Ich hatte in Sachen Youtube auf Blogs recht. Leider.
Rein rechtlich gesehen kann man jeden, der youtube-Videos in sein Blog einbindet und sich dabei nicht um die Urheberrechte schert, als Inhaber dieser Rechte kräftig scheren. Manchen wird vielleicht schon eine gewisse Unverhältnismässigkeit aufgefallen sein. Kaum ein Blogger käme auf die Idee, einen Titel bei einer Tauschbörse runterzuladen und dann als MP3 auf seine Seite zu stellen. Der gleiche Titel, jetzt aber noch mit einem Video versehen und in etwas schlechterer, aber immer noch ausreichender Küchenradioqualität findet sich aber ohne weiteres, wie selbstverständlich in den Blogs. Ist ja bei Youtube, hört man auf Nachfrage. Und Youtube bietet die Einbindung an.
Das habe ich vor etwas mehr als einem Jahr geschrieben, am 14.5.2007, und desweiteren ausgeführt, dass sich die Inhalteindustrie dieses Verhalten vermutlich nicht ewig gefallen lassen wird: Dass sie das Einbinden in Blogs unschön finden und nach Wegen suchen werden, sich zu Lasten der Blogger mit Hilfe ihrer Anwälte gesundzustossen. Und am Ende schrieb ich:
Aber es würde mich nicht überraschen, wenn viele Blogger in ein, zwei Jahren panisch ihr Archiv durchwühlen, um sich nicht den Anwälten auf dem Präsentierteller selbst zu liefern. Nur so eine Ahnung. Wir werden sehen. Oder auch nicht.
Wie es nun ausschaut, ein Jahr später, kann man sich die Suche nach diesen Videos sparen. In den USA wurde Youtube bzw deren Besitzer Google per Gerichtsbeschluss dazu verdonnert, alle Daten der Youtubenutzer an den Medienkonzern Viacom zu übergeben, der Google auf eine Milliarde Dollar wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt hat. Und nachdem der Teufel gern auf den gleichen Haufen scheisst, findet sich auch noch folgender Passus in dem Bericht:
Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist.
Wenn Youtube speichert, von welchem Blog welcher Zuschauer kam, und Viacom erfährt es –
Rest in den Kommentaren selbst ausdenken.
Sorry, the comment form is closed at this time.
hört sich mal nach einem robusten Geschäftsmodell an in den Blogs an. Mit den Blogs, nicht für de Blogs.
Diese Logfiles der Videonutzer könnten sich zu einer richtigen Goldgrube entwickeln.
Data Mining !
Nein, Du hast nicht recht. Weil Viacom die Daten nur zu sehr eingeschraenkten Zwecken benutzen darf.
@Armin>
Und Du glaubst daran, dass sich Viacom an die Beschränkungen hält? Mit so einem Vertrauen kommt man vielleicht in den Himmel, aber bestimmt nicht an der Urheberrechtsklage vorbei.
[Edit: Gelöscht. 10 mal aufschreiben:
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Es ist immer ein Fehler, notorischen Nörglern nach einem Rausschmiss nochmal eine Chance zu geben.
Hoffentlich kann ich es mir diesmal merken. Don]
Ist es rechtlich genauso zu bewerten, ob man ein Video einbindet oder nur die URL postet?
Oder ist man bei einem URL-post dann lediglich Nutzer?
Das müssten Juristen klären. Aber ich denke, die Einbimdung und das Nutzen eines Videos als eigene Inhalte ist in jeder Hinsicht problematisch, da gab es ja auch schon entsprechend schlecht ausgegangene Verfahren.
Nun gibt es ja diverse Künstler, die selbst od. deren Plattenfirma Videos offiziell dort einstellen und damit bewusst zum Einbinden in Blogs usw. freigeben. Muss man dann auch mit juristischen Schwierigkeiten rechnen?
Wahrscheinlich wird das ein jahrelanges Tauzeihen bis zu einem Grundsatzurteil. Ich frage mich wie der Fall ist, wenn ich zum Beispiel einen Songs einer Band vorstelle und dann dazu ein Video von YouTube packe, das allerdings auf dem offiziellen Channel der Plattenfirma erschienen ist. Das ist doch dann quasi PR für die Single oder den Song. Oder sehe ich das jetzt falsch?
Allen möglichen und/oder denkbaren juristischen Folgen zum Trotz … wer denkt ernsthaft, dass nun a) keine Videos mit entsprechenden Inhalten bei Youtube hochgeladen oder b) keine Videos mehr in Blogs eingebunden werden?
Selbst die seit Jahren laufenden Massenklagen der MI haben keinen Einfluss auf die P2P-Nutzung. Im Gegenteil, nachweislich ist der Traffic nach jeder Propagandameldung in den Medien gestiegen. Ich werde auch weiterhin Videos einbinden, wenn ich sie für postenswert halte. Egal ob von Youtube oder anderen Portalen.
Wie oft ein eingebundenes Video auf einem bestimmten Blog aufgerufen wurde, ist schon eine ganze Weile für jeden offen einsehbar, indem man sich unter Statistics & Data einfach die entsprechenden Infos ansieht. Dazu braucht es nicht mal die Userdaten von Youtube.
Ich hatte die Meldung zwar erst so verstanden, daß es nur um die Uploader ginge, die solches bei youtube und anderswo hochladen, aber da ich seitdem ich zu bloggen begonnen habe, feststellen konnte, daß alles, was nicht niet und nagelfest ist, in Blogs gepostet wird – Bilder, Videos, Songtexte, Texte aus Blogs, Büchern und Zeitungen – ohne daß die Poster nach irgendwelchen Rechten fragen, wundert es mich nicht, daß nun an einer Stelle Konsequenzen folgen(und die Erscheinungen dennoch nicht in den Griff bekommen werden – dazu muß youtube konsquent ausgetrocknet werden, sodaß zumindest das embedding unmöglich gemacht würde). Allerdings ahne ich, daß die MI wieder eher das schwere Geschütz auffahren dürfte, das ich eigentlich zunächst einmal für unangemessen halte – meist sind es ja “Kids”, die ihre Blogs damit vollpflastern. Das Abmahnwesen ist ja wohl noch immer nicht wirklich reformiert, sodaß eine erste Abmahnung finanziell niedrigschwellig angelegt wäre. Und bestimmt kommt keiner auf die Idee, andere Rechtsfolgen (Schadenersatz etc. auszuschließen, solange es nur eine erste Abmahnung gibt). Beides scheint mir aber notwendig.
