Warum ich Creative Commons nicht mehr unterstütze
Hier gab es nie eine Creative Commons Lizenz, auf meinem normalen Blog jedoch schon. Bis heute morgen. Denn ich fand die Idee wirklich gut. Und theoretisch finde ich sie immer noch prima. Praktisch bin ich mit ihr aber nicht mehr konform. Das liegt nicht an den Regelungen von Creative Commons, sondern an der erheblich selbstherrlichen Auslegung der Nutzer.
Die wichtigsten Punkte, die ich erleben musste, waren:
– Kommerzielle Nutzung. Die habe ich ausgeschlossen. Ich verlange selbst kein Geld, ich habe keine Werbung geschaltet, ich weise lediglich auf meine Werke hin, aber Einstehen für das, was man selbst tut, ist meines Erachtens legitim. In letzter Zeit geschah es nun, dass ein paar Beiträge und Bilder auf Business Blogs gelandet sind – sei es, dass sie extensiv Werbung geschaltet hatten, sei es, dass sie der Promotion einer Firma dienten. Darauf höflich angesprochen meinten die betreffenden Personen, sie seien ja nicht richtig kommerziell, sie würden kein Geld verlangen, das bisschen Werbung sei ja nicht so schlimm.
– Kommerzielle Veränderung. Nur, weil ein Blogger vom nichtkommerziellen Bloggen umsteigt aud vollkommerzielles Schreiben, heisst es nicht, dass seine alten Inhalte immer noch nichtkommerziell sind. Da herrscht generell die Ansicht, dass man sich das, was man als nichtkommerzieller Blogger genommen hat, auch unter den neuen Vorzeichen weiter verwenden darf. CC hat dafür selbst keine klaren Regelungen, man konnte so etwas nicht vorhersehen, und damit sind die Regeln nicht mehr praxistauglich. Ich fand diese Regeln gut, weil sie eine kontrollierte Öffnung des viel zu strengen Urheberrechts erlaubten. Die Auslegung jedoch ist eine Einladung zum Nehmen, was man kriegen kann. Man kennt das vielleicht, wenn man einem was geschenkt hat, der sich nach Erhalt des Geschenks ganz schnell als Arschloch erweist.
– Asoziales Verhalten. Besonders lustig sind dann die Fälle, die glauben, dass meine Offenheit durch CC bedeutet, sie könnten dann tun, was sie wollen. Etwa, meine Inhalte unter ihr eigenes urheberrecht stellen. Die Regelung, dass man seine eigenen Inhalte unter gleichen Regelungen weiter geben muss, scheint nicht bekannt zu sein. Und es gibt nach einigen Gesprächen dafür meines Erachtens auch kein Verständnis.
In all diesen Fällen ist Creative Commons so eine Art Deppenaufkleber. Viele Übernehmer denken: Der gibt es her, das kann man nehmen, das ist eh nichts wert. Das hat sich schon etwas länger angekündigt, weshalb mein Reiseblog nie unter CC stand, und nun ist eben komplett Schluss.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass das Urheberrecht in Deutschland reformiert werden muss. man kann kulturelle Leistungen nicht einsperren, die Übernahme ist ein wichtiger Bestandteil jeder Kultur. Genauso, wie das Recht aufgeweicht werden muss, muss das Recht am eigenen Bild härter als bislang durchgesetzt werden. Wir leben in der irrwitzigen Situation, dass man zwar wegen einem Brötchenbild abgemahnt werden kann, aber jeder Depp glaubt, er kann einem die Digicam ins Gesicht halten, alles mit persönlichen Informationen bei Flickr reinklatschen und es dann auch noch allen zur verfügung zu stellen, die blöd genug sind, sowas unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu verbreiten. In beiden Bereichen muss ein Umdenken her, im zweiten Bereich gerne auch mit Vorgehensweisen, die nicht mehr als nett zu bezeichnen sind. Aber Creative Commons hat sich da nach meiner Erfahrung schlichtweg als Einladung für Abzocker erwiesen.
Die Alternative für mich sieht so aus, dass ich jetzt wieder als grundsätzliche Regelung das deutsche Urheberrecht definiere. Das Zitatrecht bietet genug Möglichkeiten, sich auf meine Texte zu beziehen. Wer etwas haben will, kann gerne fragen, ich bin da nicht so, auch nicht bei kommerziellen Anbietern, die ihr Anliegen sauber begründen können. Denn auch solche gibt es, und es waren sehr gute Erfahrungen. Was Bilder angeht, werde ich wohl irgendwo eine Bildergalerie anlegen, die das Urheberrecht öffnet, aber nach Regeln, die mir sinnvoll erscheinen und die ich im Falle der Nichtbeachtung auch entsprechend durchsetzen werde.
Sorry, the comment form is closed at this time.
Setze doch einfach die Dir (grade wegen CC!) zustehenden Rechte gegen die durch, die die CC-Lizenz nicht kapiert haben.
Im Falle der Nichtbeachtung der Regelungen der CC-Lizenz steht den Übernehmern nämlich grade kein Lizenzrecht mehr zur Seite (ergo: UrhG-Verstoß)
Wenn ich das täte, müsste ich 8 Leute und Firmen abmahnen. Und zwar nur für das, was ich weiss. Samt und sonders Fälle, wo die Diskussion durch ist, und es keine Einsicht gibt. Ich fand CC sehr nett und will nicht mit etwas sehr Unnettem eine Durchsetzung betreiben. ich habe aus meinen Fehlern gelernt, und in Zukunft werden die anderen lernen; facta est fabula.
Ich find deinen Schritt kontraproduktiv im Sinne einer zukünftigen und sinnvollen Änderung des Urheberrechts. So verständlich dein Ärger, aber die Creative Commons kann nichts dafür, dass so Pfeifen den Sinn der Lizenz nicht kapieren. Außerdem würd ich mich da an deiner Stelle durchaus mal mit dem Verein CC kurzschliessen. Da gabs schon einige Diskussionen und sogar Urteile wegen Verletzung der Lizenz.
Streng genommen bringt Dir die Unterwerfung Deiner Texte unter CC ja auch nur etwas, wenn Du Dir selbst etwas davon versprichst. Sei es die weitere Verbreitung, sei es die Bearbeitung dieser Texte durch andere, die Dich in irgendeiner Form wieder weiterbringt. Für viele Projekte im Internet ist das so, d. h. dass sie wahnsinnig davon profitieren, wenn sie gemeinfrei sind. Bei Deinen Texten allerdings nicht unbedingt. D. h. mit einer CC-Lizenz verschenkst Du tatsächlich was, und das muss man halt überlegen, ob man das will. Du verlierst die Option zur Einzelfall-Kontrolle nach Gutdünken, weil z. B. theoretisch sich auch einer der von Dir zitierten Verwerter auf einen unklaren Punkt der CC berufen könnte – z. B. das Argument “das bißchen Werbung macht mich doch nicht kommerziell” -, und Dir sagen könnte: Prozessier es doch durch, wenn Du Lust hast.
Ich fande Deinen Blog früher sehr interessant, als Du viele Sicherheitslücken im StudiVZ aufezeigt hast und so weiter. Doch in letzter Zeit werden wohl die Inhalte recht knapp und beschränken sich auf Gedanken übers bloggen. Seidem schaue ich viel seltener auf Deine Seite. Schade! In sofern finde ich Deine Reaktionen auf das Urheberrecht nicht ganz passend, denn sooo toll ists ja nicht mehr was es zu klauen gibt, als dass einzelne Verstöße gegen die CC solche Reaktionen rechtfertigen.
Nichts für ungut, ich bin Freund Deines Blogs, daher ist meine Kritik ehrlich und wohlmeinend!
Danke für die Zusammenfassung, du bestätigst meine Erfahrungen. Die Creative-Commons-Lizenzen werden nur von einigen Idealisten so genutzt, wie die Erfinder sich das wohl mal gedacht haben, der Rest nimmt was er nur kriegen kann. Der CC-Ansatz ist zwar ganz nett, scheitert aber an der Natur des Menschen wie der Real Existierende Sozialismus.
Es ist aussichtslos, Verständnis für die Lizenzfrage beim der “Kommerzialisierung” eines privaten blogs zu bekommen. Dafür müsste sich der blogger ja bei jedem posting schon vorher notiert haben, wo er die Inhalte her hat und gegebenfalls unter welchen Bedingungen er es veröffentlicht. In Zeiten des Quick-Copy-and-Paste ist dies wohl eine Professionalisierungsstufe zu hoch. Das schaffen ja noch nicht einmal Journalisten.
Und Werbung gehört zum Alltag. Ist nicht so schlimm…
Alles in allem geht die CC-Lizenz an der Lebenswirklichkeit vorbei.
