Qype übersetzt für Abmahnbetroffene und andere Nutzer
Auf diesen Abmahn-Fall eines Mitarbeiters des Andere-Arbeiten-Lassen-Startups Qype mit der “neutralen Stelle”, der “die Hände gebunden” sind, obwohl sie die Urheberrechte extensiv nutzen, alle möglichen Folgen auf die Nutzer abwälzenund sie inhaltlich verantwortlich sind, gibt es neue warme Worte des Gründers Stephan Uhrenbacher im Qypeblog. Wie so oft ist das interessanter, was bei solchen PR-Stunts durchschimmert, nicht gesagt oder sonst wie im Gründerkauderwelsch versteckt ist. Deshalb hier der Blogbar-Babelfisch zur Übersetzung und Spezifizierung der Web2.0-Unternehmerworte:
Qype gibt Nutzern die Möglichkeit, die eigene Meinung zu veröffentlichen, ähnlich, wie das zum Beispiel auch im eigenen Blog geht. Aus der Vielzahl einzelner Meinungen können sich andere dann ein Bild über einen Ort oder ein Geschäft machen.
Qype gibt Nutzern die Möglichkeit, die eigene Meinung zu veröffentlichen, ähnlich, wie das zum Beispiel auch im eigenen Blog geht – mit dem Unterschied, dass es nicht mehr allein die eigene meinung ist, sondern Texte, für die wir Nutzungsrechte haben, es auf unserer Seite geschieht und wir laut Impressum eigentlich inhaltlich verantwortlich sind. Aus der Vielzahl der von uns genutzten Texte können sich andere dann ein Bild über einen Ort oder ein Geschäft machen.
Hier wie da gilt:
1) Man darf nichts Falsches verbreiten und
2) Man darf andere nicht beleidigen.
Beide Punkte sind an sich selbstverständlich.
Grundsätzlich ist Qype eine Plattform, bei der die Qyper ihre persönliche Meinung einstellen können. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Inhalte oder Meinungen machen wir uns dadurch nicht zu Eigen. Nutzungsrechte müssen wir uns schon deshalb einräumen lassen, weil wir die Qype-Beiträge sonst überhaupt nicht über qype.com verbreiten dürften.
Baut keine Scheisse, denn wir wollen dafür nicht haften. Wir erklären das deshalb zu Eurer Meinung, die wir nicht teilen, was nichts an unserer Verantwortlichkeit für Tetxe auf unserer Site ändert, aber vielleicht glaubt Ihr das ja. Wir weisen lieber nicht auf den Umstand hin, dass wir uns laut AGB durchaus in redaktioneller Verantwortung befinden, schreiben wir doch selbst: Ein Anspruch auf Veröffentlichung der von Ihnen übertragenen Inhalte und Fotos in Qype besteht nicht. Qype entscheidet über die Veröffentlichung nach freiem redaktionellem Ermessen.
Und wenn Ihr schon dabei seid, glaubt Ihr auch bitte, dass die extrem umfassende Abtretung von Nutzungsrechten an den Inhalten lediglich für Qype nötig ist – eigentlich heisst “räumlich und zeitlich unbegrenzt”, dass wir damit auch massenhaft andere Dinge machen könnten. Wollten wir das auf Qype begrenzen, hätten wir das auch reinschreiben können.
Wenn ein Qyper die Rechte Dritter verletzt und wir das erfahren, sind wir selbstverständlich verpflichtet, den Beitrag zu löschen. Und das machen wir auch. Im Fall von Jan war der Beitrag lange gelöscht, bevor das ganze publik wurde.;
Wir müssen Beiträge eigentlich nicht löschen, nur weil jemand meint, wir hätten seine Rechte verletzt, denn da könnte ja jeder kommen, aber in diesem Fall wurde der Beitrag durchaus schon gelöscht. Man könnte jetzt fragen, ob so ein Verhalten die andere Seite nicht dazu inspiriert hat, dann gleich noch die Abmahnkeule zu zücken, aber das wäre uns jetzt nicht wirklich lieb. Oder so.
Jan habe ich sofort Unterstützung zugesagt wie wir es für jeden Qyper tun würden. Wir helfen dort, wo wir das können.
Ich habe Unterstützung zugesagt, obwohl ich laut Impressum inhaltlich verantwortlich bin und es formal die kommerzielle Nutzung von Jans Urheberrechten durch Qype war, die der Grund für die Abmahnung ist.
Wichtig dabei: Jan wurde nicht wegen einer Meinung in einem Beitag abgemahnt. Bei Jan ging es um eine Verwechslung zweier Unternehmen, das heißt, Dinge, die er zu einem Unternehmen geschrieben hatte, gehörten inhaltlich zu einem anderen – namensähnlichen – Unternehmen. Selbst wenn wir hier helfen wollten, können wir nicht mehr tun. Eine Abmahnung heisst in diesem Fall übirgens nichts anderes, als dass sich Jan verpflichten müsste, das nicht noch einmal zu wiederholen.