[…] Da die Blogbar mich im Spamfilter untergehen ließ, wiederhole ich hier einfach noch einmal, was ich dort kommentieren wollte: […]
Da gibts doch einen ganz simplen Trick: man verlinkt nicht auf ein bestimmtes Video, sondern auf die Suchmaske von youtube mit bestimmten Begriffen.
Wenn ich mal verlinke, was äußerst selten ist, mache ich es so.
Gut, dass ich meistens nur Vimeos einbinde, die von den Herstellern selbst ins Netz gestellt wurden oder YouTube-Videos, die direkt vom Künstler-Account kommen. So spart man sich viel Ärger. Allerdings finde ich das wieder typisch beschissen von Viacom.
Allerdings versucht sich auch niemand “gesundzustossen”. Es geht VIACOM darum nachzuweisen, dass Google keine “Safe Harbour”-Lösung für Videocontent aller Art darstellt, wie die Google-Anwälte ausgeführt hatten.
Eine Auswertung der Logfiles die oben beschriebene Konsequenzen zur Folge haben könnte, ist für Viacom technisch, finanziell und rechtlich kaum zu machen. Es kann deshalb nur darum gehen, Google zu Schadensersatz oder Unterlassungen zu zwingen.
Außerdem wird Viacom die Möglichkeit Videos einzubinden, kaum argumentativ angreifen können, da Viacom selbst eine solche Funktion anbietet. Wodurch die Funktion eben doch anders bewertet kann, als oben geschildert, wobei natürlich nicht auszuschließen ist, dass bestimmte Gerichte auch das wieder anders sehen. Wichtig wäre aber höchstens mit welcher Absicht das Video eingebunden wird, was demnach den Trick von Kommentator Nr. 13 genau in sein Gegenteil verkehren dürfte.
Grundsätzlich stört mich der vorauseilende Gehorsam, welcher der Contentindustrie vermitteln könnte, sie hätte irgendeine Möglichkeit die angestoßenen Veränderungen aufzuhalten. Wenn wir beginnen, uns in Löchern zu verkriechen, wo wir mit rein textbasierten Konjunktivbeiträgen über das Internet zu philosophieren, das mal mit “rough consensus and running code” begonnen hat, dann habe ich eh die Schnauze voll und mache meinen Blog dicht.
Sowie sich technische Möglichkeiten veränderen, werden auch rechtliche Bestimmungen angepasst werden müssen. Schon der Obama-Administration traue ich einige Veränderungen in dieser Sache zu.
Durch den Viacomprozess werden sich höchstens Nutzer von der wagen Legalität in die tatsächliche Illegalität flüchten und es ist nichts erreicht, außer man will einen Konkurrenten schädigen und genau darum geht es auch nur.
Hintergrundinfo:
Bei diesem Rechtsstreit mit Viacom geht es nicht (!) um die Musik bzw. die Musikrechte.
=> Wegen dem “GEMA-Deal” mit Youtube kann dem deutschen Nutzer nichts passieren.
Es geht Viacom um Videos.
(Exkurs: Rechtlich betrachtet ist das die Struktur eines Treppenwitzes: Viacom möchte einen guten Teil vom finanziellen Youtube-Kuchen und möchte also ausgerechnet “Urheberrechte” für Videos behaupten, v.a. MTV-Musikvideos, wo Viacom in keinster Weise die Urheberechte hält. Wegen absurder Besonderheiten des internationalen Leistungsschutzrechtes geht das aber trotzdem. Nämlich: Durch die reine Ausstrahlung vorgefertiger Musicclips erwirbt Viacom ein “Urheberrecht” – frei von jeglicher Schöpfungshöhe übrigens – an ebendieser Ausstrahlungsleistung. Wer Musik-Videos von MTVs aufgezeichnet hat und BLÖDERWEISE diese bei Youtube eingestellt hat, der wird also nicht – Treppenwitz! – von den Urhebern oder Rechteinhabern des originären Urheberechts belangt, sondern ausgerechnet von einem Konzern, der praktisch leistungslos am Urheberrcht fremder Urheber schmarotzt. Verschärft wird dieser Zusammenhang dadurch, dass MTV im Regelfall für das Ausstrahlen der Musiclips von den Musikkonzernen – ähnlich wie vür Werbeclips – durch Geldzahlungen kompensiert wurde. Das heißt, es ist im Sinne der eigentlichen Urheber bzw. Inhaber der originären Urheberrechte, wenn diese Inhalte verbreitet werden, so sehr sogar, dass man für diese Verbreitung Geld zahlt. Tja – und am Ende werden, so wäre das Drohszenario eventuell, kleine Nutzer massenhaft von einem Konzern abgemahnt und belangt, der das Urhebberecht in hochgradig schmarotzerischer Weise missbraucht. In der Welt des kommerziellen Handels mit eigentlich nicht-konkurrierenden, digital leicht kopierbaren Inhalten entstehen mit praktisch jedem kommerziellen Schritt, mit jeder einzelnen Handelsstufe “neue” Urheberrechte bzw. aus Leistungsschutzrechten abgeleitete Urheberrechte. Diesen Rechtswahnsinn könnte beliebig weitergedreht werden, z.B. indem sich in der Folge die einzelnen separaten Stufen beteiligter Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte gegenseitig verklagen, z.B. wegen “nicht vertragsgemäßer” Nutzung der jeweiligen Rechte. Ich glaube, das Rechtssystem entfernt sich mit zunehmenden Berücksichtitung der Interessen ökonomischer Machtträger immer weiter von einem adäquaten Umgang mit Immaterialgütern und den abgeleiteten Urheber- und Leistungschutzrechten. Ende Exkurs.)
