Etwas Persönliches über StudiVZ
Erst mal: Danke für die vielen, vielen Zuschriften und das Lob.
Aber: Gestern und heute vormittag sass ich dann vor den neuen AGB von StudiVZ. Ich hatte mit zwei Anwälten telefoniert, die viel Spass mit dem Ding hatten, den von mir in Frage gestellten Passus, dass nicht reagieren gleichbedeutend mit Zustimmen ist, aber als eher unkritisch ansahen. Am Rande: Das Lustige an der Sache ist, dass die Mail mit der Änderung der AGB offensichtlich die gleichen Probleme hat wie die mitunter ausbleibenden Benachrichtigungen von Gruppen. Ich kenne zumindest zwei Fälle, da ist sie definitiv weder im Posteingang noch im Spamordner. Das hängt möglicherweise mit den Folgen des letzten Hacks zusammen – über dessen Folgen die User übrigens nicht informiert wurden. Sprich, in solchen Fällen wird es dann juristisch sehr eng, wenn StudiVZ ernsthaft 6000 Euro Vertragsstrafe kassieren will.
Ich las also diese ganze – mit Verlaub – gequirrlte Scheisse nicht mehr ganz optimal tickender StudiVZ-Mitarbeiter und dacht mir: Hey. Junge. Draussen scheint die Sonne. Das Leben ist schön, die Wiesen sind saftig, die Hügel gewellt, ein Berliner Bonker ist voller I***r und was zum Teufel geht es eigentlich Dich an, wenn die sowas machen? Und dann stieg ich in meinen Roadster und hatte einen wirklich tollen Tag.
Jetzt bin ich wieder da. Und das Schicksal hat es gut mit mir gemeint. Denn Udo, Jo und Dirk sagen alles, was man wissen muss. Fall ein Medienvertreter zwengs der Gaudi nochmal bessere Screenshots vom Völkischen Beobachter oder der gewünschten Einladung zur Belästigergruppe will, mailt mich an.
Alles andere – Hintergründe zu Darianis Abgang, die konkreten Summen des Verkaufs von StudiVZ und welche Leute inzwischen im Gespräch sind, um aus dem lahmenden Ding doch noch einen Geschäftserfolg zu machen – später.
Sorry, the comment form is closed at this time.
Indirekt damit verbunden ist die Bitte an notorische Spamdreckschweine wie Cornholio (IP: 89.182.81.128 , a89-182-81-128.net-htp.de) sich doch heute abend bitte woanders auszulassen. Wobei Udo Vetter die IP inzwischen wohl auch kennen dürfte.
Danke für den Beitrag Don!
Ich arbeite als IT-Sachverständiger, bin bei StudiVZ registriert und habe keine E-Mail bzgl. neuer AGB erhalten, einen Spamfilter o.ä. gibt es bei meinem Mail Account auch nicht…. allerdings werde ich über neue persönliche Nachrichten bei StudiVZ auch nur noch sporadisch per E-Mail benachrichtigt.
Gelten für mich jetzt die alten AGB oder wie sieht das rechtlich aus?
gruß Nils
[…] [UPDATE] Ich hatte leider verzweifelt (und erfolglos) versucht, einen besseren Screenshot vom “StudiVZ-Beoabachter” zu finden – dankenswerterweise hat DonAlphonso gerade nochmal auf einen verlinkt. Hier also das Elend in seiner ganzen PrachtSchändlichkeit: […]
Ich denke, es würde sehr schwer für StudiVZ werden, wenn sie nachweisen wollten, dass Du Wissen von der AGB-Änderung erhalten hast – was ja die Voraussetzung für eine Zustimmung gewesen wäre. Allgemein gelten tun natürlich dennoch die neuen AGB – solange sie sich nicht als rechtlich unwirksam erwesien. Anyway, ich vermute, sie würden den Teufel tun und tatsächlich rechtlich wegen Lappalien gegen Leute vorgehen – das hätte einen Aufmerksamkeitssturm zur Folge, nach dem sich Holtzbrinck eine ganze Generation Abonenten abschminken könnte.
Dies ist nur meine private Meinung und keinerlei Rechtsberatung.
Hehe, ich freu mich schon auf “später”…
… Ich lache mich schlapp – als Mitglied steht man jetzt mit einem Bein im Knast, sofern man bei StudiVZ weiterhin mitmacht. …
Neue AGB nicht per Mail bekommen, die verlinkten Artikel gelesen/überflogen, Meinung gebildet:
Ich bleibe trotzdem bei StudiVZ.
Zwar ärgere ich mich ebenfalls über das VZ, gelegentlich, tatsächlich bin ich wegen verschiedenerseits geäußerter Bedenken auch erst relativ spät eingetreten, aber gut es das VZ dennoch … und bislang in dieser Form Alternativlos. Eigentlich wie dol2day.com … mal 1000 oder so.
Landauf-landab mosert jeder Bloger mit etwas mehr Niveau, das StudiVZ unbedingt vermieden werden sollte. Doch warum? StudiVZ ist der einzige praktische Weg, mit alten Klassenkameraden Kontakt zu halten, und zur Organisation einer ganzen Theatergruppe hat es in einem Falle, den ich als Nebendarsteller selbiger mitbekommen habe, geholfen wie es sonst keine derzeitige Plattform hätte tun können (inklusive selbst installierter Plattformen, wie Foren, joomla oder phpkit). Und Stayfriends ist gerade für das Kontakthalten gänzlich ungeeigneter, OpenBC zu unpersönlich und zu sehr bwl-turbokapitalistisch, und der Rest schlicht zu unbekannt als das es sich lohnen würde sich dorthin zu bemühen.
Um mal einen Vergleich aufzustellen: Ich geb doch nicht das Bahnfahren auf, nur weil die Bahn stümperhaft ist, und Kundenunfreundlich. Und ich führ auch keinen Feldzug gegen die Gratis-Lokalpresse, nur weil sie daher kommt wie die BILD auf “noch dümmer”. Kritik ist richtig, auch scharfe Kritik, aber wie sich einige Blogger an dem Thema vergehen, da könnt man meinen das VZ ist der Klimawandel der Bloggosphäre.
[…] Kein Student (mehr)? Falsche Daten bei der Anmeldung eingetragen? Rechte Dritter beeinträchtigt? Falsche Fotos hochgeladen? Egal, was ihr als StudiVZ-Nutzer macht – es könnte euch eine Menge Geld kosten. Zumindest nach den neuen Nutzungsbedingungen für StudiVZ, die euch per Mail zugegangen sind. “Selbst für die kleinsten Verstöße behält sich das Unternehmen nicht nur Schadensersatzansprüche vor. Nein, der Nutzer soll gleich eine Vertragsstrafe (!) zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben“, fasst es Udo Vetter vom lawblog zusammen. Und auch andere sind total begeistert. […]
@Peter: Dein Gottvertrauen in einen Betreiber, der es sich vorbehält, aufgrund eines nicht näher benannten “Verdachtes”, mal eben deine privaten Nachrichten zu lesen, möcht ich auch mal haben. (siehe Datenschutz-Information Punkt 6)
Studivz’ neue AGB…
Wie auch Millionen andere Studenten und Alumni habe ich heute per Mail die neuen AGBs von Studivz erhalten. Und ich könnte mir vorstellen, dass deutschlandweit nie die Einführung neuer AGBs für dermaÃenes Aufsehen gesorgt hat. Die Bloggerwelt ist a…
“Ich hatte mit zwei Anwälten telefoniert, die (…), den von mir in Frage gestellten Passus, dass nicht reagieren gleichbedeutend mit Zustimmen ist, aber als eher unkritisch ansahen.”
Die Zahl kannst Du wahrscheinlich verdoppeln. Ich nehme zwar an, dass Du nicht mit Kollegen Vetter telefoniert hast (ich heute auch nicht), aber er greift diesen Punkt nicht auf und in meinen Augen ist er wegen der bereits vorher bestehenden Vertragsbeziehung zwischen den Parteien unkritisch.
Warum hast Du denn da Bedenken?
Ich bin juristischer Laie und dachte erst mal, dass Abnicken durch Nichtstun ja wohl schlecht sein kann. Kann aber doch. Wieder was gelernt.
Der Fiat ist kein Roadster (und auch kein GT). Ein Roadster hat Heckantrieb. Das ist offener Italiener, der Sportlichkeit vortäuscht. Aber das nur am Rande. :P
Eigentlich sollte man von einem Unternehmen wie Holtzbrinck erwarten können, dass die sich brauchbare Anwälte leisten können, aber die Praxis macht auch hier wieder alle Theorie zunichte. Die Email mit der Aufforderung das Passwort zu ändern habe ich bis heute nicht erhalten, die neuen AGB schon. Manchmal muss man eben Prioritäten setzen. Oder so.
Ich sehe mich genötigt, einen Vergleich mit dol2day anzufangen, da ich gerade mal die eher “politischeren Gruppen” bei StudiVZ gecheckt habe:
Hätten die Betreiber von http://www.dol2day.com frühzeitiger damit begonnen, gegen rechtsradikale Netzwerke auf ihrer Plattform vorzugehen, sie hätten nicht nur ihrer Plattform aus heutiger Sicht einen rießen Gefallen getan, sondern auch tatsächlich was gegen den Rechtsradikalismus unternommen. Dazu gehört auch das mitlesen von Nachrichten.
Bei dol2day lößt dies inzwischen ein von den Mitgliedern gewähltes Gremium und ein paar Moderatoren, damit die Betreiber nicht wie Götter eingreifen müssen und damit Unmut sähen. Vielleicht wäre das eine bessere Möglichkeit für StudiVZ als die Androhung des beschattens meines Nachrichtenverkehrs.
Nein, egal welchen Inhalt die Nachrichten haben. Ein Diensteanbieter hat verdammt nochmal keine Nachrichten zu lesen, es sei denn, er wird dazu zwangsverpflichtet. Alles andere ist ganz grober Unfug in meinen Augen.
Klimawandelprediger und StudiVZ-Hasser
DonAlphonso von der Blogbar und der Internetkanzler Ismael von dol2day haben auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam am heutigen Tag. Ersterer, der Don, veröffentlichte heute einen heiss erwarteten Kommentar zur AGB-Änderung bei StudiVZ, w&…
Mich würde ja interessieren, welchen Gründer es jetzt für diese AGB erwischt. Ich denke, Bemman als Tekkie hat gute Chancen, es zu überstehen. Oder war es noch eine Dariani-Altlast?
Mich würd’s ja eher interessieren (StudiVZ ist eh’ durch), wen es bei Holtzbrinck erwischt …
Vielleicht hat sich Dariani vertschüsst (in Richtung Parship-Gruppe?), als er von den neuen AGB in nascendi erfahren hat?
“Ich bin juristischer Laie und dachte erst mal, dass Abnicken durch Nichtstun ja wohl schlecht sein kann.”
Auch ein juristischer Laie (überhaupt nicht wertend gemeint, denn niemand ist das IMO, weil jeder ein “grundsolides Bauchgefühl” in Sachen Gerechtigkeit hat und das zum Ausdruck bringen kann) kann hochinteressante (juristische) Aspekte an einer Diskussion aufwerfen. Ich erinnere mich da zB an einen (IIRC Ex-)BWL-Stundenten, der selbst in ziemlich dogmatischen Diskussionen erstaunlich oft den Nagel auf den Kopf traf und den zentralen Ansatzpunkt zu Lösung des Problems aufgedeckt hat.
Für den Regelfall liegst Du mit Deiner Einschätzung absolut richtig.
“Kann aber doch. Wieder was gelernt.”
Das hier ist halt unglücklicherweise eine Ausnahme zum Regelfall gewesen…
Verträge mit Usern abschließen, obwohl sie vielleicht nichts davon wissen, sensible Daten bei lächerlichem Verdacht weiterleiten, Nachrichten mitlesen…
– Es wird Zeit, dass jemand StudiVZ (gerade auch wegen dieser unsäglichen neuen AGBs) für den BigBrother-Award nominiert.
Aber was ich an der Sache am aller schlimmsten finde: Den meisten Nutzern wird es nichts ausmachen. Die denken diese AGBs seinen völlig legetim (bzw. werden die AGBs nie in ihrem Postfach finden). Die User bei StudiVZ haben schließlich kein gemeinsames Forum/Board in dieser Community, auf dem sie sich austauschen können (“Habt ihr euch mal den Punkt 7 genauer durchgelesen?” etc.). Auch das elendige StudiVZ-Blog wurde ja vor Monaten abgeschafft und wird wahrscheinlich auch nicht wiederkommen!
Der gemeine User ist wahrscheinlich auf sich, sein Laienwissen und seine Gleichgültigkeit gestellt und wird die AGBs stillschweigend akzeptieren. Aber nicht, dass ich da jetzt Mitleid hätte. Schlichter Menschenverstand reicht da schließlich aus…
Warum soll StudiVZ Nachrichten nicht mitlesen, wenn ein Verdacht besteht?