[…] Beileibe kein Einzelfall, wie man hier und hier lesen kann. […]
Find ich nicht, wenn Respekt noch einen Wert in dieser verdammten Gesellschaft darstellen würde. Denn schliesslich muss sich ja nicht nur der Urheber etwas von der Lizenz versprechen. Auch für die Nutzer haben diese zumindest den Mehrwert, auf einfache Art und Weise und auf einen Blick sehen zu können, was mit den Inhalten erlaubt ist.
Ich habe vollstes Verständnis für diesen Schritt.
Auch meine Erfahrungen mit Mitmenschen, die sich Inhalte aus CC-Lizenzierten Quellen bedienen, zeigt immer wieder, dass diese Menschen das CC-Lizenzmodell nicht verstanden haben oder es nicht verstehen wollen.
Und wehe man spricht sie auf ihren Irrtum an. Au weia!
Da auch dieses Blog sehr textlastig ist, wie so viele Blogs, reicht meiner Meinung auch das Recht auf Zitate völlig aus.
Und wer mehr als zitieren möchte, wird von niemandem daran gehindert, beim Urheber höflich anzufragen, ob er bei Nennung der Quelle einen kompletten Artikel veröffentlichen darf.
CC halte ich für eine tolle Idee. Aber einige unfähige Nasen machen einem mit ihrer Arroganz und ihrer Unfähigkeit, das Prinzip von CC zu verstehen, den Spaß an CC einfach kaputt.
Wenn die beschriebenen Leute schon die CC-Lizenz nicht verstehen und befolgen melde ich – obwohl ich Dir natürlich wünsche, dass dem anders sein wird – mal leise ganz vorsichtige Zweifel an, dass die Leute Deine künftige Lizenz einfacher verstehen und ohne Druck befolgen werden.
Wenn die neue Lizenz auch nicht verstanden werden sollte, müßtest Du die ja auch mit dem “unnetten” Ansatz zur Befolgung anhalten. Scheint mir auf den ersten Blick ein bisschen wie das Spiel mit dem Austreiben des Teufels durch den Beelzebub zu sein.
Aber probier’s aus und berichte. :-)
Ich habe was ähnliches auf dem Schreibtisch: Ein Autor behält sich ausdrücklich alle Rechte nach dem UrhG vor und ein Konkurrent übernimmt gleichwohl den Text und stellt ihn auch noch unter eine CC ASA 2.5-Lizenz. Auch nicht im Sinne des Erfinders. :-(
Warum sollte man immer wieder seine wertvolle Zeit investieren, um merkbefreiten “Business”-Bloggern und Unternehme(r)n das Prinzip der CC zu erklären? Und sich dazu dumme Rechtfertigungen anhören? Das Beispiel VF hat gezeigt, dass man anscheinend nur ernst genommen wird, wenn man sich auf entsprechende Paragraphen des deutschen Rechts berufen kann.
Das wäre auch mein erster Reflex, und tatsächlich ist der weg über einen Anwalt leicht, wenn man weiss, was man tut. Ironischerweise lese ich inzwischen aber generell Drohungen von Figuren, die wirklich keine Ahnung haben, was sie riskieren, wenn sowas schief geht. Sprich, das Mittel ist nur sehr, sehr begrenzt praktikabel, und ich kann nicht dazu raten.
Wenngleich es momentan einen Fall in Vorbereitung gibt: Kompletter Klau eines Beitrags durch eine Werbeagentur. Bei Werbern kenne ich wenig Gnade. Da wird es demnächst schnackseln.
Ich kann Dich gut verstehen und habe aus den Gründen kein CC auf dem Blog. Wobei Jeder gerne fragen kann, ich bin da nicht geldgeil.
Mich würde allerdings interessieren, wie Du die Plagiate gefunden hast.
Hast Du Textabschnitte gegoogelt? Gern auch als pm.
Beste Grüße in den Süden.
“wenn man sich auf entsprechende Paragraphen des deutschen Rechts berufen kann.”
Das kann man auch und grade dann, wenn man den Inhalt unter eine CC-Linzenz stellt und der andere sich nicht an die Bedingungen dieser Lizenz hält. Das ist grade “der Gag” an den CC (und anderen) Lizenzen.
Aber da ich hier der einsame Rufer zu sein scheine, hülle ich mich ab jetzt wieder in Schweigen.
Da waren Hotlinks auf Bildern, jemand hat sich meine kompletten MM-Bilder gezogen und ohne Quellenangabe auf seinen Flickr-Account geschmissen, ein SE-Spammer hat komplette Texte mitsamt Links geklaut und auf seine werbeverseuchte Drecksseite gestellt, was ich dann über Technorati zufällig fand, und die grossen Bilder eines 300 SL fanden Eingang auf klar kommerzielle Medienangebote in Italien. Das meiste habe ich geklärt, und dann sind da noch die Statusänderer, die machen können, was sie wollen – ich war mal doof, heute bin ich klüger. Nur eine Sache steht noch aus.
Dominik, Du hast fraglos recht. das problem ist nur, dass CC in der allgemeinen Auffassung etwas anderes geworden ist. Das ist das Problem. Keiner nimmt CC als was es ist.
Ich finde Creative Commons prinzipiell gut, da es dem URHEBER doch eine fein abgestufte Rechtevergabe ermöglicht. Wenn sich die NUTZER bzw. ANWENDER nicht daran halten, fahrlässig damit umgehen oder auch bewusst ignorieren, dann halte ich das für eine Frage der eigenen Rechtedurchsetzung. Zugegeben, ein nicht immer einfaches Vorhaben.
Was ich aber dabei nicht ganz verstehe bisher ist, in wie weit sich die Creative Commons mit anerkanntem (und sehr komplexem) deutschem oder internationalem Recht und Rechtspraxis durchsetzen lässt. Da scheinen mir einige Lücken und Widersprüche zu sein. Eine Frage an die LawBlogs und Juristen. Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt. ich hatte diese Frage heute morgen schon gestellt.
Meine unerhebliche Meinung und Erfahrung im echten Leben ist :
Je feiner, differenzierter und abgestufter, deso weniger Kapisco bei Schmalspurindianern. Ob Creative Commons oder sonstige feine Regelungen.
Sie brauchen es: klar, einfach. Sonst nixverstan. Und manchmal ein bissi hart. Das ist schade für die Sache. Kann auch mit der Eigenschaft der meisten männlichen Gehirne *duck* zusammenhängen, wenig verknüpft zu denken und wenig zu antizipieren, sondern immer erst den klaren Donnerschlag SO! zu brauchen. *duck*
Es gibt bisher dazu 2 Urteile – eins aus den Niederlanden und eins aus Spanien, die sehr wohl die Durchsetzbarkeit der Lizenz zeigen.[1][2]
Wobei sich dies sicherlich nicht 1:1 auf hiesiges Recht anwenden lässt (käme dann auch auf den Richter an), zeigt aber durchaus die Richtung und das die CC sehr wohl Sicherheit bieten kann, seine Ansprüche auch auf hoher See durchzusetzen.
Könntest du dich bitte wieder darauf besinnen, StudiVZ schlecht zu reden!? Andere Themen sind nämlich nicht sonderlich von Interesse. Danke.
“…, ein SE-Spammer hat komplette Texte mitsamt Links geklaut und auf seine werbeverseuchte Drecksseite gestellt, was ich dann über Technorati zufällig fand, und die grossen Bilder eines 300 SL fanden Eingang auf klar kommerzielle Medienangebote in Italien. ”
Meinst du wirklich, dass solche Leute ohne CC-Linzenz anders gehandelt hätten? Es sind ja nun einige Fälle bekannt, in letzter Zeit, wo sowas auch ohne CC-Lizenz passiert ist. z.B. bei Blogwinkel.
Ich denke: Entweder man geht dagegen rechtlich vor, oder man lässt es. Ob CC oder Urheberrecht ist dabei eigentlich egal. Im Recht bist Du so oder so.