Wir stehen, wenn sowas passiert, hinter Euch. Da, wo es nicht weh tut, wenn einer zuschlägt. Wir klappen aber vorläufig sofort zusammen, wenn ein Anwalt bei einer Lappalie wie einer Verwechslung mit dem Gummiparagraphen der “Geschäftsschädigung” daherkommt, wo man vor Gericht schon etwas mehr braucht als die Meinung eines Anwalts – etwa einen Beweis für die tatsächliche Schädigung. Wir könnten eigentlich ziemlich viel tun, so etwa uns die Jungs mal vorknöpfen und dabei in Erfahrung bringen, dass man sowas auch durchboxen kann, und damit irgendwie der in §7 unserer AGB erkennbaren redaktionellen Verantwortung entsprechen. Tun wir aber nicht.
Jan selber hat auch in fast allen Blogs entsprechend kommentiert.
Jan wird seinen Spass haben, wenn er damit zu einem Anwalt geht und der sich mal anschaut, wer wir eigentlich sind und was in unseren AGB steht. Macht sonst keiner. Eine Debatte über unsere Pflichten wäre jetzt nich so doll, ne. Und wer was anderes sagt und auf die AGB hinweist, versucht den Fall zu instrumentalisieren.
Mir ist in der Diskussion folgender Punkt wichtig. Es gibt nur entweder „Zensur“ durch einen verantwortlichen Redakteur, der seine Mannen unter Kontrolle hat. Genau das wollen wir bei Qype nicht. Oder es gibt Freiheit des Einzelnen, zu sagen was er denkt. Und dafür stehen wir.;
Aber sonst nix. Sonst steht ihr alleine da.
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Also dann nehme ich mir mal lieber die Freiheit des Einzelnenohne jegliche Abtretung meiner Rechte.
Also dann nehme ich mir mal lieber die Freiheit des Einzelnen ohne jegliche Abtretung meiner Rechte.
Ich finde dennoch, das bezüglich Qype hier ein wenig übertreiben wird. Mag sein: das Projekt wurde von den üblichen Web 2.0 “Fratzen” hochgezogen. Mag auch sein, dass man den Nutzer hängen lässt. Man muss das nicht mögen (tu’ ich auch nicht). Aber ich sehe keinerlei Skandal, denn IMHO sind die Regeln klar:
a) Der Nutzer weiß doch shcon durch puren Menschenverstand, dass er seinen Content für Qype zur Verfügung stellt und die damit Geld verdienen. Es gibt aber offensichtlich genug Nutzen für die Nutzer, dass sei es dennoch machen. Daher sehe ich da nix verwerfliches dran da es einfach klar ist, schon VOR der Anmeldung. Es ist einfach so axiomartig begreifbar, das ist nicht zu verschleiern
b) Soooo unglaublich schlecht ist die Argumentationskette von Qype ja nicht, schließlich argumentiert jeder Forenbetreiber (IMHO zu recht) ähnlich: Ein großer Batzen (wenn nicht gar alle) Verantwortung wird auf die einzelnen Nutzer übertragen, um ein Projekt überhaupt funktionsfähig zu bekommen. Ab einer gewissen kritischen Masse kann nicht mehr manuell überwacht werden weshalb eben auch die Verantwortung nicht beim Betreiber alleine liegen kann.
c) Was erwartet ihr nun von Qype? Ich käme niemals auf die Idee, dass mir eine Firma bei sowas unter die Arme greift, also wenn ich auf den Plattform Murks verzapfe. Evtl. bin ich aber auch zu sehr Realist um das zu glauben…
Alles in allem finde ich nicht, das Qype jetzt übermäßig negativ aus dem Rahmen fällt. Aber vielleicht bin aich auch nur zu sehr von StudiVZ etc. “abgebrüht” und finde es daher nicht so schlimm :-)
Nun ist Qype aber etwas ganz anderes als ein Forenbetreiber oder eine Meinungsplattform – es will eine Art Branchenbuch sein. Deshalb bietet es auch Firmen an, bei ihren Einträgen zu werben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Qype juristisch anders packen könnte als andere journalistische Angebote – es gibt schliesslich feste Autoren, es gibt eine redaktionelle Entscheidung, eine Veranlassung für Inhalte, das alles hat mit einem Forum nichts zu tun. Gerade, wenn die Abmahnung wegen eines Beitrags kommt, zu dessen Veröffentlichung Qype dient. Es wäre was anderes, wenn man bei Qype irgendjemand – abstruses Beispiel: Die Merkel und ihren Auftritt bei den G8 – schmähen würde. Aber ein beitrag über eine Firma, die dort besprochen werden soll, ist nochmal eine andere Sache.
Sei mir nicht böse, Don, aber ich verstehe den Unterschied nicht zu anderen Meinungsplattformen oder Foren nicht, den Du hier konstruierst. Wo genau ist denn Deiner Meinung nach der Unterschied zu ciao.com o. ä., wo auch Nutzer ihre Meinung posten und der Betreiber diese Beiträge veröffentlicht. Dort würde ja auch niemand auf die Idee kommen, ciao.com für die Inhalte verantwortlich zu machen oder eine Einstandspflicht für die Nutzer zu unterstellen.
