Museen, Bildrechte und Blogs
Auch falls das Thema langweilt: Ich habe mir mal den Spass gemacht und auf meiner aktuellen Reise nachgefragt, wie das eigentlich mit den Bildrechten an Gegenständen ist, die in Museen aufbewahrt werden. Im Kloster Eberbach und im Domschatz zu Aachen war recht kundiges Personal anwesend, die 1.) wussten, was ein Blog ist und 2.) hausinterne Regeln zum Verwenden von Bildern kannten.
Beide Institutionen erlauben das Photographieren, wobei man in Aachen keinen Blitz verwenden darf. Dieser Umstand hat früher das Problem von selbst gelöst, denn es ist so dunkel, dass ohne Blitz nichts ging, und der Blitz an den Glaskästen reflektiert wurde. Heute ist das dank Digitalkameras etwas anders. Es geht. Und auf die Frage, ob ich die Bilder aus den Kulturdenkmälern auf meine privaten Seiten stellen dürfte, gab es in beiden Fällen ein klares Ja.
Wie es in beiden Fällen ein klares Nein zu hören gab, als ich nach der Veröffentlichung auf einer kommerziellen Website nachfragte. Auch Journalisten müssten erst mal eine Erlaubnis einholen, andere gewerbliche Zwecke stehe man grundsätzlich eher ablehnend gegenüber, und Werbung gehe gar nicht, dafür sei man absolut nicht einfach so zu haben. Auf die Frage, was eine kommerzielle Website sei, hiess es: Alles, womit irgendwie Geld verdient werde.
So richtig neu und ungewöhnlich ist das nicht, wenn man schon mal publizistisch gearbeitet hat. Aber möglicherweise neu für gewisse “Professionalisierte”, die auch schon mal Bilder von mutmasslich Ungefragten als Werbung verwenden. ich wage an dieser Stelle zu behaupten, dass wir gerade an der tieferen Problematik der Bildrechte, die nicht unkomplex sind, noch ein paar unschöne Dinge erleben werden. Banaler Bilderklau ist bei weitem nicht alles, sobald es nicht mehr ums Bloggen aus Spass an der Freude geht. Mal abgesehen davon, dass die Begrenzung der Bloggerei durch kommerzielle Ansätze auch ein Problem ist. Denn was tut man, wenn man ein Bild nicht erlaubt bekommt? Knicken? Riskieren? Meine Prognose: Desto berühmter das Abgebildete, desto eher wird es eng. Was auch für Mashups bisweilen je nach Verwendung üble Folgen haben kann. Die Veröffentlichung solcher Bilder beim GTBlog ist in Ordnung, bei anderen hingegen kann die bloginterne Bildausleiherei problematisch sein. Niemand kann in so einem Fall sagen, was nun der Rechtebesitzer als “kommerziell” ansieht, ob Google-Ads schon reichen oder das Blog voller Werbung sein muss.
Eine Spaltung in kommerziell und nichtkommerziell machen in diesem Fall nicht die Blogger, sondern die Rechteinhaber. Man kann jetzt natürlich eine Revision der Bildrechte fordern – wichtiger düfte es aber meines Erachtens sein, sich seiner jeweiligen Ausrichtung bewusst zu sein. Und einen Prozess, um solche wackligen Fragen zu klären, wird kaum ein Blogger führen wollen.
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“Was auch für Mashups bisweilen je nach Verwendung üble Folgen haben kann. ”
Das kann man ja umgehen, in dem man die RSS-Feeds abschaltet. Als Museum könnte ich mir vorstellen, der Veröffentlichung im Feed nicht zuzustimmen.
In der Regel mags bei einigen Museen so gehen, andere geben nicht einmal der Presse einen Persilschein, weil sich mit dem Verkauf des Materials noch Geld verdienen läßt. In der Regel sind diese explizit mit der Denkmalpflege verkuppelt und bieten Objekte der Landeskultur vor-u. frühgeschichtlichen Ursprungs feil. Möchte man gar Objekte, selbst profaner – sprich häufiger – Natur veröffentlichen und ist gar dem Institut zugehörig, z.B. bei einer Grabung, ist die Kamera völlig tabu – da spreche ich aus eigener Erfahrung, man befindet sich plötzlich in der Situation als wolle man in einer Werkshalle eines großen Konzerns Bilder schießen.