Als kurzes (und vereinfachtes und nicht zu juristisches) Planspiel: a) was passiert, wenn CC wirksam ist und b) was sind die Folgen, wenn die CC nach Deutschem Recht unwirksam wäre.
a) Jemand hat ein Werk (das als solches urheberrechtlich geschützt ist) unter eine CC-Lizenz gestellt und ein Dritter hat dieses Werk 1. unter Beachtung oder 2. unter Nichtbeachtung der (hier als wirksam unterstellten) CC-Lizenzbedingungen in seinem Blog der Öffentlichkeit zugänglich wiederveröffentlicht:
a 1) So der Dritte sich an die Bedingungen der CC-Lizenz hält, ist ihm eine Lizenz eingeräumt worden. Der Urheber kann nichts machen, weil er dem Dritten per CC eine Erlaubnis zur Nutzung des Werkes unter Beachtung der CC-Lizenzbedingungen erteilt hat.
a 2) Da bei Nichtbeachtung der CC-Lizenzbedingungen die Lizenz als widerrufen, bzw. nicht erteilt gilt (bzw diese Rechte unter einer auflösenden Bedingung erteilt wurden; Einzelheiten führen hier wohl zu weit), kann sich der Dritte nicht auf eine Lizenzeinräumung berufen, er begeht also einen Verstoß gegen das Urheberrecht, den der Rechteinhaber unterbinden kann.
b) Jemand hat ein Werk (das als solches urheberrechtlich geschützt ist) unter eine CC-Lizenz gestellt und ein Dritter hat dieses Werk 1. unter Beachtung oder 2. unter Nichtbeachtung der (hier als unwirksam unterstellten) CC-Lizenzbedingungen in seinem Blog der Öffentlichkeit zugänglich wiederveröffentlicht:
Die Szenarien 1 und 2 laufen hier identisch: Das Werk ist nach dem UrhG geschützt und eine wirksame Rechteinräumung für die Kopie und öffentliche Verbreitung durch eine Lizenz ist nicht ersichtlich (weil die CC ja unwirksam ist): der Dritte kann sich nicht auf eine wirksame Rechteinräumung hinsichtlich siner Nutzung des Werks berufen, er begeht also einen Verstoß gegen das Urheberrecht, den der Rechteinhaber unterbinden kann.
Wenn das noch zu unklar sein sollte, bitte eine (! Zahlwort) kurze Nachfrage an dieser Stelle, dann werde ich versuchen, einen Gastbeitrag in einem (hinreichend prominenten und) thematisch passenden Blog zu lancieren.
Mist. Gerade wollte ich deine Bilder klauen, sie vierfarbig ausdrucken und meinem Sohn an die Wand pappen. Zu spät.
Aber egal wie du es machst. Schief geht es auf jeden Fall. Die dreisten laden deine Bilder auf irgendeine Fotoseite unter irgendeinem Namen und verwenden sie dann.
Deinen Content klaue ich eh, weil ich dich aufmerksam lese. Dazu brauche ich keine Copy-Funktion. Viel schlimmer ist das du mich beeinflusst.
Ich habe auch nur so ein schwammiges Copyrigth und lade nur die schriftstellerischen Texte hoch die ich eh frei geben will. Dann brauch ich mich nicht zu ärgern.
Aber wie man es auch macht, man macht es verkehrt und gegen die gegen die man sich schützen möchte, hilft eh nichts.
Don, Du lieferst eine hübsche Beschreibung des Dilemmas Urheberrecht suboptimal, CC-Lizenz=Deppenaufkleber.
Ja, mit CC ‘verschenkt’ man etwas. Das Schöne daran ist, dass man beim Entdecken der Geschenke woanders nicht sofort unter Handlungsdruck steht. Wie Robert Basic mal so schön über den Brötchen-Fotografen schrieb (sinngemäß): Der Rechteinhaber beschreitet den Rechtsweg unmittelbar (Original: “Und der Fotograf den Rechtsweg unmittelbar beschreitet.”).
Nein, CC ist nicht exklusiv. Viele CC Lizenzgeber übersehen, dass man z.B. bei Flickr seine kleinen Versionen unter CC Lizenz ‘weggeben’ kann und dass gleichzeitig dieselben Bilder (als Original, Groß, RAW, you name it, egal) woanders und für andere Verwendungszwecke unter anderen Lizenzen verbreitet werden können.
Für ein Blog kann das z.B. konkret bedeuten, dass der Feed unter CC Lizenz läuft, eben weil man gerne syndizieren möchte. Der eigentliche Bloginhalt kann aber problemlos ‘all rights reserved’ sein.
Konkret läuft bei mir gerade ein Fall, wo ein kommerzieller Fernsehsender ein Foto von mir im Internet verwendet hat. Ohne Nachfragen, ohne Quellennennung und natürlich ohne Angabe meines Namens. Ich habe eine Mail mit Zahlungsaufforderung und Frist geschickt. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten (und wohl auch kein Geld, muss mal nachscheuen). Nach Ablauf der Frist wird das Fotohonorar angemahnt und der Fall öffentlich gemacht. Ich weiß gerade gar nicht was mir lieber wäre, das Geld oder der Artikel :-)
@Dominik + Don – PS: Ja, ich hätte wirklich gerne Muster (Vorlagen, Beschreibungen) wie man in solchen Fällen nach Schema F eine Lizenzverletzung simpel und wirksam verfolgt.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Doofe sozusagen, die man im Fall der Fälle einfach nur stupide abarbeitet.
PPS: Dominik, Dein Gastbeitrag ist mir willkommen (falls gewünscht).
@Dominik: Danke für diese schöne Zusammenfassung. Steht die unter CC?
Apropos StudiPfauZet, Presse, CC und Zitatrecht:
In der aktuellen brand eins ist auf Seite 110 der Artikel “Denn sie wissen nicht, was sie tun.” Da gehts um die riskante aber hemmungslose Selbstoffenbarung auf Community-Sites wie StudiVZ.
Da wird F!XBMR zitiert, allerdings ohne Nennung der Quelle, des Blogs F!XBMR http://www.fixmbr.de/karrierekiller-studivz/:
“Karrierekiller StudiVZ.
…
…es ist Eure Karriere, welcher Ihr selbst verdammt schaden könnt – und wenn Euch die Gründe nicht einleuchten, dann vielleicht diese. Der Karrierekiller Google ist harmlos gegenüber einem aktuellem Profil auf einem der sogenannten Social Network-Seiten. Per Google muss man meist unzählige Seiten durchsuchen, im Social Network wird mir alles frei Haus auf den Monitor geliefert – von der beobachteten Person selbst.
Tut was oder lasst es liebe Studenten, aber sagt nicht, man hätte Euch nicht gewarnt.”
Bei sowas (immerhin guter Zweck, viieeelleicht…)bin ich immer unschlüssig, weshalb es die Print-Prese nicht schafft, auch einmal einen Blogger – und zwar vernünftig, wie es sich für professionelle Presse gehört – mit Quellenangabe zu zitieren.
___________Disclaimer:
:-) Ich glaube nicht, das F!XMBR anonym bleiben wollte :-)
Für Hinweise, dass das brand eins Ding absolut harmlos und ack war, bin ich dankbar. Hab leider kein Schwesterherz, das ich rechtlich befragen kann.
Tja – aber man kann doch keine CC-Lizenz zurücknehmen… Wenn die einmal erteilt ist, dann gilt sie. Laut den CC-Regeln. Deswegen sollte man sich das auch schön VORHER überlegen ob man die Lizenz verwendet oder nicht.
Bör: Das ist Print. Versuch mal einen Hyperlink im Print mit der Maus anzuklicken. ;-)
Ad Astra
;-))
Aber man kann das Blog und den Autor NENNEN.
Rollenoffset kann F!XMBR drucken, in Euro-Schwarz, ganz ächt.
@Markus: Muster sind IMO bei juristischen Sachen ein zweischneidiges Schwert. Wenn man weiß, was man tut, entwickelt man sich das Muster selber (oder weiß, wo man eines findet, das man nachkontrolliert). Wenn man allerdings nicht weiß, was man tut, hilft ein Muster nicht weiter, weil man uU mit dem Muster mehr kaputt machen als gewinnen kann.
@Falk: ich habe zwar gewisse Zweifel an der Schöpfungshöhe meines Kommentars, aber um es in (modifizierter) CC zu sagen: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de mit folgender Ergänzung (ich betrachte diesen Kommentar als Schriftform, so weit dies notwendig sein sollte): Sie dürfen: den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen und Bearbeitungen anfertigen *ohne* den Namen des Autors/Rechtsinhabers nennen, wenn die Weitergabe dieses und eines etwaigen neuen Werkes unter gleichen (oder kompatiblen) Bedingungen erfolgt.
@bör: Danke für den Hinweis. So ist das zuweilen, ich kenne den Laden gar nicht. Wo bekomme ich die Zeitschrift, haben die nen Online-Auftritt?
@Dominik: Die CC sieht solche Schranken allerdings nicht vor. Aber die Erklärung ist recht einleuchtend, eventuell bau ich mir daraus noch ein Organigramm. Im Zweifel fällt das Thema ja sowieso wieder aufs Urheberrecht zurück, da die CC je lediglich einige Schrankenregelungen des Selben aufhebt.