Mich würde immer noch interessieren, inwiefern die Beiträge hier auf fundierten Rechtskenntnissen aufbauen.
Ich kann die Argumentation von Qype nämlich nachvollziehen. Natürlich müssen sie sich in gewissem Umfang Nutzungsrechte einräumen lassen, um den Beitrag auf ihrer Seite überhaupt verbreiten zu können. Aber wie man daraus auf eine “inhaltliche Verantwortung” der Seitenbetreiber schließen kann bzw. diese fordern kann, ist mir vollkommen schleierhaft.
Auch die Tatsache, dass Qype nicht zur Veröffentlichung verpflichtet ist, belegt nicht, dass Qype sich in redaktioneller Verantwortung befindet. Das ist im Endeffekt nur die Aussage, dass Qype bestimmte Beiträge löschen KANN (nicht muss), was zum Beispiel dann sinnvoll ist, wenn ein Beitrag auffällt, der einen Inhalt hat, der absolut nicht zum Thema passt.
Was die Aussage soll, dass der Seitenbetreiber nicht verpflichtet wäre, Inhalt zu löschen, es aber trotzdem macht, bleibt ebenfalls unbegreiflich. Natürlich haftet Qype in jedem Fall, wenn sie von illegalem Inhalt erfahren. Was sollte sie dazu treiben, Beiträge stehen zu lassen, bei denen ein gewisser Verdacht besteht, dass der Inhalt illegal ist?
Und inwiefern das Impressum sich auf die inhaltliche Verantwortlichkeit von Userbeiträgen erstreckt, bleibt auch weiterhin fraglich.
Alles in allem kann ich nicht verstehen, wieso hier ein so großer Aufstand gemacht wird. Es wurde jemand abgemahnt, der einen Vertrag mit einem Plattformbetreiber geschlossen hat. Dieser Plattformbetreiber macht Geld mit User-Inhalten (Was sein gutes Recht ist; Zudem ganz vernünftig, denn schließlich ist es auch ein gewisser Aufwand, eine große Seite zu betreiben, auch in finanzieller Hinsicht) und schränkt gleichzeitig die eigene Haftung ein (Was ebenfalls vernünftig ist; Andererseits könnte er die Plattform auch aufgeben, weil er Kostenrisiken, die aufgrund des Fehlverhaltens der Nutzer entstehen, nicht abschätzen und schon gar nicht versichern kann).
Das Problem existiert schon sehr, sehr lange. In gewisser Weise auch bei Ciao.com, dessen Klauseln weitgehend ähnlich sind, bis auf ein paar Punkte. Zum Beispiel dem, dass Ciao.com redaktionell nicht eingreift. Und natürlich bist du auch gearscht, wenn Du bei Ciao Mist baust, die reichen das genauso durch, wenn es hart auf hart kommt. Aber sie selbst sehen sich laut ABG auch zuerst in der Verantwortung – und das ist der Gegensatz zu Qype, die sagen, dass das alles mit ihnen nicht zu tun hat. Konkret:
Ich sage explizit nicht, dass man irgendwo besser dran ist. Ist man ganz sicher nicht. Man ist bei solchen Sachen immer der Dumme, und deshalb würde ich auch die Finger davon lassen. Man hat es immer mit Firmen zu tun, und denen ist der Nutzer im Zweifel nur dann nicht scheissegal, wenn er ein Sprachrohr hat.
McDorsett: Jahrelange Mitarbeit bei einer von Prozesshanseln mit Abmahnungen überschütteten Zeitung, reicht das? Ansonsten MedienDiensteStaatsVertrag, Abschnitt 2:
Nachdem die Qype-AGB aber die redaktionelle Kontrolle als gegeben darstellen, wird es ihnen schwer fallen, sich da aus Satz 1 rauszuwinden. Nur weil keiner zahlt, ist Qype immer noch eine Firma, in der durch ihre Geschäftsziele definierte Leistungen erbracht und veröffentlicht werden. Inwieweit es überhaupt noch “fremde Inhalte” sind, ist nochmal eine ganz andere Frage. Und ich denke, es wird eine höchst spannende Frage für die Gerichte, falls da einer mal auf die Idee kommt, so einen Fall auszufechten. Im Medienrecht ist es nämlich gemeinhin so, dass der Chefredakteur nicht einfach bei einem verlorenen Prozess die gehälter der Journalisten beschlagnahmt – da muss man schon nachweisen, dass die grob fahrlässig gearbeitet haben.
Tja, und dann gibt es noch dieses schmucke, aktuelle Urteil, das Katalogbetreibern im Internet eine Kontrollpflicht der Inhalte aufdrückt. Jaja. Böse Sache, das.
Die zentrale Frage, um die es hier eigentlich geht, ist für mich, wie wir mit “User Generated Content” (UGC) umgehen. Einem der Grundpfeiler des sogenannten “neuen Web”. Hier gibt es viele ungeklärte Fragen auf unterschiedlichen Ebenen: Rechtliche (wie jetzt), ethische, unternehmerische, betriebswirtschaftliche, organisatorische und natürlich auch technische.