Mit diesem Punkt habe ich so meine Erfahrung, tätig bin ich in diesem Bereich, sehe Kultur jedoch auch als Allgemeingut an. Last not least juckts die dortigen Profs und Institutsleiter relativ wenig, wer denn nun was damit machen möchte, das bildhaft eingefangene Objekt soll halt nicht an die Öffentlichkeit und wenns nur die 200ste Amphora darstellt.
Glatteis kanns im Nachhinein also immer noch werden und ich würde mich lieber doppelt und dreifach erkundigen. Meister Zufall findet auch mal einen privaten Blog, von Kommerzblogs ganz zu schweigen.
Also, aeh. Don, mit dem Hinweis, dass sich an Blogger noch so manche Jurist eine weiße Nase verdienen wird, magst du ja Recht haben, aber:
Gerade als Kunsthistoriker und Journalist solltest du doch wissen, dass sich Hausrecht (Du und die Klöster), allgemeine Persönlichkeitsrechte (Du und Turi) oder ganz banales Urheberrecht (Marion und ihr Kochbuch) nicht auf einen Erlaubnisvorbehalt reduzieren lassen.
Das Problem ist doch ein ähnliches wie bei den Creative-Commons-Lizenzen: so rein prinzipiell finde ich die Idee des “share alike – non commercial” gar nicht so schlecht, nur ist die Abgrenzung des “nichtkommerziellen” zu vage. Ab wieviel Werbung wird eine Webseite (mit oder ohne Blog) kommerziell? Wie sieht das aus, wenn nur einzelne Artikel bezahlt sind? Wenn da mal wieder jemand gar nicht gemerkt hat, vor wessen Werbekarren er sich da gespannt hat? Letzendlich heißt dass doch nur: Pech für die CC-Anhänger, alle fragen einzeln nach.
Und ähnlich wird das dann auch in den Fällen wie oben beschrieben laufen: es geht nur noch mit Einzelfreigabe.
@jo (3)
Wichtiger Hinweis! Für Blogger halte ich vor allem wichtig, sich die Unterscheidung zwischen “Recht am Bild” und “Recht am abgebildeten Gegenstand” klar zu machen. Bei Ersterem ist quasi nix zu machen: Wenn ich ein Bild benutzen will, das ein anderer geschossen hat, muss der mir ein Nutzungsrecht einräumen (die Quelle des Abmahn-Business). Dagegen sind im Fall des “Rechts am abgebildeten Gegenstand” die Chancen eigentlich recht gut – Ausnahmen bestätigen die Regel.
Jetzt mal was ganz Kompliziertes: Mal angenommen, mir gehörte ein dickes Buch – ‘Illustrierte Weltgeschichte’ von 1896 oder so – und ich würde eine der Lithographien darin einscannnen, zum Beispiel den wahnsinnigen Nero, weil ich gerade über den Schorsch Dabbeljuh Bush schreibe. Diese Bilddatei nach dem Stich irgendeines längst verstorbenen Renaissance-Künstlers würde ich also ins Blog stellen. Dann käme Google adsense daher, würde den Titel der Litho, den ich ja brav angegeben habe, registrieren und mir die passende Anzeige reinsemmeln – zum Beispiel Werbung für das Buch ‘Neronismus USA. Die dreistesten Kriminalfälle der amerikanischen Geschichte’. Welchen Trick würde der beschlagene Abmahnanwalt denn hier anwenden, um in Gottes Namen – und in wessen Namen eigentlich? – seine dringend benötigten Tantiemen von meinem Konto auf seines zu transferieren?
Die meisten Museen haben “Benutzungsordnungen”. Denen unterwirft man sich mit dem Kauf einer Eintrittskarte. Meistens lautet die Formulierung “Fotografieren für kommerzielle Zwecke ist genehmigungs- und gegebenfalls kostenpflichtig”.