Es gibt doch bei vielen Communities “Melden”-Buttons, womit beleidigenden Mails, falsche Fotos usw. gemeldet werden können.
Soll der Betreiber den “Bösen” dann einfach löschen, OHNE überhaupt mal geprüft zu haben, ob die “Meldung” berechtigt ist?
Ãœbrigens sind 90% der Nachrichten dort nur 0815-Geplänkel und primitives Gebalze… da werden also keine “Geheimnisse” mitgelesen.
Nachtrag: Immerhin steht in den AGB das ev. mitgelesen wird. Das machen andere Communities und Foren auch, nur eben ohne die Nutzer davon zu informieren.
Mir ist eine große Singlebörse bekannt, die interne Mails nach Badwords und Spam absucht und entsprechend für den Support zum kontrollieren markiert.
[…] StudiVZ verkündet neue AGBs, deren Rechtmäßigkeit auf tönernen Füßen steht, natürlich sagt auch DonAlphonso auf der Blogbar etwas dazu […]
@salzstange:
“Warum soll StudiVZ Nachrichten nicht mitlesen, wenn ein Verdacht besteht?”
Es liest keiner mit, denn sie können es mengenmäßig auch garnicht; es geht nur darum, daß man irgendwas ausschließt, was einem den Arsch brennen lassen könnte. Haftungsausschluss per Dummen-Anschiß, aber nicht gerichtsnotorisch, deswegen zweifelbar, ob das überhaupt Jemanden interessiert.
Apropos AGB: Es heisst nicht “Allgemeine Gesetzliche Bestimmungen”, sondern “Allgemeine Geschäftliche Bedingungen”, was dem “Es gelten unsere AGBs” jedwede Schärfe nimmt. Sie regeln zwar als Summarium private Verträge zwischen Kunden und Händler, aber Gesetze brechen können AGB nicht. Man kann sie akzeptieren, aber vor Gericht bestehen sie solange nicht, wie sie selbst den rechtlichen Voraussetzungen nicht entsprechen. Eine Klausel, dass alle anderen Klauseln weiter geltend seien, wenn einzelne Klauseln qua Rechtsdefinition ungültig sind, ist in sich selbst ungültig.
[…] Via die Kommentare bei Fixmbr und die Blogbar. […]
Ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf, die in Beitrag #1 veröffentlichte IP-Adresse unverzüglich binnen 24 Stunden […]
[Edit: Du Witzbold, seit Monaten spammst Du dieses Blog hier eindeutig zugunsten von StudiVZ unter diversen Namen, Du hast genug Anlass gegeben, Dich mit Abmahnungen einzudecken, und jetzt schwafelst Du was von “juristisch”? Verpiss Dich und kom nie wieder, dann bin ich so nett und verändere das, aber noch ein Dreckskommentar, und wir spielen das Spiel so, wie Du es andeutest, und zwar mit allen Folgen. Du willst juristisch? Kannste haben. Ich habe die IPs und die Zeiten, das sollte bei ein paar hundert Spams für eine Unterlasungsgeschichte und entsprechende Aktionen bei den Providern reichen. Was Heise kann, kann ich auch, wenn Du partout mit sowas anfangen willst. Ansonsten blicke ich mit Freuden dem Moment entgegen, an dem ich Deine Adresse habe. Sprich, die natürliche Person, die der erfundene Name eines Spammers nicht ist. Und dann schaun wir mal, wem die andere IP gehört. Vielleicht weiss da ja einer nicht, wo ein Spammer tagsüber was anstellt. Verstanden?]
Das machts nicht besser.
Weil es dafür imho einen rechtlichen Rahmen gibt. Und ich zweifel stark daran, dass dies in der Form tatsächlich erlaubt ist. Und selbst wenn, die Diskussion gabs schon oft genug in Chats und Foren und braucht in dem Falle nicht mehr geführt werden. Wer solchen Anbietern vertraut, muss halt damit leben, ausspioniert zu werden. Wer legt denn bitteschön fest, was ein Verdacht ist und was nicht. Und der Vergleich mit dem Melde-Button hinkt gewaltig. Wenn ich initial mich an den Betreiber wende, weil ich beleidigende Mails bekomme, ist das immer noch was völlig Anderes, als mal eben auf einen vagen Verdacht hin ausgeschnüffelt zu werden.
Mal ne kleine Verschörungstheorie: Beim law blog heißt es ja, dass die neuen AGB juristisch auf sehr wakligen Beinen stehen:
Könnte es nicht sein, dass diese Vertragsstrafenklausel nur eine Drohgebärde ist und der Laden gar keine Mitglieder verklagen würde? Die negative PR eines solchen Prozesses wurde ja weiter oben schon genannt. Liegt nicht die Überlegung nahe, dass Nutzer, die sich AGB durchlesen, generell kritischer sind und vielleicht auch Werbung links (oder ist die am rechten Bildschirmrand) liegen lassen?
Die Blogs haben ja durchaus nicht unrecht mit ihrer Empörung. Nur scheinen mir zweifelhafte AGB bei Massenservices im Netz alles andere als neu zu sein. Beispiel ICQ. Habe ich den Aufschrei damals verpasst? Nutzen StudiVZ-Fundamentalgegner auch ICQ nicht? Oder ist das nur nicht bekannt, oder weniger interessant, weil keine deutsche Firma.
Auszug aus der derzeit geltenden “Acceptable Use Policy” vom 7.6.2000:
“You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information.”
Auszug aus der derzeit geltenden “ICQ License Agreement” vom 5.4.2006:
“ICQ has the right, but not the obligation, to monitor such content available on or through the ICQ Services, to determine compliance with the ICQ Terms of Service and any other operating rules that may be established by ICQ from time to time. ICQ has the right in its sole discretion to edit, refuse to post or remove any content or other material sent via, submitted to, uploaded to, or posted on or through the ICQ Services.”
Das klingt für meine Ohren recht ähnlich wie diverse jetzt bei Studivz diskutierte AGB-Passagen. Kann mich aber auch täuschen, bin juristisch mindestens so laienhaft wie DA.
Wenn schon, dann bitte richtig: Es heißt weder “Allgemeine Gesetzliche Bestimmungen”, noch “Allgemeine Geschäftliche Bedingungen”, sondern “Allgemeine Geschäftsbedingungen”.
Don ist juristisch ein Laie? Sicherlich nicht… ich denk seine Schwester ist Rechtsanwältin? Und er freut sich darauf, sollte mal eine Abmahnung kommen…
Zumindest stand dies neulich in dem einen Interview…
Zum Thema: Um Stalker, Rechte und Perverse von der Community fernzuhalten, sind solche “Ãœberwachungsmaßnahmen” nunmal notwendig.
Alle User wollen zwar ein sauberes Web, aber der Datenschutz soll natürlich gewahrt werden. Sprich ich als User möchte meinen Scheiß gern in den Gruppen und Gästebüchern verbreiten, dafür aber natürlich nicht gerade stehen. Sollte da was rassistische stehen, senden sie bitte die Abmahnung an StudiVZ und bitte nicht an mich tollen User!
Dann macht mal Vorschläge, wie ihr die AGB umgestalten würdet… und nicht nur zum Nachteil des Betreibers!
… mit diesen AGBs wird es den Bonker-Boys sicher sehr leicht fallen, in Richtung Ausland und Schüler zu expandieren :-)
@Salzstange: Warum soll man denn Vorschläge, wie man die AGB umgestalten könnte, für lau zu Verfügung stellen? Sowas sollte mindestens mit 300 vergütet werden. Naja, irgendwie scheinen ziemlich viele Leute nicht zu verstehen, daß bestimmte Sachen Geld kosten.
Es geht hier ums Prinzip… ich will hier keine kostenlosen AGB haben.
Wer über die AGB meckert, sollte dann halt auch gefälligst Vorschläge unterbreiten können, wie man es “besser” machen könnte.
Wozu? Die haben 50 Millionen, und ich bin nicht der heilige Franz von Assisi, der auch noch mit dem letzten Rinvieh spricht.
Ich schätze, deswegen haben sie Dariani aus dem operativen Geschäft rausgenommen: damit er nicht die “harmlosen Balzereien” mitliest und seinen Nutzen draus zieht. Passen würd’s zumindest.
Richtig! “DIE” haben 50 Millionen und “DIE” betreiben das Portal.
Dann dürfen “DIE” ja auch ihre AGB so machen, wie “DIE” wollen.
Und nicht wie paar Open-Source-Meinungsfreiheit-RAF-Nerds sich das wünschen…
Würdet ihr ein Portal betreiben, wo jeder User machen kann was er will und bei Haftungsfragen immer für ihn einspringen? Sicher nicht.
@Salzstange:
Was bringt das denn bitte gegen Rechte, Stalker oder andere Extreme?
Kommt hier schon wieder wer mit der Terror-Keule?!
Verbreitung von Volksverhetzung usw. ist sowieso verboten, sprich da kannst du strafrechtlich gegen vorgehen. Aber ok, den Abschnitt, dass (rechte) Propaganda usw. nicht erlaubt ist halte ich ja noch für nachvollziehbar und diskutabel.
Aber z.B. die Angabe falscher Daten bzw. Posten von Bildern die sich nicht nur privat auf einen selbst beziehen unter Vertragsstrafe zu stellen hilft gegen anonyme Rechte und Extreme auch nicht weiter. Falls wirklich ein Vergehen vorliegt kann man mit Richterbeschluß immernoch versuchen über die IP einen Schuldigen zu finden, die AGB helfen da aber keinen Schritt weiter. Das SVZ wird sicherlich nicht bei jedem eine Ãœberprüfung der Personalien durchführen, dürfte sie viel zu teuer kommen… und “normale” Nutzer kosten. Selbst wenn, dann nimmst du halt Adresse und Name von jemand anderem. PostIDent oder ähnliches werden dann nochmal teurer, niemals machen die das. Und wenn dann wäre es eine Freude sich wöchentlich an und wieder ab zu melden ;)
Problematisch find ich auch in vielem nicht unbedingt die Intention, sondern die Drohkulisse die aufgebaut wird. Das alles kann man auch über einen Verhaltenskodex machen, der böse Buben im Zweifel ausschließt bzw. böse Kommentare entfernt. Wirkliche fiese Sachen werden sowieso gesetzlich belangt. Aber das wäre natürlich mit erhöhtem Aufwand im Support und Kosten verbunden. Dagegen kann man sich so Abschreckung erhoffen.
Nein im Ernst das ist ein nette Regelung um im Zweifel was gegen jemand Missliebigen in der Hand zu haben. Kann aber auch böse mißbraucht werden (böser Aufwiegler im VZ, na irgendwas hat er bestimmt nicht ganz korrekt angegeben…. oder melde mich mal als mein Nachbar an, stell böse Bilder rein und melde ihn dann, juhu…und wehe die unternehmen nix gegen meinen bösen Nachbarn). Jedenfalls schießen die ein gutes Stück übers Ziel hinaus, so nach dem Motto es schadet ja nix wenn man die Keule hat, sie ist ja in guten Händen. Ja von wegen.
@ICQ: Weil andere es genauso machen, heißt das noch lang nicht dass es gut ist. Wenn ich mich recht erinner bezog sich vieles von dem ICQ Kram der gemein war hauptsächlich auf den Kram, der über ihre Webseiten wandert. Aber das mag mittlerweile angepasst sein. Ansonsten werden da einerseits Nachrichten z.T. direkt von Client zu Client geschickt, das bekommen sie dann nicht mit. Achja immerhin erlaubt ICQ aber Anonymität, sprich Pseudonamen. Ergo kommen sie an dich auch nicht so leicht ran, sei denn du verstößt gegen Gesetze und der Provider muss Auskunft geben (so jedenfalls die gutgläubige Theorie… ).Aber ja doll sind die AGB bei denen auch nicht, aber das tut hier eigentlich nix zur Sache. Bei StudiVZ ist es halt auch nur ein weiteres Steinchen im unschönen Mosaik.
So genug Freitagsgelaber meinerseits, das Wochenende muss sinnvoller genutzt werden, sagt meine Kugel ;)
Salzstange, hier lassen wir auch Leute wie Dich zu, obwohl RAF-Vergleiche bescheuert und geschmacklos sind. Möchtest Du hier auch nach StudiVZ-AGB behandelt werden? Dann schicke ich Dir gern die Kontonummer. RAF-Vergleiche ganz frisch für nur 999 Euro.
@Salzstange: Also ich finde, hier wurde mehr als genug Entwicklungshilfe für StudiVZ geleistet, irgendwann is genug. Da muss man dann einsehen, dass man wirklich nichts richtig kann und endlich mal jemanden fragen der sich damit auskennt und ja, auch Geld kostet.
Salzstange ist vermutlich nur jemand, dem es gelungen ist das Gatter der heise-Trollwiese zu überspringen.
“Open-Source-Meinungsfreiheit-RAF-Nerds” … hat man keine Argumente, müssen eben dumpfe Beschimpfungen das Posting füllen.