Für wichtigen diesen Bereich UGC fehlen praktikable Geschäftsmodelle, die den Interessengruppen besser gerecht werden. Hierzu würde ich mir eine konstruktive Diskussion und sachliche Analyse wünschen. Der vorliegende aktuelle Fall zeigt doch u.a. auch, dass es offensichtlich hier Nachholbedarf gibt.
Im konkreten Einzelfall von gestern und heute, kann ich aus meinem Blickwinkel und soweit ich das beurteilen kann keinen gravierenden Fehler der Geschäftsführung von Qype entdecken. Im Gegenteil. Sie hat binnen 24 Stunden mehrfach auf diesen zunächst ungewöhnlichen Fall reagiert. Sich im Blog der öffentlichen Diskussion gestellt. Sie hat ihrem betroffenen Nutzer und Autor Unterstützung zugesagt. Und soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann, über das Mass, was ihre AGB definiert. Wie diese aussehen kann entzieht sich meiner Kenntnis. Wie auch die Details dieses Falles.
[Full Disclaimer: Ich bin einer der vielen freiwilligen Autoren in Qype. Ich mache das rein zu meinem Vergnügen und habe keinerlei finanzielle oder andere Interessen an Qype. Ich verdiene mein Geld nicht im Internet.]
Poah – da ist die Frage, wie man die AGB sieht. Ich habe mal in einem Fall unter Ausschöpfung erheblicher rechtlicher Mittel den Versuch zu Fall gebracht, etwas weitaus weniger unschönes als diese AGB durchzusetzen. Aus journalistischer Sicht ist das meines Erachtens ein Halsabschneidervertrag – kein Geld für maximale Rechte, und alle Verantwortung – in den ich unter gar keinen Umständen einwilligen würde. Und so eine laue Reaktion wie bei Qype hätte in Medien einen ganz schönen Aufstand zur Folge. Für jemanden, der nur spasseshalber wo mitschreibt, mag das alles nett wirken, aber wenn man die Massstäbe einer Medienfirma anlegt – und das tue ich bei Qype, die damit geld verdienen wollen – ist das, was ich gelesen habe, unter aller Kanone. Man kann dann auch über die rechtlichen Fallstricke schimpfen, was man will; wenn ich so einer Situation mein Chef über mich schreien würde, man könnte da nichts mehr tun, würde ich ihn mit den anderen Folgen eben jenes Medienrechts ganz schnell dazu bringen, sich das nochmal gründlich zu überlegen.
[…] Chris und Don Alphonso (in gewohnter Manier und Sprache) haben eigentlich schon alles dazu gesagt was den Text angeht. Von einer Firma, die ihre Dienstleistung vertreten muss, nicht anders zu erwarten: durch die Blume wird jede Verantwortung an die User abgetreten. Kann ich auch irgendwie aus unternehmerischer Sicht verstehen. Ich würde auch nicht die Hand für den Inhalt von Usern, die ich nicht kenne, ins Feuer legen. Und da liegt genau das Problem von den ganzen AAL Web 2.0-Portalen mit User generated content: Inhaltskontrolle. […]
@Don:
Ich denke Cem hat das sehr gut ausgedrückt: Es ist eine generelle Frage, wie man mit UGC umgeht. Und die aktuelle Leitlienie ist eben, dass es Betreiber einer Plattform gibt, und die Nutzer davon; um das System funktionsfähig zu halten geben die Nutzer vorallem Rechte ab, behalten aber vornehmlich Pflichten. Dieses augenscheinlich unfaire Verhältnis kann nur der Nutzen der Plattform ausgeglichen werden, so dass für den Nutzer wenigstens subjektiv etwas dafür herausspringt.
Die Regeln sind aber klar und deutlich, dass betone ich nochmal. Das zu begreifen ist für keinen ein Hexenwerk.
Aber ich kann dir dennoch beipflichten: Abseits von AGB und aller Juristerei kann man einfach Taten sprechen lassen. Wenn hinter Qype wirklich soviel Geld steckt, hätte man das Verhältnis gut ein wenig mehr zum positiven für die Nutzer verschieben können (wie die AGB von ciao). Von demher merkt man schon – wie du ja teils IMHO schön darstellst – was im Fokus steht: Money Money Money… und gaaaaanz weit hinten der Nutzer.
Btw, “eigentlich” sollte es doch kein Problem sein:
Qype will mit den Inhalten Geld machen und lässt sich die Nutzungsrechte einräumen. Dann muss Qype auch haften.
Davon unbenommen bleibt aber Qype die Möglichkeit, sich die Kosten bei den Usern wiederzuholen, oder?
Sprich Firma A mahnt Qype wegen Beitrag B rechtmässig ab.
Qype zahlt (was auch immer).
Qype kann doch nun gegen den User, der die Inhalte eingestellt hat, vorgehen, denn dieser hat (vermutlich) gegen die Nutzungsrechte verstoßen.