Was sind kommerzielle Zwecke? Die Bildberichterstattung ist es nicht – selbst wenn der Bildjournalist damit Geld verdienen sollte. Die Bildberichterstattung wird nicht nur von der Pressefreiheit geschützt (dieses Argument gilt natürlich vor allem im Falle öffentlich finanzierter Museen – bei Privatsammlungen etc. zieht es nicht), die Bildberichterstattung ist auch im Interesse des jeweiligen Museums. Ich würde jederzeit und dürfte wohl auch einen Blog-Eintrag ebenso wie einen Zeitschriftenartikel über ein Museum mit einem Foto garnieren, das ich während meines Besuchs im Museum gemacht habe. Da sehe ich überhaupt kein Problem.
Schwierig wird es an einem anderen Punkt. Da taucht eines Tages ein Fotograf mit einem prominenten Fußballspieler auf, den er am Museumsportal oder in einer Ausstellungshalle fotografiert. Das Foto kommt in einer Werbekampagne für den örtlichen Energieversorger zum Einsatz. Der Fußballer kriegt 100000 Euro. Soll das Museum nichts kriegen?
Man kann’s auf die Formel bringen: Wo die Bildberichterstattung im Foto überweigt, ist sowohl das Fotografieren als auch das Publizieren vollkommen unproblematisch. Sobald aber ein Foto in einen Verwendungszusammenhang gerät, bei dem es nicht mehr um Berichterstattung, sondern um Werbung geht oder die Museumsräume zur reinen Staffage werden, wird es genehmigungs- und kostenpflichtig.
So, und was machen wir jetzt mit dem Fotografen, der Kalenderfotos oder einen Bildband macht? Berichterstattung ist es nicht. Kommerziell im Sinne von Werbefotografie etc. aber auch nicht. Ich würde vorschlagen: Mit Fingerspitzengefühl eine einvernehmliche Lösung suchen und finden. Aber zuerst miteinander reden, dann drauf los fotografieren.
“Da taucht eines Tages ein Fotograf mit einem prominenten Fußballspieler auf, den er am Museumsportal oder in einer Ausstellungshalle fotografiert.(…)”
Das macht nochmal einen Unterschied, nämlich ob Du das Museum von außen (Portal) mit auf dem Bild hast oder Teile der Räumlichkeiten, die durch das Hausrecht geschützt sind und bezogen auf die der Eigentümer der Räume das alleinige – auch kommerzielle – Nutzungsrecht hat (Ausstellungshalle). Solange Du von außen fotografierst, darfst Du – auch kommerziell – soviel knipsen wie Du willst. Innen drin nicht unbedingt.
Solange man sich auf öffentlichem Grund bewegt, sich nicht auf eine Leiter stellt, einen Hubschrauber mietet oder aus dem Haus gegenüber … aber hee, wir wollen ja nicht kleinlich werden.
Generell würde ich mir bei juristischen Postings ja eine kurze Selbstauskunft wünschen.
Olaf, Laie mit ein paar Vorlesungen Medienrecht und – wie sagt man hier? – Jahren Fronterfahrung.
@Chat: Den Trick mit der unerlaubten Kopie. Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied ob du etwas einscannst, ein Foto davon machst oder gar eine handgezeichnete Kopie anfertigst. Deswegen steht in modernen Druckwerken vorne meistens auch ein Passus das man keinen Teil des Druckwerkes in irgend eine Form vervielfältigen darf. Das Publizieren im Internet gilt als Vervielfältigung und schon hat man dich am Schlawittchen.
Fehlt der Passus, weil es sich z.B. um ein antikes Buch handelt, greift wahrscheinlich die Sache mit dem geistigen Eigentum, welches man auch nicht unerlaubt vervielfältigen darf.
Die Frage ob kommerziell oder nicht, wurde teilweise von den Gerichten bereits entschieden. Das bezog sich zwar auf die Impressumspflicht, wobei ein einzelnes Banner (wo drunter wohl auch Google Ads fallen) eine Webseite/Blog noch nicht zu einer kommerziell genutzten Webseite machen, dürfte sich aber auch auf solche Fälle wie oben geschildert übertragen lassen.
Im Streitfall dürften die Museen es also schwer haben einer privaten Webseite mit einem einzelnen Werbebanner/Google Ad eine kommerzielle Ausrichtung nachzuweisen.