@Markus
“@Dominik + Don – PS: Ja, ich hätte wirklich gerne Muster (Vorlagen, Beschreibungen) wie man in solchen Fällen nach Schema F eine Lizenzverletzung simpel und wirksam verfolgt.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Doofe sozusagen, die man im Fall der Fälle einfach nur stupide abarbeitet.”
Anschreiben:
“Sehr geehrte(r) …,
ich betreibe unter der Domain … eine Internet-Präsenz, auf der ich folgenden Inhalte frei abrufbar hinterlegt habe: (…). Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und stehen unter einer CC-Lizenz (abrufbar unter (…)[Link]).
Im Rahmen Ihres Internet-Auftritts haben Sie die oben angeführten Inhalte in der folgenden Weise verwendet: (…) [Datum des Abrufs, Screenshot nicht vergessen ;-)]. Die Verwendung verstößt gegen meine Urheberrechte, da sie von der oben angeführten Lizenz nicht gedeckt ist. (Gründe…).
Hiermit fordere ich Sie auf, die angeführten Inhalte umgehende von Ihrer Website zu entfernen und weitere Rechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen. Rechtliche Schritte behalte ich mir insoweit ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen,
(…)”
Das Ganze am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Ob sowas ernstgenommen wird? Wahrscheinlich unterschiedlich; ich persönlich würde es ernst nehmen. Die Praxis zeigt aber im Übrigen, dass es einen großen Unterschied machen kann, ob so ein Schreiben von der Partei selbst kommt oder einen Anwaltsbriefkopf hat. Was wiederum nicht heißt, dass man es nicht selbst versuchen soll.
Nächster Schritt wäre dann einen anwaltliche Abmahnung. Die Kosten dafür trägt die Gegenseite, sofern es sich um einen eindeutigen Verstoß handelt. Sofern es sich um einen Grenzfall handelt (“ich hab doch erst seit einem Monat adsense, und außerdem ist das doch kaum kommerziell, und mit der nichtkommerziellen Verwendung waren Sie doch nach CC einverstanden”), ist das unsicher, man muss damit rechnen, evtl. auch auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Theoretisch könnte man die Sache auch inklusive nachfolgender Klage ohne Anwalt durchziehen, solange man den Streitwert unter 5.000 Euro angibt und das Gericht das genauso sieht. Dann ist man nämlich von der Zuständigkeit her bei den Amtsgerichten, wo kein Anwaltszwang gilt (ab 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig, wo Anwaltszwang herrscht).
Im Grunde ist aber auch die Möglichkeit, ein solches Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Anwalt durchzuziehen, mehr Theorie als realistische Option.
So long, Urs
[…] Juni 13, 2007, 15:06Die Strategie – zumindest von Teilen -…Die neuesten EinträgeKlitzekleines LatinumUnfallverhütungPPTBig Business, Big Cinema?Wann fällt endlich das doofe Handyverbot inTV-Tages-Tipps mit …«Steuertricks for Runaways Klitzekleines Latinum (0) Freitag, Juni 15, 2007, 18:44 – Fundstücke Aufgrund eines Satzes Don Alphonsos, »ich habe ausmeinen Fehlern gelernt, und in Zukunft werden die anderen lernen; facta est fabula.« schmià ich mal Google an, da ich mir keinen Reim drauf machen konnte. »Fakten sind Fabeln« machte jedenfalls erstmal keinen Sinn, also nachschlagen ;)AuÃer in Dons Blogs finde ich den Spruch nur an zwei zweiteren Stellen — Wikipedia listet es ohne führendes »F«: Acta est fabula, plaudite!âDas Spiel ist aus (wörtlich, die Geschichte ist vorbei), Applaus!â â häufiger Endsatz altrömischer KomödienUnd wie heiÃt die Redewendung nun wirklich? […]
@ Chris
Kurzer Anreißer auf:
http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2348&MenuID=8&MagID=88&sid=su8864181585827181&umenuid=1
Den ganzen Juni noch in jedem Presseshop (am besten Bahnhof)zu kriegen. Rotes Cover, nur mit weißer Typo. Das Zitat ist auf Seite 112.
Du kannst natürlich neue Inhalte nicht mehr unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, die alten Inhalte hingegen bleiben natürlich unter der damals genannten CC-Lizenz — natürlich wird das schwierig nachzuweisen, wenn man heute einen Text von vor 2 Jahren entsprechend der damals gültigen CC-Lizenz kopiert. Im Recht wäre man, nur könnte man es schwerlich nachweisen.
Hintergrund ist ja, dass die CC-Lizenzen Sicherheit verschaffen sollen, sowohl dem Urheber wie auch dem Inhaltsverwerter: der Urheber erreicht bei Nennung seines Namens einen größeren Verbreitungsgrad und seine Inhalte werden vielleicht sogar verbessert, der Inhaltsverwerter muss nicht umständlich nachfragen (und der Urheber muss nicht ständig Anfragen beantworten) und ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, sofern er sich an die CC-Bestimmungen hält.
CC-Lizenzen sind schon eine tolle Sache — man muss halt wissen, worauf man sich einlässt. Dass man nicht gegen die verstoßen sollte, dürfte ebenfalls klar sein — aber die Gefahr des Urheberrechtsverstoßes besteht ja ohne CC-Lizenz ganz genau so auch.
Eine CC-Lizenz mag für das bereits veröffentlichte Material gelten, für neues, nicht unter der CC-Lizenz stehendes Material wird sich eine Gültigkeit der CC-Lizenz nur schlecht konstruieren lassen.
Da sich die erwähnten acht Fälle jedoch sowieso nicht an die CC halten oder gehalten haben, macht es für diese Fälle auch keinen Unterschied, ob die CC-Lizenz nachträglich entzogen werden kann oder nicht. Soweit ich das als Nichtjurist verstehe, steht in den Lizenzbedingungen, das die CC-Lizenz beim Verstoß dagegen verfällt. Die acht “Täter” haben somit keine Nutzungslizenz und verstoßen gegen das Urheberrecht.
Es geht hier also darum Deppen beizubiegen, dass sie sich bitteschön an Recht und Gesetz zu halten haben. Dazu scheint es wirklich besser zu sein, gar nicht mit so einem Kinderkram wie der CC (genauer, einer von den x undurchsichtigen Varianten) anzufangen.
Merde, was’n langer Link.
Pidde wegmachen, wenn der Chris ihn gebunkert hat.
@Chris: brandeins gibt es an jedem besseren Zeitschriftenkiosk und online hier: http://www.brandeins.de/
brandeins versteht sich als das etwas andere Wirtschaftsmagazin. Das ist natürlich Ansichtssache.
Meine Ansicht: brand eins ist neoliberal.
Itzo auf dem Anstands-Trip.
(Kann ich sogar begründen, gehört nur nicht hier zum Thema)
Danke Euch. :)
Erwin (38): Was genau ist an einer CC-Lizenz »Kinderkram« und »undurchsichtig«? Klarer können Vereinbarungen doch gar nicht sein.
Ich habe jetzt die Kommentare nur überflogen (weil ich gerade etwas erdrück war von der Menge). Sorry also, wenn das hier doppelt ist. Aber was konkret bewirkt denn jetzt diese Umstellung? Dürfen Dich nichtkommerzielle Blogger denn noch zitieren ohne vorher Dein Einverständnis einzuholen? Auch bei kontroversen Themen?
Zitieren darf man natürlich immer, im Rahmen der im Urheberrecht festgesetzten Grenzen …, auch wenn es dem Zitierten nicht passt. Um Paragraph 50 UrhG herum wirst du fündig.
@Christian
Es gibt nicht die CC-Lizenz, es gibt mindestens sechs, die es zusätzlich noch in landesspezifischen Varianten gibt. Zusätzlich gibt es ältere Versionen einiger CC-Lizenzen. Das nenne ich undurchsichtig, da “CC-Lizenz” alleine gar nichts sagt.
Eine Lizenz heißt korrekt z.B. “Creative Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike 2.0 Germany License”. Wer weiß denn wirklich was das jetzt genau bedeutet? Das nenne ich undurchsichtig.
Oder eine Lizenz heißt in Kurzform CC-BY-SA oder CC-BY-NC-ND. Das nenne ich undurchsichtig.
Dazu werden CC-Lizenzen noch mit “lustigen” Icons dekoriert, wie zwei nichtssagenden Strichen in einem Kreis oder einem Zeichen für die Männertoilette.
Klar, als CC-Fanboy kann man es sich zum Hobby machen die Details von CC-BY-SA 2.0 oder CC-BY-NC-ND 3.0 auswendig zu lernen, oder die tiefere Bedeutung von Strichen und Männerklo-Mänchen in Icons zu ergründen. Als Normalsterblicher würde ich sagen: Arschlecken.