Aber tun wir mal so, als hätten wir das nicht gelesen. Tun wir mal so, als ob wir das vorher gesagte Ernst nehmen würden.
– “Wer über die AGB meckert, sollte dann halt auch gefälligst Vorschläge unterbreiten können, wie man es besser machen könnte.”
Das ist das Killer-Argument derjenigen Leute, die sich nur noch mit “Kritisieren dürfen nur Leute, die sich auskennen. Und wer sich auskennt, bestimme ich!” behelfen können. Liebe Salzstange, lies doch einfach mal Udo Vetters Artikel auf Lawblog. Das ist jemand, der sich auskennt. Und der auch juristisch sattelfest belegen kann, was wir hier nur aus unseren Bauchgefühl heraus vermuten: das diese neuen AGBs allenfalls als Nachmittagsunterhaltung für angehende Juristen im Berufskolleg dienen können.
– “Dann macht mal Vorschläge, wie ihr die AGB umgestalten würdet und nicht nur zum Nachteil des Betreibers!”
Auch hier könnte ein Studium diverser Kommentare und verlinkter Artikel helfen. Ein Tipp, das Lesen der aktuellen Gesetzeslage hätte den für diese AGB verantwortlichen Mitarbeitern viel, viel Häme, Spott und vielleicht auch Nacharbeit ersparen können.
Noch Fragen?
Um Terroristen aus Deutschland fern zu halten, ist auch jedes Mittel recht? Himmel, wo lebt ihr? Und ja, Leute, die sich ein Stück weit Privatssphäre erhalten wollen, nutzen sowas wie StudiVZ erst gar nicht, für die Kommunikation. Und nur weil ich etwas nicht nutze, darf ich solch augenscheinlichen Unfug nicht kritisieren? Oder weil ich selbst noch nie ein VZ betrieben und AGB geschrieben habe? Na prima…denn auf der “Argumentations”schiene kannst dich glatt als Politiker verdingen.
Wie sonst sollen sie denn “böse” Leute im Portal finden, wenn sie nicht schnüffeln dürfen?!
Auf den AGB wird nur rumgehackt und KEINER hat bislang eine bessere Version vorlegen können… das sagt doch alles!
Ich weiß das euch “nutzerfreundlichere” AGB lieber wären, aber verdammt nochmal versetzt euch in die Lage des Betreibers!!!
Ihm gehört der Laden, also darf er auch bestimmen. Wem’s nicht passt, der soll sich halt woanders anmelden.
StudiVZ ist ja nicht die einzige Community oder das sozialistische Monopol.
Nörgler und Querulanten wie euch würde ich jedenfalls auch nicht in meiner Community haben wollen…
Immer auf der neidvollen Suche nach Fehlern, Lücken, …
Du solltest echt Politiker werden. Du hast in einen Kommentar alle Vorurteile gepackt, die man gegenüber Internettrollen auch nur haben kann. Und beleidigen kannst bestimmt auch woanders besser als hier.
q.e.d.
Extra für dich jetzt auch mit Link unter meinem Namen, also komm mir nicht mit Neid, Nörgeln oder Betreiber-Verstehen-Müssen…
Och, Salzkrümelchen. Es gibt Gesetze. Die kann man nicht per AGB aus der Welt schaffen. Und ob Du nun eingeschnappt bist oder nicht – wer die Gesetze nicht kennt, sollte von juristischen Arbeiten die Finger lassen.
Wenn Du mit dem Schnüffeln das Lesen privater Nachrichten ohne explizites Einverständnis der Kommunikationspartner meinst…
Da kannst Du noch so trotzig mit dem Fuß aufstampfen. Es ist eine Straftat, auf die es i.d.R. harte Gefängnisstrafen gibt. Wir reden über Jahre.
Sollte Du also fürs StupidVZ an Deiner Gefängniskarriere arbeiten – das würde wenigstens Deine Emotionen erklären – dann denk daran, daß eine Zelle echt nicht trendy und garnicht 2.0 ist.
Strafmildernde Umstände sind übrigens auch Selbstanzeigen und Kooperation bei der Aufklärung von Straftaten. Da kann man sich schonmal eine Bagatellstrafe erarbeiten.
Und doch, doch, doch… es kommt immer raus. Bei naiven Träumern wie den StupidVZlern kommt es immer raus.
Denn früher oder später quatscht einer und hat nicht an die Verjährungsfristen gedacht.
Einer singt immer, Salzkrümelchen.
[…] Weiterlesen: http://www.blogbar.de […]
@Knabberzeugs: Geh mal lesen, drüben hat der Udo das mal rechtlich bewertet, wie das mit dem Ausschnüffeln so ist.
Nur weils alle machen, heisst das immer noch nicht, dass es okay ist.
Also, sauberer wäre meiner Meinung nach z. B. gewesen, die Verwirkung einer Vertragsstrafe in den AGBs auf solche Verstöße gegen die AGB zu beschränken, die
a) vorsätzlich begangen wurden
UND
b) tatsächlich oder potenziell dazu geeignet sind, die Kommunikation auf StudiVZ nachhaltig in einem gegen die Ziele der Plattform gerichteten Sinne zu beeinträchtigen.
So wie sie das jetzt formuliert haben, fällt halt auch jeder Bagatell-Käse (beim Geburtsdatum vertippt) unter die Vertragsstrafe-Klausel. Aber was ist denn z. B. verwerflich daran, wenn einer fahrlässigerweise vergisst, seinen Studienfachwechsel nachzutragen? Eine Vertragsstrafe wäre in einem solchen Fall schon der Sache nach unangemessen (unabhängig von der Höhe).
Und das spricht tatsächlich dafür, dass eine solche Klausel im Ernstfall von einem Gericht als komplett nichtig angesehen würde: Denn eine “geltungserhaltende Reduktion” im Sinne einer engen Auslegung gibt es bei AGBs nicht, da die Verwendung unangemessener Klauseln ansonsten für den Verwender risikolos wäre. Auch eine etwaige Absicht von StudiVZ, die Klausel nur in “harten Fällen” wirklich einzusetzen, stünde einer Nichtigkeit nicht entgegen. Denn hierauf kann sich der Verbraucher nicht verlassen.
Ich hätte ja nicht gedacht, dass Salzstangen so bitter sein können, aber es ist nun einmal Aufgabe des Betreibers (eines kapitalistischen Quasimonopols) wasserdichte und gesetzteskonforme AGB zu haben, und nicht die Aufgabe unbeteiligter Dritter. Und sie können böse Leute auch finden, ohne die Privatsphäre zu verletzen oder gegen das Fernmeldegeheimnis zu verstoßen. Was denkst du denn, wie die Polizei Kriminelle fängt?
@Stephan: Wird Zeit fürs Wochenende, ich hab bei dir grad bei naiven Trümmern wie dem StupidVZ gelesen.
@32:
Geiles Argument. Don ist also juristisch kein Laie, weil seine Schwester Rechtsanwältin ist? (Mal ganz unabhängig davon, ob Don tatsächlich juristischer Laie ist oder nicht. Keine Ahnung, finde ich auch nicht sonderlich wichtig)
Ich habe Ahnung vom maurern, ein Zimmermann macht mir nichts vor und zudem bin ich bald im Naturwissenschaftlichen Bereich kein Laie mehr. Sind schließlich alles Berufe, die in meinem Familienkreis oder im engsten Freundeskreis vorkommen :P
[…] Nun, die Wellen haben wieder höher geschlagen nach dem das StudiVZ seine neuen AGBs, Datenschutzrichtlinien und seinen Verhaltenskodex offenlegte. Ich habe ich nur leicht drüber ausgelassen. An anderer Stelle wurde darauf genauer eingegangen, einige haben sich Gedanken zu diesem Wirrwarr gemacht. Andere haben sich auf das Wesentliche im Leben besinnt. […]
off topic:
– Autokennzeichen: die ersten buchstaben stehen für den ort/stadt…
– telefonvorwahl: kann ich auch noch einordnen…
– IP: ???
–> gibt es da ne logik?
Felix, bitte nicht weiter um Cornholio aka diverse andere Namen kümmern, sollte der tatsächlich so doof sein, seine reale Persönlichkeit nach 500+ Spamkommentaren offenzulegen, wird das ein erstklassiges Schlachtfest. Schon lustig – erst eine feige Sau sein, falsche Angaben machen, gegen mehfache Aufforderung anderen Leuten das Blog spammen und dann auf Persönlichkeitsrechte pochen… heul doch, Scherzkeks.
Oder meintest Du StudiVZ?
Frage: Warum der neue AGB seitens StudiVZ?
These: Weil man die User damit unter Druck setzen will, “richtige” (wie auch immer das auszulegen ist) Angaben zu machen. Logirsch. Dies wiederum hat den Hintergrund, vor poteniellen Werbetreibenden behaupten zu können (und überhaupt attraktiv für diese zu sein), das wirklich zielgruppenindividuelle Werbung oder sonstige Marketingaktivitäten auf StudiVZ Sinn machen. Kurz: Erhöhte Attraktivität für werbetreibende Unternehmen auf StudiVZ zu werben wegen Minimierung von Streuverlusten auf Basis von “abgesicherten” Zielgruppeninformationen.
Das finde ich übrigens auch interessant…
@Seffen:
Nette These, durchaus glaubhaft, aaaaaber … das setzt voraus, dass die User die AGBs beim Anmelden a) durchlesen und b) auch verstehen!
Auf Grund mannigfaltiger, allseits von vielen Leuten gemachter Erfahrungen mit Userverhalten: Das macht (auf gut Deusch gesagt) keine Sau!
Ãœbrigens, Udo Vetter nimmt gerade die Äusserungen des StudiVZ-Sprechers zu den bislang geäusserten Vorwürfen auseinander. Zum Glück habe ich das “Ach, Gottchen, die armen Kinder!”-Stadium schon lange hinter mir gelassen. Eine Stümperiade nach der anderen …
@46.
StudiVZ hat aber nun das Einverständnis der User.
Wir leben in 2007 und auch der letzte Anarchistist sollte nun endlich begreifen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Wer sich bei einer Community anmeldet, welche Wert auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten legt, der sollte sich eben auch an die AGB halten und gut.
StudiVZ = Studentenverzeichnis … und nicht Jedermansverzeichnis!
Ansonsten gibt’s ja noch genügend andere Portale zum Trollen…
Wäre auch schön, wenn ihr mal wieder andere Themen aufpickt als nur StudiVZ.
Oder seid ihr zu faul mal andere Themen zu recherchieren?
@”Juristischer Laie”: Jeder, der kein abgeschlossenes Jurastudium hat ist juristischer Laie. Selbst ich als Jurastudentin bin juristischer Laie. Und das Argument mit der Schwester ist so sinnvoll wie ‘Ich hab letztens 5 Folgen Emergency Room geschaut. Morgen mach ich die Herz-OP.’
Und zu AGBs im Allgemeinen: Die dürfen selbstverständlich NICHT nach deim eigenen Gutdünken zusammengeschustert werden. Es würde nicht ellenlange Paragraphen zu AGBs im BGB geben, wenn das so einfach wäre.
Oh, kommt langsam die Erkenntnis? Wenn jetzt der Denkprozess noch dazu führt, dass eben auch Betreiber den hiesigen Gesetzen unterworfen sind, dann ist viel gewonnen. Weisst, ich finds dann auch selten peinlich, wenn du hier plötzlich die Anarchie-Keule schwingst. Das zeigt doch auch nur, dass du von diesem Thema nun wirklich keine Ahnung zu haben scheinst, aber mitreden möchtest.
Dann sollten diese sich auch an bestehende Gesetze halten und sich nicht auf obsolete Dinge berufen. Außerdem müssen sie gültig sein, um eine Relevanz zu haben. Und eben dies wird angezweifelt.
Wer hindert dich?
@Kajetan
Ist klar, dass fast niemand sich das durchliest und auch
versteht. Darum geht es vielleicht auch nicht wirklich. Man muss
das aus StudiVZ-Sicht mittelfristig betrachten. Die angepassten
AGBs sind der erste Schritt, die Community zu “säubern”, um die
angesprochene Attraktivität für Werbetreibende zu erhöhen.
Wird natürlich niemand aus dem “Bonker” zugeben. Aber Holtzbrink will
mit dem Teil ja irgendwann mal Kohle einnehmen. Wenn ich Firma XYZ
wäre, Studenten durchaus meine Zielgruppe sein könnten, würde ich
da natürlich nur dann Werbung schalten, wenn ich mir sicher sein kann, dass ich dort wirklich auf Studenten oder Alumnis treffe, die soundso alt sind, diesunddas studieren, aus dieseroderdener Region kommen usw. . Schaffung von Transparenz durch Abbau von Informationsasymmetrien, damit der Werbetreibende, besser die Marketingabteilung des jeweiligen Unternehmens, ein “gutes” Gefühl und Rechtfertigungsgrundlage gegenüber firmeninternen Entscheidungsträgern hat, dort investiertes Werbegeld gezielt und effizient einzusetzen.
