Nun ham’wa es offiziell, quasi halbstaatlich beglaubigt: wir Blogger sind Journalisten.

Und wenn wir jetzt verdammt schnell rennen, hoch springen oder viele Gewichte heben könnten, wären wir in Athen … und dürften nicht mehr bloggen. Weil wir dann Journalisten wären und gegen die Regel 59 der olympischen Carta verstoßen würden.

Sagt das IOC via deutschem NOK: “NOK informiert über Verbot kommerzieller Aktiväten und Berichterstattung seitens Mitgliedern der Olympiamannschaft” (Link via Heiko Hebig)

d) Online Tagebücher: Athleten, Trainer, Offizielle und anderen akkreditierten Teilnehmern ist es untersagt, während der Dauer der Olympischen Spiele, Tagebücher für Zeitschriften oder online ? Tagebücher zu erstellen, weil dies einer Berichterstattung gleichkommt und gemäß der Olympischen Charta nicht erlaubt ist. Athleten, Trainer, Offizielle und andere akkreditierte Teilnehmer dürfen selbstverständlich auf Fragen von Journalisten, Web ? Journalisten oder der Öffentlichkeit überall und spontan antworten. Allerdings dürfen Athleten, Trainer, Offizielle und andere akkreditierte Teilnehmer nicht andere Athleten für irgendein Medium (TV, Zeitung oder Internet) interviewen.

Theoretisch keine schlechte Idee mal für zwei Wochen nicht nur alle Kriegsaktivitäten ruhen zu lassen, sondern auch all den Marketing-Boohay und Selbstdarstellungskram.

Das Problem ist aber natürlich offenkundig: das IOC ist selbst Vorreiter der Vermarktung. Es geht nicht um Reinheit des olympischen Gedanken, sondern um Wahrung der Exklusivrechte die man besitzt. Wozu das führen kann, sieht man an den Klimmzügen die Briten durchführen müssen, wollen sie via Internet der Berichterstattung der BBC lauschen. Nur wer mit eine “britische IP-Adresse” hat. Wer wie z.B. internationale Unternehmen, einen internationalen Provider hat, darf online nix hören. Für den bleibt in den nächsten 16 Tage der Stream von BBC FiveLive verschlossen.

Das Problem mit den Rechten und Lizenzen ist kein neues (erinnert sei an die WM2002, als Spiele von ARD/ZDF nicht via Satellit ausgestrahlt werden durfte, oder DSF-Übertragungen vom Fußball und Rugby, die nach Protesten von spanischen Sendern eingestellt wurden). Allerdings greift die immer rigidere Durchsetzung von Exklusivrechten immer stärker in die Privatsphäre, Meinungsfreiheit und allgemeines Bildungsgut ein und damit in Verfassungsgut.

Die IOC-Internet-Richtlinien für die Berichterstattung von Nicht-Rechte-Inhabern gleichem einem Knebelvertrag. Das Ziel dieser Richtlinien ist definiert:

The guidelines have been developed in such a manner as to maximise the promotion of the Olympic Movement through this medium, while at the same time respecting the provisions of the Olympic Charter and the rights of the various broadcast rights holders, Olympic Sponsors, National Olympic Committees and International Federations.

(Hervorhebung von mir)

Wie häufig sind da Athleten drin vorgekommen?

Wie lange kann sich das IOC derart widersetzen? Wie lange wird es dauern bis Sportler in Wahrung ihrer Interessen das IOC auflaufen lassen?

(Weitere Diskussionen zum Thema: blogosfear.org, Heiko Hebig, Politik-Digital, Metablocker)