebenstelligen Betrag kassiert – sie könnten sich die eine oder andere Abmahnung leisten. Und warum sollen solche Unternehmen, die damit auch noch Geld machen, anders behandelt werden, als jeder “profane” Blogger da draussen?
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=879489&firmaid=62986
aber genau weil da ein wenig geld dahinter steckt, egal ob es gerechtfertigt ist oder nicht, haben diese websiten agb, die jeder LESEN kann. dort steht meistens drin, wenn ich mist mache, brauch ich nicht zum website betreiber rennen und fordern zahl mir meine kosten. wer agb nicht versteht, der sollte ihnen nicht zustimmen. das ist eine ganz simple sache.
da fehlt mir ein, das ich erst kuerzlich ueber qype ein sehr angenehmes sushi restaurant gefunden habe, was ich auch gleich darauf besucht habe. mein eindruck gab den durchweg positiven qype meinungen recht. und wie die ironie es will, speiste ich mit einem vc chefkommander, ein netter! man die wissen alle nicht wohin mit dem geld. :)
[…] Dennoch könnte diese Konstellation für Plattformen, die davon leben, dass ihre User den Content produzieren (AAL = andere arbeiten lassen), das k.o. bedeuten. Bestätigt es sich, dass die User alle rechtlichen Risiken selbst tragen, aber die Geschäfte mit deren Content wo anders gemacht werden, dürften viele von ihnen recht schnell den Spaà an Qype und Co. verlieren. Bis zu den ersten Reaktionen dieser Art hat es nur wenige Stunden gedauert, zumal Qype in seiner ersten offiziellen Reaktion (abgesehen von aufmunternden Kommentaren bei Jan), keine allzu glückliche Figur abgegeben hat, wie an verschiedenen Stellen (z.B. von DonAlphonso) kritisch vermerkt wird. […]
Was in den AGB steht,ist die eine Sache. Was ein “fremder Inhalt” ist, für den man die Verantwortung einfach so durchreichen kann, ist die andere Sache – und steht im MDStV. Und genauso, wie jede Zeitung erst mal für den verbreiteten Inhalt haftet, kann auch Qype dafür haften. Sie sind auch nichts anderes als ein Medium, egal, was sie in ihre AGB schreiben. Sobald man Nutzungsrechte erwirbt und veröffentlicht, muss man halt die Sorgfaltspflicht beachten und im Zweifelsfall erst mal den Kopf hinhalten. Danach kann man vielleicht zum Autor gehen, aber genau das ist der Grund, warum ich nie bei Qype schreiben würde. Und allen anderen würde ich raten, erst den MDStV zu lesen und dann hier Unsinn a la selbst schuld zu kommentieren. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Gesetze es den AAL-Anbietern leicht machen müssen.
ok, ich stimme dir zu, wobei ich mir noch nicht sicher bin ob man die sorgfaltspflicht einer zeitung mit der einer website, rein vom pensum und der masse der informationen, vergleichen kann. aber du glaubst doch nicht das deine reaktion eine andere gewesen waere, wenn qype erstmal die kosten uebernommen und sich dann einen teil der kosten vom verursacher wiedergeholt haette?
@ Tom
“wer agb nicht versteht, der sollte ihnen nicht zustimmen.”
Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich auf dem Boden des bürgerlichen Rechts in Deutschland zu bewegen. Es gilt immer: Das BGB. Und das StGB (Strafgesetzbuch, für Freunde der Vollständigkeit) Und sonst nix.
Ein AGB, das jeder Geschäftswillige oder echte Geschäftsmensch im Net oder auf Papier formulieren oder unterschreiben kann, wie er will, ist nicht: die letzte Instanz. Das wollen viele Betreiber oder Kaufleute den Verbrauchern oder Usern nur weismachen. Es gibt zig AGBs, die überhaupt nicht rechtssicher sind, viele bewegen sich in der grauen Zone. Ein weites Geschäftsfeld übrigens für ernsthafte Juristen und Abmahner gleichzeitig.
Der Hinweis, es stehen doch das und das in den AGB und Klappe halten, ist daher so nicht in Ordnung.
Egal, was ein AGB daherschwätzt. Egal, was er für “Bedingungen” reinschreibt, die doch jeder “kennen” müsse, die er angeblich wissentlich angeklickt habe, und für er sich nicht “beschweren” dürfe.
Alles was nicht dem BGB entspricht und z. B. gegen die guten Sitten verstößt, ist immer ungültig, wurstegal, ob man OK geklickt hat, oder nicht.
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(Disclaimer für alle Abmahn-Schlawiner, die mir ans Bein wollen, da ich für Rechtsberatung nicht befugt bin: Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, da sie nur Generelles beantworten und nicht eine individuelles privatjuristisches Problem versuchen zu lösen.)
Das Problem ist nicht mal allein rechtlich, es ist der Kontext: Qype hat extrem schnell Begriffe wie “social” im Mund. Wie das ganze Web2.0-Gedöns. Sozial heisst nicht, sich geschwind vonm Acker zu machen, wenn es ernst wird. Die Einlassungen der “neutralen Stelle” zeigen sehr schön, was “social” letztlich ist. Erst eine Phrase, dann die *rschlochkarte für die Betroffenen. Dass es für eine Firma wie Qype, die vor allem über Blogger PR betreibt, vielleicht das dümmste aller Verhalten ist, kann durchaus sein. Aber genausowenig, wie die Geschäfte von Qype “social” sein müssen, müssen sie auch auf “sozialer Intelligenz” basieren.
Schon komisch, das das Wort “sozial” , wenn man es in inglisch schreiben tut und es “souschäl” ausspricht, plötzlich so schick ist.
“Sozial” in D ist doch immer auch “Sozialamt, Sozialfall, Sozialstation, Teestube, Sozialarbeiter. Ein mittlerweile negativ konnotiertes oder mit Angst vor dem Abstieg besetztes = übelriechend gewordenes Wort nur was für “Versager”, Hartz4 und sonstige arme Hupfer in Not.