Von daher sehe ich nicht, dass User Generated Content generell ein Problem ist, auch wenn eigentlich die Firma als erstes haftet.
Letzendlich ist es doch wie beim Handwerker. Wenn der Scheiße baut, muss die Firma haften. Und die kann dann intern wiederum den ausführenden haftbar machen.
1) Als wäre UGC eine Erfindung von WEB 2.0! Viele Zeitungen haben doch seit Jahrzehnten Meinungsseiten, die ausschließlich durch Leserbriefe gefüllt werden. Da muss es doch längst eine Rechtsprechung geben, die “fortgeschrieben” werden kann. Juristen vor!
2) Darüber hinaus plädiere ich dafür, mal über die Vertragsfreiheit nachzudenken. Bei Quipe treffen sich meinungsfreudige Zeitgenossen und aufstrebende WEB-Zwo-Nuller doch freiwillig. Quipe bietet eine Plattform unter klar definierten Bedingungen (AGB). Die kann man akzeptieren oder es bleiben lassen. Vertragsfreiheit eben. Kein Grund, sich aufzuregen. Und grundsätzlich was anderes als das Verhältnis zwischen einem abhängig beschäftigten Journalisten und seinem Verleger.
3) Und, mal ehrlich, wenn ich hier Abmahnwürdiges in die Kommentare schreiben würde, dann könnte ich doch die blogbar nicht dafür verantwortlich machen, dass sie mir mit der Kommentarfunktion eine Plattform zur Verfügung gestellt hat, oder? Okay, jetzt kommt das Argument, Quipe verdiene doch am UGC, die blogbar aber nicht. Das Argument zieht aber m.E. gar nicht. Wenn die blogbar mit Werbung gepflastert oder der Zugang kostenpflichtig wäre, würde das an der Situation nichts ändern. Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben – und nicht DonAlphonso oder so. Also muss ich’s vertreten.
4) Und wenn ich mich auf einen Marktplatz stelle und rufe “Der Meier führt ein schlechtes Lokal!”, dann muss ich das verantworten und nicht der Bürgermeister als “Chef” des Marktplatzes. Und wenn ich Meyer statt Meier gemeint habe, dann auch. Schließlich hat der Marktplatzchef überhaupt keine Chance einzuschätzen, wen ich meine.
5) Dass die Abmahneritis eine Plage ist, müssen wir nicht diskutieren. Wird Zeit, dass der Gesetzgeber dagegen was unternimmt.
@ LimDul: Nein, nicht wirklich. Legt man die klar ersichtliche redaktionelle Kontrolle durch Qype in den eigenen AGB zugrunde, und berücksichtigt ihre Kontrollpflicht durch die Entscheidung des OberLandesGerichts Hamburg für Webkataloge, dann sind die AGB zwar der Vertrag, dieser aber ist sehr, sehr wackelig. Ich glaube nicht, dass Uhrenbacher mit seiner Argumentation durchkomt, die so lautet:
Es gibt eine Kontrolle bei Qype, und es muss sie für einen Webkatalog auch geben – und nach Uhrenbachs Meinung haftet dann der Chefredakteur, auch wenn er erkennbar nicht haften will.
An dieser Stelle, HG, könnte man jetzt auch prima mit der Vertragsfreiheit argumentieren – wenngleich in anderem Sinne. Wäre ich betroffen, würde ich schauen, ob ich es jetzt nicht nach gängiger Rechtssprechung genauso auf Qype abwälzen kann, wie sie es auf mich abgewälzt haben. Schliesslich geht es um einen Haufen Geld. Wenn wir argumentieren, dass jeder schauen soll, wo er bleibt, ist das die konsequente Lösung. Vielleicht auch das Ende v0on Qype, aber wenn ihnen das nicht passt, hätten sie sich eben vorher mehr reinhängen sollen – würde ich sagen. Denn Zynisch kann ich auch.
Was die Kommentare angeht: Hier wird jeder Kommentar zeitnah gelesen. Und ich habe eine Weile Dotcomtod persönlich verantwortet, ich habe dadurch in solchen Fragen der rechtlichen Zulässigkeit bei weitem mehr Erfahrung, als mir eigentlich lieb ist, denn ich veranbscheue Jura.
Jedenfalls, wenn Du Dich auf den Marktplatz stellst und verkündest, dass ein Lokal schlecht ist, dann ist das Meinungsfreiheit. Wenn Du Dich in der Adresse irrst, wirst Du kaum einen Richter finden, der Dich dafür verurteilt, egal was der gegnerische Anwalt sagt.
@Don: Wobei ich auch bei redaktioneller Kontrolle der Ansicht bin, dass Qype versuchen kann, den Nutzer verantwortlich zu machen. Wird nur deutlich schwerer. Aber wenn man dem Nutzer nachweisen könnte, dass er bewusst Qype getäuscht hat um falsche Inhalte einzuschmuggeln, würde ich sagen, da muss er haften. Aber die Messlatte liegt dadurch natürlich deutlich höher, da meiner laienhaften Meinung nach, dann schon Vorsatz seitens des Users nachweisbar sein müsste.