Ich denke aber das die Gerichte weniger die Anzahl der Werbebanner beurteilen, als vielmehr die dadurch erzielten Einnahmen. Bewegen die sich im überschaubaren Rahmen, sagen wir mal 5-10 Euro/Monat, wird das mit der kommerziellen Webseite wohl auch nichts werden. Ich schätze mal das es ab 50-100 Euro/Monat aufwärts kritisch wird. Dann würde wohl auch ein Gericht eine kommerzielle Ausrichtung anerkennen.
Das mit dem öffentlichen Grund ist auch kein Freibrief. Wenn eine schon existiernde Bildkomposition – und das kann schon ein bestimmter schöner Standort bei Sonnenuntergang mit Liebespaar auf einer Bank sein – reproduziert wird und damit Geld verdient werden soll, dann ist das schon vom Urheberrecht schwierig. Da gibt es genug Entscheidungen, insbesondere im Breich der Postkartenfotografie.
Zum anderen gibt es das Recht des Archeitekten/Künstlers. Wie erinnern uns gerne an den Fall im Reichstagsgebäude. Oder auch der Fall des Eiffelturms bei Nacht. Die Lichtanstrahkung ist ein Kunstwerk und darf icht kommerziell als Bild ohne weiteres genutzt werden.
Dazu auch ein interessanter Artikel, der die Komemrz-Blogger und adsense-Könige schnell auf den Teppich zurückholt: http://freelens.com/magazin/ma/ma17_01.html
Wenn man versucht, möglichst jedes Bild selbst zu erstellen, hat man nicht nur den Spassfaktor “Fotografie”, sondern auch die rechtliche Sicherheit.
Bilder von Außen, von öffentlichen Grund, sind da echt ne gute Gelegenheit, um seine Bilderarchive aufzuwerten. Die sind in der Regel immer frei.
Ich denke, die ganze Welt in Eigentum zu verwandeln, diese Strategie kann einfach nicht aufgehen. Obwohl ich natürlich nichts dagegen habe, dass ein Fotograf, der die Heidi Klum halbnackt vor dem Eiffelturm knipst, dann auch Post vom Anwalt der Eiffelturmbetreibergesellschaft kriegt.
Chat, natuerlich bin ich der Meinung, dass ein durch Ausbeutung unserer Vorfahren geschaffener Leuchter im Aachener Dom zumindest als Bild uns allen gehoert. Aber wenn daraus ein Risiko wird, sage ich lieber nein, wenn ein Kommerzblogger fragt, ob er sowas verwenden darf. Wieso soll ich mitgrillen, wenn so einer im nicht rechtsfreien Raum agiert? Es ist eine beliebte These von Niggemeier und Co., ich wuerde versuchen, Kommerzblogger auszugrenzen (also das, was Niggemeier bei mir gern taete). Es ist mitunter nicht schlecht, solche Leute mal darauf hinzuweisen, dass wir tatsaechlich nicht das gleiche sind. Geld veraendert nicht alles, aber es kappt doch eine ganze Menge Moeglichkeiten.
Jaja – und diese Anwälte des ‘Selbstknipsen ist die Lösung für alles’, die sollen mir bspw. doch mal ein Bild vom ersten Schützenfest 1868 in Bremen schießen.
Irgendwann, wenn ich mich längst im Sarg an die Brust von Mutter Erde kuschle, dann werden sie vielleicht auch mal dahinterkommen, dass das eigentliche Problem das Copyright ist. Auf den Auslöser zu drücken, ist jedenfalls keine Leistung, die einen Anspruch auf ‘geistiges Eigentum’ rechtfertigen könnte. Ob Helmut Newton oder Knut Knipser – letztlich ist das alles doch nur Katzen-Content.
Wie man an meinem verlinkten Beitrag sieht, gab es das Foto-Problem schon vor der Digicam-, web2.0- und Blogflut. Manche Dinge hat die Flut mitgerissen. Aber viele Probleme haben sich verschärft. Früher musste ein Rechteinhaber/Lizenzgeber/Künstler theoretisch jedes Jahr weltweit tausende Bildbände und Veröffentlichungen durchwühlen. Heute genügt eine geschickte Suchmaschinenabfrage.