Die Lehre von der Geschicht:
Kopiere kopierte Videos in Youtube nicht.
Und auch als Blogger nimms nicht locker.
Musik (aus dem Weltbestand der GEMA sowie gemeinfreie und eigene Werke): Ist innerhalb von Youtube rechtlich – zur Zeit – komplett harmlos.
Ich glaube, der Staat bzw. die Gesellschaft würde sich einen großen Gefallen tun, wenn man die Schutzdauer von Leistungsschutzrechten grundsätzlich auf sieben Jahre beschränken würde.
Auch, um derartige Schmarotzer-Klagen wie von Viacom und anderer ökonomisch mächtiger Inhaber abgeleiteter Leistungsschutzrechte zu begrenzen.
(Die eigentlichen originären Urheberrechte kann man dann so belassen, wie sie sind. Ich würde zwar eine “Kulturflatrate” begrüßen, halte das aber vor dem Hintergrund der überwältigenden Konzernmacht in Politik und Gesellschaft für so gut wie ausgeschlossen. Z.B. die Pissbrüder in der GEMA würden eher in den terroristischen Widerstand gehen als irgendeine Form von Kulturflatrate zu akzeptieren.)
Nicht vergessen: Videos sind böse…
@ Armin
Viakom darf diese Daten im Rahmen einer “elektronischen Auswertung” sehr weitgehend nutzen, u.a. dafür, um den Umfang der eigenen Ansprüche festzustellen.
Richter Stanton hat Viakom nicht (!) die Auflage gemacht, die kopierten Daten im Umfang von 12 Terabyte nach dem Prozess wieder zu löschen.
Wenn das nicht so ein gravierender Verstoß gegen den “electronic privacy act” wäre, müssten Blogger tatsächlich fürchten, von Viakom belangt zu werden, wenn sie via Youtube-Einbindung irgendwann einmal – indirekt – ehemalige MTV-Videos genutzt hätten.
Dennoch: Wenn die nächste Gerichtsinstanz diesem Richter Stanton nicht die Hoden abschneidet bzw. sein Urteil kassiert, bekommt Viakom diese Daten.
@ Kai
Nein.
(Im Regelfall… Im Fall eines kommerziellen Gebrauchs dieser Video-Einbindungen siehts nämlich wieder rechtlich anders aus.)
Wenn das Video direkt vom originären Rechtinhaber oder einem Musikkonzern in Youtube eingestellt wurde:
Dann darf ein privater Nutzer/Blogger das ohne Bedenken einbinden.
Wenn aber die Quelle (des gleichen Videos!) MTV war, dann sind dadurch zugleich “Leistungsschutzrechte” von Viakom berührt, und theoretisch könnte Viakom jeden einzelne Einbindung abmahnen und abkassieren.
(Ein Beispiel für die Tücken des Immaterialgüterrechts)
Ich frage mich ernsthaft, ob auch nur ein Bruchteil der Kommentatoren hier das Plagiatoren-Prinzip “Sich mit fremden Federn schmücken” (römischer Ursprung bei Phaedrus; im Mittelalter literarisch ausgeweidet) und die entsprechenden soziologischen Konsequenzen ansatzweise kapiert hat.
Statt sich in ellenlangen und deshalb von vorn herein erfolglosen Camouflage-Versuchen der Anwalts-Rolle zu ergiessen, sollte sich so mancher wirklich ernsthaft fragen, ob Verlinkung auf nicht selbst erstelltes Gedankengut – egal, ob Wort, Bild, Ton oder Bewegtbild – seine Wertigkeit in einem virtuellen Kontext erhöht oder nicht eher erniedrigt, weil die Quellen der eigenen Selbst-Beweihräucherung mit angeblich “affinem” Content zu schnell zu entlarven sind.
Excerpt: Wenn die Förster den Web-Content-Wald stürmen, dann schreien die mit fremden Federn geschmückten Raben am lautesten.
Kinder, jetzt mal im Ernst. Auch wenn die MI und jetzt die MediaMultis es noch weiter und mit härteren Bandagen versuchen werden. Das Digitale Zeitalter ist nicht aufzuhalten oder komplett zu kontrollieren ausser – ja ausser wir lassen das zu. Was mir bei dieser Ganzen Diskussion fehlt ist eine gewisse Hinterfotzigkeit, genug Chuzpe um diesen Multis einmal die Stirn zu bieten. Wenn Digitale Daten angeboten werden, warum darf ich das nicht zitieren? Nichts anderes stellt m.M. die einbindung eines Videos in einem Blog dar. Goolge/YouTube kann ja dafür sorgen, dass die Videos nicht angeboten werden aber was soll das mit dem “Rückgriff auf die Blogger”?
Angstmachen? Stimmung schüren?
Im Gegenteil, ich bin der Meinung es muss viel mehr eingebunden, geremixt und benutzt werden. Wer immer nach der Pfeife der Großen tanzt, darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann nicht mehr mitspielen darf.
[…] Was dabei zu kurz kommt: Google hat noch mehr Youtube-Informationen. Auch die bekommt Viacom. Vor allem die IP-Adressen der Rechner, über die die Datenströme rund um Youtube liefen. Von wo wurde ein Video hochgeladen, von wo wurde es angesehen, wurde es auf Seiten des Portals selbst angesehen oder als eingebettetes Objekt auf einer anderen Seite? Welcher Blogger hatte das ohnehin widerrechtlich eingestellte Video über Youtube noch auf seine eigene Seite gestellt? Alles das darf Viacom nun wissen – Viacom, der Rechteinhaber vieler dieser Videos. Dass das Einbinden von Youtube-Videos auf eigenen Seiten kein Kavaliersdelikt ist, davor warnt Don Alphonso. Und hat es vor einem Jahr schon mal getan. Doch bislang haben sich (zu) wenige darüber Gedanken gemacht. Bookmarken […]
“Wenn Digitale Daten angeboten werden, warum darf ich das nicht zitieren?”