Kaum isses im schicken Web, isses derzeit was für sich als Topchecker und Peergroup-Tiere Wähnende.
Da sollte man mal drüber nachdenken. Der Hokuspokus mit dem AAL-Haien wird DANN vorbei sein, wenn “souschäl” in Bälde durch solche Vorfälle und Tricksereien endlich auch bei den Gruppentieren und adabeis angekommen seinen guten Klang verloren haben wird.
Hoffentlich bald, so sozial bin ich. (Ursprünglich gute Worte werden von der Kommunikationsindustrie immer so lange durch den Mist gezogen, bis sie negativ besetzt sind. Und das ärgert mich schon lange, welche Worte kann man denn noch unschuldig verwenden? Sie werden immer weniger.
Hi Don, hallo zusammen,
ich war gestern & heute viel unterwegs und deswegen lange offline, kam also gerade erst dazu, ein kurzes Update in meinem Beitrag einzufügen. Ich bin _nicht_ abgemahnt worden, weil ich einen bestimmten Laden kritisiert habe (das zur Beruhigung aller möglicherweise besorgten Qyper), es ist einen Ticken komplizierter. Bitte habt aber Verständnis, dass ich das jetzt nicht lang und breit erläutern kann, ich will morgen (mi) früh erstmal mit meinem Anwalt und den Leuten von Qype telefonieren, um mich zu beraten.
Und mal völlig unabhängig von AGBs/AAl etc. (auch wenn das natürlich alles relevant wird, wenn es hart auf hart kommt): Die Qype-Leute haben mich sehr schnell kontaktiert, im Blog und per Mail, worüber ich sehr froh bin. Ich konnte nur eben wg. offline nicht direkt reagieren – deswegen mussten Sie auch einen etwas nebulösen Text in ihr offizielles blog stellen, der möglicherweise viele Leute etwas beunruhigt. Ich hoffe, dass ich es mit diesem Kommentar etwas klären konnte – den Vorwurf, qype würde sich “geschwind vom Acker machen, wenn es ernst wird”, finde ich nicht gerechtfertigt, ich erlebe gerade das Gegenteil.
Wie ist das denn bei Quoka.de, oder Kurz und Fündig? Die verdienen Geld mit meiner Anzeige, also meinem “Inhalt”. Haben sie daher die Rechte und die Verantwortung für diese “Inhalte”?
[…] [Update 3.4. 23.45 Uhr] Oha, die Sache zieht ja ordentliche Kreise – gerade habe ich die ganzen Trackbacks zu diesem Eintrag abgeklappert und auf das Update hingewiesen, jetzt sehe ich bei Technorati, dass ca. 20 weitere Blogs die Geschichte aufgegriffen haben, und das wird die nächsten Tage vermutlich noch weitergehen… in der Blogbar hab ich dies grad schon geschrieben: (…) Und mal völlig unabhängig von AGBs/AAl etc. (auch wenn das natürlich alles relevant wird, wenn es hart auf hart kommt): Die Qype-Leute haben mich sehr schnell kontaktiert, im Blog und per Mail, worüber ich sehr froh bin. Ich konnte nur eben wg. offline nicht direkt reagieren – deswegen mussten Sie auch einen etwas nebulösen Text in ihr offizielles blog stellen, der möglicherweise viele Leute etwas beunruhigt. Ich hoffe, dass ich es mit diesem Kommentar etwas klären konnte – den Vorwurf, qype würde sich âgeschwind vom Acker machen, wenn es ernst wirdâ, finde ich nicht gerechtfertigt, ich erlebe gerade das Gegenteil. […]
Aber Hallo Don Alphonso! Das Ganze zeigt doch in welchen Spannungsfeld wir uns täglich bewegen und welche seltsame Blüten unsere deutsche Abmahnvitis treibt. Zum Glück bildet unser System genug Juristen aus…
Hallo Don Alphonso, auch wenn ich Deinen manchmal ganz schön heftigen Ton nicht so sehr mag, hast Du doch oft sehr recht. Deswegen habe ich gerade meine Mitgliedschaft bei dem Verein gekündigt und bin gespannt, ob die Beitrag auch tatsächlich schnell entfernt werden!
Meinte natürlich “Beiträge”! ;-)
Ich weiß ja nicht, inwiefern der Artikel juristisch fundiert recherchiert ist, aber meinem laienhaften Rechtsverständnis nach würde ich sagen, dass der vermeintlich Geschädigte (die abmahnende Firma) gegenüber dem Urheber eines Beitrags einen Entschädigungsanspruch hat. Zudem finde ich fraglich, ob sich die inhaltliche Verantwortung des Seitenbetreibers juristisch grundsätzlich auch auf fremde Beiträge erstreckt. Das ist bei Kenntnis durchaus der Fall, wie man neueren Gerichtsurteilen entnehmen kann.
Kann man Qype keine Kenntnis nachweisen, dürfte es äußerst schwer werden, hier gerichtlich etwas durchzusetzen. Von daher hätte ich als abmahnende Firma mein Schreiben auch lieber direkt an den Verfasser gerichtet.
Zudem wäre es äußerst dämlich von Qype, die Verantwortung für alle Beiträge zu übernehmen. Im Endeffekt würde das heißen, dass die Firma sehr leicht angreifbar wäre. Einfach ein paar diffamierende Artikel über irgendwas schreiben, dabei über einen Tor-Server gehen und schon ist das Geschäftsmodell ruiniert.