Sicher ist man nur, wenn das Foto nur auf dem Diaabend im Freundeskreis gezeigt wird. Sobald es im Internet steht, verändert sich die Rechtslage. Und ein weiteres Mal, wenn mit der Internetseite Geld verdient wird. Ich weise auch gerne auf einen Artikel in der letzten c’t hin. “Riskante Reklame” (c’t 12/2007 S. 174-175):
Wer auf seiner Website Werbung schaltet und nicht gerade erhebliche Einnahmen, sondern nur ein kleines Zubrot erwartet, sollte den Schritt nicht leichtfertig tun, sondern sich über die potentiellen Konsequenzen im Klaren sein. Denn wer für Dritte wirbt, begibt sich damit auf die rauhe See des geschäftlichen Handelns und sieht sich zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen und erhöhten Abmahnrisiken ausgesetzt.
Was mit bei den Diskussionen darum immer ärgert: Sofort treten selbsternannte Laien auf, die rechtliche Tipps geben. Von öffentlicher Raum bis Pressefreiheit. Von unbedetuende Einnahmen bis Bildzitat.
BTW: Kann es übrigens sein, dass bei Adical momentan nicht so richtig viel los ist? Zumindest finde ich zurzeit keine Banner in den Blogs (jetzt nur mal stichprobenartig geprüft).
Ach kommt doch. “Selbsternannte Laien”? Was ist man denn nicht sowieso anderes, wenn nicht das. Selbst Juristen tun sich schwer. Und das ist alles nicht gut, wenn das Recht so schwer zu begreifen ist.
Was mir missfällt an solchen Aussagen wie der zitierten aus Heise, es wird auch noch weiter präventiv Angst verbreitet. Die “rauhe See des geschäftlichen Handelns” – jaja. Natürlich soll man nicht gar so blauäugig denken: “Na, wird schon keiner merken und wenn, stell’ ich mich einfach dumm.” Aber das geht in manchen Fällen dann schon zur Vorzensur durch einen selbst. Kann sich ja nicht jeder einen Juristen an der Seite leisten oder Verfahren (oder will das auch nicht).
Wenn ich eines aus der Welt der Juristerei weiß, dann das, dass dort auch nichts gewiss ist. Deshalb, Strappato, sind mir laienhafte Juristen oder Richter viel ungeheurer als selbsternannte Laien. (Ich ernenne mich jetzt mal zum Laien, pro forma). ;-)
“Wenn ich eines aus der Welt der Juristerei weiß, dann das, dass dort auch nichts gewiss ist.”
Genau so ist es.
Letztlich ähnlich wie in der Welt der Computer und des Internets: Wie das Ganze funktioniert, überblickt keiner mehr komplett. Die guten Leute sind dünn gesät, sie zeichnen sich weniger durch enzyklopädisches Wissen aus sondern vielmehr durch know-how: Sie haben ein paar Prinzipien verinnerlicht, die sie in jeder Situation ersteinmal zu einer Lösung kommen lassen, daneben können sie sich das für ein konkretes Problem notwendige Wissen zügig und umfassend erschließen.
Für das hier in Rede stehende Problem der Legalität/Illegalität von Fotos im Netz bedeutet das: Es gibt keine einfache, geschweige denn eine eindeutige Lösung für jedes Foto, ob dessen Veröffentlichung legal oder illegal ist. Man kann nur grobe Tendenzen angeben. Selbstgeknipst ist besser als übernommen, nicht-kommerzielle Nutzung ist besser als kommerzielle, je mehr Du mit Deinem blog verdienst, desto eher läufst Du Gefahr, als kommerziell eingestuft zu werden usw. Dazu kann man Einzelfälle aus der Rechtsprechung zitieren, an denen man sich vergleichsweise orientieren kann.
Aber mehr kann selbst ein guter Jurist nicht tun, und als solcher würde er das auch sofort zugeben. Es gibt viele Grenzfälle, bei denen nicht sicher vorhersagbar ist, wie ein Gericht entscheiden würde.
> “Ich habe mir mal den Spass gemacht und auf meiner aktuellen Reise nachgefragt, wie das eigentlich mit den Bildrechten an Gegenständen ist, die in Museen aufbewahrt werden.”
Erstens ist das kein Spaß und zweitens trifft es genau den Punkt. Arbeitet man sauber und fotografiert mit dem Willen zur Veröffentlichung, dann muss man korrekt arbeiten und Informationen und Einverständnis einholen.