Wer zu blöd ist, eigenen Hirnschmalz statt Strg-V einzusetzen, der darf das halt nicht. Oder wir definieren “Digitales Zeitalter” als Comeback des Raubritter-Mittelalters.
Wenn Du wirklich glaubst, dass CopyPaste ein wirksames Mittel gegen “die Pfeife der Großen” sei, dann darfst Du Dich nicht wundern, wenn Dich die “Großen” auslachen.
@ Sebastian
“Wer immer nach der Pfeife der Großen tanzt,…”
Sehe ich exakt genauso.
Man muss als Blogger oder als Mensch, der sich im Internet bewegen will, beides haben: Chuzpe und Wissen. Beides fehlt oft.
Nur, wenn der Blogger weiß, was er tut und was das – derzeit – für Folgen haben kann, dann kann/darf er Chuzpe haben. Ohne Wissen, wie man die “Großen” provozieren oder austricksen kann, ist das keine Chuzpe, nicht einmal eine Mini-Chuzpe, sondern einfach… Blauäugigkeit.
Als besonders übel empfinde ich das Angst einjagen, bekannt bei den P2P-Geschichten. Da wurden von den Unterhaltungsmedienkonzernen in hübscher Zusammenarbeit mit den Pressemedien wiederholt PR-Kampagnen gefahren, damit die Nutzer Angst kriegen.
Youtube werfe ich vor, dass sie Möglichkeiten anbieten, die man eigentlich von Anfang an gar nicht nutzen darf. Wie hinterkünftig ist das denn. Kommt mir vor wie ein Auto ausrüsten mit einem Extra-Zusatzgang-/getriebe – nur wenn man das benutzt, explodiert die Karre oder fährt wie von Geisterhand an die Wand.
Daher finde ich gut, dass Don warnt. Was mir an seiner Warnung fehlt: eine Idee, wie man sich gegen die Zumutungen von Youtube, Google und Co und widersprüchlicher Rechtsprechung wehren kann außer übervorsichtig sein.
Dass die Konzerne diktieren und den Dummen rechtlich abkassieren, das kennt man aus dem real life, aber die Schlange Kaa (“Du musst mir trauuun….”, “alles schön bunt hier und ganz easy…” bewegt sich noch geschmeidiger im Netz. Übel.
Ich denke, der Normal-Nutzer braucht mehr Schutz vor solchen Zumutungen und Fallstricken. Ich erlebe immer wieder, dass sogar meine Businesskunden viele Dinge nicht wissen. Die Forderung, der Normalnutzer und Hobbyblogger müsse alles wissen an derzeiter Rechtslage, ist eigentlich eine Überforderung und eine Frechheit auch, blicken das noch nicht einmal alle Richter.
Wenn man vom Recht keine Ahnung hat, sollte man besser die Tastatur in Ruhe lassen, Porschekiller.
Oder aber – insofern liegst du richtig – wirklich keine kopierten Inhalte bei Youtube verwenden.
Nur eben irrst du. Es gibt einen “GEMA-Deal” mit Youtube. Es ist dem privaten, nicht-kommerziellen Nutzer bei Youtube inzwischen erlaubt (lies das Wort ruhig zweimal: erlaubt) jegliche Musik aus dem GEMA-Weltbestand zu nutzen.
Und wenn man wirklich keine Ahnung hat: Dann respektiert man einfach mal die Leute, die sich besser auskennen. Okay?
Allerdings verliert aber auch niemand ein Wort darüber, welche Art von Nutzung erlaubt ist und welche nicht. Und genau da besteht ja die Gefahr – ein selbst gedrehtes Video, wo im Hintergrund Musik im Radio oder TV läuft, dürfte imho unkritisch sein. Ein Musikstück aber dazu zu verwenden, ein eigenes Video damit aufzupeppen, imho wiederum nicht. Was aber meines Erachtens so sicher wie ein Amen in der Kirche sein dürfte, ist die Tatsache, daß ein Privatuser wegen der Einbindung (sprich Verlinkung, und ja, auch ein Embedden ist nichts anderes) eines x-beliebigen Videos auch nur ansatzweise belangt werden könnte. Der Rechteinhaber, wende sich in dem Fall ja wohl dann doch an Youtube, die fraglichen Inhalte zu löschen oder aber, er nutze doch die Funktion, ein Einbinden nicht zu gestatten. Hier seh ich irgendwie nirgends die beschworenen Drohkulissen oder Gefahrenpotentiale, das Nutzer zittern müssten.
Ob das insgesamt zu lasch gehandhabt und das UrhG da zu schwammig formuliert ist, und ob und wie Rechteinhaber dafür, daß andere ihre Federn nutzen, um sich zu schmücken. entlohnt werden, steht ja auf einem ganz anderen Blatt, aber ist für die Verbreitung von angebotenen (legalen!) Inhalten meines Erachtens irrelevant.
@porschekiller: Wer nicht zitiert werden möchte, veröffentlicht nichts bei Youtube oder unterbindet das Einbinden. Wo ist jetzt das Problem dabei, wenn andere die Funktion nutzen? Ob ich das persönlich toll oder wertsteigernd finde, steht doch gar nicht zur Debatte, oder? So blöd wie das manchmal ist, aber ich kann nunmal nicht kontrollieren wollen, in welchem Kontext meine Inhalte dann weiterverwertet werden. Über den berechtigten Ausgleich, wie und durch wen solch eine Nutzung dann auszugleichen wäre, darf ja gern diskutiert werden. Aber Moralkeulen halte ich für falsch an der Stelle.