Das sich mit Sicherheit kaum jemand die AGBs durchliest und viele User dort vertreten sind, die nicht das sind, was sie angegeben haben, ist erst mal zweitrangig. Interessiert wahrscheinlich Firma XYZ gar nicht, wenn sie von StudiVZ vorher irgendwelche “abgesicherte” und zusammengezimmerte Mediadaten auf den Tisch bekommt.
@58: Wäre auch schön, wenn ihr mal wieder andere Themen aufpickt als nur StudiVZ.
Oder seid ihr zu faul mal andere Themen zu recherchieren?
Och wie süß. Mal wieder ein totales Schwachsinnstotschlagargument.
Salzkrümelchen, Du kapierst es nicht. Würdest doch toll in den Mitarbeiterstab von StudiVZ passen. Oder gehörst Du schon dazu? :)
Der Schnüffelpassus ist die öffentliche Ankündigung massiver Straftaten.
Glaube mir ruhig, hab selbst bei einem Mailhoster gearbeitet und dort im Gegensatz zu Dir mit Juristen drüber geredet. Strafrecht ist kein Laienspiel. ;)
Ich schrieb nämlich nicht umsonst von expliziter Einwilligung, bzw. Aufforderung. Das Postgeheimnis gibt man nicht durch Nichtbeachtung einer vermutlich gar nicht gelesenen AGB aus der Hand.
Wenn Du die Post von jemandem lesen willst, musst Du ihn schon direkt und deutlich um Erlaubnis fragen. Dazu muss er das unterschreiben oder explizit was anklicken, damit Du vor Strafverfolgung sicher bist.
En passant mit ‘ner AGB, die automatisch gültig wird? Vergiß es.
In wievielen Formulierungen willst Du es hören?
Am besten gleich von Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richter zusammen?
Naja, ich glaube, die Geier kreisen schon. Früher oder später wandert die erste vorläufige Festnahme durch die Presse. Denn irgendeiner dieser Knastvögel verplappert sich. Mit Sicherheit. :)
@Seffen:
Ok, aus StudiVZ-Warte betrachtet man das als erster Schritt Sinn. Aber auch nur aus deren Sicht. Denn eine AGB, auch noch eine so fehlerbehaftete AGB als ein Mittel zur Pflege des Datenbestandes einzusetzen, oder gar als “Feature” gegenüber Werbekunden … darauf kann man nur im Bonker kommen.
Da war die Idee mit den Campus Captains als Aggregatoren und “Pfleger” des lokalen Datensatzes ja richtig gut dagegen. Gibt es die überhaupt noch?
Es gibt keinen Grund, hier den Don oder andere kritische Blogger so anzumotzen. “in fact” glaube ich, dass das Thema StudiVZ schon jetzt wieder an Fahrt ABnimmt, es weniger hitzig ist, und mit ein bisl “drüber schlafen” erkennt das eigentlich jeder.
Denn die Kritik am StudiVZ und deren Gebahren ist berechtigt UND wichtig (gegenüber dem quasi-Monopolisten ist es das grundsätzlich), einzig einige ausufernde Formen sind fragwürdig, wie beispielsweise die generelle Dumm-Erklärung aller User bei StudiVZ. Sowas ist nicht in Ordnung!
[…] Auch Don Alphonso hat aktuell einen Beitrag zu den neuen StudiVZ-AGB gesendet. […]
@58:
Diese Ansicht finde ich recht putzig. Liest du dir Antworten auf deine Kommentare auch durch oder gibst du einfach mal alle paar Minuten einen Laut von dir um zu zeigen, dass du dem Blog erhalten geblieben bist?
StudiVZ hat NICHT das Einverständnis der Nutzer, weil die AGB unwirksam sind.
Wenn Don Alphonso auf diese Seite AGB setzen würde in denen steht, dass man mit dem posten hier sämtliche Grundrechte aufgibt: Würdest du dann auch sagen, dass derjenige, der hier postet, eben mit Grundrechtsverletzungen rechnen muss, weil er mit dem posten verbindlich zugestimmt hat?
Vielleicht solltest du dir jemanden suchen, der Ahnung von der Materie hat (schreib doch mal an die Sendung mit der Maus, die können das sogar für Leute wie dich erklären) und dich in Ruhe mit dem zusammensetzen. Vielleicht verstehst du dann das Problem…
Ach, Salzkrümelchen, weil ich erst jetzt Kommentar 23 gesehen habe…
Wie heißt denn diese große Singlebörse? Nur so aus Neugier. :)
Hallo, ich sage jetzt mal etwas als StudiVZ Nutzer und als Leser der Blogbar und den anderen Blogs.
Ich denke, das sdie Sachen die Don im letzten Jahr geschrieben hat und seine Arbeit dazu beigetragen haben das StudiVZ, das verdammt chaotisch war, vielleicht kein Wunder bei den Gründern, professioneller geworden ist. Ob das Don freut, weiß ich nicht. Fakt ist, das StudiVZ nicht an Nutzern verloren hat sondern das sie trotz (wegen?)der Skandale an Nutzern gewonnen haben. Dennoch, ich fand die Arbeit von Don wichtig. Mittlerweile muss ich aber schon sagen das ich den Eindruck habe das sich Don und auch die anderen Blogs an StudiVZ sehrfestgebissen haben und nicht mehr davon loskommen. Seit über einem halben Jahr ist es nun DAS Thema. Ich finde das steht etwas im Widerspruch zu dem Anspruch den Don selbst immer hat und auch den er Blogs zuweist. Wie kann man denn Blogs wirklich ernst nehmen wenn sie ein halbes Jahr nur über eine Studentencommunity schreiben und sei sie noch so schrecklich. Wenn ich mir die Beiträge von Don in den letzten Monaten anschaue dann geht es entweder um StudiVZ oder um Vorgänge innerhalb der Blogosphäre. Es dreht sich immer im Kreis. Aber mittlerweile interessieren sich die Medien nicht mehr für StudiVZ. Das haben sie getan als es um die Nazi Einladung ging und um die Gruschel/Stalking Gruppe. Aber das ist nun lange her und ich finde es etwas bezeichnend dafür das die Lust aus dem Thema draußen ist wenn Don nun zum 30.000 Mal auf genau diese zwei Ereignisse verweist um wieder damit die Medienvertreter zu locken wie er es ja auch selber schreibt.
Wie lange wollt ihr euch denn noch über StudiVZ erregen auch wenn es außerhalb der Blogosphäre und heise.de kein anderer mehr tut? Irgendwie verkommt mir das so ein wenig hier zum Selbstzweck.
Also ich für meinen Teil amüsiere mich köstlich. Dafür muss ich StudiVZ echt dankbar sein. Man müsste das mal verfilmen.
Und jetzt warte ich erstmal ab, ob sie sich in den Knast manövrieren. Ich kann warten. :)
Andreas, Du verstehst etwas grundsätzlich falsch: Das hier ist ein Metablog. Hier gibt es von Anfang an nichts ausser Berichte über Blogs, Blogs und Journalismus und die Fragen der wirtschaftlichen Relevanz, sowie angenzender Bereiche des Web2.0. Als grösstes Projekt dieses 2.0-Dingens steht StudiVZ natürlich unter besonderer Beobachtung. Dass sie mit dem Hack, ihren Lücken und mit den AGB immer wieder solche Steilvorlagen liefern, ist deren Problem. Ich berichte darüber. Dazu gibt es die Blogbar. Es geht mir nicht darum, dass die Medien hier auflaufen, ich zitiert werde, whatever, sondern um das dranbleiben am Thema. Das nennt man gemeinhin Journalismus. Und der Stil ist angesichts des Objekts gerechtfertigt. Wie Du zur Überzeugung kommst, StudiVZ sei professioneller, wenn ein Gründer gehen muss, der Laden geknackt wird und die AGB unwirksam sind, verschliesst sich meinem Verständnis.
Daß sich die Medien mittlerweile nicht mehr für StudiVZ interessieren, stimmt im Übrigen auch nicht. Es müssen nur gewisse Schwellen überschritten werden, bis es wieder Thema ist.
Ok der Laden ist meiner Ansicht nach professioneller geworden weil er den Blog abgeschafft hat(ohne den hätte es die ganze Aufregung gar nicht erst gegeben)
Weiterhin gab es keine Zeiten mehr wo die Seite down war, die Seite ist schnell.
Klar,das sind Selbstverständlichkeiten aber wenn man es mit letztem Jahr vergleicht eindeutig eine Verbesserung.
Auch das Dariani nun weg vom Fenster ist nehme ich als Beleg für eine Professionalisierung da er ja nun maßgeblich für die Polarisierung gesorgt hat.
Du Don, wirst es nun merklich schwerer […]
[Edit: Sorry, mir wird das zu blöd. Ich will nicht zum 100. mal den selben Mist durchkauen lassen. Don]
@67 (McDorsett):
“StudiVZ hat NICHT das Einverständnis der Nutzer, weil die AGB unwirksam sind.” […]
[Edit: Jetzt reicht´s langsam mit dem Kindergarten und den Beleidigungen. Tschüss. Don]
Salzkrümelchen… Frag lieber einen Anwalt. Solltest Du bei StudiVZ an der Kontrolle von privaten Nachrichten arbeiten, solltest Du das schnell tun. Ganz schnell. Und wie heißt nun die große Singlebörse? ;)
Jetzt ENDLICH wissen wir es! Ohne das StudiVZ-Blog wäre das alles niemals passiert!!
Mööönsch, Don! Und Du hast uns monatelang was vorgemacht wegen Sicherheitslücken, Nazistil-Einladungen und Massen-Stalking … echt jezz … ;)
Manche wollen einfach nicht hören. Das hier ist nicht das heise-forum.
Hey Don! Falls das Krümelchen mit dem Namen der Singlebörse rausrücken sollte… bitte nicht löschen. ;)
Für mich ist es unbegreiflich, wie man so stümperhaft die AGB formulieren konnte. Jeder Jurastudent, der über das Grundstudium hinaus ist, erkennt die Unwirksamkeit auf den ersten Blick.
Besonders ärgert mich, dass die Betreiber von studiVZ in der betreffenden Email einen durchtriebenen kumpelhaften Ton anschlagen. Zum einen verweisen sie auf den, von den Mitgliedern erarbeiteten, Verhaltenskodex der eine AGB- Anpassung “unvermeidbar” macht, zum anderen wird man geduzt.
Und ich sage es nochmal für den lieben Stephan:
StudiVZ hat das Recht die Nachrichten zu lesen, da die User informiert wurden.
Wer unfähig ist, die eMail in seinem Posteingang oder Spamordner wiederzufinden, hat im Internet nichts verloren.
Johannes, da gibt es schon lange nichts mehr zu begreifen.
Das ist einfach StudiVZ. Die sind so. :)
Lehn Dich einfach zurück, mach Dir ein Bier und ‘ne Tüte Popcorn auf und amüsier Dich. Sie schaufeln und schaufeln und fühlen sich dabei wahrscheinlich noch echt smart und hip. Fragt sich nur, wer die erste Schaufel Erde draufschmeißt, wenn sie sich reingelegt haben.
Grabreden wird es genug geben. ;)
Salzkrümelchen: Das sehen die Gerichte und einige in den Knast gewanderte aber ganz, ganz anders. Frag einen Anwalt. Schnell!
Ich informiere dich hiermit darüber, dass auf jeden Kommentar von dir ab sofort meinerseits eine Beleidigung deiner Person erfolgen wird. Ist das okay für dich? Wenn du nicht antwortest, stimmst du dieser Regel in genau 60 Minuten automatisch zu.
Und Knabbergebäck, ists geil sich hinter einer Schein-Anonymität zu verstecken und solch eine geballte Ladung dummes Zeug ins Netz zu schreiben?
Salzkrümelchen: Schön. Glaub, was Du willst. Dein Leben, Deine Zukunft. Ich denke, ich habe Dir meine Sicht der Dinge deutlich genug gemacht. Übrigens hatte ich selber auch die Pflicht im Job, die Emailpostfächer von Usern zu checken. Ich bin da nicht so völlig ahnungslos. ;)
Für die Zensurplärrer: Lest das und dann geht bitte woandershin. Wer mit erfundenen Emails wie salz@stange.sz hier randaliert, hat hier keine Zukunft.
StGB $206: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__206.html
Das ist eine scharfe Knarre! Es ist ein Unterschied, ob man durch Übersehen einer Änderung in AGB oder Datenschutzerklärung plötzlich Werbepost erhält oder ob wildfremde Menschen in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre eindringen.
StudiVZ nimmt sich hier eine Freiheit heraus, die nichtmal Strafermittlern ohne spezielle gesetzliche Erlaubnis zusteht.
Für Mailprovider gibt es da nur eine Erlaubnis – die technische Sicherstellung des Dienstes, also serverseitige Spam- und Virenfilter.
Aber auch da muss der User zumindest deutlich wissen, was los ist, und die Sache einfach abschalten können. Die private Post ist eine Heilige Kuh in der Justiz.