Problematischer wird es bei den Grenzfällen, wo man etwas dokumentiert, was die ‘Gegenseite’ auf keinen Fall veröffentlicht sehen möchte. Da hat es dann der Journalist wiederum leichter als der Privatblogger.
Das Thema “Recht am eigenen Bild”, das hier nur am Rande erwähnt wurde, finde ich auch nicht unwichtig, und das auch aus rein persönlichen Gründen: Mich nervt es zunehmend, wenn Leute beispielsweise auf Partys digital herumknipsen und die Bilder dann ungefragt für alle zugänglich auf ihre Homepage/ihr Blog stellen – ganz egal, ob die Seite nun kommerziell oder nichtkommerziell ist. Da kann man sich fast noch freuen, wenn sie zu den gezeigten Personen nicht auch noch den vollen Namen dazuschreiben – dadurch bleibt man wenigstens davon verschont, über Google auf diesen Bildern gefunden zu werden. Vermutlich könnte man juristisch gegen sowas vorgehen, aber im privaten Umfeld tut man das ja nicht, und bei höflichen Bitten, das Bild doch bitte runterzunehmen, erntet man gerne Unverständnis. Wenn man überhaupt erfährt, dass man irgendwo “verewigt” ist – was häufig nicht der Fall ist.
@7, öffentliche Museen, guter Punkt – wie verhält es sich jedoch dann mit Leihgaben die nicht enthalten sind, sowie bei vielen üblich, Zuwendungen Dritter, die den Erhalt des “öffentlichen” Museeums garantieren?
>Ich würde jederzeit und dürfte wohl auch einen Blog-Eintrag ebenso wie einen Zeitschriftenartikel über ein Museum mit einem Foto garnieren, das ich während meines Besuchs im Museum gemacht habe. Da sehe ich überhaupt kein Problem.
Da würde ich mal noch mal nachhaken und nicht global, ob irgendwelcher Vorstellungen, darauf pochen. Denn dem ist definitiv nicht immer so. Und die Logik der Berichterstattung fürs Museeum, zieht in diesen Kreisen nicht immer. “Jeder” macht es, wäre z.B. kein Argument. Und bei mir beginnt kommerziell mit dem Punkt Adsense auf der Tagesordnung. Denn Adsense generiert sich u.a. durch Zugriffe auf die Webseite, ein interessanter Inhalt steigert diese Zugriffe, ergo “verdient” man damit Geld – ob im kleinen oder großen Rahmen ist dabei völlig belanglos.
“Model Release”, “Property Release” und “redaktionelle Veröffentlichung” im Rahmen einer Berichterstattung sind wichtige Stichworte dazu. Meine Erfahrungen mit Bitte um Fotos und Genehmigungen zur Veröffentlichung sind durchweg positiv. Es kostet nur eine E-Mail und innerhalb weniger Tage manchmal nur Stunden kommt eine Foto-Serie mit einem netten Schreiben zurück. Wo ist dabei das Problem?
Chat, wenn ich irgendwo hinfahre, auf ein Ereignis warte, mir einen Ausschnitt suche und Lichtverhältnisse, dann das Bild mache, bearbeite und veröffentlich, dann ist das eine Leistung. Und die kann auch wenigstens insofern honoriert werden, dass man fragt. Ich mein, ich habe in den Innenräumen von Eberbach nicht einfach nur auf den Auslöser gedrückt, sondern mir was dabei gedacht.
Zu diesem Thema passt eine Geschichte aus England. Offenbar hat Sony Computer Entertainment Europe für ein PlayStation-Spiel die Kathedrale von Manchester als Kulisse verwendet – ohne Erlaubnis:
The Church of England is considering legal action against entertainment firm Sony for featuring Manchester Cathedral in a violent PlayStation video game.
The Church says Sony did not obtain permission to use the interior in the war game Resistance: Fall of Man.
[url]http://news.bbc.co.uk/1/hi/england/manchester/6736809.stm[/url]
@DonAlphonso: Eigentlich, das sagst Du ja im Kommentar #14, geht es Dir mal wieder um eine “Don-Alphonso-Liste”, wo man die “Blogger reinen Herzens” von den “Schurkenbloggern” unterscheiden kann, oder?