[…] Denn natürlich hat Don Alphonso Recht, wenn er schreibt, dass man nicht einfach so jedes Material frei verwenden darf, nur weil es bei Youtube zur Verüfgung gestellt wird. Und selbstverständlich wird ein geschütztes Musikstück nicht zur Creative Commons, weil irgendein Dödel es in seinem wackeligen Urlaubsvideo verwendet oder zur Untermalung einer Fotoslideshow nutzt – vielleicht auch noch von Bildern, die ebenfalls vom Urheber nicht frei gegeben sind. […]
Dr. Dean, einem aufmerksamen Leser dürfte nicht entgangen sein, dass ich mich explizit *nicht* auf die Rechts-Schiene begeben habe, sondern das Thema aus der soziologischen Perspektive betrachte.
Dass es immer wieder Strg-V-Enthusiasten gibt, die jegliche Rechts-Konstruktion oder -Lücke zur “Legalisierung” raubritter-ähnlicher Methoden begeistert beklatschen, weil es ihren “Vorteil” nicht schmälert, kann auch mit einem Hinweis auf die GEMA-Raubritter nicht relativiert werden.
Mich hat das schon lange gewundert, dass da noch nix passiert ist in dieser Richtung. Ich selbst kaufe Fotos für meinen Blog um rechtlich abgesichert zu sein. Bin allerdings auch schon schräg angeschaut worden, weil Fotoagenturen oft behaupten, dass in den “öffentlichen Videos” unerlaubtes Fotomaterial der Agenturen veröffentlicht wird.
Aber nur reiner Text ist doch auch nicht unbedingt immer spannend.
@porschekiller: OT: Wer hat mehr von einem Einsatz im Radio? Die Radiostation, die das Werk nutzt oder der Künstler, dessen Werk genutzt wird?
Oder noch anders: Wem nützt es, wenn ein öffentlich zugänglich gemachtes Werk, dann nicht weiterverbreitet werden darf? Das es berechtigte Interessen und deshalb Grenzen gibt, ist doch okay – aber ich find deine “soziale” Argumentation ein wenig neben der Spur. Nicht zuletzt wegen dem wieder einmal ins Spiel gebrachte “Raubrittertum” der GEMA. Ja was nun, keine GEMA, aber dafür auch keine geschützten Werke im Netz? Wo sind die Alternativen dazu? Ich wüßt sie wirklich gern…
@Falk
Der gemeine “Künstler” (und da reden wir ja nur über einen relativ kleinen User-Anteil) gibt durch den GEMA-Deal zunächst seinen Schutz ab. Finanziell haben nur wieder mal die GEMA-Vollmitglieder (also so angesagte Idole wie Udo Jürgens oder Nena z.B.) etwas davon, dass YouTube Monatspauschalen überweist. Diese “Voll”-Mitglieder sind für mich die Raubritter in diesem Spiel, denn sie bestimmen selbst, wer wieviel von diesem Kuchen bekommt. Der Rest landet wie immer unterhalb der Bagatellgrenze und geht leer aus.
Solange Niemand der GEMA endlich das Kreuz bricht, besteht die Alternative für Deutsche demnach nur darin, auszuwandern.
D’accord. Die Verteilungspraxis ist auch mein Hauptkritikpunkt an der GEMA und oftmals Grund genug, meinen Künstlern von einer Mitgliedschaft abzuraten. Die Nachteile füllen dann allerdings im Laufe der Zeit auch mehrere Seiten. So einfach isses dann halt auch wieder nicht, auch wenns gern so gesehen wird.
— schnipp —
Diese “Voll”-Mitglieder [der GEMA]sind für mich die Raubritter in diesem Spiel, denn sie bestimmen selbst, wer wieviel von diesem Kuchen bekommt. Der Rest landet wie immer unterhalb der Bagatellgrenze und geht leer aus.
— schnapp —
100% Ack! Hätte ich kaum anders gesagt.
@ Falk
Lieber Falk, du irrst. Versuch es nächstes Mal einfach mit echtem Wissen und nicht mit Meinung. (“imho”).
Du kanns es aber auch ergoogeln. Dann weißt du: Das was du “imho” für unzulässig erklärst, ist sogar der zentrale Bestandteil des sog. “Gema-Deals” mit Youtube. Private Nutzer können genau das tun, sie dürfen den kompletten GEMA-Weltbestand zum Aufpeppen ihrer eigenen Videos nutzen.
Aber eben nur: der eigenen Videos.
Alles klar?
Irren ist männlich. Wenn dieses Detail in dem Deal so geklärt ist, dann ist der Rest der Aussage aber umso gültiger (“…ist die Tatsache, daß ein Privatuser wegen der Einbindung…auch nur ansatzweise belangt werden könnte”). Der Punkt war aber selbst Medienanwälten in der Form nicht klar, ob die GEMA diese Art der Nutzung überhaupt lizensieren *darf*. Im Zweifel würd’ ich nein sagen.
Aber die Quelle deiner Auslegung würde mich dann doch interessieren. Google ist nicht immer gleichzusetzen mit hohem Wahrheitsgehalt der ergoogelten Aussagen.
@ Dr. Dean: Hier meine Quelle noch für die vorgebrachte Einschränkung: iRights.info
So glasklar dann wohl doch nicht, oder?
@ all
Zum Gema-Deal mit Youtube.
Eindeutiger geht es kaum.
@ Falk
IR*ghts.info ist – so würde ich es formulieren – ein Betrügerportal der Rechteindustrie bzw. der mit ihnen verbandelten Rechtsanwälte. Die systematische Verunsicherung von Nutzern, die Dauerwarnung auch vor zulässigen Nutzungen, die gezielte Streuung von Falschinformationen:
==> Für all das steht iR*ghts.info.