Übrigens: “Umfassende Urheberrechte” kann man in Deutschland nicht einräumen, weil das Urheberrecht absolut ist. Möglich ist lediglich die Einräumung von Nutzungsrechten…
[…] Blogs! Buch Blog » Abgemahnt? Andere Hängen und Zahlen Lassen mit Qype […]
Niemand kennt Details, was da passiert ist. Wobei das “die Sache ist komplizierter” eher mögliche Qype-Autoren abschrecken sollte, da die Konsequenzen und Folgen anscheinend unüberschaubar sein können.
Die Position als “neutrale Stelle” ist gar nicht so falsch, wenn man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Grunde legt.
http: // http://www.netzeitung.de/internet/599131.html
Udo Vetter: Nein, das ist ja eine Sache des Strafrechts. Wegen Beleidigung oder ähnlichem könnte nur der Kommentator belangt werden. Gegen ihn kann dann ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen das aber kostenpflichtig.
Die Entscheidung ist aktuell und in den Konsequenzen für solche Meinungsplattformen bisher in den Medien und der blogs vernachlässigt worden. Zwar sind die Betreiber aus dem Schneider, weil präventive Prüfpflichten entfallen, aber für den Autor sind die Folgen auch nach Jahren nicht beherrschbar, weil Qype ja auch nach der Abmeldung die Beiträge als content drin lässt. In 2 Jahren kann der Inhaber eines Restaurants 2x gewechselt haben und die negative Bewertung mittlerweile falsch und geschäftsschädigend sein. Wenn sich solche Fälle häufen (was anzunehmen ist) und das in ausreichenden Masse kommuniziert wird, dann bleibt Qype nur noch die unverbesserliche digital bohème als Autoren. Qype will ja internationalisieren. Mag sein, dass in anderen Ländern das nicht so Betreiberfreundlich gesehen wird.
die qype-leute kennen sich im internet aus. deswegen konnten sie in einer art und weise reagieren, die der masse suggeriert: “wir bei qype kümmern uns darum, wir lassen Euch nicht alleine.” letztlich: “wir sind nicht studviz”. sie schreiben in blogs, antworten in kommentaren und rufen ma schnell bei den wichtigsten kritikern an. das gibt vielen das gefühl: “qype gehören zu uns, zu den guten.” und so vertuschen die qype leute erfolgreich und geschickt, dass sie mit den inhalten der nutzer geld machen, aber die rechtliche verantwortung nicht zu tragen bereit sind.
Uhrenbacher hätte es wie sein alter ego Würtenberger machen sollen (und ich bleibe dabei, das sind Klons, solche Namen trägt kein echter Mensch) und beizeiten an einer ausländischen Uni das Weite suchen. Hat Würtenberger das Weite eigentlich auch gefunden?
Was die Frage angeht: “Wie hätte ich reagiert, wenn sie es erst übernommen hätten und dann die Rechnung schicken würden.
Man kann die Geschichte drehen und wenden, wie man will. Sie haben AGB, die am Ende immer den Autor im Regen stehen lässt. Egal, ob sie sich zur neutralen Stelle erklären oder es durchbboxen: Laut AGB steht der Nutzer auf eine Art und Weise im Regen, die mir als Journalist viel zu riskant wäre. Das Problem ist nicht, was sie jetzt rund um Jan tun, das Problem ist ein Grundsätzliches: Worauf lässt man sich ein, wenn man für Qype (und die vielen anderen Dienste) unentgeltliche Leistungen erbringt. Ich weiss nicht, was sie im obigen Fall noch alles tun werden – viel vermutlich, weil es an die Existenzgrundlage von Qype geht – aber wer einen völlig offensichtlich hängen lässt und hängen lassen kann, steht deutlich in den AGB.
Man könnte das gleiche Spiel auch bei anderen AGB machen. Das ist weder neu oder besonders abartig, das ist Standard. Im Prinzip sehr ähnlich dem, was StudiVZ in seinen AGB hat. Und dass wir es hier besprechen, hat 3 Ursachen: Es betrifft einen Blogger, Qype baut sein Marketing auf Blogger auf, und Qype blogt eine Reaktion, die auch ganz anders aussehen könnte. Man könnte ja auch schreiben: “Wir stehen prinzipiell erst mal zu unseren Autoren, deren Arbeit ist uns so wichtig, dass wir sofort einen Anwalt eingeschaltet haben, der die Sache für Jan klärt, das geht selbstverständlich auf unsere Rechnung”.
Das wäre etwas fundamental anderes als die vorliegende Einlassung. Dass sie jetzt möglicherweise anders reagieren, kann schon sein. Aber ich finde es hart, wenn dann der erste fragende Eintrag auftaucht und “Ute” dann genug Zeit ihres Arbeitgebers hat, den Kritiker zu beschwichtigen, statt ein Statement loszulassen, das den Usern Sicherheit bietet. Dazu hatten sie einen Tag Zeit – und erst dann habe ich diesen Eintrag geschrieben. Ich vermute stark, dass sie angesichts der wenig erfreulichen Aussichten jetzt mit einer Pro-User-Erklärung nachziehen. Aber das hätten sie sofort machen müssen. Alles, was jetzt kommt, ist Nachreichen, wenn die Luft schon brennt. Und die Fragen nach der Haftung laut AGB bleibt so oder so bestehen.