@Chat Atkins: Wer nur in Begriffen wie “Content” denkt sollte lieber die Finger davon lassen und zu DSDS gehen. Da erfährt er dann, was es heißt für Katzen-Content gehalten zu werden.
Okay, hier mal die Sicht von der anderen Seite des Tresens:
1) Fragen Sie das Museumspersonal. Museumspersonal liebt es, gefragt zu werden. Museumspersonal haßt es, ignoriert zu werden.
2) Fragen Sie höflich, das steigert ihre Chancen auf eine freundliche Erlaubnis.
3) Machen Sie nicht einfach und pochen dann auf irgendwelche Rechte. Damit machen Sie sich nur unbeliebt.
4) Zeigen Sie Interesse für die Materie, eventuell sogar ein wenig Enthusiasmus, dann macht man auch gern mal eine Ausnahme für Sie.
5) Sobald Sie irgendjemanden dazu bekommen haben, Ihnen das Photographieren (mit Blitz, mit Stativ, hinter der Absperrung …) zu erlauben, merken Sie sich seinen Namen. Er steht im Zweifelsfall für Sie gerade.
So ist das. Abseits der Paragraphen vor allem Verhandlungssache. Für kommerzielle Nutzung gibt es bei uns eine pauschale Lizenzgebühr, aber das handhabt wohl jedes Museum etwas anders. Am besten vorher eine kurze Mail, und an obige Regeln halten.
Ich führte so ein Gespräch mal in einem Museum in Hamburg. Der Museumswärter war ebenfalls voll auf der Höhe, lud mich ein, soviel zu knipsen, wie ich wollte und gab mir auch die nötigen Infos, wie ich die Erlaubnis erhalten könne, meine Aufnahmen von den Kunstwerken zu veröffentlichen.
Und dann erzählte er mir, wie vor kurzem ein Fotoshooting für eine Modekampagne unter dem Motto “machen wir einfach” in der Hamburger Kunsthalle stattgefunden hatte und die Heinis ohne zu fragen für teures Geld Anzeigen buchten – und die Kunsthalle beim ersten Erscheinen der Werbung per einstweiliger die weitere Verwendung unterbunden hat. Betteln und Angebote, für die Rechte zu zahlen haben nichts mehr geholfen, die Museumsleitung stellte sich einfach stur.
Und er sagte “Die Museumsleitung hätte eigentlich nichts gegen die Veröffentlichung gehabt. Die hätten einfach nur vorher fragen sollen. Dann wär das alles kein Problem gewesen.”
Das ist aber inzwischen eher ein Ausnahmefall. Und zwar weitgehend unabhängig von möglichen kommerziellen Verwertungsabsichten des Anfragenden. Die Wikipedia hat das Problem übrigens schon länger (Und das nicht nur, weil Material aus der Wikipedia auch für die kommerzielle Verwertung frei ist).
Womit wir plötzlich bei einer ganz anderen Frage wären. Die finde ich auch weit spannender, als die Frage ab ein Blogger mit Republica-Banner bereits als kommerzieller “Profi” gilt: Können/dürfen/sollen Museen über ihr Hausrecht ein “ewiges Urheberrecht” konstruieren?
Vorsicht: Der Eifelturm taugt nur begrenzt als Beispiel für deutsche Blogs. Das französische Bildrecht ist anders. Die Panoramafreiheit wird dort nicht so hoch gehängt. So ist es meines Wissens nach untersagt das Louvre für kommerzielle Zwecke zu fotografieren, von außen wie von innen. Ein solches generelles Verbot könnte in Deutschland ein Architekt kaum durchsetzen. Aber was ist, wenn ein indischer Fotograf für eine russischsprachige Homepage mit Server in den USA und chinesischem Betreiber ein Bild des Louvre macht? Gilt französisches Recht dann noch? Muss ein im Internet veröffentlichtes Bild etwa sogar jedem Bildrecht der Welt entsprechen? Könnte also etwa ein islamischer Fundamentalist aus Saudi-Arabien den indischen Fotografen in einem Sharia-Land verklagen, weil auf dem Louvre-Bild auch Personen zu sehen sind und dies gegen das islamische Abbildungsverbot von Menschen verstößt? Interessant ist hier der (meines Wissens nach derzeitige) Standpunkt der Wikipedia: Zur Anwendung kommt das Recht all der Länder, an die die Seite sich hauptsächlich richtet. Und das hängt in erster Linie vond er Sprache der Seite ab. Bei deutschsprachigen Seiten also das Recht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Lichtensteins. Glücklicherweise haben die alle ein ähnliches Bildrecht.