Und Kinderkram sind die Lizenzen, weil sie von den Minderbemittelten offensichtlich nicht verstanden und ignoriert werden. Sie gehen von der Utopie aus, dass alle Menschen einen IQ über Schuhgröße und eine Ethik über der eines BenQ-Managers haben. Dem ist aber nicht so, und bei den anderen Leuten muss man deutlicher werden. Also statt
CC: Tsss, tss, tss, das darfst du nicht.
lieber
Urheberrecht: Benimm dich oder es gibt was auf die Fresse.
Manche Leute lassen sich von einem “Du darfst das nicht” nicht beeindrucken, verstehen ein “es gibt was auf die Fresse” jedoch sehr wohl. Zielgruppenangepasste Kommunikation.
Klar ibt es verschiedene CC-Lizenz-Versionen, das ist doch der Vorteil an ihnen. Mir unbegreiflich, wie man in einen Nachteil umdeuten kann. Ein Klick auf das entsprechende CC-Symbol und man weiß genau, was man darf und was man nicht darf.
Dass irgendwelche Deppen nicht kapieren, was man bei einer bestimmten CC-Lizenz darf und was nicht, macht nicht die gesamte Idee dahinter zu Kinderkram. Aber hey, offensichtlich ist Schwarz-weiß-Denken wieder groß im Kommen.
:P
#34 Urs, vielen Dank. Ich werde Deine Kommentar jedenfalls mal bei del.icio.us ablegen :-)
Ich mache es etwas anders. Ich schreibe eine persönliche Zahlungsaufforderung, weil die Verwendung ja bereits stattgefunden hat. Außerdem ist es bei meinen Bildern nicht immer klar nachweisbar aus welcher Quelle (technisch) sie stammen.
Mein Muster; mit Absicht etwas laienhaft:
Screenshot-Ausschnitt im Anhang
Wegen fehlender Quellenangabe erlaube ich mir das doppelte Fotohonorar (Minimum 100,- Euro x Zwei + MwSt.) zu verlangen.
Bitte überweisen Sie das Fotohonorar nach Anstrich bis spätestens auf folgendes Konto:
Sollten Sie eine eigens erstellte Rechnung benötigen, dann kommt noch ein Bearbeitungsaufschlag von 40,00 Euro hinzu.
Mit freundlichen Grüßen
–>
“Fotohonorar nach Anstrich” ist der Ausdruck, wenn Fotos z.B. aus einer Datenbank abgerufen werden und das nach Abdruck das Honorar halbautomatisch überwiesen wird.
Dieses Muster ist eigentlich ganz hübsch, schnell und bestimmt auch überarbeitungswürdig. Vorschläge?
Was ich übrigens manchmal auch mache, ist, dass ich per Kommentar oder Mail explizit eine Nutzungserlaubnis erteile. Ist halt von der Tagesform abhängig.
@ Erwin – bitte erkläre mir kleinen dummen Jungen doch bitte mal, was an:
Sie dürfen:
– den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen
Zu den folgenden Bedingungen:
– Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechtsinhabers nennen.
– Keine kommerzielle Nutzung. Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
– Keine Bearbeitung. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
unverständlich oder kompliziert ist?
PS: Man, ich habe es heute mit PS…
Nur zur Klarstellung bevor mich übereifrige Blogger erschlagen: Die Vorgehensweise verwende ich bei ganz klar kommerziellen bzw. professionellen Seiten. Im letzten Fall ein kommerzieller Privat-TV-Sender.
Meine Flickr Bilder sind CC by-attribution non-commercial. Wer mag bediene sich :-)
Sorry, mein Muster wurde wegen Verwendung von Variablen zerstückelt. Also nochmal ohne:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Verwendung eines meiner Bilder in Ihrem Online Auftritt.
(Link)
Screenshot-Ausschnitt im Anhang
Wegen fehlender Quellenangabe erlaube ich mir das doppelte Fotohonorar (Minimum 100,- Euro x Zwei + MwSt.) zu verlangen.
Bitte überweisen Sie das Fotohonorar nach Anstrich bis spätestens (Frist) auf folgende Konto:
(Bankverbindung)
Sollten Sie eine eigens erstellte Rechnung benötigen, dann kommt noch ein Bearbeitungsaufschlag von 40,00 Euro hinzu.
Mit freundlichen Grüßen
Also, wenn ich ein CC-Propagandist wäre, ich würde CC ja um eine wesentliche Regel erweitern: Die CC-Lizenz gilt nur für diejenigen, die bisher noch nie gegen CC-Lizenzbestimmungen verstoßen haben. Alle anderen sind automatisch von der Nutzung ausgenommen. Verstöße gegen die CC-Grundsätze können einem Board gemeldet werden. Das Board gibt dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme per Mail. Kommt binnen einer bestimmten Frist nix zurück, kommt der Typ auf ne blacklist. Wenn doch, entscheidet das board über den Fall.
Dann könnte man diejenigen, die CC nicht ernst nehmen, ab dem zweiten Verstoß wieder ganz normal nach dem jeweiligen nationalen Urheberrecht verklagen, ohne sich um CC-Regeln – die ja für diese Leute auch nicht gedacht sind – kümmern zu müssen.
Kannst du doch eh, denn wie oben glaub schon mehrfach geschrieben, eine Verletzung der Lizenzbedingungen hat die Auswirkung, dass die Lizenz wie nicht gegeben gehandhabt wird. Sprich, verstösst wer dagegen, greifen sofort die Regelungen des Urheberrechts. Da brauchts keinen Pranger für.
Welche CC oder GNU-FDL whatever, ist ohnehin Jacke wie Hose. Beim Urheberrecht muß der Urheber genannt werden – egal was man sonst damit macht und dieses Urheberrecht greift auch immer vor jeder Lizenz, die Lizenz in D räumt nur ein Nutzungsrecht ein, das sich innerhalb der Grenzen des Urheberrechts bewegt.
Zudem ist die Schöpfungshöhe in der Regel bei Texten recht schnell erreicht, selbst popelige Arbeiten irgendwelcher Proseminaristen im ersten Semester fallen darunter. Viele 3 Zeile hingegen fallen nicht drunter, aber wer würde diese wiederum auch zitieren?
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__63.html
@Falk (53)
“Kannst du doch eh, denn wie oben glaub schon mehrfach geschrieben, eine Verletzung der Lizenzbedingungen hat die Auswirkung, dass die Lizenz wie nicht gegeben gehandhabt wird. Sprich, verstösst wer dagegen, greifen sofort die Regelungen des Urheberrechts. Da brauchts keinen Pranger für.”
Das Problem sind die Zweifelsfälle. Die, bei denen nicht klar ist, ob die gegen CC verstoßen. Da hat der CC-Lizenzgeber ne Hemmung gegen zu klagen, und zwar mit Recht: Wer sagt ihm, dass er Recht bekommt, und selbst wenn, dass die Kosten eines langen Rechtsstreits vollstreckbar sind.
Da wärs besser, wenn man solche Sachen erstmal kostenfrei einem board vorlegen könnte. Und beim zweiten Mal wär der Typ dann ohne Risiko verklagbar, weil er eben überhaupt nicht mehr unter die Lizenz fällt (selbst wenn er sich an die Nutzungsbedingungen halten würde).
Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass ein solches board en passant über Streitfälle, die es zu entscheiden hat, genauere Richtlinien für die am häufigsten auftretenden Zweifelsfälle entwickeln würde.
Im besten Falle würde sich ein solches board zu einem anerkannten privaten Schiedsgericht einer weltweit gültigen urheberrechtlichen Common-Lizenz entwickeln. Und diese damit als Rechtsstandard attraktiv machen.
Ich hatte lange überlegt, ob ich meine Texte (besonders selbsterstellte e-books, Stories, Romane), Bilder und Musikstücke unter der CC-Lizenz veröffentlichen sollte und habe mich schließlich dagegen entschieden aus genau den Gründen, die hier bereits oft genug genannt wurden. Hätte ich die CC-Lizenz so genommen, wie sie standardmäßig ist, hätte ich allen möglichen Leuten so viel “Verwurstungsrechte” eingeräumt, daß mein Material letztendlich überhaupt nicht mehr vor Verfremdung, Verdrehung, Umarbeitung usw. geschützt worden wäre – das liegt aber nicht in meinem Interesse.
Ergo hätte ich zig Einschränkungen vornehmen müssen (um da dann auf der juristisch sicheren Seite zu sein hätte es eines Anwalts bedurft), viel zu zeit- und kostenaufwendig für mich.