was wirklich geschah, kommentiert jetzt der angebliche RA des Gegners in Jans Blog: http://www.bamberg-gewinnt.de/wordpress/archives/714#comment-93828
[…] Im Internet gibt es eine Reihe von sogenannten Social-Media-Seiten. Dort können angemeldete User Beiträge einstellen und so entsteht dann ein riesiges Content-Angebot. Problem dabei ist, dass der Aufbau des Contents nicht bezahlt wurde, denn all die User handeln freiwillig und kostenlos (was dann “social” genannt wird). In Blogs wird dieses Modell unter dem Begriff “AAL – Andere Arbeiten Lassen” diskutiert. Nichts desto trotz verdient das Gesamtangebot Geld mit den Inhalten, denn ohne sie wäre beispielsweise Werbung kein Geschäftsmodell. Nun wurde das erste Mal ein User abgemahnt. Die genauen Hintergründe sind noch unklar, aber es stellt natürlich einen ganzen Web.-2.0-Zweig in Frage. Denn wenn der User seine Nutzungsrechte an eine Website überträgt, dann stellt sich die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn die Inhalte einem Rechteinhaber (z. B. Eigentümer eines kritisierten Restaurants) nicht passen. Dazu gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Foren (dies ist natürlich – um Abmahnern vorzukommen – keine rechtliche Beratung, sondern lediglich eine Diskussionsbeitrag zu einem bestimmten Geschäftsmodell, rechtlich gelten Social-Media-Seiten ebenso wie Blogs als Foren), wie der Law-Blogger Udo Vetter in einem Interview mit der Net-Zeitung darlegt und demnach die Verantwortung wohl im Allgemeinen beim Kommentator verbleibt: Udo Vetter: Nein, das ist ja eine Sache des Strafrechts. Wegen Beleidigung oder ähnlichem könnte nur der Kommentator belangt werden. Gegen ihn kann dann ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen â das aber kostenpflichtig. (Hinweis auf dieses Zitat erstmals gefunden in der Diskussion auf der Blogbar) […]
“Andere-Arbeiten-Lassen-Plattform Qype.com”
Ist etwas nur Qype so eine Plattform? Ich dachte, darum geht es bei Web2.0?
Eigentlich unglaublich, wie manche Anbieter mit solchen Fragen umgehen – aber es geht eben ganz klar darum, massig Content in kurzer Zeit zu (er-)schaffen (zu lassen). Wer schneller ist, schafft sich einen gefühlten Vorsprung vor den Mitbewerben. Andere hängen scheinbar hinterher und die Plattform wird als hype-befreit wahrgenommen, weil man nicht mit x-Tausend bis Millionen Einträgen/Usern etc.pp. glänzt. Als Mitarbeiter/Anbieter/begeisterter User von Plattformen, die sich diesem scheiß-Vorgehen nicht anschließen wollen, kommt man sich sicherlich langsam aber sicher etwas verarscht vor. Ist man heute echt der Dumme, wenn man redaktionell jeden Eintrag vor Veröffentlichung prüft, Rechte beachtet und mit ehrlichen Zahlen arbeitet (bsp. inaktive Accounts nach einer gewissen Zeit wieder deaktiviert und aus der Rechnung nimmt)? Bitter.
#35: das entbindet aber niemanden von der Pflicht, eine gründliche Recherche zu betreiben und lieber zweimal hinzusehen…
Abgesehen davon, dass ich die Reaktion des Klägers für absolut überzogen halte, sollte es doch jedem selbst überlassen bleiben, ob und wo er / sie in Web2.0 mitmacht. Und, schaut man sich die Teilnehmer von Qype an, dann handelt es sich dabei nicht unbedingt um Newbies, sondern um Schreiberlinge, die offensichtlich das Handwerk verstehen und wissen, was sie da tun, sind sie doch alle schon erwachsen und / oder hoffentlich volljährig.
Allerdings hat Qype mit seinem Angebot für mich schon eher die Haptik einer Online-Ausgabe einer Printredaktion, womit IMHO, als juristische Laiin, die und wer das in diesem Fall ist, dürfte eindeutig sein. Sorgfaltspflicht ist immer noch die Prämisse – sowohl für uns Schreiberlinge wie auch besonders für die social-Web2.0-Plattform-Betreiber.
Und da ist es wohl auch egal, was in den AGB steht… Haften tut in meinen Augen derjenige, der mit der Sache sein Geld verdient,
Igitt… da ist mir aber wohl ein kleines Missgeschick passiert. der dritte Absatz sollte folgendermaßen lauten:
Allerdings hat Qype mit seinem Angebot für mich schon eher die Haptik einer Online-Ausgabe einer Printredaktion, womit IMHO, als juristische Laiin, die Verantwortung klar festgelegt ist; und wer das in diesem Fall ist, dürfte eindeutig sein. Sorgfaltspflicht ist immer noch die Prämisse – sowohl für uns Schreiberlinge wie auch besonders für die social-Web2.0-Plattform-Betreiber.
(dummerweise hatte die Löschtaste zuviel weggenommen…)
Der Qype-Baum glimmt
…
Ich persönlich finde nicht, dass Plattformen für ALLES geradestehen müssen, was ihre User so verzapfen. Das wäre ein Freibrief für Beleidigungen, rechte Propaganda und dergleichen. Aber in dem Fall von Jan Schmidt ist es ganz offensichtlich nur ein Recherchefehler. Das kann passieren. Menschen machen Fehler und hier finde ich es mehr als angebracht, dass Qype voll und ganz dafür geradesteht. Denn diesem Risiko sollte man seine Autoren nicht aussetzen, wenn man an ihren Leistungen Geld verdient (egal wie wenig das ist).
Wie man eine solch differenzierte Prosition allerdings in AGBs gießen könnte, kann ich auch nicht beantworten.
Ich mochte den Laden noch nie, die sind schon immer zu arrogant aufgetreten! Erst die blogger nutzen und dann im Regen stehen lassen! Dies geht nicht, ist unakzeptabel und sollte zu Konsequenzen führen – der Uhrenbacher merkt nciht, auf was für einem Zuge er gerade da läuft!
Don, mal abgesehen von der rechtlichen Fragestellung: Wie schätzt Du eigentlich das Geschäftsmodell von qype im Grundsatz ein? Auf die Dauer tauglich oder nicht? Vorzüge, Nachteile, Probleme? Würde mich interessieren!
Nur weil man ein AAL-Projekt betreibt, muss man automatisch auch für die Inhalte der “Autoren” gerade stehen?