Wer sich auf eine derartige “Information”squelle verlässt, wird zum Deppen gemacht. Sag mal Falk, Du hältst doch sonst auch nichts von Lobbyisten-Propaganda, oder?
Falk, hast du dich mal gefragt – aber da argumentiere ich mit jemanden, der in diesen Fragen ahnungslos ist – warum IR*ghts.info in bestimmten Fragen widersinnige, abseitige Rechtsauffassungen vertritt und promotet?
(z.B. argumentieren diese Rechtsverdreher bezüglich der Musiknutzung bei Youtube mit GVL und hier irrtümlich aufgeführten, angeblich gesonderten Leistungsschutzrechten, obwohl bekannt sein sollte, dass in diesem Fall die GEMA z.B. die Vertretung der GVL-Ansprüche übernommen hat. Der aufgeführte FAll mit dem Prince-Song war VOR dem GEMA-Deal: Na, klingelt es? Genau so sieht eine PR-Desinformationskampangne aus. Und das Rechtsargument mit den angeblich gesonderten Ansprüchen der Plattenfirmen ist nochmal ein Riesenknaller.)
Meine Meinung: Ir*ghts.info desinformiert gezielt.
Sag mal, “FALK”, bist du zufällig der blogprominente Lücken-Falk?
In der Regel nein, allerdings halt ich nicht alle Argumente per se für nichtig, nur weil sie von einer bestimmten Person geäußert werden.
Zu letzter Frage: Nein, der bin ich nicht, sondern der, der sich seit Jahren mehr mit Musik als mit allem anderen beschäftigt und gern auch mal Grenzen auslotet, was im Netz geht und was nicht geht.
Zu Heise: Naja, das als verläßliche Quelle zu nennen, halt ich allerdings auch für gewagt.
Zu iRights: Es ist auch nur eine Meinung, allerdings wurden mir gegenüber diese Bedenken von befragten Medienanwälten durchaus geteilt. Deshalb auch meine Einschränkung, daß es sich bei meinen Augen nur um meine bescheidene Meinung handelt.
Um das zu verdeutlichen mal ein praktisches Beispiel, wie es durchaus denkbar wäre: Nehmen wir an, Max aus Berlin findet ein Musikstück von DJ Bobo so toll, daß er es in einem eigens erstellten Video verwenden möchte. Er kennt die Aussage der GEMA, daß die das erlauben und reklamieren, praktisch das gesamte Weltreportaire lizensieren zu dürfen. Was ja auch grundlegend aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen richtig wäre. Wenn nicht in der Schweiz die SUISA überhaupt keine Rechte für Synchronisationen vergeben kann. Denn diese sind dort weiterhin bei den Verlagen oder beim eigentlichen Urheber.
Und nun die Frage (speziell an Dr. Dean): Wer zieht in dem Fall den Kürzeren, wenn Max dieses Video mit der Hintergrundmusik von DJ Bobo bei Youtube hochlädt und der Urheber oder Verlag diese Nutzung aber nicht gut findet?
Sollte dann übrigens “bei meinen Aussagen” heißen. Da waren die Augen mal langsamer als die Finger ;)
Ich glaube, langsam sind wir insofern durch, als dass allgemein klar sein sollte, dass die Gema-Abgabe von Youtube nicht bedeutet, dass man das Urheberrecht ausser Kraft setzt. Schon gar nicht bei Inhalten, die nichts mit der Gema zu tun haben, wie denen des obigen Beispiels.
@Don: Ich halte im Gegensatz zu dir allerdings das Einbinden für legitim und würde gegen Jeden aufbegehren, der darauß eine Haftung für den Privatnutzer herleiten möchte. Das wär der Punkt, der nicht wirklich geklärt scheint.
Können wir uns evt. darauf einigen, dass es die Inhalteindustrie herzlich wenig interessiert, wer wo wann einen Pseudoschutz aufgrund niemals legitimierter, aber ansonsten immanenten Rechtsbeugungen installiert hat?
Richter Louis Stanton hatte offenbar wesentlich mehr intuitive Internet-Kenntnis offenbart, als die allermeisten deutschen Richter jemals in ihrem Louis-Vutton-Aktentäschchen mitschleppen könnten. Denn fully qualified IP-Adressen sind qua definitonem eben nicht so “unpersönlich”, wie Google es gern hätte.
Zusammen mit dem Hinweis Dons auf den eigentlichen Inhalt seines Artikels (hemmungsloses Kopieren von Premier-League-Inhalten) werde ich unbelehrbarer Depp weiter manifestieren, dass solche absolut sinnfreien CopyPaste-Aktionen in einer aufgeklärten Welt nix, aber absolut garnix verloren haben. Da sind keine “Künstler” am Werk, sondern schmalhirnige Wichtigtuer.
Wer mich jetzt “Idealist” oder “Moralhammer” schimpft, der muss geradezu intuitiv wissen, dass *die Aufklärung* grade mal das Embryo-Stadium verlassen hat.
Vielleicht noch ein kleiner poetischer Nachsatz:
Tim Berners-Lee hat damals am CERN nicht eine Minute darüber nachgedacht, dass Links zu Wissensinhalten jemals nachverfolgt werden, um den danach unkontrollierbaren “Wissenden” ausfindig zu machen. Hätte er es vorhergesehen, hätte er seine Erfindung stillschweigend ins Kantinen-Klo gekippt.
Wenn Wissen frei ist, muss auch nichts nachverfolgt werden :)
Bin mal gespannt, wie lange hier noch Gesetze aus dem 19. und Vertriebsstrukturen aus dem 20. Jahrhundert mit Gebräuchen und Technik aus dem 21. Jahrhundert kollidieren werden. Meine Prognose: Unsere Enkel werden dereinst nur verständnislos mit dem Kopf schütteln, wenn Opa ihnen was von den Urheberrechtskriegen der Jahrtausendwende erzählt.
