Auf diesen Abmahn-Fall eines Mitarbeiters des Andere-Arbeiten-Lassen-Startups Qype mit der “neutralen Stelle”, der “die Hände gebunden” sind, obwohl sie die Urheberrechte extensiv nutzen, alle möglichen Folgen auf die Nutzer abwälzenund sie inhaltlich verantwortlich sind, gibt es neue warme Worte des Gründers Stephan Uhrenbacher im Qypeblog. Wie so oft ist das interessanter, was bei solchen PR-Stunts durchschimmert, nicht gesagt oder sonst wie im Gründerkauderwelsch versteckt ist. Deshalb hier der Blogbar-Babelfisch zur Übersetzung und Spezifizierung der Web2.0-Unternehmerworte:

Qype gibt Nutzern die Möglichkeit, die eigene Meinung zu veröffentlichen, ähnlich, wie das zum Beispiel auch im eigenen Blog geht. Aus der Vielzahl einzelner Meinungen können sich andere dann ein Bild über einen Ort oder ein Geschäft machen.

Qype gibt Nutzern die Möglichkeit, die eigene Meinung zu veröffentlichen, ähnlich, wie das zum Beispiel auch im eigenen Blog geht – mit dem Unterschied, dass es nicht mehr allein die eigene meinung ist, sondern Texte, für die wir Nutzungsrechte haben, es auf unserer Seite geschieht und wir laut Impressum eigentlich inhaltlich verantwortlich sind. Aus der Vielzahl der von uns genutzten Texte können sich andere dann ein Bild über einen Ort oder ein Geschäft machen.

Hier wie da gilt:

1) Man darf nichts Falsches verbreiten und

2) Man darf andere nicht beleidigen.

Beide Punkte sind an sich selbstverständlich.

Grundsätzlich ist Qype eine Plattform, bei der die Qyper ihre persönliche Meinung einstellen können. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Inhalte oder Meinungen machen wir uns dadurch nicht zu Eigen. Nutzungsrechte müssen wir uns schon deshalb einräumen lassen, weil wir die Qype-Beiträge sonst überhaupt nicht über qype.com verbreiten dürften.

Baut keine Scheisse, denn wir wollen dafür nicht haften. Wir erklären das deshalb zu Eurer Meinung, die wir nicht teilen, was nichts an unserer Verantwortlichkeit für Tetxe auf unserer Site ändert, aber vielleicht glaubt Ihr das ja. Wir weisen lieber nicht auf den Umstand hin, dass wir uns laut AGB durchaus in redaktioneller Verantwortung befinden, schreiben wir doch selbst: Ein Anspruch auf Veröffentlichung der von Ihnen übertragenen Inhalte und Fotos in Qype besteht nicht. Qype entscheidet über die Veröffentlichung nach freiem redaktionellem Ermessen.

Und wenn Ihr schon dabei seid, glaubt Ihr auch bitte, dass die extrem umfassende Abtretung von Nutzungsrechten an den Inhalten lediglich für Qype nötig ist – eigentlich heisst “räumlich und zeitlich unbegrenzt”, dass wir damit auch massenhaft andere Dinge machen könnten. Wollten wir das auf Qype begrenzen, hätten wir das auch reinschreiben können.

Wenn ein Qyper die Rechte Dritter verletzt und wir das erfahren, sind wir selbstverständlich verpflichtet, den Beitrag zu löschen. Und das machen wir auch. Im Fall von Jan war der Beitrag lange gelöscht, bevor das ganze publik wurde.;

Wir müssen Beiträge eigentlich nicht löschen, nur weil jemand meint, wir hätten seine Rechte verletzt, denn da könnte ja jeder kommen, aber in diesem Fall wurde der Beitrag durchaus schon gelöscht. Man könnte jetzt fragen, ob so ein Verhalten die andere Seite nicht dazu inspiriert hat, dann gleich noch die Abmahnkeule zu zücken, aber das wäre uns jetzt nicht wirklich lieb. Oder so.

Jan habe ich sofort Unterstützung zugesagt wie wir es für jeden Qyper tun würden. Wir helfen dort, wo wir das können.

Ich habe Unterstützung zugesagt, obwohl ich laut Impressum inhaltlich verantwortlich bin und es formal die kommerzielle Nutzung von Jans Urheberrechten durch Qype war, die der Grund für die Abmahnung ist.

Wichtig dabei: Jan wurde nicht wegen einer Meinung in einem Beitag abgemahnt. Bei Jan ging es um eine Verwechslung zweier Unternehmen, das heißt, Dinge, die er zu einem Unternehmen geschrieben hatte, gehörten inhaltlich zu einem anderen – namensähnlichen – Unternehmen. Selbst wenn wir hier helfen wollten, können wir nicht mehr tun. Eine Abmahnung heisst in diesem Fall übirgens nichts anderes, als dass sich Jan verpflichten müsste, das nicht noch einmal zu wiederholen.

Wir stehen, wenn sowas passiert, hinter Euch. Da, wo es nicht weh tut, wenn einer zuschlägt. Wir klappen aber vorläufig sofort zusammen, wenn ein Anwalt bei einer Lappalie wie einer Verwechslung mit dem Gummiparagraphen der “Geschäftsschädigung” daherkommt, wo man vor Gericht schon etwas mehr braucht als die Meinung eines Anwalts – etwa einen Beweis für die tatsächliche Schädigung. Wir könnten eigentlich ziemlich viel tun, so etwa uns die Jungs mal vorknöpfen und dabei in Erfahrung bringen, dass man sowas auch durchboxen kann, und damit irgendwie der in §7 unserer AGB erkennbaren redaktionellen Verantwortung entsprechen. Tun wir aber nicht.

Jan selber hat auch in fast allen Blogs entsprechend kommentiert.

Jan wird seinen Spass haben, wenn er damit zu einem Anwalt geht und der sich mal anschaut, wer wir eigentlich sind und was in unseren AGB steht. Macht sonst keiner. Eine Debatte über unsere Pflichten wäre jetzt nich so doll, ne. Und wer was anderes sagt und auf die AGB hinweist, versucht den Fall zu instrumentalisieren.

Mir ist in der Diskussion folgender Punkt wichtig. Es gibt nur entweder „Zensur“ durch einen verantwortlichen Redakteur, der seine Mannen unter Kontrolle hat. Genau das wollen wir bei Qype nicht. Oder es gibt Freiheit des Einzelnen, zu sagen was er denkt. Und dafür stehen wir.;

Aber sonst nix. Sonst steht ihr alleine da.