In der Süddeutschen ist ein nicht ganz unähnlich gelagerter Fall zum Thema Bilderklau beschrieben. Mit erheblichen Kosten.
Sicher ist man nur, wenn das Foto nur auf dem Diaabend im Freundeskreis gezeigt wird.
Aber auch nur, wenn alle die Klappe halten. Und bekanntlich können drei Leute ein Geheimnis nur bewahren, wenn zwei davon tot sind. Das Recht am eigenen Bild besagt u.a. auch, daß ich ein Bild “Dritten” ohne Erlaubnis nicht zeigen darf – nicht unter der Hand, nicht auf einem Diaabend, noch sonstwo. Das sind alles “Veröffentlichungen” im Sinne des Gesetzes.
Wie Andrea sagte, Museen handhaben das sehr unterschiedlich und nicht immer sind “Journalisten” von Verboten oder Pflicht zum Lizenzerwerb ausgenommen. Die Berlinische Galerie z.B. verlangt unterschiedslos zwei Euro, dann darf man soviel fotografieren wie man will. Privat.
Woran man denken sollte: JETZT nutze ich ein Bild X vielleicht nur privat (für mein Blog). Was aber, wenn sich erst in ein paar Jahren die Ausrichtung ändert? Blöd ist nämlich, wenn man plötzlich nachträglich einen “Release” braucht.
Mal ´ne dumme Frage:
Verdient Ihr “alle” Euer Geld mit Werbung, PR und ähnlichem …
Unabh#ängig von dieser schönen Trennung zwischen kommerziell, halb- oder gar nicht kommrziell: wenn ich meinen Blog-Content(!) journalistengleich zu Geld machen will, werde ich mich wohl an die Gepflogenheiten halten müssen …
… aber für wieviele gilt dies ?
Selbst wenn bei dem Blog der Verweis auf eine HP oder auf die eigene (Consulting-)Tätigkeit steht, wird man hier wohl von `kommerziell´, im o.g. Sinne, kaum reden können. Oder sehe ich das falsch ?
Nun, wer journalistisch arbeiten will, sollte schauen, als journalistisches Angebot akzeptiert zu werden, dann fallen viele Hürden. Ich hatte so einen Fall in Lüttich in einer der Stadt gehörenden Kirche, die sich das Recht auf Veröffentlichung der Bilder vorbehält.
Ich denke, Rechteinhaber sehen die Sache so: Wenn ein Journalist berichtet, haben in der Regel beide Seiten was davon. Der Anteil kann sich verschieben, aber keiner geht leer aus. Desto mehr man Berichterstattung will, desto mehr gibt man auch Bilder heraus. Wenn Du über das haus der Kunst in München schreibst, bekommst Du am Eingang nach Belieben das Bildmaterial für Berichte über Ausstellungen, gratis mit Druckrecht im Zusammenhang mit dieser Ausstellung, und musst keine Kamera mitnehmen. Aber auch nur für diese Ausstellung, wer es in anderem Kontext verwendet, verlässt den gesicherten Boden. Wer sein Medium dann vermarktet, muss eben wissen, wie er es aussehen lässt: Ist es journalistisch im Sinne von unabhängiger Berichterstattung oder schon ein Blog, das sich mehr über PR und Werbung definiert? Wird das Bild aktiv in Werbung eingebunden? Je mehr Rechteinhaber den Eindruck bekommen, dass die andere Seite alles bekommt und sie nichts, desto eher werden sie rebellieren.
Hm, auch interessant: Wie verträgt sich das Recht am eigenen Bild (oder am eigenen Gebäude, Kunstwerk etc.) mit Gugel Street View?
In Deutschland überhaupt nicht. Und Street View finde ich so sympathisch wie einen Spanner im Freibad und Überwachungskameras.