Aber wenn es eine “redaktionelle Kontrolle” gibt, dann hat Qype auch dafür geradezustehen, was auf ihren Seiten steht. Bei Foren ist der Betreiber ja nur deshalb davon ausgenommen, weil eine redaktionelle Kontrolle dem Medium nicht entspricht und ihm normalerweise nicht zumutbar ist.
Dass es insgesamt eine haarige Sache ist, will ich nicht bestreiten. Aber gerade weil das so ist, hätte Qype sofort sagen müssen: Wir übernehmen das. Wir sind keine neutrale Stelle, wir haben mit unseren Usern Millionen VC eingetrieben, das ist uns die Sache jetzt wert.
So hätte man alle Fragen mit zwei Sätzen und ein paar hundert Euro zuschütten können. Das geht jetzt nicht mehr. Qype hat ein hausgemachtes Problem. Und nicht, weil ich darüber schreibe, sondern weil es schon lang existiert. Und genauso, wie es bei Jan jetzt eben “passiert ist”, wird es auch bei Qype kommen. Wenn es nicht schon unterwegs ist. Meines Erachtens muss Qype dringend seine Rolle als Webkatalog klären.
@HG: Weder bei der Blogbar noch bei Leserbriefen werden derartig umfangreiche Nutzungsrechte vereinbart. Das ist ein Unterschied, auf den Don schon mehrfach hingewiesen hat. Wenn ich mich auf einen Marktplatz stelle und rufe “Der Meier führt ein schlechtes Lokal!” und dann kommt Werbefirma xy und sagt: “Verkauf mir diesen Satz, ich will ihn auf 500qm Fläche zeigen”, wer ist dann für die Folgen verantwortlich, hm?
@ 17: Sicherlich nicht der, der sagt: “Ich gebe Dir 500 qm Fläche und Du kannst darauf schreiben was Du willst, solange es der Wahrheit entspricht.” SCNR
@18: Na gut. Grmmpf. Vielleicht vom allgemeinen Empfinden her nicht. Aber damit wären wir dann wieder beim Mediendienste-Staatsvertrag (der das anders festlegt) und somit am Anfang… Es hat wohl seinen Grund, dass sich die Juristen an genau diesen Stellen immer wieder abwetzen… es bleibt kompliziert.
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NOTHING TO SEE HERE
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Nur mal so um den Diskussionsfaden auseinanderzureissen: *g* >:D
Danke Don für deine Text und deine Gedanken. Es macht immer wieder Spaß hier zu lesen und sich selbst Gedanken über die von dir angeprangerten und/oder beschriebenen Dinge zu machen. Egal welcher Meinung man ist…
So, auch wenn du das wohl schon tausendmal gehört hast, wollte ich das nun auch endlich mal loswerden als blogbar-user, der bis heute nur gelesen aber nicht kommentiert hat ;-)
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NOTHING TO SEE HERE
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Offensichtlich klärt sich gerade die Frage, was UGC tatsächlich wert ist. Streitwert: zehntausend Euro. Angesichts der “Schwere” des Vorfalls ist das wirklich ein Hammer! Wer oder was soll da fertig gemacht werden?!
@21: Das frag ich mich auch. Das abmahnende Unternehmen hat noch nicht mal eine eigene Webseite! Google spuckt gerade mal 2 Treffer aus, der erste führt zu dem abgemahnten und inzwischen gelöschten Qype-Eintrag, der zweite zum Eintrag in einem Branchenbuch, und das wars. Ich hab den Eindruck da steckt noch was anderes dahinter.
Nachdem ich mir das gerade etwas angesehen habe, muss ich sagen, dass Qype hier wirklich dämlich agiert. Wenn der Verfasser eines Beitrags selbst für (gutgläubigen) Irrtum abmahnbar wird, macht sich Qype das eigene Geschäft schnell kaputt. Hier gehts bekanntlich immer um Geschäftsinteressen der eingetragenen Unternehmen.
Wer wird denn noch ein Restaurant kritisieren, wenn der dafür abgemahnt werden kann und Qype einem im Regen stehen lässt.
Das muss doch anders laufen. Erstmal muss sich Qype for seine “Mitarbeiter” stellen und eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen auf die eigene Kappe nehmen. Hier schon deshalb, weil man bei einem Irrtum (der außerdem längst korrigiert ist) gar nicht so einfach abgemahnt werden kann.
Wenn sich herausstellt, dass der Mitarbeiter tatsächlich böswillig handelte, kann man immer noch von seiten Qypes durchgreifen.
Aber bei der momentanen Lage müsste ich ja einen Vogel haben, da Beiträge zu liefern.
Das Problem für Don ist doch, dass Qype Geld verdient. Das wird leider nicht nur hier immer deutlicher.