Ich weiß gar nicht wie Ihr auf diese absurde Idee kommt…
Sorry aber wenn man schon irgendwelche Sch**ße über Locations schreibt, sollte man auch selbst dafür gerade stehen. Und nicht der Plattformbetreiber.
Dave, wenn man Urheberrechte nutzt und damit ein Geschäft macht und diese Inhalte auf der eigenen Site anbietet, dann ist man ziemlich nah dran an klassischen Medienangeboten, und dann haftet zuerst mal der Herausgeber. Nur durch den Umstand, dass nicht der einzelne Journalist sofort rasiert wird, sondern der grosse Medienkonzern, erlaubt es in der Regel, gegenüber Firmen und anderem Abmahngetier laut zu werden. Und kein Journalist würde ernsthaft etwas umsonst abliefern und dann noch das Risiko tragen. Qype ist kein Bloganbieter, sondern hat natürlich die redaktionelle Kontrolle über die Inhalte. Dass es mitunter riskant wird – hey, so ist das mit Medien. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Qypes dieser Welt mit ihren Medienangeboten einen Freifahrtschein haben. In der Folge müssten sie halt auch das tun, was Medien tun: Geschichten überprüfen. Ja, das kostet Geld. Ja, das ist ein Problem für Gründer, die glauben, dass sie alles umsonst bekommen. Nein, es ist nicht damit getan, es an den Usern rauszulassen.
Und so sehe ich auch die Zukunftsaussichten von Qype und anderen: Sie werden irgendwann dafür zahlen müssen. Auf die eine oder andere Weise zahlt man immer. Ein Journalist hätte vielleicht genauer hingeschaut, das wäre dann billiger geworden. Ein vernünftiges Medium hätte die Angaben überprüft, oder sich a priori als “Grosser” abschreckend vor den Autor gestellt. AAL beschafft billigen Content, aber man muss dennoch zahlen. Und die Schnuffis, die Qype und Co. toll finden, sollten sich in Ruhe überlegen, was in den AGB steht. Entweder, diese – meines Erachtens – Halsabschneiderparagraphen, die alles dem Nutzer und nichts Qype aufbürden, werden geändert. Oder Qype bekommt sehr schnell ein Imageproblem.
Mir wäre es einfach zu riskant, bei sowas mitzuschreiben. Einfach, weil ich schon ein paar mal erlebt habe, wie das ist, wenn eine Abnmahnung in die Redaktion kommt. Da braucht es dann einen Herausgeber, der sich 100% vor seine Leute stellt. Und das ist das Gegenteil von dem, was Qype tut. Wenn man sich dann mal die Tätigkeit von Trigami anschaut, deren AGB, ihr Disclusure und daneben das deutsche wettbewerbsrecht hält, dann ahnt man vielleicht, wen es als nächsten erwischen wird. Nicht die sauberen Jungs in der Schweiz, das ist ausserhalb der EU.
@DonAlphonso:
Herkömmliche Medien suchen sich aber in aller Regel die Autoren einzeln aus und kontrollieren Texte vor der Veröffentlichung. Der Witz an Web 2.0 ist ja grade, dass sich jeder ohne aufwändige Zwischenschritte beteiligen kann.
Plattformen wie Youtube, Qype und Co würden nicht funktionieren, wenn der Seitenbetreiber für alles grade stehen muss.
Als anderes Beispiel könnte ein Blogangebot herhalten. Nehmen wir mal blogger.de: Bei denen läuft das ähnlich. Würden die Betreiber für jeden Mist grade stehen, den ein x-beliebiger Blogger schreiben kann, dann wäre die Blogosphäre um einige Blogs ärmer (Auch wenn sowieso viel Mist verzapft wird). Das würde im Endeffekt bedeuten, dass vielen Bloggern das Leben insofern erschwert würde, als dass sie nicht mehr einfach auf eine Plattform zurückgreifen könnten.
Gut, wenn man damit Geld verdient könnte man eventuell eine moralische Verantwortung der Seitenbetreiber gegenüber den Bloggern für bestimmte Einzelfälle konstruieren. Aber eine komplette Abwälzung der Verantwortung wäre so unpraktikabel, dass man Plattformen mit vielen Nutzern auch gleich dichtmachen könnte, weil die Seitenbetreiber sich damit einem nicht kalkulierbaren Risiko aussetzen.
So ein grober Recherche-Fehler wäre aber bei jedem Medienunternehmen ein Kündigungsgrund.Und ob sich dann jemand vor den Journalisten stellt mit den Worten: Kann doch mal passieren…?
Ich finde es interessant zu lesen, welche doch sehr krasse Meinung manche Leute hier vertreten. Natuerlich ist es nicht OK, wenn User fuer Ihre Inhalte abgemahnt werden.
Aber ich finde es total laecherlich, dass nun hier jeder ueber Qype herzieht. Wir sollten das verallgemeinern und das Wort Qype mit “Allen Web 2.0 Portalen” ersetzen.
Sollen ab sofort alle Web 2.0 Portale fuer jeden Satz Ihrer User geradestehen und jedesmal direkt die Abmahnung ohne weiteres zahlen?
Dann koennt ihr der ganzen Idee des Web 2.0 Ade sagen – ja auch ihr Blogger profitiert von User-Beitraegen und Kommentaren und ich bin mir sicher nicht jeder Blogger forscht nach, ob wirklich jeder Kommentar und deren Links im deutschen Rechtedschungel 100% abmahnsicher sind.
Was sollten Eurer Meinung nach die Tausenden von Portalen tun, die ueber Werbung und Inhalte der User ihr Geld verdienen? Lass uns doch alle einen Artikel mit schaedlichen Inhalten einstellen, den Betreiber daraufhin direkt verklagen und schon ist das Unternehmen und damit die Idee dahinter gestorben. Das ist doch Wahnsinn!