@ Falk
Du fragst:
Antwort: In diesem Fall der Youtube-Nutzer aus der Schweiz…
Der deutsche Youtube-Nutzer muss sich hingegegen diesbezüglich keine Sorgen machen.
Konkreter formuliert, die allgemeine Antwort hast du dir bereits selbst gegeben:
(Es sei denn, es liegt z.B. ein eindeutiger Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte vor, z.B. eine sehr grobe Verhöhnung von DJ Bobo bei gleichzeitiger Nutzung seiner Musik – das wäre dann nochmal was anderes. Persönlichkeitsrechte werden von der GEMA nämlich nicht vertreten…)
Etwas mehr im Detail zu deiner Frage:
Es mag ja so sein, in der Schweiz, aber z.B. auch in den USA, dass die Handhabung des Urheberrechts sich jeweils in Details unterscheidet, und zwar sowohl von deutscher Rechtspraxis wie von der Rechtspraxis in der EU, z.B. bei dem speziellen Aspekt der “Verlagsrechte” – und auch dahingehend, wer wann welche Rechte vertritt. Im Regelfall gilt jedoch, jedenfalls für die Verhältnisse im deutschen Rechtsraum:
Dies ist durch internationale Abkommen zwischen den Verwertungsgesellschaften geregelt.
(Ein wenig paradox mag man das trotzdem finden: Rechte, die der schweizer Verlag nicht explizit an die SUISA übertragen hat, werden durch internationale Abkommen, auch zwischen der SUISA und der GEMA, dann eben doch via SUISA->GEMA vertreten. Nun ist das allerdings schon seit mehreren Jahrzehnten der Fall, und offenkundig sind die schweizer Musikverlage damit einverstanden. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein schweizer Musikverlag gesonderte Ansprüche in Bezug auf öffentliche Aufführungen in Deutschland, zusätzlich zu seinem Anteil an den GEMA-Gebühren, gegenüber einzelnen Sendern oder Radiostationen geltend gemacht hätte. Falk, wenn du ganz genau wissen willst, warum das so ist, dann besorg dir einfach eine Rechtsberatung bei einem schweizer Medienanwalt. Für die übrigen Leser hier gilt: Dieser Punkt ist in der Prais irrelevant.)
Die SUISA (Schweiz) hat ein Abkommen mit der GEMA. Die schweizer Musikverlage, als auch die SUISA wissen also – und nehmen es in Kauf – wie die GEMA auf deutschen Rechtsgebiet die Vertretung von Urheberrechten organisiert, mehr noch, sie haben es der GEMA gestattet.
Wenn also der Verlag von DJ Bobo nicht mit dem GEMA-Deal mit Youtube einverstanden ist, dann kann er z.B. gerne all seine Verträge mit der SUISA kündigen.
Ob ihm das viel hilft, ob das überhaupt so fix geht (bei der GEMA dauern derartige Kündigungen mitunter mehrere Jahre…, ggf. ist die SUISA schneller) und ob dann die deutschen Youtube-Nutzer vom schweizer Verlag von DJ Bobo nachträglich verklagt werden könnten:
Das kannst du ja gerne glauben. Ich mein, wenn es dir konkret was bringt, Falk. Für die deutschen Youtube-Nutzer gilt jedoch, völlig einwandfrei:
Der – private – deutsche Youtube-Nutzer darf das komplette GEMA-Weltrepertoire an Musik für seine (!) Videos nutzen.
Es ist so, Falk. Egal, ob du Heise als Nachrichtenmedium für zuverlässig hältst oder nicht. Du kannst dich über den “GEMA-Deal” mit Youtube auch gerne aus anderen Nachrichtenquellen informieren oder direkt bei der GEMA nachfragen.
Das ändert nichts.
(Randbemerkung: Wäre dieser abseitige Rechtsstandpunkt angeblich zusätzlich und unabhängig wirksamer Rechte des Verlages in Bezug auf Youtube richtig, – nur mal vergleichsweise – dann müsste z.B. auch jeder deutsche Fernsehanstalt jedesmal wie Espenlaub vor den “geonderten” Rechten des schweizer Verlags von DJ Bobo erzittern, sobald er dessen Musik verwendet. Ich muss aber zugeben, offen und ehrlich, dass ich vor der Musik von DJ Bobo echte Angst habe – aus anderen Gründen.)
@Dr.Dean: Da geh ich durchaus ein Stück weit mit, nur geb ich halt zu bedenken, ob dies tatsächlich so pauschal, wie die GEMA das gern hätte (was ich übrigens vernünftig finden würde), geregelt ist. Denn zu den Details des Deals bewahrt die VG auch gegenüber ihren Mitgliedern Stillschweigen. Und damit komm ich eben schnell auch wieder an den Punkt, daß dies, was dir offensichtlich erscheinen mag, nicht unbedingt stimmen muss. Ich wäre hier immer noch der Ansicht, daß dieser Vertrag vollumfänglich wohl wirklich nur für GEMA-Mitglieder und deren Werke gelten kann. Ungeachtet dessen, daß eine einheitliche Regelung für solche Nutzungen weltweit für alle von Vorteil wäre. Es war im übrigen Poto Wegener, der Leiter von der Urheberabteilung bei der SUISA, der anzweifelte, ob die GEMA berechtigt ist, diese vollumfängliche Rechtevergabe so bekannt zu geben.
Mir gehts auch nicht drum, wer nun wie recht hat, sondern eher darum, daß ich nicht annehme, das alles so glasklar ist, wie wir das gern hätten. Und in Bezug auf Aus- und Zusagen seitens der GEMA bin ich übervorsichtig. Vor allem vor dem Hintergrund, daß es am Ende nicht wirklich nur um den Schutz der Urheber, sondern schlicht um monetäre Interessen geht. Und da biegt sich so mancher das Recht auch mal in die Richtung, die ihm grad genehm ist und behauptet etwas, was auf dem Prüfstand dann als falsch angesehen wird.