Nüchtern betrachtet ist die Sache für den Nutzer doch eigentlich mittlerweile klar wie Klosbrühe – oder wegen mir auch Knödelsuppn:
Ich hafte als Nutzer für den Mist, den ich im Internet baue grundsätzlich immer. Ob ich mich nun erfolgreich verstecken kann, damit mich keiner findet ist wieder ein anderer Punkt, aber egal ob ich meinen gequirlten Müll in einem Forum abkippe, bei Ciao oder Qype, in einem Forum oder im eigenen Blog – ich selbst bin dafür verantwortlich – hey das ist ja fas wie im richtigen Leben.
Nun sehen wir mal von den offensichtlichen Rechtsverstößen ab, kann eine redatkionelle Prüfung doch nicht gleich einer rechtlichen Prüfung sein, denn dann müsste da immer ein Anwalt sitzen. Gut bürgerlich formuliert würde ich sagen, dass die Redaktion maximal prüfen kann, was der Betreiber da aus eben für ihn wichtigen Gesichtspunkten dort stehen haben will.
Angenommen der Nutzer veröffentlicht einen Text, den er vorher wo geklaut hat bei Lummas blogg.de. Selbst wenn Lumma nun vorher redaktionell prüfen würde, könnte er den Rechtsverstoß hier vermutlich nicht erkennen, weil das gepostete Gedicht einfach nach einem netten selbstgebauten Reim klingt. Wieso also sollte man ihn dafür in Verantwortung ziehen können?
Fazit: Ich sehe in einer redaktionellen Prüfung noch lange keine Prüfung auf Rechtssicherheit – das geht einfach nicht. Da hat Sevenload keine Chance bei der Prüfung von Bildern und Videos (auch wenn sie’s sicher nach offensichtlichen Verstößen tun) ebenso wie alle anderen Anbieter.
Leider beweisen die Qype-Stories hier im Blog nur mal wieder, dass es Don A. nicht um praktikable Lösungen geht, sondern um’s pure und leider immer Unsinniger werdende ranten. Schade das!
Maschendrahtzaun & Knallerbsenstrauch. Löst euch alle bitte vom Infight. Und werdet mal wieder sachlich, bitte.
@stefan: “Das Problem für Don ist doch, dass Qype Geld verdient.”
immer wieder diese neiddebatte, wenns mit dem argumentieren nicht mehr klappt. im übrigen: qype wird niemals profitabel sein. man darf deshalb gespannt sein wie ein flitzebogen auf uhrenbachers exit-strategie.
zum sachverhalt: erstens ist es sowieso eine unsitte, kontaktdaten von firmen oder personen ungefragt im netz zu veröffentlichen. zweitens, wenn man das schon macht, dann gehören diese daten vom websitebetreiber selbstverständlich überprüft. ich verstehe die diskussion um diese selbstverständlichkeit hier überhaupt nicht.
bezeichnend für qype das betiteln solcher basisredaktioneller pflichten als “zensur”. faulheit, stehlen aus der verantwortung und den billigen jakob machen ist das. ganz übel.
@Stefan(24)
“Nun sehen wir mal von den offensichtlichen Rechtsverstößen ab, kann eine redatkionelle Prüfung doch nicht gleich einer rechtlichen Prüfung sein, denn dann müsste da immer ein Anwalt sitzen.”
qype sichert sich die Nutzungsrechte an den Inhalten und sagt selbst in Punkt 7.f ihrer AGB: “Qype entscheidet über die Veröffentlichung nach freiem redaktionellem Ermessen.”, also haben sie sich gefälligst da auch (mind.) einen Anwalt hinzusetzen, wenn sie sich UGC derart zu eigen machen.
Außerdem ist in diesem Fall nix von “gequirltem Müll” zu sehen. Jan wollte einen Kommentar über eine Firma abgeben, hat bei qype nach Firmenname und Ort gesucht und auch eine entspr. Firma gefunden und dazu dann seinen Kommentar abgegeben. Dummerweise gibt’s aber zwei Firmen gleichen Namens im gleichen Ort und er hatte die falsche, die Konkurrenz ausgewählt. Die Auswahlliste von qype hat ihn also auf die falsche Spur geschickt.
Ergo würde ich i.d.F. sogar – abseits aller Rechtsgeschichten – erwarten, daß mich qype aus der Schußlinie nimmt.
Dank meines laienhaften Verständnis des Gewerberechts (ein ehemaliger beruflicher Schwerpunkt von mir, *räusper*) vermute ich sehr stark, dass die gegen Jan ausgesprochene Abmahnung vor Gericht nicht durchkommt.
Jan steht in keinem Wettbewerbsverhältnis zur abmahnenden Firma.
Tja, aber Qype könnte natürlich abgemahnt werden. Da greift das Wettbewerbsrecht. Tjanun, und wenn Qype anschließend versuchen würde, Jan in Regress zu nehmen, wie dies in den unzulässigen AGB von Qype formuliert wurde, nun: Das wäre zumindestens extrem dumm. Ähem, und verstieße ohnehin gegen diverse rechtliche Bestimmungen. Null Chance, nicht einmal vor Hamburger Richtern.