Jede Rechtsgüterabwägung – sofern ein guter Verteidiger die überhaupt erzwingen kann – wird hier eindeutig zu Ungunsten des Angeklagten ausgehen.
So. Und damit höre ich jetzt endgültig auf, auf die strafrechtlichen Konsequenzen der Emailschnüffelei hinzuweisen.
Es reicht. Wer unbedingt in den Knast will, ist zumindestens als Leser dieser Kommentare ausreichend gewarnt worden.
Postschnüffelei ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Strafrichtern auch nicht als solches behandelt. Bis zu 5 Jahre Gefängnis sind sicher nur die sprichwörtliche Maximalstrafe, die in der Praxis kaum erreicht wird. Aber mit einer Vorstrafe wegen Bruch des Fernmeldegeheimnisses einen neuen Job zu kriegen, könnte schwierig werden. Als Arbeitgeber würde ich eher einen ehemaligen Taschendieb als einen Postschnüffler einstellen. Gegen Diebstahl kann man sich schützen und versichern…
Um das noch mal für die “juristischen Laien” klarzustellen:
Die AGB des StudiVZ (so wie die meisten AGB von Dienstanbietern im Internet auch) enthielten vorher schon den Passus, dass ‘eine Änderung der AGB per Mail bekannt gegeben werde und, sofern nicht fristgerecht widersprochen werde, diese dadurch in Kraft treten’. Man “unterschreibt” das schon beim ersten mal und hat danach gefälligst selbst dafür zu sorgen, immer eine “aktuelle” Emailadresse hinterlegt zu haben.
Grüße,
Sebastian
Achja Don – entschuldige die Emailadresse ;)
Vergessen: @Stephan:
Deine Ausführungen zu § 206 StGB haben einen großen Haken:
1.) Das Delikt hat eine besondere Anforderung an die Rechtswidrigkeit. Es heißt “Wer unbefugt…” und das bedeutet, dass derjenige, der via AGB einwilligt´, mindestens damit betraute Mitarbeiter und Geschäftsführung von StudiVZ DAZU BEFUGT, die Mails zu lesen. § 206 scheidet daher aus.
Anders sieht das aus, bei denjenigen, die die AGB nicht erhalten haben. Wer diese nicht erhält, kann ihnen nicht (konkludent) zustimmen und braucht diese nicht gegen sich wirken lassen. De facto wusste er ja im Zweifel gar nichts davon. In diesem Fall käme (in Abhängigkeit zur alten “Policy”) eine Strafbarkeit nach § 206 wieder in Betracht. Hier sollte das sVZ so schlau sein und vorher peinlichst genau prüfen, ob der betreffende User des Einzelfalles die AGB auch tatsächlich zugestellt bekommen hat. Aber -> deren Problem :P
Abermals Grüße,
Sebastian
Sebastian, das ist eher irrelevant. Man kann ja auch im Supermarkt die AGB ändern, ohne überhaupt den Kunden bescheid zu sagen.
Völlig normal.
Und gerade deshalb darf eben nicht jeder Quatsch in die AGB geschrieben werden. Man muss sogar als blinder und halb besoffener Volldepp davon ausgehen können, daß in den AGB nur Sachen drinstehen, die man sich auch so zusammenreimen kann. Hausverbot bei Straftaten oder asozialem Verhalten zum beispiel.
Weitgehende, sogar anwaltlichen Rat erfordernde, Verpflichtungen des Kunden wie z.B. regelmäßige juristische Prüfung der AGB, Vertragsstrafen oder gar Aufgabe des Fernmeldegeheimnisses gehören nicht dazu.
Echt nicht. ;)
Abgesehen davon, daß Dinge wie die salvatorische Klausel oder der generelle Haftungsausschluß für den Betreiber eh null und nichtig sind.
Reinschreiben kann man viel. Aber was dann gilt, entscheiden andere. Und die mögen keine schlampigen AGB. Und schon gar keine Übervorteilung des Verbrauchers.
Nachtrag: eine AGB gilt auch dann, wenn sie der Kunde nicht gelesen hat. Das schließt automatisch aus, daß via AGB eine Einsichtnahme in die besonders geschützte Intimsphäre erlaubt werden kann. Denn dazu wäre eine klare und eindeutige Willenserklärung notwendig, die aus dem Ignorieren oder Verlieren einer für den typischen User sowieso uninteressanten Email wohl kaum hervorgeht.
@Stephan:
1. Absatz:
Nein! § 305 II BGB sagt, dass die AGB vor Vertragsschluss erkennbar sein müssen. Der Supermarkt MUSS es dir also sagen (oder die AGB an der Kasse auslegen, in der begründeten Hoffnung, dass sie dort niemand liest).
2. Absatz: Grundsätzlich richtig. Siehe §§ 307-309 BGB für Klauselverbote in AGB.
3. Absatz: Lies die o.g. §§ durch! Eine Vertragsstrafe ist grds. zulässig, wenn sie nicht die Kriterien des § 309 Nr. 6 BGB entspricht. Juristische Prüfung darf nur der Rechtsberater durchführen und kann nicht in den AGB pauschal angeordnet werden. Wird’s in dem Fall auch nicht. Sei dir allerdings evtl. trotzdem angeraten ;) Aufgabe des Fernmeldegeheimnisses IST AUCH PER AGB MÖGLICH! In § 206 StGB steht wie gesagt explizit “WER UNBEFUGT…”. Wen du allerdings zuvor schon jemanden per Vertrag (§ 305 I S.1 BGB: “[AGB] sind […] Vertragsbedingungen,[…]”) dazu berechtigst, handelt er BEFUGT und verstößt deshalb NICHT gegen § 206 StGB.
Letzter Absatz: Bis auf die Salvatorische Klausel geb ich dir Recht. Vergiss allerdings nicht, dass das StudiVZ inzwischen ein international tätiges Unternehmen ist.
Grüße, Sebastian
Zum Nachtrag: Jepp, AGB gelten auch wenn sie nicht gelesen werden. Sonst müsste die Kassiererin ja auch jedesmal sagen: “Bitte lesen Sie sich unsere AGB durch”, wenn sie den Kunden nicht schon kennt.
Sie müssen der anderen Vertragspartei nur den Umständen entsprechend einfach zugänglich gemacht werden und von diesem akzeptiert werden. Dies geht wiederum auch per Nichtstun, wenn du das vorher so vereinbart hast.
Eine Willenserklärung liegt im Akzeptieren der AGB konkludent vor (selbst wenn du durch Nichtstum akzeptierst).
@ Sebastian:
“Es heißt Wer unbefugt und das bedeutet, dass derjenige, der via AGB einwilligt´, mindestens damit betraute Mitarbeiter und Geschäftsführung von StudiVZ DAZU BEFUGT, die Mails zu lesen. § 206 scheidet daher aus”
Schwachfug hoch zehn. Ich kann durch eine AGB-Anerkennung, ob nun aktiv oder passiv durch Nichtreklamation, nicht einen Rechtsbruch legitimieren, auch nicht allein mir gegenüber.
Eine AGB hat sich *immer* den Gesetzen unterzuordnen. Tut sie das nicht, auch nur in Teilen, sind die entsprechenden rechtswidrigen Bestimmungen wirkungslos. Hier (Datenschutz) handelt es sich nicht um privatrechtliche Regelungs-Notwendigkeiten, sondern um Straftaten.
Mal kurzer Zwischenruf und gleichzeitig Frage: Ist denn diese Erklärung, wie StudiVZ gedenkt mit der Privatssphäre umzugehen, überhaupt Bestandteil der AGB? Denn die Ankündigung, dies im Zweifel zu tun, erfolgt ja eher in der Erklärung der Datenschutzbestimmungen.
@porschekiller:
Und noch mal für die Galerie: § 206 bedingt eine “doppelte Rechtswidrigkeit”. Da das Rechtsgut des 206 NUR DEINE EIGENE PRIVATSPHÄRE ist, kannst du selbstverständlich wirkungsvoll in einen Rechts-“verstoß” einwilligen!!! Es gibt in der Strafrechtstheorie Leute, die für den Fall die Rechtswidrigkeit verneinen und es gibt sogar welche, die hier den Tatbestand schon ausschließen würden. Eine Schuldfrage ist hier nicht mehr zu stellen.
Zudem ein ganz anderer Punkt: Schon mal den 206 weitergelesen? Im Original heißt es:
“Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen […]”
Die reine Kenntnisnahme erfüllt den Tatbestand daher noch nichtmal!! Du musst das zur Kenntnis genommen erst noch mitteilen!
Hoffe das war diesmal endlich verständlich.
Grüße,
Sebastian
Ehe das hier zu einem laienjuristischen Schlammcatchen verkommt, will ich nur kurz 3 Dinge anbringen:
1.) Der besondere Schutz des Briefgeheimnisses, der m.E. eine rigide Auslegung des Fernmeldegeheimnisses erzwingt. Siehe Rechtsgüterabgleich, explizite Zustimmung und automatische Gültigkeit von nichtgelesenen AGB.
Das Stichwort von Dir selbst, Sebastian, ist “in der begründeten Hoffnung”. BEGRÃœNDET. Eben.
2.) Die Tatsache, daß der Rechtsanwalt meines früheren Arbeitgebers (ein großer Webmailer) sehr darauf geachtet hat, daß wir nicht im Knast landen – zu Recht. Andere hat es erwischt. Und selbst Bewährungsstrafen sind bei sowas kein Witz.
Und 3.) Vielleicht sollten wir alle einfach mal einen Rechtsanwalt dazu befragen. Der Vetter scheint die Sache wie ich einzuschätzen. Vielleicht frage ich einfach mal selber nochmal eine Rechtsanwältin dazu. Wäre frühestens Montag. Ihr solltet das auch tun. Dann könnten wir die Ergebnisse vergleichen. :)
Sebastian: Es reicht das Öffnen einer “verschlossenen” Nachricht. Hab den Fall nicht mehr hier. Aber da wurde einer verknackt, weil er dachte, eine Email wäre nicht verschlossen.
Die Rechtsauslegung ist nicht auf Seite der Postschnüffler. ;)
Ich bin zwar kein examinierter Jurist, aber auf bestem Wege dahin und nicht weit entfernt. Zudem habe ich – insbesondere im Bereich Datenschutz – weitergehende, jahrelange, berufliche Erfahrungen. Nicht, dass ich mich mit einem Anwalt gleichstellen wollte, aber ich würde mir ehrlich und ohne jede Arroganz zusprechen, von dem Thema (insb. in strafrechtlicher Hinsicht) eine gewisse Ahnung zu haben.
Zu deinem 2. Punkt: Dass euer Anwalt sich darüber Gedanken machen musste, lag vermutlich daran, dass ihr – wenn ihr Nachrichten von Usern mitgelesen habt – nicht jeden vorher habt “unterschreiben” (respektive anklicken) lassen, dass ihr eure AGB in der Form wirkungsvoll ändern wollt.
Zu 1.: Die “begründete Hoffnung” war als ‘Hoffnung, dass der Kunde die AGB nicht liest’ gemeint. Wirksam sind sie wie du wiederum selbst sagtest trotzdem. Das sind sie ab dem Zeitpunkt, wo es der anderen Vertragspartei zumutbar ist, unter den gegebenen Umständen von ihnen Kenntnis zu nehmen.
Das der Anwalt sich Gedanken gemacht hat, lag am Besuch durch die Staatsanwaltschaft und einem damit verbundenen deutlichen Schuß vor den Bug beim persönlichen Gespräch mit einem Richter. :)
Das Lesen der Kundenemails DURFTE nicht per AGB geregelt werden.
Der Kunde, der ein Problem hatte, musste extra eine Seite mit deutlicher Belehrung anklicken und per Klick auf einen Button oder per schriftlich zugesandter Ermächtigung eine explizite Erlaubnis für das Lesen BESTIMMTER Emails geben.
Nix mit AGB. Uns wurde klar und deutlich mit Strafermittlung und Verurteilung gedroht, wenn wir nicht in JEDEM Fall nachweisen könnten, daß der jeweilige User explizit und willentlich den Auftrag gegeben hat.
“Auftrag”, auch so ein Wort, das da zählt…
Und da bekommt die begründete, durchaus gerichtsnotorisch sehr begründete, Hoffnung, daß der User die AGB nicht liest, eine gewisse Bedeutung. Eine, die den Verteidiger nicht erfreuen dürfte.
Strafermittlung? Strafverfolgung natürlich…
Ich geh jetzt wohl besser ins Bett. :)
@Stephan:
“Das Lesen der Kundenemails DURFTE nicht per AGB geregelt werden.”
Das möchte unser Datenschutz-Eleve Sebastian nicht begreifen, leider. Er möchte lieber die AGB als Persilschein sehen. Befugt sein heisst legitimiert sein. Und das leitet sich von Lex ab, nicht von “Ich mach mal ‘ne Vertragsschablone und dann ist alles easy”.