Persönlich bringen mir solche Überlegungen sowieso weniger etwas, ich bin eher ein Verfechter von freien Lizenzen. Aber auch das nur am Rande…
Wir können uns aber sicher darauf einigen, daß (egal, wie wir das Thema mit der GEMA werten) ein Einbinden von Videos für den Nutzer ohne Folgen zu sein hat, oder?
“Denn zu den Details des Deals bewahrt die VG auch gegenüber ihren Mitgliedern Stillschweigen.”
Das ist in der Tat ein Problem. Denn es ist damit weder klar, z.B.
1. wie hoch und auf welche Weise die Kompensation seitens Youtube ausgefallen ist
2. wie lange diese Vereinbarung gilt und an welche Bedingungen sie geknüpft ist.
3. in welchem Ausmaß die Spielhäufigkeit bei Youtube die Ausschüttungen der Musiker beeinflusst, und nach welchen Schlüsseln dies geschieht.
Das steht durchaus in einem gewissen Gegensatz zur Verpflichtung der GEMA, ihren Mitgliedern (ja: sogar der Öffentlichkeit) darzulegen, nach welchen Schlüsseln sie die von ihr (immerhin: ein Monopol) erhobenen Gebühren ausschüttet.
Ich vermute, so wie ich die GEMA kennen gelernt habe, dass sie sich nach Möglichkeit nicht in die Karten gucken lassen möchten.
In Hinblick auf das Thema: GEMA und das Dritte Reich (bzw. ihr Vorgänger, die STAGMA) gibt man in München ebenfalls nicht sonderlich auskunftsfreudig und transparent. In anderen Themen bekommt man allerdings sehr schnell Auskünfte (wenngleich: je nach Bearbeiter sehr unterschiedliche…)
So ist sie halt: Die GEMA.
@ Falk
Ein Einbinden von Youtube-Videos (falls nur “GEMA-Musik” und rechtlich einwandfreier Videocontent enthalten ist) sollte für nichtkommerzielle dt. Blogger z.Zt. unbedenklich sein.
Gewisse Rechtsrisiken bleiben jedoch. Es wäre theoretisch möglich, dass ein Blogger als “kommerziell” bzw. als “Geschäftsbetrieb” gilt, und darum z.B. Abmahnungen wegen Verstoßes gegen irgendein Wettbewerbs- der Markenrecht kassieren könnte, bevorzugt bei Hamburger Richtern, eingereicht von irgendwelchen verstrahlten, sogenannten “Organen der Rechtspflege”,
moderne Sykophanten, äh, Abmahnanwälte.Ein Youtube-Remix der Musik von Prince (oder eines anderen klagefreudigen Musikers) würde ich daher z.B. nicht unbedingt in ein Blog einbinden. Auch gäbe es ggf. bei Werken der klassischen bzw. “ernsten” Musik einen Hebel, um gegen die Einbindung entsprechender Youtube-Videos in Blogs (deren Umfeld seitens der Komponisten/Musiker als “unerwünscht” gelten könnte) vorzugehen. Und dann ist da noch so allerhand anderes, was theoretisch evtl. sein könnte. Komplette Rechtssicherheit gibt es hier nicht – aber das Restrisiko dürfte nach dem sog. “GEMA-Deal” vernachlässigenswert sein.
Irgendwas ist ja immer.
Klagen wegen Rechteverletzungen sind eine heikle Angelegenheit für die Rechteinhaber. Natürlich können sie versuchen das Uploaden zu verhindern – sie werden sich aber auf lange Sicht schwertun, Nutzer der Daten, und damit auch blogs, die die Videos einbinden, zu verklagen.
Youtube nutzt jeder, schaut jeder, bindet jeder ein. Hier eine Klage anzugehen hieße letztlich auch, die eigenen Konsumenten zu verklagen. Es ist eine Gradwanderung zwischen dem Durchsetzen der eigenen Rechte (was ja verständlich ist) und dem Vergraulen von Kundschaft und dem eigenen Imageverlust.
Ich denke, dass die Rechteinhaber in solchen Fällen eher vorsichtiger als offensiv klagend vorgehen werden – und irgendwann werden für alle Seiten zufriedenstellende lösungen gefunden werden.
Rechtliche Beurteilung der Einbindung von youtube Videos siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html
#7: “Nun gibt es ja diverse Künstler, die selbst od. deren Plattenfirma Videos offiziell dort einstellen und damit bewusst zum Einbinden in Blogs usw. freigeben.”
Das sind wohl eher (oder: meist) die, die’s nötig haben. Und die die Nutzer kaum wollen.
[…] Tunesworld relaunched Nach reiflicher Ãœberlegung haben wir dieses Blog ganz neu aufgesetzt und begonnen. Zu den Ãœberlegungen beigetragen hat zum einen die Diskussion um die Frage von Youtube vs. Viacom, und ob gegebenenfalls Blogs haftbar sind wenn sie Content verlinken oder gar embedden, der, vorsichtig formuliert, umstritten ist. (Dass sich ausgerechnet ein Vermarkter von Sendern wie MTV, und nicht etwa die tatsächlichen Rechteinhaber, zu solchen Schritten berechtigt fühlt und dazu von Gerichten noch Recht bekommt, sagt einiges). […]
@51, Jeeves: Nein. Die Channel von W*rner oder Un*versal bspw. stellen eine ganze Reihe sehr namhafter Künstler bereit.
Ich kann mir, naiv wie ich bin, ein eventuelles Problem nur bei “embedded” Videos vorstellen. Denn wären einfache Links auf solche fremden Inhalte ein Problem, würde dies doch für alle Links gelten. Also auch für solche auf Artikel bei Spon, Heise oder ein anderes Blog. Fremde Texte darf ich mir schließlich auch nicht einfach so “aneignen” (wenn ein Link denn eine solche “Aneignung” darstellt).