Was bleibt? Na, eben der stinknormale deutsche Urheberschutz. Ich finde den auch überarbeitungsbedürftig, aber nichtsdestotrotz gibt es für mich keine Alternative. Meine private Lösung lautet denn auch: die Leute können sich bestimmte Sachen zu Privatzwecken runterladen, von Datei zu Datei erlaube ich darüberhinaus mehr oder weniger, ganz spezifisch, definitiv.
Ich bin damit auf der sicheren Seite – und die Nutzer ebenfalls!
Es ist zwar traurig, daß solche Ideen wie CC und anderes sich nicht durchsetzen können, weil es eben so viele Zecken und Abzocker und so viel Diebesgesindel gibt, aber der Mensch bekommt, was er verdient. Die Zeit ist wohl noch nicht reif für derartige copyleft-geschichten, ist halt traurig, aber eben Fakt. Und solange das so ist, bleibe ich lieber etwas zähneknirschend beim alten Urheberrecht.
Wo ist der Unterschied, ob die Leute die CC-Lizenz mißbrauchen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen oder ob sie fremde Sachen auf der eigenen Seite online stellen, die nicht der CC-Lizenz unterliegen, und damit in gleicher Weise gegen das Urheberrecht verstoßen?
Der Unterschied ist mein Gefühl bei der Sache. Beim Urheberrecht ist alles klar: Meins. Bei Creative Commons gehört es allen. Und die Frage, wer dann unter welchen Voraussetzungen alle sind, muss elendiglich debattiert und geklärt werden. Angesichts der Kommerzialisierung tendiere ich eben dazu, diese Grauzone etwas kleiner zu machen.
[…] Blogs! Buch Blog » Warum ich Creative Commons nicht mehr unterstütze »Die Alternative für mich sieht so aus, dass ich jetzt wieder als grundsätzliche Regelung das deutsche Urheberrecht definiere. Das Zitatrecht bietet genug Möglichkeiten, sich auf meine Texte zu beziehen. Wer etwas haben will, kann gerne fragen, …« (tags: blogs recht urheberrecht) […]
Nein! Es gehört, wenn überhaupt wem, dir ganz allein. Du räumst doch nun lediglich Nutzungsrechte ein. Ob nun strikt nach Urheberrecht, einer Lizenz wie der CC oder eigens erstellten Rechten ist doch egal. Du kannst auch allen deine Texte frei verfügbar machen, die dir ein Bier ausgeben.
> Bei Creative Commons gehört es allen.
Das ist nicht wahr. Der Urheber behält *immer* *alle* Rechte an seinen Werken, ohne Ausnahme. Mit bestimmten CC-Lizenzen räumt man den Nutzern lediglich weitergehende Rechte ein, z. B. eben, dass man Werke bei Namensnennung (!) bearbeiten und weiterverbreiten darf.
Genausogut kann man jedoch auch die restriktivte CC-Lizenz wählen und keine Bearbeitung und auch keine kommerzielle Verwertung erlauben — dann darf jeder die Texte/Bilder/etc. kopieren und bei Nennung des Urhebers (!) komplett auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Die Regelung, dass man den Urheber nennen muss, gilt jedoch *immer*. Was logisch ist, da ansonsten nicht erschließbar ist, wer der Urheber war.
Tatsächlich sind Creative Commons undurchsichtig, kompliziert und für viele Bereiche (z.B. Musik) gänzlich untauglich. Wer aber die Möglichkeit hat Lawrence Lessig (den “Erfinder” von CCs) live zu erleben, sollte sich das nicht entgehen lassen. Er ist einfach ein äusserst charismatisches, lustiges und intelligentes Kerlchen.
@Falk: uneingeschränkte Zustimmung.
@Christian: ganz überwiegende Zustimmung (bis auf Deinen letzten Absatz):
“Die Regelung, dass man den Urheber nennen muss, gilt jedoch *immer*.”
Bei CC-Lizenzen: ja (wobei man einzelne Bedingungen der CC ja auch aufheben kann; so auch die Bedingung, dass der Name genannt werden muß). Das ergibt sich aus § 13 S. 2 UrhG: ‘Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.’
“Was logisch ist, da ansonsten nicht erschließbar ist, wer der Urheber war.”
Das ist ja nicht das Problem des Urhebers, sondern desjenigen, der das Werk verwerten will (bzw. sich auf ein Recht zur Verwertung berufen möchte).
“Tatsächlich sind Creative Commons undurchsichtig, kompliziert und für viele Bereiche (z.B. Musik) gänzlich untauglich.”
Ich finde die CC-Lizenzen (im Vergleich zu vielen anderem, was im Lizenzgeschäfts passiert) ziemlich durchsichtig und vergleichsweise einfach.
Und nur weil man mit einem Hammer keine Schrauben dauerhaft und ohne größere Schäden in die Wand bringen kann, ist ein Hammer kein gänzlich untaugliches Werkzeug.
Noch mal:
Bei CC muß ich es extra definieren, wenn ich nicht will, daß z.B. eine Kurzgeschichte von mir bearbeitet, adaptiert und verändert wird!
Beim Urheberrecht muß ich das nicht! Da ein Nutzungsrecht grundsätzlich nur mit meiner extra Zustimmung erworben werden kann, während man es bei der CC automatisch erwirbt – und ich als Urheber bin dann im Zweifelsfall der Dumme, der Kosten und Zeit investieren muß, um das zu unterbinden, mit gehörigem Aufwand und fragwürdigen Erfolgsaussichten.
Da ist und bleibt das Urheberrecht die bessere Wahl.
Aber bitte, wer meint, seine Sachen per CC im heutigen Klima verschleudern zu wollen, kann das gerne tun, aber dann bitte hinterher nicht jammern wegen all der ungerechtfertigten Nutzungen anderer.
Ich weiß nicht, was daran so schwer zu kapieren ist…
Ich weiß nicht, was so schwer daran ist, die richtige Lizenz auszuwählen. Wer Inhalte klauen will, lässt sich nicht von einer CC-Lizenz davon abhalten und auch nicht von einer nicht vorhandenen CC-Lizenz.
Das Urheberrecht kannst Du übrigens nicht verlieren, das behältst Du immer — es sei denn, Du wohnst in den USA, dort kann man jegliche Rechte an einem Werk abtreten, sprich: unter public domain stellen. Das ist in Deutschland nicht möglich, weshalb es empfehlenswert ist, eine lokalisierte CC-Lizenz zu verwenden und keine, die aufs US-Recht zugeschnitten ist.
Frank, Dein Kommentar liest sich so, als wolltest Du anderen keine Nutzung Deiner Werke erlauben (bitte korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe). Das ist völlig legitim und ganz alleine Deine Entscheidung. Im Falle einer Nutzung durch einen Dritten ist es dann (abgesehen von den im Urheberrecht sowiso vorhandenen Zweifelsfällen) vergleichsweise einfach, Deine Rechte durchzusetzen. Folge Deiner Entscheidung ist aber auch, dass niemand – um bei Deinem Beispiel zu bleiben – Deine Kurzgeschichte adaptieren und verändern darf. So das Dein Ziel ist, ist das völlig OK und für Dich passend.
Eine Ungenauigkeit Deine Beitrages ist aber, dass Du schreibst, dass man das Nutzungsrecht bei CC “automatisch” erwirbt, was falsch ist. Die CC ist eine vorweggenommene, ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers in die jeweilige Nutzung unter bestimmten Bedingungen (und insofern nichts anderes als eine “klassische” Lizenzeinräumung nach dem UrhG).
Ebenso kann aber ein anderer für sein Werk entscheiden, dass ein Dritter sie unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen nutzen und weiterverarbeiten soll. Das ist ebenso legitim und ebenso alleine die Entscheidung des Rechteinhabers. Dass es dabei verschiedenste Lizenzmodelle (selbst innerhalb desselben Lizenansatzes) gibt, ist Folge der verschiedenen denkbaren Nutzungsmöglichkeiten. Der eine Rechteinhaber möchte, dass seine Werke sowohl kommerziell als auch nichtkommerziell genutzt werden können, der andere will nur nichtkommerzielle Nutzungen erlauben und die CC (und andere Lizenzmodelle) geben dafür verschiedene Lizenzentwürfe an die Hand, unter denen der Rechteinhaber auswählen kann, um das zu finden, was auf seine von ihm aufgestellten Anforderungen passt. Wenn da für Deine Anforderungen nichts dabei ist, ist das sehr schade, aber IMO kein Grund, die CC per se abzulehnen.
Dass derjenige, der lediglich eine nichtkommerzielle Nutzung erlauben möchte, dann vielleicht nicht nur die klassischen urheberrechtlichen Probleme (die jeder Rechteinhaber hat) abhandeln muß, sondern evtl. auch Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Zweifelsfragen bei der Ausegung der Bedingungen der CC hat (zB: ist diese konkrete Nutzung, die er nicht möchte noch nichtkommerziell oder bereits unter das Merkmal kommerziell subsumierbar?), ist Folge der vom Urheber getroffenen Wahl. (Wobei es nach der Zweckübertragungslehre wohl eher restriktiv zu handhaben wäre, also eine Auslegung im Zweifel pro Urheber contra Lizenznehmer erfolgen würde.)