Nein. Es geht nicht um eine Vertragsschablone. Die Erfordernisse an die Erlaubnis sind nur nicht besonders hoch, so dass AGB im Regelfall ausreichen dürften. Dass der StA in Stephans Fall ermittelt hat wundert mich und kann ich nur für leere Drohungen halten.
Es gibt bisher ein einziges, höchstrichterliches Urteil zur Frage ‘Manipulation iSd § 206 StGB bei Emails’. Der Ausgangsfall ist ein komplett anderer, die Essenz des Urteils ist, dass ein Provider nicht ohne Zustimmung Emails filtern darf. Im Umkehrschluss heißt das, dass er dies MIT Zustimmung darf. Diese Zustimmung wiederum wird regelmäßig per AGB gegeben.
Da hier aber wie gesagt gar keine Mitteilung stattfindet, ist 206 so oder so nicht einschlägig. Evtl. kommen § 202 oder 202a in Frage. Hier muss aber die Einblicknahme ebenfalls unbefugt stattfinden. Zudem sind beides Antragsdelikte.
@Sebastian:
“Die Erfordernisse an die Erlaubnis sind nur nicht besonders hoch, so dass AGB im Regelfall ausreichen dürften.”
[..]
“Im Umkehrschluss heißt das, dass er dies MIT Zustimmung darf.”
Möchtest Du in Deinem Studium noch was erreichen oder gibst Du jetzt schon auf? “Umkehrschluss” ist kein juristischer Fachbegriff, sondern ein in der philosophischen Logik angesiedelter Slang mit völlig anderer Bedeutung. Man kann logische Zusammenhänge nicht einfach mathematisch “umkehren”, um sie in einem Gemeinwesen ungültig zu machen.
Filterung von Emails ist ein komplett anderer Sachverhalt als angekündigtes Mitlesen durch Menschen. Das sollte Dir als angehender “Experte” schon klar sein.
Nochmal für die Unbedarften: Eine AGB ist *kein* Freibrief für Regelungen abseits der Rechtsnorm. Sie ist genauso wie ein Muster-Mietvertrag nur ein Formular, welches den Ersteller von der aufwendigen individuellen Gestaltung von Einzelverträgen freistellen *kann*, wenn er gesetzliche Grundlagen befolgt und rechtliche Unklarheiten aussen vor lässt. Was in diesem Fall nicht gegeben ist.
Jo also fassen wir mal zusammen.
Erst erheben die Blogger den Anspruch über Moral bestimmen zu können und schreien Skandal wegen der Dariani Einladung, den Klo Videos usw. und angeblichen Stalker Gruppen. Sind sich ganz sicher das die Tage von StudiVZ gezählt sind.
Dann kommen die Sicherheitslücken, da sind sich die Blogger ganz sicher das so eine gefrickelte Seite bald den Geist aufgibt, wie kann man auch so einen Mist programmieren. Sind sich ganz sicher das die Tage von StudiVZ gezählt sind und vor allem wer würde denn so ne Seite kaufen?
Na gut, dann ist es Januar, StudiVZ macht plötzlich nen Millionendeal mit Holtzbrinck. Nun mutieren die Blogger plötzlich zu BWL Experten, StudiVZ wird doch nie und nimmer Profit abwerfen! Das mit der Werbung klappt doch sowieso nicht! Die von Holtzbrinck haben doch von Business viel weniger Ahnung als wir Blogger!
Nun ist es März und StudiVZ hat eine neue AGB die z.B. Massengruscheln untersagt. Plötzlich finden die Blogger das StudiVZ, welches ihrer Ansicht nach früher zu wenig gegen gestörte User gemacht hat nun in Aktionismus verfällt und zu viel macht. Die Blogger erleben nun eine erneute Metamorphose zu Jura Experten, “Mensch diese AGBs die sind doch nicht rechtskräftig!
Da hätten die dummen Anwälte von denen mal lieber uns Blogger befragen sollen!”
Was lernen wir daraus? Blogger sind Universalexperten, ob Moral, Technik, BWL oder Jura, sie wissen es einfach alles besser.
Was lernen wir noch? Im März 2007 hat StudiVZ zwischen 1.5 und 1.8 Millionen User, die (sicher nicht symphatischen Gründer) sind Milionäre und eine Konkurrenz ist nicht in Sicht.
So kann sich die Wahrnehmung verschieben wenn man sich nur in Klein Bloggersdorf aufhält.
Anmerkung: Der Einfacheit halber habe ich “die Blogger” geschrieben weil mir kein Blog bekannt ist das nicht beim StudiVZ Bashing mitmacht. Wenn man mir hier unzulässige Vereinfachung unterstellt dann bitte ich die Blogs von Jörg-Olaf Schäfers, Don Alphonso, Alexander Trust, Karsten Wallraff, den Law Blog, usw. zum Thema neue AGBs durchzulesen, man wird keinen Unterschied erkennen können.
@106:
“… weil mir kein Blog bekannt ist das nicht beim StudiVZ Bashing mitmacht.”
Könnte natürlich auch etwas damit zu tun haben, dass der Laden einfach unter aller Sau ist?
“Was lernen wir daraus?”
Nun kommst du …
@106:
Eigentlich verlangen die Blogger nicht viel. Nur dass sich das StudiVZ zum einen an selbst aufgestellte Regeln hält, zum anderen an gültige Gesetze. Außerdem sollte so ein großes Portal eine vernünftige Informationspolitik betreiben.
Das Blogger tatsächlich Universalexperten sind mag daran liegen, dass einige Blogger Kontakte haben und zudem aus allen Bereichen der Bevölkerungsschicht kommen. Der Einzelne mag sich nicht in jedem Bereich auskennen. Egal, dafür gibt es zehn andere Blogger, die genau aus dem Bereich kommen und Ahnung von der Materie haben. Und wenn es um BWL, Jura und Technik geht: Selbst wenn es keinen Blogger aus den Bereichen GÄBE, wäre es wohl nicht so schwer, jemanden zu fragen der sich auskennt. Juristen, BWLer und Leute, die sich mit Computern auskennen, gibt es genug.
Die Sicherheitslücken waren unbestreitbar da. Wer hat sie aufgedeckt? Blogger.
Eine Firmenleitung, die sich mit Stalkergruppen (nicht angeblichen; Dafür gibt es Beweise, zudem wird die Existenz dieser Gruppe nicht einmal von StudiVZ selber abgestritten) und Nazistileinladungen einlässt, muss damit rechnen, im Rampenlicht zu stehen. Moral definiert sich nicht über Experten, sondern über das Moralempfinden des Einzelnen.
Was die AGBs angeht: Was genau bringen denn bitte wirkungslose AGBs für die Sicherheit? Genz genau genommen nehmen sie die Freiheit der StudiVZ-Nutzer und bringen kein Stück Sicherheit, denn wirkungslose AGBs sind nicht einklagbar und damit nicht effektiv. StudiVZ macht damit NICHTS gegen gestörte User, sondern verärgert einfach nur eine Menge Leute.
Ich habe nie das Ende von StudiVZ prophezeit und werde es auch aufgrund der neuen AGB nicht tun, denn ich bin selber dort angemeldet und finde die Seite als Plattform grundsätzlich als okay. Das plötzlich aufgrund von Berichten 1 Mio User und mehr abspringen, ist in höchstem Maße unrealistisch.
Dennoch finde ich die Texte der Blogger wichtig, weil sie aufklären. Gäbe es die Blogger nicht, wäre die Seite Sicherheitstechnisch immer noch auf dem Niveau wie vor einem halben Jahr. Ohne Öffentlichkeitsdruck lernen solche Firmen eben nicht…
@70: also die Idee mit dem Film find ich gut! Man könnte ja ganz web 2.0 immer in Etappen schreiben (lassen). So dass jeder eine Weiterführung schreiben kann und dann gewählt wird welche genommen wird. So ein “StudiVZ – Der Film (vom Aufstieg und Fall der Start Up Hoffnung)” Blog.
[…] Und noch was zum Schluss. Liebe Kommentatoren, die Ihr bei Heise, an der Blogbar, bei Udo Vetter, bei YAMB oder den vielen anderen Bloggern der StudiVZ-Themenreihe so dezent drauf hinweist, dass wir Blogger uns alle nur um selbst kümmern und die wirklich echten StudiVZ-User davon gar nichts mitkommen: Ihr habt ja recht! […]
@108:
Blogger sollten sich lieber um ihren eigenen Sch… kümmern.
Die Sicherheitslücken wurden nicht von Bloggern aufgedeckt.
StudiVZ verärgert mit den AGB eine Menge Leute? Du meinst die Blogger? :-) Das ist aber keine Menge, nur ein klägliches Dutzend.
Und wiegesagt die Blogger haben mit der Aufspürunge der Sicherheitslücken nichts zu tun, sie haben lediglich DANACH darüber berichtet.
Na Kommentator, was glaubst du denn, wie viele StudiVZ-Mitglieder nebenbei bloggen? Oder anders ausgedrückt: Viele Studenten sind Mitglied beim StudiVZ und viele Studenten bloggen. Könnte sich daraus nicht eine erhebliche Schnittmenge bloggender StudiVZ-Mitglieder ergeben? Ich sage Ja.
Im Übrigen finde ich diese Aussage sollten sich lieber um ihren eigenen Sch kümmern bezeichnend, steht sie doch für die Entsolidarisierung der Gesellschaft. Aber ich weiß natürlich, dass jeder StudiVZler schlau genug ist, keine unvorteilhaften Partybilder von sich hochzuladen, keine Damen sexuell zu belästigen, einen Überblick über seine Privatsphäre hat und das Potenzial realer Sicherheitslücken einschätzen kann. Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht, gell?
@111: Was glaubst du, wer Blogger sind? Die anonyme Masse, die sich an keinem Scheiß im Internet beteiligt? Ich kenne mehrere Leute, die bloggen und gleichzeitig bei studiVZ angemeldet sind.
Allerdings gebe ich mich in Sachen Sicherheitslücken geschlagen. Möglicherweise habe ich da ein wenig hoch gegriffen, aber in jedem Fall haben Blogger diese Sicherheitslücken bekannt gemacht. Wobei ich dennoch davon ausgehe, das zumindest ein paar Sicherheitslücken von Bloggern oder Personen gefunden wurden, die enge Verbindungen zu bekannten Leuten aus dem Blogbereich haben.
Im übrigen sind diejenigen, die durch die AGBs verärgert werden, sicherlich mehr als nur ein Dutzend. Dazu zählen ganz sicher nicht nur die Blogger…
Was das “Blogger sollten sich um ihren eigenen Scheiß kümmern” angeht: Wer sagt denn, dass die Probleme von studiVZ nicht Angelegenheit der Blogger sind? Die Betroffenen mal außen vor gelassen (Also diejenigen, die beim studiVZ angemeldet sind): Blogs sind Medien. Medien veröffentlichen das, was den Menschen hinter den Medien wichtig ist bzw was die Menschen hinter den Medien gerne veröffentlichen wollen.
Wann ist denn ein Thema für dich Sache der Medien? Wenn du gerne darüber lesen würdest? StudiVZ bewegt sich an der Öffentlichkeit und muss damit rechnen, dass es damit auch in die Schusslinie der Berichterstattung kommt. Und das bei den Fehlern in der Vergangenheit nicht zu Unrecht…
Die Sache mit den frei einsehbaren Bildern und die Crackmöglichkeit der praktisch ungeschützten URLs und die leichtesten Methoden zum Abgrasen wurden beispielsweise hier aufgedeckt. Also nicht einfach labern, sondern denken.
[…] SchlusswortJa, so kuschelig ist unsere Studenten-WG mittlerweile, wie im richtigen Leben: Teure Rechtsstreits sowie „Guck und Horch“, also die optimale Verbindung (Wieder-) Vereinigung aus West (Kapitalismus) und Ost (Stasi-Methoden). Das hätte sich Erich Mielke wohl nie träumen lassen, dass sich Bürger freiwillig „nackig“ machen. Naja, der Don von der Blogbar hatte angesichts des „Elends“ gestern genau den richtigen Plan: Ein paar Anmerkungen zu den AGB und dann eine Runde ins Freie. Ein bisschen Frischluft könnte notorischen StudiVZ-Mitgliedern und „Ihr-Bösen-Neidblogger-macht-unser-Spielzeug-kaputt-Bashern“ auch ganz gut tun. Damit möchte auch ich mich ins Wochenende verabschieden und sagt hinterher nicht, dass ihr von nichts wusstet. […]
Also jetzt sofort die “Fake” Profile im VZ löschen? Die aus dem Bonker werden doch nicht jedes Fake Profil anhand der IP überprüfen wollen und die Leute hinter den Profilen “verklagen”… Außerdem stelle ich es mir auch nicht so einfach vor, die Leute hinter den Fake Profilen zu bekommen… Sehe ich das richtig?
@116: Im Grunde genommen sind die AGB so wie ich das einschätze nur ein Schnellschuss der StudiVZ-Macher. Wollten sie die Fakes wirklich rausbekommen, müssten sie zunächst einmal klagen (anders kommen sie im Moment nicht an die Person hinter der IP).
