Wenn diese Geschichte bei Robert Basic stimmt, frage ich mich schon, ob man bei Restposten24 jemals etwas vom Mittel der negativen Feststellungsklage gehört hat. Wer bei einer blossen Meinugsäusserung gleich – mutmasslich unbegründete – Abmahnungen androht, könnte schnell die gar nicht so weiten Grenzen des BGB kennenlernen. Auf die harte Tour.

Aber es überrascht nicht, wenn derartige Reaktionen von einer Firma kommen, die in die AGB gleich mal Vertragsstrafen in Höhe von 5001,00 Euro reinschreibt. Da kann Eltern.de noch was von lernen. (Dazu passend ein kleiner Literaturtipp)