Nachdem ich ein paar Jahre im Ausland verbracht habe, kann ich dieses typisch deutsche Juristegehabe echt nicht mehr ertragen. So was laecherliches wie Abmahnwellen, kann es auch nur in Deutschland geben.
Die meisten Leute in diesem Kommentar verfluchen Unternehmen wie Qype, nutzen aber gleichzeit aehnliche Dienste taeglich und fuellen damit ihre Blogs mit denen sie ebenfalls Geld verdienen.
Die Frage ist: was sollten Web 2.0 Portale denn tun, damit so was aufhoert?
Die Antwort: Aufhören mit AAL Geld verdienen zu wollen. Ganz einfach!
Was ist Qype? Braucht man das? Und wenn, wozu?
Sid: Du hast keine Ahnung von Medien, was Du erzählst ist Schwachsinn, Setzen, 6, Bitte hier in Zukunft keine blöden Äusserungen mehr.
Kai: recht viel besser sind Deine kurz gedachten Einlassungen auch nicht. Qype handelt, wie oben beschrieben, darum geht es. Klar ist es ein Problem für alle Abzocknaturen, die mit ander Leut Inhalten Geld verdienen wollen. So what. Das sind nun mal die Folgen, wenn man Inhalte kassiert und kommerziell benutzt. Aber es ist kein Problem für Blogbetreiber, denn dort haftet tatsächlich der einzelne Blogger, und nicht der Diensteanbieter. Hier wird jeder Kommentar gelesen, weil uns das Risiko durchaus bewusst ist. Natürlich wäre es schön, wenn es keine Abmahnungen mehr gäbe. Aber weil es sie gibt, sollte bitte auch der beteiligt sein, der am Ende die Kohle verdient.
Und wenn die AAL-Plattformen vor die Hunde gehen – ich hätte damit kein Problem. Schliesslich kann man auch publizieren, ohne dadurch eine Firma wie Qype zu ernähren.
Das ganze betrifft doch das Grundproblem und den Unterschied zwischen User-generierten Content und redaktionellem: Bei letzterem gibt es immer noch eine weitere Person, die dafür verantwortlich zeichnet und im Zweifelsfall den Autor fragt: stimmt das? Unterm Strich bin aber dennoch ich als Autor dafür verantwortlich, dass ich die Wahrheit schreibe. Im Sinne keiner falschen Tatsachenbehauptungen. Bei den ganzen AAA-Plattformen, wie auch grundsätzlich auf unseren Seiten, redigiert uns keiner, checkt keiner die Fakten nochmal nach etc. – und letztlich müssen wir höllisch aufpassen, dass nicht jemand seinen Anwalt losschickt, weil ihm was nicht passt.
Ich denke, die Sache sollte uns zwei Dinge lehren: Journalistische Sorgfaltspflich genau nehmen (auch Blogger-Sorgfaltspflicht) und Hände weg von solchen Plattformen.
Also wenn Ihr sagt, Platformen mit User-generierten Inhalte braucht kein Mensch, dann solltet Ihr vielleicht mal nachdenken, wie oft ihr genau diese Benutzt. Wikipedia? Mister-Wong? Delicious? Youtube? Myspace? Jedes existierende Forum?
Ich glaube ich koennte ihr so ziemlich alle Websites auflisten, die das Web zu dem gemacht haben, was es heute darstellt.
Also der Spruch “User generated content braucht man nicht” ist total dumm und sinnlos.
Hat keiner gesagt, dass man user generated content nicht braucht. Man braucht aber keine Abzocker, die damit ohne Schweiss und Verantwortung Geld verdienen wollen.
Haha… meinst Du Seiten wie Youtube, MySpace und auch Qype kosten in der Entwicklung garnichts?
Youtube, MySpace und Konsorten wollen mit Werbung dicken Schotter einfahren. Gewinnerzielungsabsicht!
Projekte wie zB. die Wikipedia rufen zu freiwilligen (!) Spenden auf und werden NICHT aus Profitgründen geführt.
Du bemerkst den Unterschied?
Ganz ehrlich: ich kann auch ohne youtube, myspace and qype leben, wie übrigens 90% der Internetnutzer auch.
Und was spricht dagegen, dass man die Autoren fair an dem Gewinn (auch beim Verkauf der Plattform) beteiligt?
Jede Abzockmethode, jeder Raubüberfall und jedes explodierende Kernkraftwerk kostet erst mal Geld, darum geht es hier aber nicht. Und ich wäre hocherfreut, wenn ich hier keine Vergleiche von asozialen Abzockern mit der haftenden Wikipedia Foundation mehr lesen müsste. Also: Such Dir mal besser eine andere Website zum Hinterlassen Deiner URL. oder ich helfe nach, Kai, Freundchen.
das ist mal wieder ein typischer fall von “da ist etwas passiert, mit dem haben wir nicht gerechnet, jetzt stehn wir erstma wie die kuh vorm auto”. was qype da bisher von sich gibt ist nichts anderes als verlegenes gestammel. mal abwarten, wie sich die sache entwickelt.
und nebenher diskutieren, inwieweit recherchefehler usw von der plattform gedeckt werden sollten. das kann doch eigentlich nicht so schwer sein. grober unfug a la rechte propaganda, hetze usw wird nicht gedeckt. etwaige recherchefehler oder fundiert negative kritik schon. oder sowas. anders gehts ja nicht.
mal abgesehen von solchen fällen aber generell auf “abzockplattformen” drauf zu schlagen. naja. die leute machen da freiwillig mit, und durch die werbung wird auch niemand wirklich reich vermute ich mal. was mich ein bissle stört ist dieses ewige “oh gott, der will ja geld mit dem dienst verdienen, oh gott, oh gott”. wenn alles drumherum stimmt, bitte, gutes recht, kein grund fürn erhobenen zeigefinger.