Da hätten sie zum einen die Möglichkeit, eine Anzeige zu stellen. Viel zu umständlich, zumal ein Staatsanwalt das Verfahren sehr schnell einstellen würde (es sei denn, es ist wirklich etwas strafrechtlich relevantes vorgefallen wie zum Beispiel Belästigungen, rechtsradikale Äußerungen o.a.). Werden sie also nicht machen.
Die zweite Möglichkeit wäre ein zivilrechtliches Verfahren. Zu teuer, zu riskant. Am Ende stellt sich dann raus, dass sie auf den Kosten sitzenbleiben. Sowas riskiert kein Mensch, der auch nur ansatzweise Verstand hat. Denn das Ergebnis wäre lediglich ein Fakeprofil weniger.
Also bleibt alles beim alten. Solange nichts strafrechtlich relevantes anfällt, dürften auch falsche Identitäten von StudiVZ toleriert oder – im schlimmsten Fall – lediglich gelöscht werden.
Ich glaube kaum das die alle angezeigt werden sollen… vielmehr geht es wohl darum, nun eine Klausel zu haben die Faker ohne Begründung schnell rauskicken zu können.
Schätze mal 20% – 30% sind Fakes, also keine Studenten.
Ja, so sind auch meine Vermutungen! Ich kenne schon eine Menge Fakes dort.. bzw. Menschen, die keine Studenten sind. Naja.
Es geht ja auch nicht nur darum, dass man als Fake damit rechnen muss rauszufliegen. Ok, die Einstellung gefällt mir zwar auch nicht, weil ich nunmal gerne selbst entscheide was ich anonym mache und was nicht (kann ja dafür durchaus 2 Accounts haben ohne dass das ihr Geschäftsmodell groß stört, im Gegenteil). Diese Grundlage kann man sich aber auch ganz problemlos ohne Androhung von Geldstrafe usw. schaffen.
Und ja, wäre es eine andere Seite, würd ich vielleicht sagen, die machen das ja nur um sich abzusichern, alles halb so schlimm, man kann sich ja drauf verlassen, dass sie das nicht ausnutzen und Mißbrauch verhindern, sind ja anständige Leute die Ahnung haben. Aber beim StudiVZ fehlt solches Vertrauen eben völlig! Wenn man weiß, dass die Jungs wieder und wieder Mist gemacht haben und lügen bis es quasi nicht mehr geht, dann sieht man eben jeden Schritt erstmal kritisch (und da bieten die AGB ja nun auch wieder genug Angriffsfläche).
Mir bereiten bei dieser neuerlichen Geschichte, auch mit dem nicht vorhandenen Fettdruck und der Bedeutsamkeitsdiskussion, ganz andere Dinge Kopfzerbrechen. Ich finde, dass die Penetranz, mit der hier (StudiVZ/später Holtzbrinck) seit 2005 gezeigt wird, was alles NICHT geht und wie schlecht es umgesetzt wird/kommuniziert wird, erinnert mich an Fälle wie Toll Collect oder die ALGII-Software. Das ist in meinen Augen ein sehr bedenkliches Zeichen, wenn Leute sich als Experten ausgeben, selbst aber nicht mehr merken, dass sie es gar nicht sind.
Die Wir-sind-Papst, beinahe Fußball-Weltmeister, Handball-Weltmeister, Austragungsort 2008 für die World Cyber Games-Stimmung… all das wird nicht ewig anhalten, und die Leutchen werden weiterhin für dumm verkauft. Das jetzt von 5 auf 4 Millionen gesunkene Arbeitslosenverhältnis, wird sich innerhalb von 5 oder 10 Jahren, wenn diese künstliche heiße Luft auf der wir gerade reiten verzogen hat, in eine andere Richtung drehen. Die Bauchlandung kommt bestimmt, und ich find’s schade, dass prognostisch in die Zukunft jetzt noch nichts unternommen wird, das zu verändern. Immerhin geht das uns alle an.
@ 121 Alexander
Irgendwie blicke ich bei Deinem Kommentar nicht durch. Du findest also, kurz gesagt, dass die Penetranz, mit der hier gezeigt wird, was alles nicht geht, dich an Toll Collect erinnere. Und es sei ein sehr bedenkliches Zeichen, wenn Leute (die an der blogbar?) sich als Experten ausgäben. Diese Experten, die genau wissen, dass sie keine sind (sie haben sich ja bloß als solche ausgegeben), merken nicht mehr, dass sie es gar nicht sind?
Die erwähnten Stimmungen dienten dazu, die Leute für dumm zu verkaufen?
Aber diese Stimmungen werden nicht ewig anhalten, und trotzdem werden die Leutchen weiterhin für dumm verkauft? Das Arbeitslosenverhältnis wird sich in eine andere Richtung drehen?
Ich denke nicht, “dass prognostisch in die Zukunft jetzt noch nichts unternommen wird”. Hin und wieder werden die Prognosen sogar publiziert.
Was haltet ihr von dieser These:
“In den alten AGBs steht nicht drin, daß man ausgeschlossen werden
kann,
…
wenn man die neuen AGBs nicht akzeptiert.
Da steht ausdrücklich drin, das man Ihnen widersprechen kann und
nichts von einem Ausschluß.
Ich muß also erst den neuen AGBs zustimmen, bevor sie mich
ausschließen können.”
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12403458&forum_id=114091
@Fabian: Da du aber nach 2 Wochen ohne Einspruch automatisch zugestimmt hast (stand afaik so in der Mail), ist die Argumentation doch obsolet.
Und das ist ja keine Lizenz bei der du die erste “gekauft” hast weshalb die ewig gilt, ob du die neuen jetzt annimmst oder widersprichst, die alten werden imo einfach durch die neuen ersetzt…
Ja, aber was ist denn wenn ich widerspreche? Gelten dann nicht weiter die alten AGBs? Und da steht nichts von Löschung bei Nichtannahme von neuen AGBs.
Also mein Jura-Laienverständnis sagt mir, dass AGB eine einseitige Sache sind. Der Anbieter postuliert die und muss dafür sorgen, dass sie für einen Kunden gut einsehbar sind, so dass der sich bewußt ist unter welchen Bedingungen er z.B. einen Service nutzt.
Allerdings muss man denen nicht explizit zustimmen, entweder man nimmt den Service in Anspruch unter den AGB oder eben nicht. Allerdings müssen die AGB eben so platziert sein, dass man sie sieht/findet und sie verlieren ihre Geltung wenn sie Gesetzen widersprechen.
Widersprichst du, heißt das imho erstmal “nee so mag ich nicht mit euch” dann liegt es am Anbieter dir den Service zu verwehren oder nicht. Keine Ahnung ob es da ne gesetzliche Grundlage gibt, sprich ob du (um mal das Supermarktbeispiel zu bemühen) dann solange einkaufen darfst, bis der Verkäufer sagt “nee ohne AGB-Akzeptanz nich” oder ob du dann “illegaler” Einkäufer bist, bis der Geschäftsführer mit dir AGB aushandelt die dir passen.
Wie gesagt meine Laienmeinung, ein Jurist mag das aufhellen, wenn er denn mag.
@123:
Ich nehme mal an, dass der Seitenbetreiber frei entscheiden kann, wen er ausschließt. Unabhängig davon, ob das überhaupt in den AGB dargestellt wird. Denn woraus sollte einer Person ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Verbleib im StudiVZ entstanden sein?
Der Betreiber könnte das Angebot schließlich auch jederzeit komplett einstellen, da kann man wohl auch schlecht auf Aufrechterhaltung der Seite klagen.
@126
Ich hatte es weiter oben schon mal geschrieben: AGB sind nichts weiter als Vertrags-Musterformulare, welche die Erstellung individueller Einzelverträge überflüssig machen sollen. D.h.: die Anmeldung bei StudiVZ *ist* ein Vertrag z.B. zw. Dir und denen, wobei die AGB-Inhalte automatisch zu individuellen Vertragsinhalten werden, in dem Deine Anmeldedaten quasi “reinkopiert” werden (im vertragsrechtlichen Sinn).
Die, die schon drin sind, bekommen durch neue AGB ein neues Vertragsangebot. Akzeptieren sie (auch durch passives Nicht-Ablehnen), ist alles tutti. Lehnen sie ab, ist StudiVZ völlig frei in der Entscheidung, ob sie zu alten Vertragsbedingungen drin bleiben oder rausfliegen. Problematisch sind halt wie bei jedem Vertrag Inhalte, die nicht gesetzeskonform sind bzw. gegen geltendes Recht verstoßen.
Danke für den Beitrag, habs leider grad erst gelesen…
Ich hab auch keine Mail mit einer AGB-Änderung bekommen. Hab das von ein paar Kommilitonen gehört und direkt mal alle Spam-Filter etc. durchsucht, allerdings ohne Erfolg.
Wie sieht das aus – ist das Aufgabe der Betreiber dafür zu sorgen dass jeder User wirklich mitbekommt was es für Änderungen gab? Denn wenn ich das nie mitbekommen hätte, dass es eine Änderung gab und mich dann binnen 2 Wochen auch nicht gemeldet hätte (logisch..), hätte das dann für mich dieselbe Geltung? Nicht dass ich was vor hätte, rein interessehalber halt.
Zu den Fragmenten der neuen AGB, die ich jetzt so aufgeschnappt hab, fällt mir einfach nichts mehr ein.. Wirklich einfach garnichts. Ein Bekannter von mir probiert grad aus, ob sein Account wirklich gelöscht wird, wenn er Widerspruch einlegt. Bin ja mal gespannt..
MfG, Jean
@ajku: Nein, nein. Die Blogbar hat in dem Sinne ja Aufklärung geleistet. Penetranz auf Seiten von StudiVZ. Man sehe sich an, womit die Leute dort auch in der Öffentlichkeit konfrontiert wurden und wie sie darauf reagiert haben. Hätte man festgestellt, hier hat jemand gelernt, und da ginge etwas besser… – wir stellen fest, dort wird auf Druck von außen Flickschusterei betrieben. Dort werden Leute eingestellt, die die PR kommunizieren sollen, dort programmieren Leute Bugs und nennen sie Features, dort kommunizieren Leute Sicherheitsprobleme als Geschenke vom Himmel, dort gaben Manager von Holtzbrinck Networks oder PRler von StudiVZ Interviews in denen sich zeigt, wie verquer dort ihre Selbsteinschätzung ist. Es heißt: StudiVZ ist sicher, StudiVZ kümmert sich um eure Anliegen, usf. – das stimmt aber so nicht. Wenn jemand sich in seinem Metier auskennt, wird er solche Aussagen nicht treffen, wenn eine Manager etliche Millionen Euro für etwas ausgibt, und erst hinterher gezeigt kriegt, was er eigentlich gekauft hat. Konstantin Urban ist einer der jüngeren Kader… und einige der PRler, der Programmierer, und der Macher und Gründer vom StudiVZ – das sind Leute, die mich daran erinnern, was bei Toll Collect und Co geschah. Es zeigt sich, dass die Leute “meinen” sie hätten Expertise – weil sie geblendet wurden, und ihnen nicht mit auf den Weg gegeben wurde, wo selbst der beste Bildungsabschluss nur Mittelmäßigkeit bedeutet. Dass Toll Collect nicht funktioniert hat, das lag daran, dass dort sehr sehr viele Leute gearbeitet haben, die den Mund zu voll nahmen. Da floss Geld für Ingenieure, Techniker und Programmierer und die haben es nicht geschafft, ein Produkt zu erzeugen, das funktioniert. Gleichzeitig taten die Manager noch einen schlechten Job, indem sie nach außen immer wieder Terminversprechen kommunizierten und die vor den Augen der gesellschaftlichen Öffentlichkeit nicht eingehalten wurden.
@ 130 Alexander.
Nun, das ist doch um einiges verständlicher. Danke.
@Alexander (130)
“Dass Toll Collect nicht funktioniert hat, das lag daran, dass dort sehr sehr viele Leute gearbeitet haben, die den Mund zu voll nahmen. Da floss Geld für Ingenieure, Techniker und Programmierer und die haben es nicht geschafft, ”
Ähm, vorsichtig, bitte. Du fällst mit dieser Meinung genau auf das herein, was Du selbst anprangerst. Die Ingenieure hinter TollCollect oder ALG2 konnten nichts bewegen ausser der völligen Unpopularität, die Prozesse könnten evt. hinter den BLÖD-Erwartungen hinken.
Solange Du nix Vergleichbares in Deiner Vitae vorweisen kannst, ist jeglicher Schmonzes Deines Gehirns auf diesem Gebiet uninteressant. Politik ist zwar schei..e, wenn’s darauf ankommt, aber immer noch führend, wenn sonst keiner nachdenkt.
Wieso reiten eigentlich alle auf dieser Willenserklärung für das Lesen der Nachrichten rum? Da steht doch eindeutigt AGB.1 gilt für Leute die sich vor dem 14.3 angemeldet haben und AGB.2 für alle danach. Also haben doch alle die sich danach Anmelden durch ihre Registrierung zugestimmt, oder seh ich da was falsch?