Das klassische Urheberrecht (mit all seinen Schwächen [und diskussionswürdigen Ansätzen] und Zweifelsfragen) mag für Dich die bessere Wahl sein. Es ist aber für jemanden, der will, dass seine Werke ohne weiteres bearbeitet werden können, die falsche Wahl.
[…] Don Alphonso hat in einem Beitrag in der Blogbar dargelegt, “Warum ich Creative Commons nicht mehr unterstütze.” Er hält Creative Commons für “so eine Art Deppenaufkleber” in bestimmten Fällen, die er genauer ausführt. Das entspricht auch im wesentlichen meiner Erfahrung. Ich bin mir nicht sicher, ob diese kryptischen Zeichenkombinationen zur Erklärung der Freiheiten, die man Nutzern gegebenenfalls gewährt, wirklich verstanden werden. Was heißt CC-BY-NC-ND 3.0? Und was bedeutet es. Ein Erwin fragt das in den Kommentaren dort und erntet Undank. Aber Erwin hat Recht. […]
Dominik: Schön erklärt. Es kommt halt darauf an was man möchte oder ob man problemlos anderen erlauben möchte die Werke zu benutzen. Es macht einiges einfacher. Man sollte sich das halt vorher überlegen. Und dann genau überlegen.
Was am System selbst kompliziert sein soll verstehe ich auch nicht ganz, aber manchmal muss man halt intensiver Texte lesen. Und Verstehen. (Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das immer weniger Menschen tun, hmm, was bringen Deutschlehrer heute ihren Schülern eigentlich bei?)
Na schön, als Podcaster, der ab und an mal Musik in seinem Podcast spielen möchte habe ich sowieso eine andere Sicht auf die CC vermute ich stark – wer sich mal die Lizenzbedingungen der GEMA anschaut, die völlig unzumutbar sind, ist über die CC-Lizenz bei manchen Sachen recht erleichtert. Na schön, es ist auch kein Aufwand für zwei, drei Stücke im Voraus zu fragen ob man die verwenden darf, habe ich ja auch schon öfters getan und im Prinzip auch kein Problem, aber das wird aufwändig wenn es mehr als zwei, drei Stücke am Stück sind. (Also für die Free Music Charts wäre das wohl nichts. Die Podparade hat das Problem ja eher nicht, da wird ja nicht nur CC-Mucke gespielt und die meisten Künstler schicken die Tracks ja selber mit Einverständnis da hin.)
Ich bezweifel stark, dass ohne CC-Lizenz solche Probleme wie du, Don, sie hattest automatisch beseitigt sind – Deppen gibts natürlich immer, auch ohne Bapperl. Wenn du meinst ohne Lizenz besser leben zu können muss mans akzeptieren. (Auch wenn man natürlich drüber diskutieren sollte. ;-))
Ad Astra
Die Grundidee von CC ist genial und simpel, aber die Umsetzung kann gar nicht “durchsichtig und vergleichsweise einfach” (64) sein:
Allein schon deshalb, weil CC-Lizenzen auf dem Urheberrecht (Deutschland) bzw. der Copyrightgesetzgebung (USA) basieren (was viele CC-Lizenzgeber und -nehmer nicht verstehen bzw. verstehen wollen), das heißt potenzielle Anwender sollten nicht nur das Baukastenprinzip der CC-Lizenzen, sondern auch die Grundzüge des Urheberrechts, zum Beispiel das Territorialitätsprinzip, verstanden haben.
Außerdem geht es bei CC nicht um die Interessen der Urheber, sondern um die der Allgemeinheit. Zwar kann ein Urheber trotz (ok, in manchen Fällen auch wegen) einer CC-Lizenzierung Geld verdienen, aber dies ist ein Nebeneffekt: Creative Commons ist keine Verwertungsgesellschaft. Grundsätzlich falsch erscheint mir in diesem Zusammenhang die von vielen CC-Befürwortern vertretene These, die durch die Technologie (angeblich) möglich gewordene Selbstvermarktung durch die Urheber sei der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften vorzuziehen. Aber das ist eine ganz andere Diskussion.
Bei Werkarten (Texte, Bilder), bei denen es nur einen Urheber und vergleichsweise wenige Verwertungsmöglichkeiten gibt, ist die Anwendung von CC-Lizenzen relativ problemlos. Für Musik, da hat
Hermann Duene (62) Recht, sind CC-Lizenz nicht geeignet. Hier werden die Rechte von Komponisten und Interpreten zusammengelegt, was allein schon angesichts deren völlig unterschiedlicher Interessen keinen Sinn macht. Und dies gilt langfristig auch wenn Komponist und Interpret identisch sind.
Zwei Fragen an die CC-Experten:
1. Ein Urheber, der sein Werk unter einer nicht-kommerziellen CC-Lizenz veröffentlicht und die Bearbeitung und Weitergabe zu gleichen Bedingungen erlaubt, kann sein Werk selbst kommerziell verwerten: Ein Autor verschenkt ein E-Book unter CC und verkauft ein “richtiges” Buch. Darf ein Bearbeiter (Nutzer der CC-Lizenz) mit seinem Werk das gleiche machen? Als E-Book verschenken und mit einem gedrucktem Exemplar Kasse machen?
2. Wie lange gelten CC-Lizenzen eigentlich? So lange wie das zu Grunde liegende Urheberrecht? Und wie sieht es dann bei Musik aus: Gelten die CC-Lizenzen 50 Jahre (Leistungsschutzrecht auf eine Aufnahme) oder bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten?
@Frank: Es zwingt dich doch niemand, für deine eigenen Werke die CC zu nutzen. Wenn du sie für deinen persönlichen Anspruch als zu umständlich handhabbar empfindest, dann ist das eben so. Allerdings kann ich ebensowenig pauschal dann behaupten, dass deine Vorgehensweise falsch wäre. Ich geb dir allerdings recht dabei, dass viele bedenkenlos mit der CC umgehen und hab oft genug schon Klagegesänge hören müssen, weil dann plötzlich die Werke im Rahmen der vergebenen Lizenz genutzt wurden.
Ich bleib allerdings persönlich dabei, dass das derzeitige Urheberrecht und die geplanten Änderungen, ein großes Stück zu weit gehen. Und grad in solchen Zeiten sollte man als Urheber vielleicht auch mal weitblickend bedenken, was das Wegschliessen von Informationen und die ausschliessliche Verwertung im kommerziellen Rahmen für Auswirkungen haben kann. Warum wird denn grad lautstark diskutiert, die Schutzfristen weiter zu erhöhen? Was passiert denn, wenn in 50 Jahren Informationen nur noch gegen Bezahlung verfügbar sind? Warum denkt niemand mal laut darüber nach, ganz im Gegensatz die Schutzfristen für nichtkommerzielle Verwertung sogar zu senken und nach 10 Jahren (mal so als Orientierung) eine Verwendung im privaten und unkommerziellen Bereich zu gewähren? Geht doch immer nur um das Eine. Und das war nicht wirklich im Sinne des Erfinders des Urheberrechts.
Da hab ich mehr Respekt vor den Autoren, die jetzt schon soweit sind und ihre Werke frei verfügbar unter eine CC stellen.
Kommt auf die verwendete CC an. Wenn eine kommerzielle Nutzung und Veränderung erlaubt wurde, dann darf der Bearbeiter damit auch Geld verdienen. Sobald ich allerdings in einem Werk Bestandteile nutze, welche ausschliesslich unter einer nichtkommerziellen Lizenz verfügbar sind, dann darf auch ein abgeleitetes Werk nicht kommerziell verwendet werden. Aber das ist grad nur meine Auffassung dazu, vielleicht hats da einen Rechtsexperten. Ansonsten würde ich persönlich da im Zweifel sowieso den eigentlichen Urheber ansprechen und einen eigenen Lizenzvertrag aushandeln. Das ist ja nun auch kein Ding.
Auf immer und ewig, solang das Werk in irgendeiner Form verfügbar ist. Find ich allerdings auch prima.