[…] Wenn es um nicht optimale Verhaltensweisen geht, ist diese Kritik im Sinne der Kunden zu begrüÃen. Obwohl Qype, um deren AGBs und die Einhaltung von Betreiberseite es hinter dem Link geht, meiner Meinung nach noch zu den AAL-Läden gehört, die im Vergleich zu anderen bei aller gerechtfertigten Kritik (ich möchte fast sagen) kundenfreundlich sind. Trotzdem ist von der betreuenden (Kommentar-Lösch-)Agentur am Brandherd Blogbar keine Stellungnahme zu lesen, die dieses Bild vermitteln könnte. […]
qype verdient seine paar kröten auf die ganz billige tour, nämlich mit redaktionell ungeprüftem(!) user generated content.
wenn man das mal an dem konkreten beispiel festmacht: es kann einfach nicht sein, dass ein user überhaupt telefonnummern von irgendwelchen lokalitätenbetreibern reinschreiben darf. was soll das? das muss natürlich alles geprüft und kontrolliert werden, aber eben nicht vom user, sondern vom websitebetreiber qype!
klar kostet das erhebliche arbeit, aber wenn das für die ca. 20 mitarbeiter ein unüberwindbares problem darstellt, dann muss man sich eben auf bestimmte nischen beschränken und kann halt kein universalverzeichnis mit möglichst viel content für umme von möglichst vielen mitwirkenden für umme aufziehen.
im übrigen bin ich höllisch gespannt auf uhrenbachers exit-strategie.. das ding lebt ja wohl ausschließlich von adsense. von den einnahmen kann man nicht 20 sondern vielleicht 2 mitarbeiter entlohnen.. ganz zu schweigen von den vc-milliönchen, die natürlich nie wieder reinkommen werden.
@59: Wie soll man eine web 2.0-Plattform effektiv aufbauen, wenn jeder Inhalt vorab geprüft werden müsste? Damit sind solche Angebote nicht überlebensfähig.
Gut, man kann jetzt sagen, dass sowieso kein Mensch Qype braucht (Ich kannte es bis vor kurzem nicht und war trotzdem ganz glücklich, zudem gehöre ich zu denen, die auf youtube und Co verzichten könnten, ohne dass ihnen etwas fehlt). Das Problem geht aber weiter: Foren wären in ähnlicher Weise betroffen. Eigentlich tatsächlich alles, was groß ist und viele User-Inhalte hat.
Die Aussage, man müsste dann eben damit leben, dass Unternehmen nicht expandieren können und den Dienst einschränken müssen, ist relativ hohl.
Denn wer sich auf derartige Spiele einlässt und für ein Verzeichnis schreibt, schließt einen Vertrag und überträgt Nutzungsrechte. Sowas nennt Privatautonomie. Warum sollte dieser Grundsatz des bürgerlichen Rechts in einem derart starken Maße eingeschränkt werden, weil Nutzer Abmahnungen für Texte erhalten, die sie selber geschrieben haben?
Gegen die Abmahnung selber können sie schließlich vorgehen.
Wie gesagt: Würde man das durchsetzen, was einige hier fordern, wäre das Internet ganz schön arm dran. Das aktive mitgestalten im Internet würde dem Einzelnen ungleich schwieriger gemacht, indem es allen größeren Plattformen praktisch unmöglich gemacht würde, sich online zu betätigen bzw. online eine große Anzahl an Nutzern auf sich zu vereinen.
Aber wenn das so ist, bleibt es Firmen wie Qype immer noch unbenommen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen und zu sagen: Liebe User, Ihr seid die Kühe, die wir melken, und wenn Ihr mal unabsichtlich ein Gatter umrennt, sorgen wir dafür, dass Ihr, soweit möglich, nicht abgeknallt werdet. Wenn die anderen wirklich nichts anderes hatten als Geschäftsschädigung, dann bräuchten die bei so einem Klacks bei Gericht erst gar nicht anfangen. Und mit seinem Verhalten öffnet Qype selbst die Tür zu solchen Geschichten: Denn jetzt kann jeder nachlesen, wie wenig Qype für seine Nutzer tut. Unschöner Eintrag? Qype wird zurückziehen, und dann kann man gefahrlos den Nutzer abmahnen. Qype ist nicht zuständig. Super.
@DonAlphonso:
Das Versicherungsunternehmen möchte ich sehen, dass das Risiko versichert, Abmahnungen aufgrund von Beiträgen schlimmstenfalls (für die Firma) anonymer Schreiber zu erhalten. Versicherungsunternehmen kalkulieren. In so einem Fall ist aber das Risiko schlichtweg nicht abzuschätzen, denn es liegt nicht in der Hand der Unternehmen (in diesem Fall Qype), was User im Web 2.0 anbieten. Die einzige Möglichkeit der Regulierung und einer Kalkulationsbasis wäre hier wieder eine Vorabprüfung, die in solchen Fällen aber einfach nicht realisierbar ist.
Wobei selbst dieses Risiko keine Versicherungsgesellschaft eingehen würde, denn damit würde kein Fall (unbeeinflussbarer) höherer Gewalt abgesichert, sondern schlichtweg ein Handeln von Personen, die den Schaden durch eigenes Tätigwerden herbeiführen oder auch nicht. Die Kalkulationsbasis wäre somit zwar vorhanden, aber nicht einmal annähernd sicher.
Abgesehen davon ist die Abmahnung eines Users eben nicht gefahrlos. Zugegeben: Das Abmahnwesen läd gradezu zum Mißbrauch ein und sollte in Deutschland dringend überarbeitet werden. Sollte eine Abmahnung aber unberechtigt erfolgen, kann der Abgemahnte zum einen die Unterschrift verweigern, zum anderen eine Klage gegen den Abmahner anstrengen, der im Endeffekt auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben würde. Dass der Einzelne dabei in finanzieller Hinsicht nicht die Mittel zur Verfügung hat, die eine Firma im Regelfall aufwenden kann, ist klar. Dennoch hat er juristische Möglichkeiten, sich zu verteidigen.