Jan: Du kannst auch ruhig mal ausführlich schildern, wie die abmahnende Gegenseite ihre Schadensminderungspflicht umzusetzen versucht hat…
(m.E. sehr unglaubwürdig: Als Abmahnanwalt einerseits reichlich Zeit dafür zu haben, im Blog von Jan altkluge Bemerkungen reinzuschmieren, – aber vorher keine Zeit dafür zu haben, mit einem einfachen Anruf u.ä. die Angelegenheit zu bereinigen – ohne Abmahnung.)
Ich meine, vor einigen Jahrhunderten hätte es für derlei Abmahnanwälte zum Zwecke der Abschreckung öffentliche Ehrenstrafen gegeben – beispielsweise Halseisen, Halsgeige, Schandstuhl, Schandesel oder Sitz- oder Stehkäfig.
Wenn dies hilfreich wäre,
gierige Abmahnanwälteunsinnige Abmahnungen sowie den Missbrauch des Wettbewerbsrechts einzudämmen, dann sollte man ggf. über die Wiedereinführung mittelalterlicher Strafformen nachdenken.“Jan: Du kannst auch ruhig mal ausführlich schildern, wie die abmahnende Gegenseite ihre Schadensminderungspflicht umzusetzen versucht hat ”
Meinst Du damit, wie sich die ganze Sache für mich entwickelt hat? Den Eintrag habe ich Mitte März geschrieben (genaues Datum müsste ich raussuchen), Montag mittag (12.33 Uhr) ging bei mir die Mail mit der Abmahnung ein, um 13.22 kam die Mail von Qype, dass der Beitrag gelöscht wurde, mit einer kurzen Erläuterung. Ich war beruflich unterwegs und habe beide Mails erst Montag Abend gegen zehn gelesen. Alles weitere steht bei mir im Blogeintrag.
Das läuft dann darauf hinaus, dass die Gegenseite keinerlei Anstrengungen zur Schadensminderung (eines überdies extrem geringen reellen “Schadens”) unternommen hat. Aber, wie gesagt: Du bist kein Wettbewerber der abmahnenden Firma.
@Don
Ich lese Deinen Blog wirklich gerne und halte Dich für einen intelligenten Menschen, der äußerst amüsant und auch reflektiert schreiben kann, aber bei dem Thema Qype werde ich den Eindruck nicht los, dass es da um etwas persönliches geht? Warum ereiferst Du dich über den Quype-Support, der den Betroffenen selbst anscheinend sehr zufriedenstellt (siehe seine Blockeinträge)? Auch Deine Kommentare hier erwecken auf mich den Eindruck, dass Du Qype unbedingt in einem schlechten Licht darstehen lassen möchtest? Kein Kommentar darüber, dass Jan sich gut betreut fühlt, warum nicht?
Das soll keine Anklage sein, ich verstehe diese extreme subjektive Sichtweise einfach nicht, da andere Artikel von Dir einen anderen Stil haben.
Nein, ich bin keine Qype-Mitarbeiterin ;-)
[…] Doch was mich persönlich viel mehr ärgert ist, dass die potenzielle Contentlieferanten keinen müden Euro von diesen sicherlich gut betuchten Werbekunden sehen wird. Es gibt noch nicht einmal ein Alibi-Punktesystem bei dem ich irgendwann mir einen gebrandeten Schlüsselanhänger eintauschen kann. Also da wäre doch sicherlich mehr dringewesen. Aber warum kompliziert, wenn es auch wesentlich einfacher funktionieren könnte. Ein Belohnungssystem für User Generated Content ist zunächst also nicht vorgesehen – höchstens in Form von gesponserten Gewinnspielen, bei denen man wenigstens die Chance auf einen Preis hat. Doch damit nicht genug. Sämtliche Urheberrechte gehen natürlich auf den Sender über (§4). Der darf damit also machen was er will, egal ob Zweit-, Dritt- oder Viertverwertung im laufenden, klassischen Sendergeschäft, zu sagen oder bekommen hat der private Contentlieferant gar nichts, er darf sich später höchstens ergötzen am “Ich bin Experte im Fernsehen”-Gefühl. Da haben meines Wissens Talkshowgäste noch mehr für ihren “Content” erhalten. Auch die jüngste Qype-Diskussion um die Haftbarkeit von User Generated Content dürfte mal wieder kräftig auflodern, denn auch bei hausgemacht.tv distanziert man sich eindeutig von der Haftung für sämtliche Inhalte (§5). Das heiÃt also für mich als potenzieller User zusammengefasst: […]
[…] User Generated Company Value (1) Veröffentlicht 22. April 2007 Fisch , Wirtschaft , Internet Einer der Fragen in der Internetökonomie ist für mich, wie wir mit âUser Generated Contentâ (UGC) umgehen. Einem der Grundpfeiler des sogenannten âneuen Webâ. Hier gibt es viele ungeklärte Fragen auf unterschiedlichen Ebenen: Rechtliche, ethische, unternehmerische, betriebswirtschaftliche, organisatorische und natürlich auch technische. Aus dieser Frage ergibt sich wiederum die Frage nach der Bewertung von Beiträgen der Nutzer zum Unternehmenswert, dem User Generated Company Value (UGCV) wie ich es nennen möchte. […]