–
@133: Ja, alle die sich danach anmelden haben den AGB zugestimmt. Aber nichtige AGB entfalten im Rechtsverkehr keine Wirkung. Zudem gelten die neuen AGB auch für diejenigen, die sich vor dem 14.3. angemeldet haben. Nur haben die nicht beim anmelden zugestimmt, sondern ggf später (Wobei das mit Zustimmung durch Schweigen so eine Sache ist…).
Also ich habe den neuen AGBs bei StudiVZ direkt per Mail widersprochen. Ich bin mal gespannt ob die mir noch eine Bestätigung meines Widerspruches schicken oder ob sie mich direkt löschen. Schlimm wäre es ja nicht… Ich lasse mich auf jedenfall nicht von denen dazu zwingen, dort meine richtigen Angaben zu hinterlegen. Achja… Ich lache mal leise über die Kommentare hier über Toll Collect und ALG2…
studikz.net werbung ist da mit markt.de, immowelt, handelsblatt, stellenanzeigen.de…. mal sehen was noch so kommt….also ich habe nicht so die ahnung aber kann man mit diesem kleinen skyscraper jetzt eigentlich die kosten wieder einspielen oder nicht? kann mir das dann mal jemand so grob und kalkulatorisch vorrechnen?
Hi@all,
naja StudiKZ ist ja schon ein ziemlich bedenklicher Ausdruck von Dir.
Ja es scheint jetzt zur Kommerzialisierung zu kommen – völlig zurecht!
Der Dienst ist total kostenlos und bietet Studenten wirklich einen Mehrwert. Von daher sollte sich auch keiner beschweren wenn ein paar Banner geschaltet werden.
StudiVZ hat sicher ein großes Potential, dass die Verantwortlichen da oben auch nutzen werden. Alleine mit nem Skyscraper kann man die Kosten sicher net einspielen (Personalkosten, Administration etc…).
Aber es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten als nen Banner zu schalten.
LG FLO
Flo: Skyscraper muss man erst mal verkaufen. Die bisherigen “Kunden” sind allesamt von Holtzbrinck.
Jap völlig richtig!
Ich glaube schon, dass sich auch externe “Kunden” für dieses Unternehmen interessieren. Wenn nicht, muss man sie halt davon überzeugen!
Es gibt ja nur Zilliarden anderer freier Werbeplätze. An diesem “muss man sie halt davon überzeugen” ist schon eine ganze New Economy verendet.
Der “DOT COM Hype” war eine Blase – “Web 2.0” ist Realität!!!
;-) ja mensch, also das bringt offnesichtlich eh alles nix mit der werbung. so schnell sie drauf war ist se ja schon wieder runter…zumindest ist da nix mehr…tja…da das alles hb ist würde ich doch einfach machen und die banner schalten, aber anscheinend haben die intern irgendwelcher schwiriegkeiten damit…
und es gibt zig werbepätze im netz warum sollte ich mit einem unternehemn das einen ganz guten ruf hat auf einer umstrittenen plattform werben, ich kann doch dann auch woanders werben…
@flo
selbstverständlich ist das ein bedenklicher ausdruck den ich wähle mit studikz, jedoch die informationsstrukturen dieses vereins ne besser einfach nur dieser truppe ist vergleichbar schlecht und ich habe nicht mit den parallelen angefangen sondern ehssan dariani höchstpersönlich…
deshalb habe ich kaum bedenken diesen begriff zu nutzen…obwohl mir klar ist das er übertrieben ist…aber übertreibungen sind wichtig (s. studi(V)z: ohne übertreibung wären sie nicht da wo sie sind) ;-)
FLO, erzähl keinen Käse ;)
Web 2.0 ist genauso eine Blase, wie all das, was charakteristisch für die NE war. Alle haben tolle Visionen, tolle Ideen, eine Menge Beigeisterung, noch mehr Venture Capital auf’m Konto (ok, heute nicht mehr soviel wie damals) … und keinen blassen Schimmer, wie man damit jemals Geld verdienen will. Wie Don schon richtig anspricht, es reicht nicht aus, einfach nur zu wollen. Man muss es auch umsetzen können! Man muss am Ende des Tages schwarze Zahlen schreiben können! Anstatt sich und andere damit zu vetrösten, dass morgen ja alles bestimmt viel besser wird, wenn alle nur fest genug daran glauben.
Dann muss man halt das Image aufpolieren! Dies wäre sicher der erste Schritt
Hehe ich würds gerne probieren, bewerbe mich mal als Chef dort!!!!
Nee im Ernst, würds machen.
Web 2.0 ist KEINE Blase!!!!!!!
Wie heißt es so schön “Schlechte Werbung ist auch Werbung”
Hmm, grad is ne Werbung von BT Group drin! Na da würd ich jetzt aber mal sagen “Klassisch an der Zielgruppe vorbei”
Hi Don,
IP: 89.182.81.128 — warum schaust nicht bei
http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois und schreibst deinen Freunden dann einen Brief oder so?
Sandy
Kann mal jemand dem FLO die Ritalin Dosis uppen?
nö so was hab ich garnet nötig!!! Man darf doch wohl noch rummspinnen dürfen :-)
Irgendwer hier schrieb: “Falls wirklich ein Vergehen vorliegt kann man mit Richterbeschluß immernoch versuchen über die IP einen Schuldigen zu finden.”
Das gibst du dann bei “whois” ein, und dann erscheint der Name eines Internetcafes. Wie will der Richter dann wissen, wer da sass? Darf der dann auch die Ãœberwachungskameras da anzapfen? Die kann man ja per Hack auch so anzapfen, wenn man illegal wen finden will, aber das ist ja nun echt verboten, und das kann auch nicht jeder. :-()
Nach 24 Stunden wird das Tape doch so und so wieder überspielt, so wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Und wenns keine Ãœberwachungskameras in dem Internetcafe mit der kritischen IP – Adresse gibt, und wenn der User in Studivz auch nur unwahren Kram schreibt, aus dem man seine Identität nicht schliessen kann, dann bitte …?
Was dann? Kommt dann ein Studivz – Geheimagent im Trenchcoat und dunkler Sonnenbrille ganz schnell da hin gefahren, wo der Bösewicht sitzt und klopft dem lässig auf die Schulter: “Na, Junge, komm mal jetzt mit. You and I have unfinished businesses.”
*lol* Nix passiert da, solange es sich um Bagatellangelegenheiten handelt.
Und überhaupt. Wenn einer einen Zombierechner benutzt für irgendwas Illegales bei Studivz, bekommt dann der Besitzer des ferngesteuerten Rechners Ärger, weil er sich nicht auskennt?
Muss der dann beweisen, dass er das nicht alles selbst getan hat, wenn er noch nicht mal weiss, dass sein Rechner ein Zombie ist und der Richter nur seine IP Nummer als Beweis hat?
wenn sich rausstellt, dass Teile der AGB gegen geltendes Recht verstoßen sollte, dann werden die bestimmt wieder abgemildert! ;-)
@Sandy: Von wegen Richterbeschluß: Scheinst den Text aussenrum nicht ganz gelesen oder verstanden zu haben. Das war u.a. eine Antwort auf die Extremisten/Terror-keule von vorher. Es ging dabei um Leut die nun wirklich Straftaten begehen z.b. im Sinne von Datenklau, Volksverhetzung, gezielter Belästigung usw. Die werden sicher nicht aus Angst vor den AGB ihren echten Namen angeben. Entweder sie sind generell dumm genug und tun es oder vorsichtig genug zu faken und da bringt dann auch die AGB Drohung wohl kaum etwas. Die IP zu fälschen ist aber imho schon etwas aufwendiger und bedarf zumindest ein gewisses technisches Verständnis, wohingegen jeder als Name z.B. den vom Nachbarn eintragen kann.
Und was das INetCafe angeht, falls wirklich Polizei ermittelt (ging um Straftaten), haben die ja auch die Möglichkeit das bevorzugte Cafe mal ein,zwei Tage zu beobachten, der übliche StudiVZ Junkie sollte in der Zeit schon mal vorbeischauen.
Der Punkt ist aber, wenn wer wirklich böses im Sinne hat, helfen die AGB imho auch nicht weiter, der Normalo-User wird aber unnötig unter Druck gesetzt bzw. müsste sich eigentlich bei jedem Satz den er sagt /Bild das er reinstellt Gedanken machen ob ihn das nun nicht eine Menge Geld kosten könnte, wenn ihm einer der abgelichteten mal böse will.
Letztendlich wollte ich nicht aussagen, dass die Bösen sowieso erwischt werden, sondern u.a. dass die AGB einfach in dieser Hinsicht nicht helfen und nur “normale” Nutzer, die sich vielleicht auch mal Gedanken um ihre Privatsphäre machen, verunsichern und quasi vorverdächtigen.
SchülerVZ: Das Verzeichnis (StudiVZ) macht Schule
Heute berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) auf der “Ratgeber Computer”-Seite über alles mögliche rund um den Computer und vor allem über das Internet.
Der Artikel Das Verzeichnis macht Schule von John Puthenpu…
Der erste Werbetreibende für StudiVZ is gefunden und es ist…
Vodafone! Dadaaadaaa!
Wo ist die Werbung platziert?
Auf der Startseite. Getarnt als “Telegramm”. Zusätzlich steht rechts daneben steht in grauer Schrift “Anzeige”, obwohl das schätzungsweise 85 Prozent übersehen werden.
Und was gibt es schönes?
Also, Vodafone bietet “Vodafone Kombipakete Zuhause für Studenten” an. Der übliche Schnickschack halt, Motorola-Handy ab 1,- EUR, 150 Frei-SMS/Monat usw.
Erfolgschancen?
Schätze ich als gering ein. Spätestens wenn das dritte Mal ein Telegramm auf der Startseite wartet, wird auch der letzte “Student” geschnallt haben, das dahinter ein wenig Werbung auf ihn wartet und es nicht anklicken. Ergo: fast niemand wird derartige als Telegramm platzierte Werbung wahrnehmen. Reichweite gleich null.
Nervfaktor?
Als mittelmäßig hoch einzustufen. Denn den Hinweis auf das Telegramm kann man nicht, wie sonst zum Beispiel bei anderen Mitteilungen oder Gruschelaktivitäten üblich, anschließend auch ausblenden.
Dingdong.
Gibt es eigentlich einen Studenten, der noch kein Handy hat?
Steffen: Lufthansa soll wohl auch im StudiVZ werben, schrieb mir letztens jemand trotzig in die Blogkommentare.
Wieso 85% denn nun wirklich deutlichen Hinweis übersehen sollten, ist mir nicht so recht klar. Den gab es in dieser Form übrigens auch schon bei anderen Werbeaktionen/Kooperationen.
Achja:
Don: Vermutlich nur wenige. Dafür aber ziemlich viele, die ihren Anbieter regelmässig wechseln, weil ihnen bessere Konditionen/ein neues Gerät oder Glasperlen angeboten wurden.
Hier gibt es eine Präsentation mit offiziellen Zahlen und Details für potentielle Werbekunden. Könnten die Experten unter den Mitlesern mal kommentieren, wo die dort veranschlagten Preise in Bezug auf die jeweilige Werbeform einzuordnen sind? Sind das großkotzige, gute, angemessene, schlechte oder verzweifelte Preise?
StudiVZ und die AGBs
Harter Stoff, den Jolle da von den StudiVZ-Leuten bekommen hat, nachdem er den neuen AGB (Beiträge dazu hier, hier und hier aus dem Lawblog und von Don Alphonso) widersprochen hat.
Meine Vermutung ist, dass die einen Teufel tun werden, gegen Nutze…
Teleskop: Die Angaben zur Erhebung der Zugriffzahlen (Nach eigenen Angaben über 60 Millionen PI/Tag, nicht, wir hier mal spekuliert, 150 Milionen/Tag) finde ich schonmal erheiternd:
“Vergleichbare Zahlen gibt es erst ab Herbst bzw. nächstes Jahr, bis dahin müssen Sie uns schon glauben”?
Irgendwo wird auch mit Rang 12 in Deutschland bei Alexa argumentiert. Die können einem fast leid tun.
Sehr subversiv ironisch finde ich auch, dass die in ihrer Präsentation über die Gruppen im StudiVZ ausgerechnet die “Thomas-Mann-Gruppe” als Beispiel nehmen. So ist er, der durchschnittliche VZ-User: Diskutiert nach einem anstrengenden Tag in der Uni abends online mit seinen Kommilitonen über Thomas Mann und den ewigen Widerspruch zwischen Bürger- und Künstlertum… :-)
@Urs:
Am Ende dachte ich mir “Was, Gerd macht da auch mit? Die haben aber ein falsches Bild von ihm genommen…” ;)
[…] Siehe auch: http://www.blogbar.de (Nur ein Beitrag stellvertretend für die Vielen zu StudiVZ auf blogbar.de) […]