Na, und ich wollte diesen Quype grad in meinem Blog einbinden lassen, aber das lasse ich jetzt liebr bleiben.
schade eigentlich, dachte das wäre ganz nett, aber die geschichte ist ja wohl echt arm!
McDorsett, damals (TM) in der einzigartigen Munich Area, gab es mal ein Startup, dass mehrere Millionen Inhalte eines grossen Reiseführerverlags für Mobilanwendungen aufbereitet hat. Die sind zwar pleite gegangen, aber nicht, weil sie die Arbeit der Überprüfung geleistet haben. Die haben alles nochmal gegengecheckt. Weil die wussten, dass davon die Akzeptanz abhängt. Die 40.000 Beiträge von Qype kann man meine Erfahrung zufolge mit einer Vollzeitstelle überwachen, wenn man es begleitend macht. Allein schon, weil die meisten Beiträge voll des Lobes sind. Oder mit zwei kostenlosen Praktis. Daran kann es nicht scheitern. Klar ist es kein spassiger Job, aber hey, wenn Du eine Redaktion leitest, bist Du eben der, der auf sowas aufpasst. Wer das nicht tun will, soll Bäckermeister werden.
Die heutige »offizielle Stellungnahme« von Herrn Uhrenbacher auf dem Qype-Blog muss man sich auch mal zu Gemüte geführt haben. »Wir warns nicht!« dabei hat gerade die nicht vorhandene Plausibilitätsprüfung (bei der Eingabe) der Basisdaten, bzw. die mindere Qualität letzterer zu dem Fiasko geführt.
Der Klopfer schlechthin ist allerdings der letzte, auch noch fettgemachte, Absatz, wo redaktionelles Tun mit Zensur verglichen wird. Das nehme ich als langjähriger Verlagslektor persönlich. Und auch als literarischer Übersetzer, der ich inzwischen bin, empfinde ich das Wirken von Lektoren zumeist als heilend: Es schützt mich vor mir selbst, korrigiert meine Irrtümer. (Ich kenne zugegebenermaßen Autoren, die der Gleichung »Lektor = Zensor« zustimmen würden; doch das sind im Regelfall Anfänger/Nebenbeischreiber.)
Ich empfinde den Umfang an Nutzungsrechten, die man als Schreibender Qype einräumt, noch nicht als unsittlich; das bewegt sich durchaus im grünen Bereich. Allerdings steht dem von (jetzt hätte ich beinah »Verlagsseite« geschrieben) seiten Qypes ziemlich wenig an Pflichten entgegen. Ich fühle mich da an gewisse Eitelkeitsverlage erinnert, und an den den Ausspruch von Nicholas Carr “Web 2.0 is kind of the apotheosis of the vanity press” sowieso.
Solange man an den Hohen Bleichen nicht den Sitzredakteur 2.0 einführt (beispielsweise anstelle der Expansion in den englischsprachigen Raum), muss Qype jedenfalls auf meine Beiträge verzichten. Und wie kaputt die Software inzwischen ist, sieht man daran, dass ich noch immer 2 Punkte für Bilder angezeigt bekomme: von Bildern zu Beiträgen, die ich gelöscht habe; und die verbliebenen Bilder kann ich nun nicht mehr entfernen, weil der Beitrag nicht mehr existiert, da ich der einzige Autor zum »Platz« (schüttel) war. Und der nächste, der was zum Eiscafé Colucci schreibt, wird sich wundern, woher auf einmal die Bilder kommen. Und meinen Status als »Insider« (brrr) habe ich mit zwei Punkten auch noch.
Die redaktionelle Prüfung und auch sonst ein auf die Kommunikation geworfenes Auge ist (vor allem nach Beschwerde) sinnvoll. Und sei es zur Spam-Vermeidung. Dafür geht bei großen Portalen eine Menge Geld drauf.
Wobei mir bisher nicht klar geworden ist, worin der Sinn (außer in der Kontrolle von Daten) einer wirklich großen Community ohne etwas Verbindendes liegt. Kleinere Communities hingegen regulieren sich nahezu selbst, weil man ähnlich tickt und deshalb einen Weg zur Kommunikation schafft, ein Netzwerk bildet und gemeinsam darauf achtet, Eindringlinge kritisch prüft. Da gehts ja gerade nicht um größer und schneller, sondern um Qualität.
Hier der ominöse Eintrag bei Qype um den es hier geht:
Qype Link aus dem Google-Cache
Was soll denn nun bitte Kriterium dafuer sein, dass man für die Inhalte seiner user einstehen soll bzw. diese schadlos stellen soll?
Dass man Geld mit ihnen verdient?
Wieviel Geld muss es denn sein? Gibt es eine Freigrenze?
Dass man sich “social” nennt?
Dadurch will sich niemand zur Sozialeinrichtung machen, sondern der Begriff zielt darauf ab, dass user anderen usern ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen.
Würden die Schreie nach mehr Betreiber-Verantwortung bei Gesetzgeber oder Rechtsprechung Gehör finden, würden auch Blogs wie dieser bald verschwunden sein. Einem Profi-Abmahner wäre es schließlich _sowas_ von egal, ob der Ermöglicher von Meinungsveröffentlichungen (der Betreiber) mit – möglicherweise versehentlich unrichtigen – Beiträgen Geld verdient oder nicht oder wieviel.
Entgegen der Äußerung des Abmahn-Opfers, der Betreiber würde sich hilfreich verhalten, wollen manche hier Köpfe von Geldverdienern rollen sehen – das ist neben der Abmahn-Mentalität ebenfalls etwas typisch Deutsches, sorry.
Qype scheint offline – weiss jemand naeheres?
Doch nicht offline, waren wohl nur Wartungsarbeiten …
… Was der Don Alphonso bloß immer hat …