[…] Ich bin beeindruckt, ehrlich jetzt. Vor wenigen Tagen, da kannte ich Euch noch gar nicht, erst der gute bör musste mich auf Euch aufmerksam machen – und nun halte ich Eure Ausgabe 06 Juni 2007 in Händen. Ganz in rot, weiße Schrift – und erst der Aufmacher: Ohne Rücksicht auf Verluste – Schwerpunkt Anstand und Kapitalismus. Damit fängt man schon manchen Käufer, trotz des meiner Meinung nach unverschämten Preises von 7,60 Euro pro Ausgabe. Ich hätte anstatt Anstand das Wort Respekt verwendet, aber okay, ich bin halt nur kleiner Privatblogger, Ihr seit die guten Journalisten. Gut, unterhalten wir uns also über Anstand, unterhalten wir uns über Respekt. […]
An Dominik: Doch, ich erlaube schon eine Nutzung. Doch die soll zuvor mit mir abgesprochen werden – darum gehts mir: weg von der Anonymität. Wer mich fragt, bekommt Antwort – und ich widerum kann im Einzelfall entscheiden. Bisher fahre ich damit sehr gut.
An Falk: Wenn du die Autoren lobst, die CC nutzen, weil du (so habe ich das nun mal interpretieren müssen) meinst, die seien freizügiger als solche wie ich – dann täuschst du dich. In meinem blog konnte man einen kompletten Roman runterladen im pdf-format. Außerdem ein komplettes Album mit MP3s incl. Cover in druckfähigem Format. Da ich der alleinige Urheber und Inhaber der Rechte bin, kann ich jederzeit Rechte einräumen. In dem Fall der MP3s habe ich ausdrücklich geschrieben, daß Podcasts die Stücke spielen dürfen (wenn sie nicht grad arg kommerziell sind). Du siehst, ich kann durchaus kostenlos was hergeben, dafür brauche ich jedoch keine CC-Lizenz, das kann ich auch (trotz des) mit Urheberrecht nach Deutschem Gesetz.
Doch ich habe einfach bessere Handhabe, wenn Unsinn getrieben wird, da ich auf ausdrückliche Hinweise verweisen kann udn eine ordentliche Rechtsgrundlage, was bei CC eben nicht der Fall wäre, auch wenn hier dauernd das Gegenteil behauptet wird (denn einiges bei der CC beißt sich mit dem deutschen Urheberrecht doch arg, und da ich kein Jurist bin, ist mir das zu kritisch, denn am Ende ist stets der Schöpfer und Urheber der Dumme!).
Ich wollte jetzt auch nur noch mal klarstellen, daß meine Ablehung der CC nichts damit zu tun hat, ob ich etwas “umsonst” bzw. kostenfrei hergebe oder nicht. Ich bitte darum, das nicht in einen Topf zu werfen. Ansonsten kann ja jeder selber entscheiden, ob er CC nutzt oder nicht. Nun, ich eben nicht unter den heutigen, gegebenen Rahmenbedingungen – was nicht heißen soll: NIE. Sondern eben zum heutigen Zeitpunkt. Wenn sich da etwas zum Positiven wendet, Nutzer beterffend, den Umgang mit der kreativen Arbeit anderer usw., dann bin ich bestimmt nicht der Letzte, der bei seinen eigenen Sachen die Nutzungsrechtsvergabe lockert.
@Frank: Respekt und Lob sind zwei verschiedene paar Dinge und ein Lob für eine Vorgehensweise schliesst nicht sofort automatisch eins für eine Andere aus. Nur so grundlegend.
Ansonsten seh ich nicht, was sich zwischen Urheberrecht und Lizenz beissen soll, denn beide konkurrieren ja nicht. Sondern die Lizenz ist eine Rechteeinräumung im Sinne des Urheberrechts. Denke, dass darin auch der grundlegende Denkfehler liegt, dies vergleichen zu wollen und nicht, wie gewollt, als Ergänzung zu verstehen.
Ich für mich bin froh um die CC, denn diese vereinfacht mir bei dem, was ich tagtäglich so tue, doch Einiges. Und ich erspar mir und Anderen damit eine Menge Arbeit. Dies werd ich aber sicherlich niemals als das allein Seligmachende ansehen. Problematisch wirds ja wirklich erst dann, sobald mit Werken eine Verwertung stattfindet oder stattfinden soll. Sobalds um Geld geht, ist es oft genug aus mit der Freiheit im Denken.
Frank:
Du bist also kein Jurist, kannst aber trotzdem bewerten, dass sich die CC-Lizenzen mit dem Urheberrecht beißen? Und die Juristen, die die deutsche CC-Lizenz-Version gemacht haben, das sind alles Idioten und haben keine Ahnung, verstehe ich das richtig?
:D
@ Christian: Gibt es deutsche Juristen, die eine deutsche CC-Lizenzversion erstellt haben, die in D Rechtsgültigkeit besitzt?
Meines Wissens gibt es nur Übersetzungen ins Deutsche, bei denen sogar ausdrücklich gesagt wird, daß diese nur inoffiziell zu verstehen sind. Somit wäre allenfalls das englischsprachige Original überhaupt rechtlich bindend.
Kann sein, ich irre mich, das letzte Mal habe ich mich vor etwa 3 Monaten mit CC eingehender befaßt (und es dann eben für mich verworfen).
Aber in einem Fall weiß ich es definitiv: Bei CC wird kein Unterschied gemacht zwischen Komponist, Arrangeur, Interpret, Texter bei Musik – das läßt sich mit dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht nicht in Einklang bringen.
@ Falk: Ich unterscheide schon zwischen Urheberrecht und Einräumung einer Nutzungslizenz. Nur: CC ist so eine Art grundsätzliche Sammel-Nutzungslizenz, die ich eben nicht per se ausstellen mag.
Um das zu verhindern müßte ich für jedes eingestellte Werk eine EXTRA-CC-Lizenz verfassen – sorry, aber da ist der Verweis uafs Urheberrecht dann doch sinniger für mich (mit Ausnahmen hier und da, da stehe ich grundsätzlich auf der sichereren Seite, meine ich).
Don, gab es denn erlaubte Nutzungen Deiner Texte nach der CC-Lizenz? Also solche, von denen Du weißt? Und gab es dabei Fälle, wo Du Dich gefreut hast, dass Deine Texte übernommen/benutzt/verwertet wurden?
Falls das so wäre, wäre ich über einen Link dankbar. Ich kann mir das so schlecht vorstellen, wie eine sinnvolle, lizenzkonforme Nutzung bei Deiner Art von Texten aussehen könnte. Ok, bei Offline-Nutzung vielleicht. Aber ich würde gerne von Dir etwas dazu hören. Was hast Du Dir denn von der CC-Lizenz versprochen?
Ich habe beispielsweise einen bericht über einen Photoladen geschrieben, den die in ihrem – nicht vollkommerziellen – Jahrbuch veröffentlicht haben. Es gab eine reihe von übernommenen Bildern und auch einige Texte. ich müsste die erst mal raussuchen, aber so durchschnittlich einer alle zwei Monate, und es hat mich gefreut.
Ok, danke. Bei Bildern verstehe ich das sofort, deren Existenz auf Deinem Blog hatte ich irgendwie verdrängt. Verstehe ich es dann richtig, dass die CC-Lizenz dann das Nachfragen überflüssig gemacht hat und vielleicht manchmal überhaupt erst dazu motiviert hat, die Inhalte zu verwerten? Dann kann ich die Entscheidung für die CC-Lizenz absolut nachvollziehen.
Frank:
Du irrst Dich in der Tat:
Quelle: http://de.creativecommons.org/faqs.html#weristfuer_antwort
:)
Es gibt ein Urteil bezüglich der GPL: Das LG München I hat entschieden, dass diese als AGB anzusehen ist. *)
AGBs müssen ausgelegt werden. Eigentlich reichen deshalb die einfachen Wörter “Namensnennung”, “nichkommerziell” und “keine Bearbeitung”, denn die versteht jeder.
Ich finde die CC schlicht zu kompliziert. Eigentlich sollte der Blogbetreiber selbst wissen, was er will, und sich dann bemühen, das so kurz und übersichtlich und allgemeinverständlich wie möglich aufzuschreiben. Dann gilt das auch.
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*) Die GPL gibts wohl nur auf englisch, sie galt in *jenem* Fall deshalb, weil der Verwender Programmierer war, und das Gericht meinte, Programmierer müssten heutzutage englisch können.
also nicht der Verwender der AGBs sondern der Verwender des Programmes, das unter GPL stand.
[…] Tags versehen: Blogs, Urheberrecht, Web. Du kannst einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback auf Deiner Seite setzen. ÄhnlicheArtikel: […]
[…] Es sieht so aus als würde das zurückziehen der Creative Commons in Mode kommen. Immer mehr Blogs ziehen diese Lizenz wieder zurück. Dabei sind die Gründe (fast) immer die gleichen. Meist wurden die Inhalte nicht “Creative Commons” konform auf anderen Webseiten wiedergegeben. […]